Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der sechsundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Dezember 2021 bis Dezember 2023 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard |
Topic |
IAS 28 — Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Maßgeblicher Einfluss |
IAS 24 — Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
IAS 34 — Zwischenberichterstattung IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
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Angaben im Zwischenbericht |
IFRS 9 — Finanzinstrumente |
Bemessung von erwarteten Kreditverlusten |
IFRS 13 — Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
Angaben zum beizulegenden Zeitwert |
Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung erstmals auch drei Durchsetzungsentscheidungen zu den Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen von ESMA.
Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache sowie einer Auflistung aller bisher veröffentlichten Entscheidungen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.