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Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt

12.12.2008

Der International Accounting Standards Board hat die Agenda für seine Dezembersitzung ergänzt.

Neu hinzugekommen ist das Thema Finanzmarktkrise — Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7, das am Donnerstag, den 18. Dezember von 17:00h bis 18:00h erörtert wird. Wir haben die Tagesordnung für die Sitzung entsprechend angepasst. Das Agendapapier zu dem Tagesordnungspunkt finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).
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Wir ermutigen den IASB, sich um preisregulierte Vermögenswerte zu kümmern

12.12.2008

Auf der Sitzung im November 2008 erörterte IFRIC eine Bitte um Klärung, ob regulierte Unternehmen einen Vermögenswert oder eine Schuld als Ergebnis der Preisregulierung durch Aufsichtsbehörden oder Regierungen ansetzen solle.

IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Dies geschah hauptsächlich aus dem Grund, dass es keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis zu geben scheint. Diese vorläufige Agendaentscheidung war in der Novemberausgabe des IFRIC Update zur Kommentierung gestellt worden. Deloitte hat eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 122 KB), in der wir auf einige Fälle hinweisen, in denen regulierte Vermögenswerte und Schulden unter IFRS angesetzt worden sind. In dem Brief wird auch festgehalten, dass in verschiedenen Rechtkreisen, in denen demnächst die IFRS eingeführt werden (einschließlich Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien), in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften der Ansatz von regulierten Vermögenswerten und Schulden gefordert (oder gestattet) wird. Wir weisen in unserem Brief darauf hin, dass in einigen dieser Rechtskreise die Meinung herrscht, dass der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept der IFRS vereinbar ist.

Deshalb bitten wir IFRIC, den IASB zu ermutigen, dieses Projekt auf seine Agenda zu nehmen und Leitlinien herauszugeben, um sicherzustellen, dass die IFRS angemessen interpretiert und weltweit einheitlich angewendet werden. Für die Entwicklung der Leitlinien schlagen wir vor, dass der IASB eine gründliche Untersuchung der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Systeme in den einzelnen Rechtskreisen durchführt, um sicherzustellen, dass die Leitlinien die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Systeme sachgerecht einfangen.

Der Sachverhalt befindet sich zwecks einer möglichen Agendaentscheidung auf der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember 2008.
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Ergänzende Stellungnahme des IDW zum BilMoG

11.12.2008

In einem Schreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (72 KB) vom 10. Dezember 2008 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nochmals Stellung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise stellt das IDW einige Punkte zur Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert klar (§ 253 Abs. 1 Satz 3 und § 340e Abs. 3 HGB-E). Die Stellungnahme setzt sich auch auseinander mit der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB-E und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den handelsrechtlichen Konzernabschluss nach § 290 HGB-E.
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Reden bei der SEC/PCOAB-Konferenz des AICPA

11.12.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat seine 36. Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Washington abgehalten.

Die Veranstaltung wurde gleichzeitig in fünf andere Städte übertragen. Unter den Vortragenden waren eine Reihe von Vertretern der SEC (unter anderem der Vorsitzende Cox, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung Hewitt, Mitarbeiter aus seiner Abteilung und Mitarbeiter der Abteilung Corporation Finance), des FASB (unter anderem der Vorsitzende Herz), des IASB (unter anderem der Vorsitzende Sir David Tweedie und Boardmitglied Leisenring), der PCAOB, des AICPA und anderer Gruppen. Die Konferenz ist bei den Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und deren Prüfern recht populär, weil die SEC und die PCAOB Einblicke in wichtige Aspekte für die Jahresabschlusserstellung gewähren. Folgende Reden dürften von besonderem Interesse sein (alle in englischer Sprache):

  • Rede des SEC-Vorsitzenden Cox. Wir hatten Ihnen bereits am 9. Dezember 2008 Ausschnitte daraus zur Verfügung gestellt, die vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung betrafen. Weitere Auszüge haben wir Ihnen unten übersetzt.
  • Rede des FASB-Vorsitzenden Herz (69 KB) mit dem Titel Was wir aus der Finanzmarktkrise gelernt, wieder gelernt und nochmal gelernt haben – Rechnungslegung und Anderes.
  • Die Reden der Mitarbeiter der SEC können auf der Internetseite der SEC eingesehen werden. Sie beinhalten die Ansichten des Stabs zu gegenwärtig bei der SEC aktuellen Bilanzierungsfragen.

Auszüge aus der Rede des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox

Anmerkungen zu den IFRS: Damit die IFRS das Versprechen erfüllen können, Vereiniger der Kapitalmärkte weltweit und ein wirkungsvolles Werkzeug für Anleger zu sein, gibt es ein paar Prinzipien, die für ihren Erfolg von kritischer Bedeutung sind. Jeder von uns hier heute muss daran arbeiten, dass diese Prinzipien erfüllt werden.

  1. Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger entwickelt sein. Das muss ihr höchster Zweck sein.
  2. Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss. Das ist nicht nur unabdingbar, damit das Anlegervertrauen gewahrt bleibt, sondern auch, damit die Integrität und die Qualität der Standards sichergestellt wird.
  3. Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass wirkungsvolle Standards einen sachlichen Schiedsrichter brauchen, sowohl in diesem Land als auch rund um die Welt. Das bedeutet, dass der Standardsetzer unabhängig sein muss von Lobbyisten, vom politischen Prozess, von bevorzugten Industrien oder großen Spielern in bestimmten Industrien sowie von nationaler oder regionaler Voreingenommenheit.
  4. Der Standardsetzer muss außerdem rechenschaftspflichtig sein. So wie der Prozess des FASB dafür sorgen muss, dass US-GAAP den Bedürfnissen der Anleger, Emittenten und Märkte gerecht werden, so muss der IASB sicherstellen, dass die IFRS tatsächlich den Bedürfnissen der Anleger und anderer Interessengruppen gerecht werden und dass sie zeitnah aktualisiert werden.
  5. Und schließlich, genau wie bei US-GAAP, ist es absolut wichtig, dass alle Interessengruppen von sich aus am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.

Anmerkungen zu der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung: Die Arbeit, die wir bisher geleistet haben, legt nahe, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die bestehenden Wertminderungsmodelle für Wertpapiere verbessern können. Die Anleger haben auch sehr deutlich gemacht, dass sie der Ansicht sind, dass das derzeitige Konzept der Marktwertbilanzierung die Transparenz der den Anlegern zur Verfügung gestellten Finanzinformationen erhöht — aber dass im Fall von inaktiven oder illiquiden Märkten zusätzliche Leitlinien sinnvoll wären, um eine sinnvolle Anwendung der Standards zu fördern. Wir beabsichtigen, die endgültigen Ergebnisse der Studie wie vom Kongress vorgeschrieben am 2. Januar zu veröffentlichen.

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HFA verabschiedet neue Verlautbarungen

11.12.2008

In seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Stellungnahmen verabschiedet: Neufassung des Entwurfs der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW ERS HFA 21 n.F.) Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 - Amendments von Oktober/November 2008 - (IDW ERS HFA 26) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW EPS 314 n.F.) Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs.

1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721)

  • Ferner hat der HFA den vom FAIT verabschiedeten IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen werden Anfang 2009 in den IDW Fachnachrichten und im Supplement der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. Die Entwürfe werden demnächst auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung gestellt.
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Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung von EFRAG

11.12.2008

Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren".

Der endgültige Plan basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s. unsere Nachricht vom 23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei, "mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar, bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind die folgenden:

  • Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit, gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
  • Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt) und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
  • Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
  • Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben – vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die Mitglied von EFRAG sind.
  • Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
  • Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.

Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:

  • Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
  • Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
  • Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
  • Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
  • Erstellung von Auswirkungsanalysen

Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

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IASB stellt Standardentwurf zu IAS 24 erneut zur Stellungnahme

11.12.2008

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf (Entwurf 2008) herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Bezug auf "Beziehungen zu einem Staat" zu ändern.

Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs (in englischer Sprache, 450 KB) liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Vor der Überarbeitung von IAS 24 im Jahr 2003 waren staatlich kontrollierte Unternehmen von den entsprechenden Angaben ausgenommen. Diese Ausnahme wurde in der Überarbeitung 2003 gestrichen, die 2005 in Kraft trat und bis heute gilt. Daher müssen gegenwärtig gewinnorientierte staatlich kontrollierte Unternehmen, die die IFRS anwenden, Geschäftsvorfälle mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen angeben. In den Rechtkreisen, in denen staatlich kontrollierte Unternehmen einen bedeutenden Teil der Wirtschaft ausmachen (beispielsweise in China), hat der Umfang der Angaben nach den Vorschriften aus dem gegenwärtigen IAS 24 belastende und unhandliche Ausmaße angenommen, die die Verständlichkeit und Nützlichkeit der entsprechenden Abschlüsse beeinträchtigen. Im Februar 2007 hatte der IASB einen Entwurf von Änderungen veröffentlicht (Entwurf 2007), mit dem die Vorschriften von 2003 dadurch vereinfacht werden sollten, dass für Geschäftsvorfälle, die bestimmte Bedingungen erfüllen, Ausnahmen geschaffen wurden. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert sei.

Nach dem heute veröffentlichten Entwurf 2008 würde mit der überarbeiteten Ausnahme nicht länger von staatlich kontrollierten Unternehmen gefordert, das Ausmaß des staatlichen Einflusses einzuschätzen. Solche Unternehmen wären davon ausgenommen, detaillierte Informationen zu Geschäftsvorfällen mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen oder dem Staat anzugeben. Stattdessen wird im Entwurf 2008 (anders als im Entwurf 2007) gefordert, allgemeine Angaben über die Art und den Umfang von bedeutenden Geschäftsvorfällen zu leisten.

Im Entwurf 2007 war auch vorgeschlagen worden, die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu ändern, um die beabsichtigte Bedeutung zu verdeutlichen und Inkonsistenzen zu beseitigen. In den Stellungnahmen wurde der überarbeiteten Definition allgemein zugestimmt. Der IASB beabsichtigt, die Definitionen eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und eines Geschäftsvorfalls mit einer solchen Gegenpartei ohne weitere Veröffentlichung zur Stellungnahme abzuschließen (mit Ausnahme eines kleinen Sachverhalts, der im Entwurf 2008 genannt ist) und diese zu veröffentlichen, wenn die Änderungen, die sich aus dem Entwurf 2008 ergeben, veröffentlicht werden.

Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2009. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (46 KB).

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Erinnerung an das Ende einer Kommentierungsfrist

11.12.2008

Wir erinnern unsere Leser daran, dass am 15. Dezember 2008 die Kommentierungsfrist des Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7: Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente endet, der am 15. Oktober 2008 herausgegeben worden war.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert

Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)

  • in aktiven Märkten notierten Preise für identische Instrumente (ohne Änderungen oder Umbündelungen)
  • in aktiven Märkten notierten Preise für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden oder andere Bewertungsmethoden, bei denen alle bedeutenden Eingaben auf beobachtbaren Marktdaten basieren
  • Bewertungsmethoden, bei denen mindestens eine bedeutende Eingabe auf nicht beobachtbaren Marktdaten basiert

Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden

Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

Angaben zum Liquiditätsrisiko

Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen

Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens

Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert

Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

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Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP

11.12.2008

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen. .

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.

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Öffentliche Diskussion vom 2. Dezember 2008

10.12.2008

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen: .

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

IASB DP Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses

IASB ED IFRS 1amend Weitere Ausnahmen für erstmaliger Anwender

IASB ED IFRS 5amend Aufgegebene Geschäftsbereiche

IASB ED IFRS 7amend Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

Das Protokoll und die Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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