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Guyana übernimmt den IFRS für KMU

08.02.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana hat den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen in der Fassung der IASB für die Anwendung in Guyana für Abschlüsse, deren Berichtsperiode am oder nach dem 31. Dezember 2009 endet, übernommen.

KMU können zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS wählen. Die Bekanntmachung der Übernahme finden Sie hier (in englischer Sprache, 462 KB).
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Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

08.02.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet.

Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Hier ist ein Überblick:

 

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung

IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:

  • Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind
  • kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU').

Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.

AICPA Image

AICPA-/ IASCF-Konferenz zu IFRS

08.02.2010

Auf einer gemeinsam vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) und der IASC-Stiftung veranstalteten Konferenz zum Thema der IFRS in den Vereinigten Staaten wurde im Rahmen einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion unter der Leitung von Thomas Jones, ehemals stellvertretender Vorsitzender des IASB, die Frage erörtert, welcher Nutzen und welche Herausforderungen darin liegen, dass die IFRS prinzipienbasiert sind, US-GAAP dagegen regelbasiert.

Alle Teilnehmer des Podiums waren sich einig, dass die IFRS letztlich die maßgeblichen Bilanzierungsstandards fast überall in der Welt werden würden; sie warnten aber, dass gerade in Ländern mit regelbasierter Rechnungslegung ein radikales Umdenken und Umlernen erforderlich sein würde. James H. Quigley, Vorstandsvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu, sagte:
 

Wir haben alle unsere Prüfer tausend und abertausend Seiten von Regeln lernen lassen, also wird ihre erste Frage immer sein: "Wo ist die Regel, die mir sagt, wie ich einen Geschäftsvorfall ansetze, berichte und bilanziere?" und nicht: "Welches Prinzip kann mir in diesem Fall weiterhelfen?" Meine Hoffnung ist, dass wir zu einem Regelungskonzept kommen, das einer Realität entspricht, die Ermessensspielräume vorsieht, und dass wir nicht länger einzelnen Regeln nachjagen sondern stattdessen unsere Urteilskraft in den Bereichen einsetzen, die nicht unbedingt eindeutig sind. Ich wünsche mir eine Kombination von Urteilskraft und Transparenz als eine Brücke zu neuen Standards, die auf grundlegendem Vertrauen aufbauen.

Ein kurzes Protokoll der Diskussion in englischer Sprache finden Sie auf der IFRS-Seite des AICPA.

DRSC Image

RIC veröffentlicht Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

08.02.2010

Die Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Der Anwendungshinweis wurde um die Hinweise 6 (zum Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff.) und 7 (zur Bilanzierung von sog. Halteprämien) erweitert.
2009 DCL deutsch  Image

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009

08.02.2010

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre erstellt (1.689 KB).

Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation links oben auf unserer Startseite eingerichtet. Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand dieser Checkliste. Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2009 vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen.
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Mängel bei den Angaben zum Übergang auf IFRS in Kanada

07.02.2010

Die Wertpapieraufsichtsbehörde von Ontario in Kanada hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Angaben veröffentlicht, die von den 106 Wertpapieremittenten im Vorfeld deren Übergangs von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS zum 1. Januar 2011 geleistet wurden.

Die Überprüfung lässt vermuten, dass die Emittenten ihre Arbeit bei der Angabe ihrer Fortschritte in Richtung Übergang einschließlich der möglichen Auswirkungen besser machen könnten, als dies im Lageberichtsabschnitt ihres Geschäftsberichts 2008 und der Zwischenberichte 2009 erfolge.

Im Lagebericht 2008 erwarteten wir, dass die Emittenten den Stand bei den wesentlichen Teilen und dem zeitlichen Ablauf dargelegt hätten [...].

Insgesamt fanden wir, dass Emittenten die Informationen bezüglich ihrer Bemühungen beim Übergang auf die IFRS nicht angemessen angeben. Eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse ergibt sich wie folgt:

40% der Emittenten erhielten ein Schreiben des Stabs, in welchem gefragt wurde, ob es überhaupt einen Plan gebe, weil dies aus dem Lesen der Angabe im Lagebericht nicht erkennbar sei. Angesichts der knappen Zeit, die bis zum Datum des Übergangs noch verbleibt, löst dies Bedenken aus, dass Emittenten womöglich nicht in Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen werden berichten können.

Von jenen 60% der Emittenten, die zu ihrem Übergangsplan auf die IFRS in ihrem Lagebericht für das Jahr 2008 Stellung genommen haben, haben ungefähr die Hälfte lediglich eine allgemeine Beschreibung des Plans geliefert ohne jede unmittelbare Anwendung auf ihre eigenen Verhältnisse. Die für Anleger wertvollste Informationen besteht in einer Angabe zum Übergang auf die IFRS, die genau auf den Emittenten zugeschnitten ist.

80% der Emittenten, die den Übergangsplan auf die IFRS darlegten, haben wesentliche Meilensteine und erwartete Zeitverläufe im Zusammenhang mit jedem der wesentlichen Bestandteile des Plans nicht beschrieben. Es ist wichtig, dass Emittenten den Zeitverlauf im Zusammenhang mit jedem der Wesentlichen Bestandteile ausführen, so dass Anleger jederzeit beurteilen können, ob das Projekt entsprechend dem Übergangsplan voranschreitet.

48% der Emittenten, die sich zum IFRS-Übergang in ihrem Lagebericht 2008 äußerten, haben keine quartalsweisen Aktualisierungen im Zwischenbericht für 2009 zum Fortschritt ihres Übergangsplans gegeben. Anleger benötigen den aktuellen Stand hinsichtlich des Fortschritts, um sie bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Emittent in der Lage sein wird, seinen Übergang auf die IFRS zeitgerecht abzuschließen.

Die Studie mit dem Titel Überprüfung der Angaben zum Übergang auf die IFRS (Stabsmitteilung 52-718) können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 442 KB).

Heads Up Image

Heads Up-Newsletter zu Angaben zum Klimawandel

06.02.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel Ein Klima für Wandel? – SEC gibt Auslegungsleitlinien zu Angaben im Hinblick auf den Klimawandel heraus veröffentlicht (in englischer Sprache), in welchem der jüngst erschienene Auslegungserlass der SEC erläutert wird, in welchem diese ihre Sicht zu den bestehenden Angaberegeln zu klimawandelbezogenen Sachverhalten darlegt.

Neben der Zusammenfassung der Angaberegeln und -vorschriften werden in dem Erlass Sachverhalte erörtert, die registrierte Unternehmen bei der Bestimmung, ob der Klimawandel und die damit verbundenen Konsequenzen ein Angabeerfordernis ausgelöst haben, in Erwägung zu ziehen haben. Hier sind:

die IAS PLUS-Nachricht zu den SEC-Leitlinien

der Auslegungserlass der SEC zu Angaben zum Klimawandel (in englischer Sprache, 136 KB)

IASB und FASB Image

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von JIG und FIAG

06.02.2010

Am 12. Februar 2010 wird in den Räumen des FASB in Norwalk von 8 bis 15 Uhr US-amerikanischer Ostküstenzeit eine gemeinsame Sitzung der beiden FASB-/ IASB-Beratergremien Joint International Group (JIG) zur Darstellung von Abschlüssen und Beratungsgruppe für Finanzinstitute (Financial Institutions Advisory Group, FIAG) stattfinden.

Die JIG setzt sich aus Praktikern mit umfangreicher Erfahrung und Verantwortung in der Erstelllung von Abschlüsse, ihrer Analyse und Prüfung sowie der Regulierung zusammen. Die FIAG berät zu Darstellungsfragen aus der Sicht derjenigen, die Abschlüsse von Finanzinstituten analysieren und erstellen. Nachfolgend ist die Tagesordnung für die Sitzung wiedergegeben.

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von JIG und FIAG
12. Februar 2010, Norwalk, CT USA

Begrüßung, Einleitung

Klassifizierung, Kohärenz, Definitionen

Disaggregationsprinzip (Art, Funktion, Vermögensaufstellung)

Direkte Methode: Aufstellung über die Zahlungsströme

Aufgliederung von Veränderungen der Posten in der Vermögensaufstellung

Neubewertungen

Übergangsvorschriften

Paket an Entscheidungen und Veranschaulichung

nach dem Standardentwurf: Befragungen, Feldtests, nächste Schritte

Die Papiere für die einzelnen Tagesordnungspunkte finden Sie hier.

Industry Insights allgemein Image

IFRS Insights-Newsletter

05.02.2010

Die Ausgabe Januar/ Februar 2010 des IFRS Insights-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen ist nun (in englischer Sprache) verfügbar.

In den IFRS Insightsstellen wir die jüngsten Entwicklungen bei den IFRS vor, geben Praxishinweise für Unternehmen, die sich mit den IFRS befassen, Aktualisierungen des regulatorischen Umfelds und Quellenhinweise auf relevante Werkzeuge und Ressourcen. Diese Ausgabe enthält:

Den aktuellen Stand der Aktivitäten der SEC und bei den Harmonisierungsbemühungen von FASB und IASB,

einen Artikel über bedeutende Unterschiede und damit zusammenhänge Auswirkungen zwischen US-GAAP und IFRS in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen,

einen Überblich über IFRS 9 Finanzinstrumente und die Bilanzierungsunterschiede zu US-GAAP und

Ergebnisse einer Studie zur IFRS-Beurteilung durch Unternehmen und die daraus resultierenden Einschätzungen zu Marktaussichten.

Alle früheren Ausgaben der IFRS Insights finden Sie hier.

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Sondersitzung des IASB am 10. Februar – Agendapapiere verfügbar

05.02.2010

Für die Sondersitzung des IASB am 10. Februar mit den Tagesordnungspunkten Versicherungsverträge, Ablösung von IAS 39 – Klassifizierung und Bewertung und Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Entwurf vom August 2009) stehen nun die Agendapapiere zur Verfügung.

Für die Sondersitzung des IASB am 10. Februar mit den Tagesordnungspunkten Versicherungsverträge, Ablösung von IAS 39 – Klassifizierung und Bewertung und Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Entwurf vom August 2009) stehen nun die Agendapapiere zur Verfügung.

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