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DRÄS 14 verabschiedet

29.05.2024

Das DRSC hat am 28. Mai 2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit den Änderungen an DRS 18 'Latente Steuern' verabschiedet.

Mit DRÄS 14 wird das Ziel verfolgt, DRS 18 an die geänderten Änderungen des HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz anzupassen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an dem Standard vorgenommen. Schließlich erhält der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“.

In der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC finden Sie einen Überblick über die aufgrund der erhaltene Rückmeldungen vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Änderungsstandards.

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IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2024)

29.05.2024

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter, Boardmitglied Nick Anderson und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Mai 2024 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 14  Minuten) wird auf die folgenden beiden Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

  • Rückmeldungen zum Entwurf mit Eigenschaften von Eigenkapital und
  • Entwicklungen im Projekt zur Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9.

              Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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              IFR4NPO veröffentlicht dritten Entwurf

              28.05.2024

              International Financial Reporting for Non-Profit Organisations (IFR4NPO), eine Initiative zur Entwicklung der ersten international anwendbaren Rechnungslegungsleitlinien für gemeinnützige Organisationen, hat 'International Non-Profit Accounting Guidance, Part 3' veröffentlicht.

              Die Veröffentlichung folgt auf den ersten und zweiten Entwurf, die im November 2022 bzw. September 2023 veröffentlicht wurden. Entwurf 1 konzentrierte sich auf den übergreifenden Rahmen für die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen. Entwurf 2 konzentrierte sich auf einige der wichtigsten Rechnungslegungsvorgänge, die für die Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen relevant sind.

              Der dritte und letzte Entwurf adressiert Themen wie die Rechnungslegung von Fonds, die Klassifizierung von Aufwendungen (einschließlich Unterstützungs- und Fundraising-Kosten) und Formate für die Berichterstattung an Spender. Er kann über diese Unterseite der Internetpräsenz von IFR4NPO abgerufen werden. Stellungnahmen werden bis zum 16. September 2024 erbeten.

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              Mitschnitt von der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

              28.05.2024

              Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 28. Mai 2024 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steht jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung.

              Während des öffentlichen Teils seiner 28. Sitzung hat der Fachausschuss das folgende Thema besprochen: 

              • Sektorspezifische ESRS — aktueller Stand 

                Den Mitschnitt der Erörterungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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                Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Mai 2024)

                28.05.2024

                Im Nachgang der IASB- und der ISSB-Sitzung diesen Monat haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen des letzten Monats ergeben haben. Mehrere Verlautbarungen und Konsultationspapiere wurden veröffentlicht oder werden in Kürze veröffentlicht.

                Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. April 2024.

                Standardsetzung

                • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Rückmeldungen zum Entwurf  sollen jetzt im vierten Quartal 2024 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2024)
                • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben — das Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm gestrichen, da der IASB am 9. Mai 2024 IFRS 19 veröffentlicht hat
                • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — der nächste Schritt in diesem Projekt ist nun eine Entscheidung über die Projektausrichtung (voraussichtlich im Juli 2024)

                  Standardpflege

                  • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — zu diesem Projekt werden am 30. Mai 2024 endgültige Änderungen erwartet
                  • Klimabezogene oder sonstige Unsicherheiten im Abschluss — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)
                  • Strombezugsverträge — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 8. Mai 2024 veröffentlicht; Rückmeldungen sollen ab dem dritten Quartal 2024 erörtert werden
                  • Aktualisierung von IFRS 19 — ein Entwurf wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)
                  • Verwendung einer hyperinflationären Ausweiswährung durch ein nicht hyperinflationäres Unternehmen — ein Entwurf wird jetzt im Juli 2024 erwartet (zuvor drittes Quartal 2024)

                  Forschungsprojekte

                    • Immaterielle Vermögenswerte — die Überprüfung der bisherigen Forschungsarbeiten soll jetzt im vierten Quartal 2024 beginnen (zuvor: zweites Halbjahr 2024)
                    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung — die Zusammenfassung der Rückmeldungen soll jetzt im Juli 2024 veröffentlicht werden (zuvor: drittes Quartal 2024)

                    Sonstige Projekte

                      • Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Primäre Abschlussbestandteile — eine vorgeschlagene Aktualisierung wurde am 23. Mai 2024 veröffentlicht; die erhaltenen Rückmeldungen sollen ab dem zweiten Halbjahr 2024 erörtert werden

                      Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. April 2024 und 28. Mai 2024 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

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                      Große Volkswirtschaften auf dem Weg zu einheitlichen Nachhaltigkeitsstandards

                      28.05.2024

                      Während der IOSCO-Jahrestagung in Athen stellte die IFRS-Stiftung ihren ersten Leitfaden für Rechtskreise vor, der die Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der ISSB-Standards unterstützen soll. Der Leitfaden soll Rechtskreisen helfen, ihre Übernahme- bzw. Anpassungsprozesse zu steuern, um einheitliche und vergleichbare Angaben zur Nachhaltigkeit auf allen Märkten zu gewährleisten.

                      Die IFRS-Stiftung hat auch ihr Programm zur Umsetzung von Regulierungsvorschriften vorgestellt, das Instrumente, Lehrmaterial und Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten umfasst.

                      Rechtskreise, die gemessen am BIP mehr als die Hälfte der Weltwirtschaft repräsentieren, haben wichtige Schritte zur Übernahme der ISSB-Standards angekündigt und damit einen entscheidenden Schritt in Richtung globaler Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen getan. Mehr als 20 Rechtskreise, darunter große Volkswirtschaften wie die Europäische Union und China, übernehmen die ISSB-Standards oder gleichen sie an sie an. Die Europäische Union hat die ISSB-Standards in ihre Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aufgenommen, während das chinesische Finanzministerium vor kurzem einen Entwurf für seine Nachhaltigkeitsangaben auf der Grundlage der ISSB-Richtlinien veröffentlicht hat. Darüber hinaus unterzeichnete die Afrikanische Entwicklungsbank eine Vereinbarung mit der IFRS-Stiftung, um die Praxis der Nachhaltigkeitsangaben in ganz Afrika zu verbessern.

                      Weiterführende Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung:

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                      Unterrichtseinheiten von EFRAG und IASB zu IFRS 18

                      27.05.2024

                      EFRAG und der IASB bieten zwei Fortbildungsveranstaltungen zu IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' an. In den interaktiven Internetseminaren werden die wichtigsten Vorschriften vorgestellt und auf bestimmte Vorschriften des Standards eingegangen. Ziel ist es, neben einem besseren Verständnis der neuen Vorschriften auch die daraus resultierenden praktischen Herausforderungen zu identifizieren.

                      Die beiden Veranstaltungen richten sich an unterschiedliche Interessengruppen:

                      • Am 7. Juni 2024 (10-13 Uhr MESZ) wird das gemeinsame Internetseminar IFRS 18 für Unternehmen vorstellen und sie bei der Umsetzung unterstützen.
                      • Am 11. Juni 2024 (9-12 MESZ) wird das gemeinsame Internetseminar IFRS 18 für Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Mischkonzerne vorstellen und sie bei der Umsetzung unterstützen.

                      Die Zuhörer werden die Möglichkeit haben, durch Fragen und Antworten zur Diskussion beizutragen. Beide Veranstaltungen sind öffentlich und werden online abgehalten. Aufzeichnungen werden auf der Internetseite von EFRAG verfügbar sein.

                      Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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                      ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

                      27.05.2024

                      Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 28, IAS 24, IAS 34/IAS36/IFRS13, IFRS 9 und IFRS 13 enthalten.

                      Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

                      ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

                      Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

                      Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der sechsundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Dezember 2021 bis Dezember 2023 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

                      Standard Topic
                      IAS 28 — Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Maßgeblicher Einfluss
                      IAS 24 — Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
                      IAS 34 — Zwischenberichterstattung
                      IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
                      IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
                      Angaben im Zwischenbericht
                      IFRS 9  Finanzinstrumente Bemessung von erwarteten Kreditverlusten
                      IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Angaben zum beizulegenden Zeitwert

                      Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung erstmals auch drei Durchsetzungsentscheidungen zu den Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen von ESMA.

                      Zugang zum vollständigen Bericht in englischer Sprache sowie einer Auflistung aller bisher veröffentlichten Entscheidungen haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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                      G7-Finanzminister und Zentralbankgouverneure fordern globale Interoperabilität von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

                      27.05.2024

                      Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G7 trafen sich vom 23. bis 25. Mai 2024 in Stresa in Italien. In ihrem Abschlusskommuniqué weisen sie auf die Rolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung für den grünen Wandel hin.

                      Im Hinblick auf das weitere Vorgehen beim grünen Wandel wird in dem Kommuniqué hervorgehoben, dass es von Vorteil ist, die Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit von robusten und wissenschaftlich fundierten Informationen über den Wandel zu verbessern. Dazu gehören eine größere Kohärenz und Transparenz von Übergangsplänen sowohl im Finanzsektor als auch in der Realwirtschaft sowie zukunftsorientierte Metriken, die Informationen über glaubwürdige Übergangspfade sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor liefern können.

                      In diesem Zusammenhang werden in dem Kommuniqué die ISSB-Standards hervorgehoben, aber auch die Bedeutung der Interoperabilität unterstrichen:

                      Wir begrüßen die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und für klimabezogene Angaben und betonen, wie wichtig es ist, auf weltweit interoperable Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzuarbeiten.

                      Das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union.

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                      DRSC-Stellungnahme zu den EFRAG-KMU-Entwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ergebnisse des Feldversuchs

                      25.05.2024

                      Das DRSC hat gegenüber EFRAG Stellung zu den Entwürfen von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die Berichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) genommen. Außerdem liegen die Ergebnisse eines Feldversuchs von DRSC und DIHK vor.

                      In der Stellungnahme zu den Standardentwürfen hält das DRSC fest, dass der modular aufgebaute Standard für die freiwillige Berichterstattung durch KMU zwar einen weitgehend geeigneten Ausgangspunkt für KMU und die Bedarfe der Interessenten dargestelle, aber es insbesondere erforderlich sei, den Standard für die verpflichtende Berichterstattung weiter zu vereinfachen. Vorgeschlagen wird, diesen in Anlehnung an den freiwilligen Standard auszugestalten, wobei neben den Angaben gemäß der drei Module auch die sogenannten EU-Datenpunkte verpflichtend sind. Dadurch soll zum einen den Besonderheiten der Anwender dieses Standards und zum anderen auch hier bestehenden Informationsbedarfen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sei es erforderlich, den verpflichtenden Standard auch auf Konzernebene anwendbar zu machen. Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

                      Zu Standard für die freiwillige Anwendung hat EFRAG auch Feldversuche durchgeführt, an denen sich auch zahlreiche Unternehmen aus Deutschland beteiligt haben. Zusätzlich haben sich deutschlandweit zwölf Mitgliedsunternehmen der IHKs im Rahmen eines Projekts der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und DRSC mit dem Vorschlag von EFRAG befasst. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befassung der Unternehmen mit dem Entwurf für die freiwillige Anwendung ist hier auf der Internetseite des DRSC verfügbar. 

                      Correction list for hyphenation

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