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IASCF verkündet Ergebnisse zur Überarbeitung der Satzung

18.07.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben die Ergebnisse ihrer Sitzung in Washington vom 8. und 9. Juli 2008 verkündet.

Die wichtigsten Beschlüsse sind die folgenden:

Überarbeitung der Satzung Teil 1. Die Treuhänder haben entschieden, Vorschläge zum ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung der IASCF zu öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. Nach den Vorschlägen gälte folgendes:

Überwachungsgremium. Einrichtung einer Verbindung zwischen der Organisation und einem Überwachungsgremium, das aus Stellvertretern öffentlicher Behörden und internationaler Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind.

IASB – Größe und Zusammensetzung. Ausweitung der IASB-Mitgliederzahl von 14 auf 16 und Einführung neuer Leitlinien hinsichtlich des geographischen Hintergrunds der Mitglieder.

Die Vorschläge werden in Kürze veröffentlicht und mit einer Kommentierungsfrist bis zum 20. September 2008 versehen sein. Die Treuhänder beabsichtigen, auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 endgültige Beschlüsse zu diesem Teil der Überarbeitung der Satzung zu fassen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Finanzmarktkrise. Die Treuhänder unterstützen die Bemühungen des IASB, rasch auf den Bericht des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) hinsichtlich der Finanzmarktkrise zu reagieren.

Standardbeirat. Die Mitgliederstruktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) soll dahingehend geändert werden, dass die Mitglieder in erster Linien stellvertretend für Organisationen stehen. Um dies zu erreichen, werden die Amtszeiten aller SAC-Mitglieder Ende 2008 auslaufen. Die Treuhänder werden interessierte Organisationen einladen, Kandidaten für eine Mitgliedschaft vorzuschlagen. Sie werden auch nach qualifizierten Kandidaten für den Vorsitz des SAC suchen (die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden läuft Ende dieses Jahres aus).

Überprüfung der Arbeitsgruppen. Der Ausschuss der Treuhänder für Einhaltung des Konsultationsprozesses und der IASB haben sich geeinigt, eine Überprüfung der Effektivität der bestehenden Arbeitsgruppen des IASB aufzunehmen. Die Überprüfung wird eine Befragung der Arbeitsgruppenmitglieder beinhalten.

Treuhänderernennungen. Die Amtszeiten von neun Treuhändern laufen am 31. Dezember 2008 aus. Sechs der Treuhänder werden für eine zweite Amtszeit wiederernannt – Marvin Cheung, Sam DiPiazza, Robert Glauber, Liu Zhongli, Sir Bryan Nicholson und Mohandas Pai. Max Dietrich Kley, David Shedlarz und Junichi Ujiie haben sich nicht um eine zweite Amtszeit bemüht oder haben diese bereits abgeschlossen. Daher werden die Treuhänder jeweils einen Kandidaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum, aus Europa und aus Nordamerika suchen.

Die Presserklärung der IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache, 56 KB). Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen an zwei gesonderten Stellen zur Verfügung:

Mitschrift der Diskussion zu Themen, die nicht die Überarbeitung der Satzung betreffen

Teil der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft

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Entwurf zur Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex

18.07.2008

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann, betreffen:

Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)

Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)

Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten

Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen (Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel)

Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute Corporate Governance, die den modernsten internationalen und europäischen Standards entspricht. Durch den im Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.‟

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Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

18.07.2008

Unten zeigen wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu XBRL; die Antworten finden finden sie in der Broschüre, die unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben: Why You Need to Know About XBRL (in englischer Sprache, 153 KB).

Es handelt sich um eine aktualisierte Neuauflage der Fassung vom 11. April 2008, auf die wir hingewiesen hatten. Die Broschüre ist aus der Sicht eines bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Stock Exchange, SEC) registrierten Emittenten geschrieben, aber die meisten der Antworten sind auch im weltweiten Zusammenhang relevant.

Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

  1. Was ist XBRL beziehungsweise was sind interaktive Daten?
  2. Wie werden Daten durch XBRL interaktiv?
  3. Was ist, wenn ein Registrant einen Position im Abschluss ausweist, die einmalig ist (d.h. andere Unternehmen haben keine solchen Position? Muss der Registrant dann eines der vorgegebenen Etiketten verwenden?
  4. Was sind die Hauptelemente der vorgeschlagenen SEC-Regeln?
  5. Wie sind die Übergangsregeln für die Einführung?
  6. Welche Formblätter und andere Finanzinformationen unterliegen den neuen Regelungen?
  7. Zu welchem Grad müssen die Fußnoten im ersten Jahr und in den folgenden Jahren mit Etiketten versehen werden?
  8. Wann müssen nach den vorgeschlagenen Regelungen die interaktiven Daten (XBRL-basierte Informationen) bei der SEC eingereicht werden?
  9. Wird XBRL das bisherige Datenbanksystem der SEC (Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval, EDGAR) ersetzen? Werden bisherige Einreichungsformulare in EDGAR durch XBRL ersetzt (d.h. müssen Registranten XBRL-Dokumente statt den normalen Abschlüssen einreichen oder sogar beide Formen)?
  10. Welche Schritte könne Registranten jetzt schon unternehmen, um sich auf die XBRL-Forderungen der SEC einzurichten?
  11. Welche Möglichkeiten gibt es für Registranten, ihre Abschlüsse nach XBRL zu erstellen/ erstellen zu lassen?
  12. Müssen XBRL-Dokumente, die bei der SEC eingereicht werden, durch den Abschlussprüfer geprüft werden? Was könnte eine Prüfungsbestätigung eines XBRL-Abschlusses beinhalten?
  13. Gelten die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auch für Investmentfonds?
  14. Wo finde ich mehr Informationen zu XBRL?
  15. Wie kann Deloitte Unternehmen helfen, sich auf XBRL vorzubereiten und XBRL am besten zu nutzen?
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Tagesordnung für die Boardsitzung im Juli

18.07.2008

Die Tagesordnung für die Boardsitzung vom 22. bis zum 25. Juli 2008 hat sich leicht geändert.

Der Sitzungsteil zu den jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008 am 23. Juli entfällt, und der Sitzungsteil mit dem Bericht des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind, ist vom 22. auf den 23. Juli verschoben worden. Dadurch wurde dem Tagesordnungspunkt Erlöserfassung am 22. Juli eine halbe Stunde mehr Zeit eingeräumt. Wir haben unsere am 12. Juli 2008 veröffentlichte Tagesordnung entsprechend angepasst.
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IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis

18.07.2008

Die internationale Bankenvereinigung (Institute of International Finance, IIF) hat einen Bericht seines im letzten Oktober gegründeten Ausschusses für beste Marktpraxis (Committee on Market Best Practices, CMBP) veröffentlich, der die offizielle Reaktion der Branche auf die aktuellen Finanzmarktunruhen darstellt.

Im 200 Seiten umfassenden Bericht werden Verhaltensmaßregeln und Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis zu solch kritischen Themen wie Risikomanagement, Vergütungen, Bewertung von Vermögenswerten, Liquiditätsmanagement, Risikoübernahme und Rating von strukturierten Produkten ausgesprochen und eine Verbesserung von Transparenz und Angaben gefordert. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Bericht des CMBP (1.974 KB)

Presseerklärung des IIF

Ansprache des IIF-Vorsitzenden Josef Ackermann vor dem Internationalen Presseclub (65 KB)

Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite mit Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise.

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Strategiematrix für Verrechnungspreise

18.07.2008

Die Strategiematrix für die Bildung von Verrechnungspreisen von Deloitte ist weiterhin der maßgebliche und umfassendste Leitfaden seiner Art.

Die Ausgabe 2008 bietet wesentliche Informationen zu Verrechnungspreissystemen in 46 Rechtskreisen weltweit und bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Broschüre enthält Leitlinien zur Planung von Methoden zur Verrechnungspreisbildung, zur Dokumentation, zu Strafen und anderen Fragen. Sie können sich den Verrechnungspreisleitfaden 2008 kostenfrei herunterladen (73 Seiten in englischer Sprache, 8.886 KB).
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Vergleich zwischen IFRS und brasilianischen Rechnungslegungsstandards

17.07.2008

Die beiden berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen von Brasilien – Conselho Federal de Contabilidade (CFC) und Instituto dos Auditores Independentes do Brasil (IBRACON) – haben gemeinsam einen Vergleich zwischen brasilianischen Rechnungslegungsstandards und IFRS herausgegeben.

Sumário da Comparaçăo das Práticas Contábeis Adotadas no Brasil com as Normas Internacionais de Contabilidade - IFRS bietet einen Gegenüberstellung der Rechnungslegungsstandards mit Stand vom Januar 2006 in portugiesischer Sprache. Alle börsennotierten Unternehmen in Brasilien müssen ab 2010 IFRS befolgen (es bestand ein Wahlrecht, dies bereits ab 2007 zu tun). Gleiches gilt für die meisten Banken und andere Finanzinstitute. Die Standardsetzer und die Regierung in Brasilien erwägen, diese Anwendungspflicht auf nicht börsennotierte Unternehmen auszudehnen. CFC und IBRACON haben freundlicherweise gestattet, diese Publikation auf IAS PLUS zur Verfügung zu stellen.
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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

17.07.2008

Heute, am 17. Juli 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Einziger Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich des Arbeitsabkommens. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
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Stellungnahme des DSR zum PAAinE-Diskussionspapier zu Pensionen

16.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat bei der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seine Stellungnahme zum PAAinE-Diskussionspapier Die Finanzberichterstattung über Pensionen eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB).

Über die Veröffentlichung des Diskussionspapiers hatten wir in unserer Nachricht vom 31. Januar 2008 berichtet.
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Vorgeschlagene vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik

16.07.2008

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat eine vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Überarbeitungen sollen den Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen:

die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und

die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll erläutert werden.

Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex selbst.

Arten von Änderungen am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf vorgeschlagen werden:

Überarbeitete Formulierungen, um zu verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau betreffen

Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig ist und wie man dabei vorgeht

Beschreibung der fünf Kategorien von Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Beispiele von Situationen, in denen solche Gefährdungen entstehen können

Leitlinien für die Einschätzung, ob eine Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien „eindeutig unbedeutend ist‟; dies ist nach dem Kodex der Fall, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als auch als folgenlos anzusehen ist‟

Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes‟, um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich beschrieben ist

Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex befolgt werden müssen

Formulierungsänderungen in Übereinstimmung mit den folgenden Prinzipien:

„erwägen‟ („consider‟) wird verwendet, wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte beachten muss

„evaluieren‟ („evaluate‟) wird verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung eines Sachverhalts einschätzen und bewerten muss

„bestimmen‟ („determine‟) wird verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat

Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum 15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.ifac.org/EDs. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

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