Nachrichten

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GRI 101 in deutscher Sprache verfügbar

29.04.2024

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat bekanntgegeben, dass GRI 101 'Biodiversität 2024' jetzt auch in deutsche Sprache übersetzt worden ist.

GRI 101 unterstützt Organisationen auf der ganzen Welt dabei, ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt offenzulegen und für vollständige Transparenz in der gesamten Lieferkette zu sorgen. Der überarbeitete GRI-Standard aktualisiert und ersetzt GRI 304 Biodiversität 2016 und wird am 1. Januar 2026 formell für die Berichterstattung in Kraft treten.

Zugang zu allen deutschsprachigen Übersetzungen von GRI haben Sie auf dieser Seite der GRI-Internetpräsenz.

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ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (April 2024)

29.04.2024

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

In dem Podcast werden die jüngsten Aktivitäten des ISSB erörtert, darunter die Sitzung im April 2024 in Frankfurt, auf der der ISSB seine Entscheidungen zu seinem nächsten Zweijahresarbeitsprogramm abschloss. Der ISSB beschloss, zwei neue Forschungsprojekte zu Biodiversität, Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen sowie zu Humankapital aufzunehmen.

Der Podcast gibt auch einen Ausblick auf die nächsten Schritte des ISSB, darunter die Veröffentlichung neuer Lehrmaterialien zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen, die Einführung der IFRS-Taxonomie zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen und das bevorstehende gemeinsame Lehrmaterial mit EFRAG zum Thema Interoperabilität.

Der Podcast (Dauer ca. 19 Minuten) kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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Tagesordnung für die kommende Sitzung des SCC

26.04.2024

Die IFRS-Stiftung hat eine Tagesordnung für die kommende Sitzung des Sustainability Consultative Committee (SCC) veröffentlicht. Aufgabe des SCC ist es, vorrangige Nachhaltigkeitsfragen und damit verbundene fachbezogene Verfahren sowie wesentliche Interdependenzen zwischen Nachhaltigkeitsfragen zu identifizieren und den International Sustainability Standards Board (ISSB) in Bezug auf diese zu informieren und zu beraten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 29. April 2024 (14:00h-15:30h)

  • Begrüßung und einleitende Anmerkungen
  • ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten
  • Übernahmeteitlinien
  • Rückmeldungen zur SCC-Umfrage
  • Schlussbemerkungen

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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Mitschrift von der Aprilsitzung des ISSB

26.04.2024

Der ISSB hat am 23. April 2024 in Frankfurt getagt. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde diskutiert:

ISSB-Agendakonsultation: Der ISSB hat Rückmeldungen zu vier vorgeschlagenen Projekten erörtert: biologische Vielfalt, Ökosysteme und Ökosystemleistungen; Humankapital; Menschenrechte; und Integration in der Berichterstattung. Der Stab hat die vereinbarten Kriterien angewendet, um jedes vorgeschlagene Projekt zu bewerten. Darauf aufbauend entschied der ISSB, in sein Arbeitsprogramm Forschungsprojekte zu Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität, Ökosystemen und Ökosystemleistungen sowie Humankapital aufzunehmen. Der Board entschied des Weiteren, sein Arbeitsprogramm nicht um Projekte zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Integration in der Berichterstattung oder anderen Themen zu erweitern.

Die vollständige Mitschrift von der Sitzung finden Sie hier.

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Tätigkeitsbericht 2023 der OePR

26.04.2024

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2023 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 25 Unternehmen geprüft. Bei vier von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest, was eine Fehlerquote von 16% ergibt.

Den Tätigkeitsbericht 2023 der OePR finden Sie hier.

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IASB nimmt Forschungsprojekt zu immateriellen Vermögenswerten auf

23.04.2024

Das neue Projekt zielt auf eine umfassende Überprüfung der Vorschriften für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte ab. In ersten Untersuchungen wird versucht, den Umfang des Projekts zu definieren und zu untersuchen, wie die Arbeiten zu diesem Thema am besten durchgeführt werden können, um zeitnahe Verbesserungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards zu erreichen.

Das Projekt baut auf Forschungsarbeiten zu dem Thema von nationalen Standardsetzern auf:

Das neue Projekt trägt der Tatsache Rechnung, dass die Interessengruppen in der Agendakonsultation 2020 auf Mängel in der Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte hingewiesen und Fragen zu allen Aspekten von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte aufgeworfen haben, einschließlich des Anwendungsbereichs, der Ansatz- und Bewertungsvorschriften (einschließlich der unterschiedlichen Bilanzierung von erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten) und der Angemessenheit der Informationen, die Unternehmen über immaterielle Vermögenswerte offenlegen müssen.

Als Reaktion auf diese Rückmeldungen und aufbauend auf den Untersuchungen der nationalen Standardsetzer hat der IASB nun ein Projekt zur umfassenden Überprüfung der Vorschriften für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte gestartet. Im Rahmen des Projekts soll beurteilt werden, ob die Vorschriften von IAS 38 weiterhin relevant sind und die aktuellen Geschäftsmodelle angemessen widerspiegeln oder ob der IASB die Vorschriften verbessern sollte. Der IASB erkennt an, dass eine umfassende Überprüfung von IAS 38 ein großes und komplexes Projekt für den IASB und seine Anwender sein wird.

Obwohl sich der Titel dieses Projekts auf immaterielle Vermögenswerte bezieht, wird der IASB auch prüfen, ob sich das Projekt auf die Bilanzierung und Offenlegung von Informationen über Abschlussbestandteile beschränken sollte oder ob das Projekt darauf abzielen sollte, immaterielle Posten im weiteren Sinne zu adressieren.

Der IASB hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der er die Aufnahme des Projekts bekannt gibt.

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ISSB beschließt, Forschungsprojekte zu Biodiversität und Humankapital aufzunehmen

23.04.2024

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, zwei neue Forschungsprojekte zu starten: ein Projekt zu biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemleistungen und ein Projekt zu Humankapital.

Beide Forschungsprojekte werden untersuchen, welche Angaben Investoren benötigen, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen in diesen Bereichen beurteilen zu können.

Solche Angaben sind bereits nach IFRS S1 vorgeschrieben, wenn sie sich auf wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen beziehen. Die Unternehmen sind derzeit verpflichtet, diese Angaben mit Hilfe von Leitlinien (einschließlich der SASB-Standards) zu leisten.

Mit den Forschungsprojekten wird der ISSB nun eine eigene Standardsetzung in diesen Bereichen vornehmen, mit dem Ziel, spezifischere Angaben vorzuschreiben und damit die globale Grundlinie der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zu erweitern.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Der ISSB hat auch beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt kein Projekt zur Integration in der Berichterstattung zu starten. Der ISSB hat sich jedoch bereit erklärt, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu beobachten und kann die Aufnahme eines solchen Projekts in eine künftige Agendakonsultation in Betracht ziehen. Auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und ISSB im Januar 2024 stellten die Boards fest, dass sie unabhängig von den Entscheidungen über ihre jeweiligen Arbeitsprogramme das Integrated Reporting Framework weiterhin unterstützen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu finden.

Unsere ausführlichen Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung finden Sie hier.

Schweiz - neu Image

FINMA überprüft die bestehenden Angabevorschriften in Bezug auf Klimarisiken

23.04.2024

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt eine Ex-post-Evaluation der klimabezogenen Angabevorschriften durch.

2021 hat die FINMA Angabevorschriften zu klimabezogenen Finanzrisiken für Banken und Versicherer eingeführt. Nun sollen die Vorschriften überprüft werden. Dazu hat die FINMA einen Fragebogen erarbeitet und lädt betroffene Institute und andere Interessengruppen ein, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Stellungnahmen sind bis zum 13. Mai 2024 einzureichen.

Weiterführende Informationen und Zugang zum Fragebogen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der FINMA.

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DRSC sucht neue Fachausschussmitglieder

23.04.2024

Das DRSC sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt je ein neues Mitglied für seine Fachausschüsse.

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung sucht ein Mitglied auf dem Gebiet der

  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen aus Industrie und Handel mit Kapitalmarktorientierung; und/oder
  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen aus Industrie und Handel ohne Kapitalmarktorientierung; und/oder
  • Nutzung und Analyse von Jahres- und Konzernabschlüssen.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung sucht ein Mitglied mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Nutzung von Nachhaltigkeitsdaten, unter anderem aus Arbeitnehmersicht oder aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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EIOPA-Bericht über die Auswirkungen von IFRS 17 auf den Versicherungssektor

22.04.2024

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' in der EU untersucht. Der Bericht bewertet die Übernahme von IFRS 17 durch Versicherungsunternehmen und vergleicht die Berechnung von Versicherungsverbindlichkeiten nach IFRS 17 mit Solvency II.

Die Studie zeigt, dass die Versicherer alle drei von IFRS 17 angebotenen Übergangsansätze in ähnlichem Umfang genutzt haben, wobei Unterschiede bei den Bewertungsmethoden je nach Art des Versicherungsvertrags zu beobachten sind. Trotz Ähnlichkeiten unterscheiden sich IFRS 17 und Solvency II in mehreren Aspekten, darunter Bewertungsmethoden, Abzinsungssätze und Risikoanpassungen.

Weitere Einzelheiten sind dem vollständigen Bericht und einem Faktenblatt auf der Internetseite der EIOPA zu entnehmen.

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