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Europäisches Parlament übernimmt IFRS für die Anwendung in Europa

15.11.2007

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 14. November 2007, durch Abstimmung per Handzeichen einen Verordnungsentwurf(105 KB) angenommen, der die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa bedeutet.

Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt. Sobald der Standard im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, können Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden. Mit der Veröffentlichung dürfte in jedem Fall noch in diesem Jahr zu rechnen sein. Für Unternehmen, die 2007 zum ersten Mal nach IFRS bilanzieren, dürfte dies von besonderem Interesse sein, weil sie IAS 14 nicht mehr zwingend anwenden müssen, sondern gleich auf IFRS 8 wechseln können. Lesen Sie den Bericht über die Abstimmung.
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Wir unterstützen die Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen

14.11.2007

Deloitte hat eine Stellungnahme abgegeben, in der wir zum Concept Release der SEC vom 25. Juli 2007 mit dem Titel Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards Stellung beziehen.

Wir unterstützen nachhaltig das Fernziel eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards, die alle US-Unternehmen anwenden können. Diesbezüglich vertreten wir die Ansicht, dass die SEC einen umfassenden Plan entwickeln sollte, unter dem letztlich alle US-Unternehmen auf IFRS überführt werden. Wir glauben, dass ein in der Zwischenzeit bestehendes Wahlrecht, wonach US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen können, die Stoßrichtung eines einziges Satzes an Standards erleichtern würde. Wir würden es begrüßen, wenn die SEC dieses Wahlrecht so bald wie möglich einräumen würde, vorausgesetzt, dass Unternehmen, Prüfer und Adressaten genügend Zeit erhalten, sich auf die IFRS einzustellen und geschult zu werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Deloittes Stellungnahme gegenüber der SEC (71 KB)

Concept Release der SEC "Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards" (571 KB)

Presseerklärung der SEC (36 KB)

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Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt

14.11.2007

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom November 2007 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 125 Sachverhalte. Im November 2007 sind die folgenden Sachverhalte hinzugekommen:

IAS 19 – Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen

IAS 19 – Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen

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Tagesordnung der IASB-Sitzung vom November 2007 ergänzt

14.11.2007

Die Tagesordnung für die Sitzung des International Accounting Standards Board für Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte ergänzt worden: .

Die Tagesordnung für die Sitzung des International Accounting Standards Board für Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte ergänzt worden:

Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.

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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

14.11.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
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Vorsitzender der SEC äußert sich zum Wegfall der IFRS-Überleitung

13.11.2007

In seiner Ansprache auf der Fachkonferenz der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO), die letzte Woche in Tokio stattfand, äußerte sich der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, zu verschieden Themen im Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Er sprach auch über die Möglichkeit, die Anforderung fallen zu lassen, dass ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und eine Börsennotierung anstreben, Eigenkapital und Erträge nach US-GAAP überleiten. Lesen Sie die vollständige Ansprache von Christopher Cox in englischer Sprache; einen Auszug haben wir nachfolgend für Sie übersetzt.

Natürlich ist kein aufsichtsbehördlicher Standard perfekt; und die internationalen Standards sind keine Ausnahme. Aber oft überwiegt der Wert einer einheitlichen Sprache die möglichen Kosten und Verwirrungen, die aus vielen verschiedenen Standards entstehen – obwohl jeder einzelnen von diesen mit Recht seine Überlegenheit ins Feld führen könnte. Und genau aus diesem Grund bereitet sich die SEC darauf vor, nächste Woche über eine abschließende Regelung abzustimmen, nach der es Emittenten, die die International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihren Heimatländern anwenden, gestattet sein soll, IFRS auch bei der Registrierung bei der SEC zu verwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen*. Und das ist auch der Grund, weshalb wir das Konzept erwägen, auch US-amerikanischen Emittenten diese Wahlmöglichkeit einzuräumen. Unsere Unterstützung internationaler aufsichtsbehördlicher Harmonisierung hat eine lange Tradition und war auch der Grund dafür, dass vor sieben Jahren die SEC ihre Anforderungen für Prospektangaben ausländischer Emittenten an die internationalen Agabestandards der IOSCO anpasste.

*Siehe unsere IAS Plus-Nachricht vom 8. November 2007.

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Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab

13.11.2007

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist: .

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurfab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist:

1. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem 31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

(a) Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen zu werden;

(b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen sind der Implementierung zugewiesen.

2. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum 31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen.

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung, dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde, „IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden. Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen gehandelt.

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Gespräche am Runden Tisch mit dem IASB zu kündbaren Finanzinstrumenten

13.11.2007

Am Montag, den 12. November 2007, bot der IASB öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu einem überarbeiteten Entwurf der Änderungen an IAS 32 an.

Die Frage lautet, ob zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen als Eigen- oder als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Nachfolgend ein kurzer Bericht über die Gespräche, die dazu dienten, die mit dem DRSC gemeinsam erreichten Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen, insbesondere denjenigen, die bisher nur zum ursprünglichen Entwurf hatten Stellung nehmen können:

33 Einzelteilnehmer und Organisationen nahmen an den Gesprächen teil (unter anderem Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, und Dr. Andreas Barckow, Mitglied des DSR und Leiter des IFRS Centres of Excellence von Deloitte Deutschland), acht Boardmitglieder des IASB und mehrere Mitarbeiter des Stabs des IASB.

Der überarbeitete Entwurf kann von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 888 KB).

Während der Gespräche gab der IASB zu erkennen, dass der Umfang der Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2006 keine erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme notwendig machen würde.

Obwohl von einigen Teilnehmern kleinere inhaltliche oder umsetzungsbezogenen Bedenken geäußert wurden, waren fast alle Teilnehmer der Meinung, dass die Änderungen an IAS 32 notwendig seien; der überarbeitete Entwurf fand breite Unterstützung. Die Überarbeitung des Entwurfs führte dazu, dass viele Parteien von ihrer ursprünglich ablehnenden Meinung abwichen und jetzt den Entwurf unterstützen. Die Mitglieder des Stabs werden die bei den Gesprächen vorgebrachten Bedenken noch einmal abwägen, es sind aber keine weiteren größeren Änderungen an dem Entwurf geplant. Der Entwurf wird auf der Sitzung im Dezember 2007 dem Board wieder vorgelegt.

Der IASB ist sich der Tatsache bewußt, dass die Änderungen sobald als möglich verabschiedet werden müssen, da viele Unternehmen eine vorzeitige Anwendung planen. Der Board wird die beinahe endgültige Fassung des Entwurfs auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen, sobald dieser vorliegt.

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Europäisches Parlament wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen

13.11.2007

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf(105 KB) abstimmen, der die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa bedeuten würde.

Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt.
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Ergebnisse der 114. Sitzung des DSR

13.11.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. November 2007 seine 114. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom November 2007 hier herunterladen (33 KB).

Der DSR diskutierte erneut die Stellungnahme zum Entwurf des IFRS für KMU. Die Verabschiedung dieser Stellungnahme wird in der zweiten Novemberhälfte erfolgen und anschließend auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Standardisierungsrat beschloss die Veröffentlichung des DRS 17 near final draft zur „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an.

Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut die auf Basis seiner Entscheidungen in der Oktobersitzung überarbeitete Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts.

Der DSR diskutierte die Inhalte der vorliegenden Version des PAAinE/EFRAG/DSR-Diskussionspapiers Distinguishing between liabilities and equity.

Dem Deutschen Standardisierungsrat lag ein überarbeiteter Stellungnahmeentwurf zum Exposure Draft of Proposed Improvements to IFRSs vor, der erneut besprochen wurde.

Der auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen zum veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht überarbeitete Entwurf wurde vom DSR diskutiert. Der Standardentwurf steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an..

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