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Umfrage zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

02.04.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt interessierte Parteien ein, an einer Umfrage zum Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' teilzunehmen.

Das Diskussionspapier erörtert drei Kategorien von Kryptovermögenswerten (Zahlungs-Tokens/Kryptowährungen, Utility-Tokens und Investment-Tokens) und schlägt drei Ansätze für entsprechende mögliche IFRS-Vorschriften vor.

Weiterführende Informationen und die Umfrage selbst finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

CMAC - Sitzung Image
GPF-Sitzung Image

Berichte von den jüngsten Sitzungen des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

01.04.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 11. März 2021 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und am 12. März 2021 mit Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) per Videokonferenz getagt. Zusammenfassende Berichte zu den Ergebnissen dieser Sitzungen liegen jetzt vor.

Bei der CMAC-Sitzung wurden die folgende Themen erörtert:

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle

    Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

    Bei der GPF-Sitzung wurden die folgende Themen erörtert:

    • Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle
    • Aktueller Stand der Erörterungen des IFRS Interpretations Committee

    Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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    Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im März

    01.04.2021

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im März 2021.

    Wie bereits berichtet, waren im März die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzungen des EFRAG-Boards am 15. und 29. März 2021, von TEG am 3./4., 23., 26. und 30. März 2021 und von CFSS am 3. März 2021.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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    Jahresbericht 2020 der IFRS-Stiftung

    01.04.2021

    Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2020 vorgelegt.

    Der Bericht für 2020 gibt einen Überblick über die Aktivitäten der IFRS-Stiftung im vergangenen Jahr und legt die Prioritäten der Stiftung und des IASB für 2021 dar.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und im Jahresbericht (verfügbar im PDF-Format, als Inline-XBRL-Version und als XBRL-Dateien) auf der Internetseite des IASB.

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    EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17

    31.03.2021

    Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gegenüber der Europäischen Kommission eine positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' mit einer Einschränkung ausgesprochen.

    Der Board erzielte in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo sieben Boardmitgliedern dafür stimmten, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, sieben dagegen und zwei sich enthielten. EFRAG schreibt:

    Der EFRAG-Board ist einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass - abgesehen von der Vorschrift zur Anwendung jährlicher Kohorten auf intergenerational mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge - alle anderen Vorschriften von IFRS 17 insgesamt (i) die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erfüllen, die für die Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Beurteilung der Unternehmensführung erforderlich sind, keine Probleme im Hinblick auf eine vorsichtige Bilanzierung aufwerfen und nicht gegen den Grundsatz des "true and fair view" verstoßen; und (ii) dem europäischen Gemeinwohl dienen. Lediglich in Bezug auf die Anforderung, jährliche Kohorten auf intergenerational-mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge anzuwenden, haben die Mitglieder des EFRAG-Boards keinen Konsens erzielen können.

    Die Übernahmeempfehlung kann nebst diversen unterstützenden Dokumenten über die Presseerklärung auf der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

    EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

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    IASB verlängert praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

    31.03.2021

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16)' herausgegeben und damit den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr verlängert, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

     

    Hintergrund

    Im Mai 2020 gab der IASB Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) heraus. Mit der Verlautbarung wurde IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Bei Veröffentlichung wurde diese praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen begrenzt, bei denen eine Reduzierung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren.

    Da Leasinggeber weiterhin auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen gegenüber Leasingnehmern gewähren und die Auswirkungen der Pandemie anhaltend und erheblich sind, hat der IASB entschieden, den Zeitraum, über den die praktische Erleichterung angewendet werden kann, zu verlängern.

     

    Änderungen

    Mit Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) wird IFRS 16 geändert, um:

    1. einem Leasingnehmer zu gestatten, die praktische Erleichterung hinsichtlich der auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen auf Mietkonzessionen anzuwenden, bei denen eine Verringerung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren (und nicht nur Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren);
    2. einem Leasingnehmer, der die Änderung anwendet, vorzuschreiben, dies für jährliche Berichtsperioden zu tun, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen;
    3. einem Leasingnehmer, der die Änderung anwendet, vorzuschreiben, dass er dies rückwirkend tut, indem er den kumulierten Effekt der erstmaligen Anwendung der Änderung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen (bzw. eines anderen Bestandteils des Eigenkapitals) zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode erfasst, in der der Leasingnehmer die Änderung erstmals anwendet; und
    4. festzulegen, dass ein Leasingnehmer in der Berichtsperiode, in der er die Änderung erstmals anwendet, nicht verpflichtet ist, die in Textziffer 28(f) von IAS 8 geforderten Angaben zu leisten.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen (vorzeitige Anwendung gestattet, einschließlich in Abschlüssen, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Änderung noch nicht zur Veröffentlichung genehmigt sind).

     

    Abweichende Meinungen

    Die Änderung enthält auch eine gemeinsame abweichende Meinung der Boardmitglieder Nick Anderson und Zachary Gast. Diese Boardmitglieder haben gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen gestimmt und dabei angemerkt, dass die Anwendung der praktische Erleichterung, als sie ursprünglich eingeführt wurde, auf einen sehr spezifischen Zeitrahmen beschränkt war. Eine Verlängerung des Zeitraums, in dem die praktische Erleichterung verfügbar ist, wird die Vergleichbarkeit zwischen Leasingnehmern, die sie anwenden, und solchen, die dies nicht tun, weiter erschweren. Sie weisen auch darauf hin, dass die Unterstützung der Adressaten der Abschlüsse für die ursprüngliche Änderung auf der Begrenzung der praktischen Erleichterung auf einen bestimmten Zeitrahmen beruhte. Zudem heben sie hervor, dass Leasingnehmer IFRS 16 nicht mehr zum ersten Mal anwenden.

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

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    IOSCO gründet Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsinitiative der IFRS-Stiftung

    31.03.2021

    Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat die Einrichtung einer neuen Fachexpertengruppe (Technical Expert Group, TEG) angekündigt, die unter ihrer Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance Task Force, STF) angesiedelt wird und eng mit der Nachhaltigkeitsarbeitsgruppe der IFRS-Stiftung zusammenarbeiten wird.

    Die neue TEG wird die Aufgabe haben, fachliche Empfehlungen zu prüfen und zu bewerten, die sich auf die Wertschöpfung von Unternehmen konzentrieren und von der Arbeitsgruppe entwickelt werden, die kürzlich von der IFRS-Stiftung zur Vorbereitung eines möglichen internationalen Nachhaltigkeitsstandards-Boards (Sustainability Standards Board, SSB) eingerichtet wurde. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehört auch die geplante Arbeit zur weiteren Verfeinerung des Prototyps eines klimabezogenen Angabestandards, seines Inhalts und branchenspezifischer Metriken. IOSCO ist eingeladen worden, der Arbeitsgruppe der IFRS-Stiftung als Beobachter beizutreten.

    Die englischsprachige Ankündigung der neuen Arbeitsgruppe finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

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    EFRAG ernennt neue TEG-Mitglieder

    31.03.2021

    Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von drei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

    Bei den vier neuberufenen Mitgliedern handelt es sich um Sylvie Koppes (Niederlande), Malgorzata Matusewicz (Polen) und Pierre Phan Van Phi (Frankreich). Die Amtszeiten von Koppes und Matusewicz beginnen am 1. April 2021, die von Phan Van Phi beginnt am 1. Mai 2021.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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    Bericht zur Anwendung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in der EU

    31.03.2021

    Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Anwendung der Vorschriften von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' durch europäische Emittenten analysiert.

    Die Analyse stützt sich auf eine Überprüfung der Geschäftsberichte 2017, 2018 und 2019 einer Stichprobe europäischer Emittenten sowie auf die Erkenntnisse aus den Aufsichts- und Durchsetzungsaktivitäten europäischer Durchsetzungsbehörden zu Abschlüssen, die sich auf Geschäftsjahre zwischen 2014 und 2020 beziehen.

    Der Bericht wurde dem IASB als Teil der Antwort der ESMA auf die Überprüfung nach der Einführung der drei Standards vorgelegt, die der IASB derzeit durchführt.

    Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Vorschriften der Standards im Allgemeinen in den Abschlüssen der Emittenten in der Stichprobe gut angewendet wurden. ESMA ist jedoch der Ansicht, dass der Grad der Einhaltung, die Vergleichbarkeit und die Transparenz bei der Anwendung der Vorschriften verbesserungsfähig sind. Darüber hinaus stellt ESMA fest, dass einige Aspekte der IFRS verbessert werden können, um mehr Klarheit in Bereichen zu schaffen, in denen in der Praxis noch Unsicherheit besteht.

    Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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    FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

    31.03.2021

    Am 29. und 30. März 2021 fand die 29. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

    FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung von Leasingverhältnissen und preisregulierte Geschäftsvorfälle.

    Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im zweiten Halbjahr 2021 stattfinden.

    Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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