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IASB schlägt offiziell Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 vor

19.05.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den erwarteten Entwurf veröffentlicht, mit dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 verschoben werden soll. Stellungnahmen werden bis zum 3. Juli 2015 erbeten.

 

Hintergrund

Am 28. Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 mit einem verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 herausgegeben. Nach Veröffentlichung des neuen Erlöserfassungsstandards, der im Wesentlichen mit der ASU 2014-09 Erlöse aus Verträgen mit Kunden des FASB identisch ist, haben der IASB und der FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) ins Leben gerufen, um die Umsetzung des neuen Standards zu unterstützen. Als Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe hat der IASB vorläufig entschieden, einige gezielte Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen. Da einige Unternehmen es möglicherweise vorziehen würden, diese Änderungen zusammen mit der Erstanwendung von IFRS 15 anzuwenden, ist der IASB der Meinung, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr diesen Unternehmen zusätzlich Zeit geben würde, um auch die Änderungen mit umzusetzen. Der IASB gesteht auch ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Schließlich hatte der FASB zum Zeitpunkt der Erörterungen des IASB bereits entschieden, vorzuschlagen, den Zeitpunkt ihres Erlöserfassungsstandards um ein Jahr aufzuschieben (eine entsprechende vorgeschlagene ASU wurde inzwischen herausgegeben), und der IASB kam zu dem Schluss, dass es weniger verwirrend für den Markt wäre, wenn sowohl IFRS- als auch US-GAAP-Ersteller den neuen Standard zur gleichen Zeit anwenden würden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) zielen nur auf die Verschiebung des verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ab. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 wäre weiterhin zulässig. Es wäre Unternehmen auch weiterhin gestattet, zwischen einer rückwirkenden Anwendung des Standards auf alle dargestellten früheren Berichtsperioden und einer rückwirkenden Anwendung mit Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 als Anpassung des Anfangssaldos des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstanwendung zu wählen.

Die gezielten Änderungen an IFRS 15, mit denen bestimmte Aspekte der Vorschriften klargestellt werden sollen, sind nicht Teil des heute veröffentlichten Entwurfs. Diese vorgeschlagenen Änderungen werden Gegenstand eines weiteren Entwurfs sein, der später dieses Jahr herausgegeben werden soll.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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ASBJ veröffentlicht Papier zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

19.05.2015

Der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) hat sein Forschungspapier Nr. 1 'Untersuchungen zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten' herausgegeben und möchte damit einen Beitrag zur globalen Debatte um die bilanzielle Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten beitragen.

In dem Papier werden die vorläufigen Ergebnisse von Untersuchungen des Stabs des ASBJ zu diesem Thema vorgestellt. Dabei wurden vier Vorgehensweisen gewählt:

  • Untersuchung der veröffentlichten Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und dazu, wie die Abschreibungszeiträume für Geschäfts- oder Firmenwerte nach japanischen Rechnungslegungsstandards bestimmt wurden;
  • Umfrage zur Erhebung der Bilanzierungspraxis großer börsennotierte Unternehmen in Bezug auf die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • begrenzte Analyse wissenschaftlicher Literatur zu diesem Thema; und
  • Erörterungen mit japanischen Abschlussadressaten zu Eruierung ihrer Sichtweisen im Hinblick auf die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Diese Untersuchungen haben zu folgenden Beobachtungen geführt:

    1. Die Überprüfung der öffentlichen Angaben und die Ergebnisse der Umfrage ergaben, dass die meisten japanischen Unternehmen 5 Jahre als den Abschreibungszeitraum von Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen annehmen. Geschäfts- oder Firmenwerte aus großen Unternehmenszusammenschlüssen werden von vielen Unternehmen jedoch über einen längeren Zeitraum abgeschrieben (bspw. 10 oder 20 Jahre), da man den nachhaltigen Effekt dieser Zusammenschlüsse widerspiegeln möchte.
    2. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur ergab für den Stab des ASBJ, dass es zumindest schwierig ist, zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass alleinige Werthaltigkeitsprüfungen dem kombinierten Ansatz aus Abschreibungen und Werthaltigkeitsprüfungen überlegen sind.
    3. Die Mehrheit der japanischen Abschlussadressaten unterstützt den kombinierten Ansatz aus Abschreibungen und Werthaltigkeitsprüfungen.

Der ASBJ geht davon aus, dass das jetzt veröffentlichte Papier in die gemeinsame Arbeit von ASBJ, EFRAG und OIC zu diesem Thema einfließen wird. Er hofft außerdem, dass es die globale Debatte zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten befruchten wird.

Sie können sich das englischsprachige Papier hier von der Internetseite des ASBJ herunterladen.

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Wohin steuert die Rechnungslegung? – Einsichten und Auswirkungen auf die künftige Tätigkeit des DRSC

19.05.2015

Mit freundlicher Genehmigung des IDW-Verlags stellen wir Ihnen ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Barckow, dem neuen Präsidenten des DRSC, zur Verfügung, das in der Zeitschrift 'Die Wirtschaftsprüfung' erschienen ist (WPg 2015, S. 457).

„Der Stellenwert, den die Rechnungslegung einmal in den Unternehmen hatte, verändert sich“. Welche Folgen dies hat – für das DRSC als Standardsetzer, für Prüfer und rechnungslegende Unternehmen und nicht zuletzt für die persönlichen Ziele seiner Präsidentschaft –, erläutert Prof. Dr. Andreas Barckow im Interview. Dabei wird deutlich, dass die Herausforderungen ganz unterschiedlicher Art sind. Diese betreffen z. B. Anforderungen an die Außendarstellung des DRSC selbst sowie dessen Umgang mit dem Gebot der Transparenz, das Thema „Integrated Reporting“ und Einzelfragen wie etwa die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 in der Praxis oder die angestrebte Verbesserung der Lageberichterstattung. Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben einen interessanten Ausblick auf das, was Unternehmen und deren Berater erwarten können.

Sie können sich das vierseitige Interview hier herunterladen.

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Gemeinsame Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

19.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF), die Vereinigung geprüfter internationale Anlageanalysten (Association of Certified International Investment Analysts, ACIIA) und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 1. Juli 2015 eine weitere gemeinsame Veranstaltung, bei der diesmal den Fragen nachgegangen werden soll, wie die Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann und welche Rolle das sonstige Gesamtergebnis spielt.

Insbesondere geht es bei dieser Veranstaltung darum, Anregungen von Anlegern dazu einzuholen, wie die Entscheidungsnützlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann. Folgende Fragen sollen mit den Teilnehmern erörtert werden:

  • Ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Ausgangspunkt Ihrer Analyse? Wenn nicht, was dann?
  • Gibt es Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, die Sie herausrechnen? Welche?
  • Gibt es Elemente, die Sie brauchen, aber nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung finden?
  • Gibt es Posten, die im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden, die Sie in Ihre Analyse mit einbeziehen? Wenn Sie das sonstige Gesamtergebnis nicht verwenden, warum nicht?
  • Sollten schlechte Nachrichten (bspw. nachteilige Gerichtsverfahren) früher widergespiegelt werden als gute Nachrichten, die erwartet werden, aber noch nicht eingetreten sind?
  • Wenn Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, wie behandeln Sie die Gewinne und Verluste, die sich während der Periode aus Wertveränderungen ergeben?
  • Trauen Sie Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mehr als Posten in der Bilanz?

Anmeldungen zur der Veranstaltung werden bis zum 24. Juni 2015 erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Fünfte globale IFRS-Bankenstudie - Sich zurechtfinden

18.05.2015

Deloitte hat die 'Fünfte globale IFRS-Bankenstudie - Sich zurechtfinden' herausgegeben, in der die aktuellen Sichtweisen von 59 global tätigen Banken - einschließlich 12 der 18 global systemrelevanten Finanzinstitute - zu jüngsten Änderungen in der Rechnungslegung und im regulatorischen Umfeld zusammengefasst werden. Schwerpunkt der Studie war die Frage, wie Banken insbesondere die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 bzw. dem bald erwarteten US-GAAP-Pendant umsetzen.

Zu den wesentlichen Einzelergebnissen gehören:

  • Insgesamt haben sich die erwarteten Umsetzungskosten seit der letzten Studie verdoppelt.
  • 76% der Banken gehen davon aus, dass die Abschlüsse der Banken nach den neuen Regeln für Regulierer nützlicher sein werden.
  • Eine Mehrheit der Antwortenden gehen davon aus, eine oder mehrere der zur Verfügung gestellten Vereinfachungen zu nutzen, auch wenn der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht davon abrät.
  • 85% der befragten Banken gehen davon aus, dass ihre Vorsorge für erwartete Kreditverluste höher als die nach den Basler Regeln berechnete sein wird, was im Wesentlichen durch die erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit nach Stufe zwei ausgelöst würde.
  • Mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie nicht ausreichend technische und fachliche Ressourcen haben, um ihre IFRS 9 bzw. das entsprechende US-GAAP-Projekt ordentlich zum Abschluss zu bringen, und ein Viertel von diesen haben Zweifel, dass der Markt ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellen kann, um diesen Mangel auszugleichen.

Sie können sich die englischsprachige Studie hier herunterladen. Frühere Studien der Reihe, die die Meinungsentwicklung widerspiegeln, finden Sie hier:

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Studie des CFA-Instituts zur Rolle der Gesamtergebnisrechnung

18.05.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Studie veröffentlicht, die den Titel trägt 'Analyse von Bankerfolgen: Die Rolle der Gesamtergebnisrechnung'. In der Studie wird argumentiert, dass die Informationen, die im sonstigen Gesamtergebnis enthalten sind, ein integraler Bestandteil der Leistungsberichterstattung sind und dass es notwendig ist, die Aufmerksamkeit der Anleger stärker auf Posten der Gesamtergebnisrechnung zu lenken.

In dem Bericht werden bestehende wissenschaftliche Forschungsergebnisse untersucht und die Daten von 44 globalen, überwiegend international tätigen, komplexen Banken über acht Jahre hinweg (2006–2013) analysiert. Obwohl der Schwerpunkt der Studie auf Banken liegt, sind die Ergebnisse allgemeiner anwendbar, weil die Frage, was Leistung ausmacht, hoch relevant ist und auch eine der zentralen Fragen sein wird, die im demnächst erwarteten Entwurf zum Rahmenkonzeptprojekt enthalten sein wird.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Informationen aus dem sonstigen  Gesamtergebnis von wirtschaftlich relevantem Gehalt sind und dass Verluste im sonstigen Gesamtergebnis häufiger sind als Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung. Deshalb schlagen die Autoren (unter denen sich ein Treuhänder, ein Mitglied des IFRS-Beirats und ein Mitglied des IFRS Interpretations Committee befinden) die folgenden Maßnahmen vor, die Anleger in die Lage setzen und sie ermutigen, das sonstige Gesamtergebnis in ihre Bewertungen und Leistungsbeurteilungen mit einfließen zu lassen:

  • Verbesserung des Ausweises und der Angabe von Ausweiszeilen des sonstigen Gesamtergebnisses durch Ersteller und Standardsetzer,
  • Erläuterung des Zwecks des sonstigen Gesamtergebnisses im Rahmenkonzept und Aufnahme verbesserter Darstellungsprinzipien in das geplante Projekt zur Erfolgsberichterstattung und
  • Aufnahme granularer Informationen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die elektronischen Datenbanken von Datenaggregatoren, um den Zugriff auf diese durch Anleger zu erleichtern.

Die Studie steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

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Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

15.05.2015

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 21. April 2015 eine Sitzung in London abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Angabeninitiative des IASB einschließlich IFRS-Taxonomie — Die Mitglieder der Beratungsgruppe wurden über folgende Aspekte informiert: (1) die bedeutenden Auswirkungen der kommenden Veröffentlichung auf die IFRS-Taxonomie, (2) die Versuche zum Konsultationsprozess der IFRS-Taxonomie und (3) die im Juni zu erwartetende Veröffentlichung der Rechtskreisprofile zur IFRS-Taxonomie.
  • Aktuelle Infirmationen der Regulierer — ESMA, SEC, ASIC und das chinesische Finanzministerium informierten die Mitglieder der Beratungsgruppe über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die IFRS-Taxonomie.
  • IFRS-Taxonomie-Fahrplan und -Strategie — Die Mitglieder wurden über geplante Aktivitäten für die nächsten sechs Monnate informiert und äußerten ihre Meinung über beste ausgeübte Praxis und Aktivitäten zur Unterstützung von Regulierern.
  • Unternehmensspezifische Angaben — Die Beratungsgruppe erörterte geplante Maßnahmen zur Überprüfung der IFRS-Taxonomie, Dokumentierung durch und Leitlinien für Ersteller, Aspekte in Bezug auf die Verknüpfung von unternehmensspezifischen Angaben mit der IFRS-Taxonomie, das Navigieren durch die IFRS-Taxonomie und ein Papier zu unternehmensspezifischen Angaben, das die Sichtweise des Stabs in Bezug auf mögliche Verbesserungen enthielt.
  • Ermutigung der Regulierer, neueste  Versionen der Taxonomie zu verwenden — In Einzelgruppensitzungen wurde erörtert, was Regulierer ggf. abhält regelmäßig die neuesten Versionen der Taxonomie zu übernehmen und wie dem entgegengewirkt werden kann.

Des Weiteren wurden XII-Aktivitäten, Technologiefragen und mögliche Bereiche, in denen die Taxonomie überprüft werden sollte, erörtert.

Zugang zur Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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Studie des CFA-Instituts zu Anlegersichtweisen in Bezug auf die Komplexität in der Finanzberichterstattung

14.05.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht veröffentlicht, der den Titel trägt 'Komplexität in der Finanzberichterstattung adressieren: Die Sichtweise der Anleger' und in dem die Ergebnisse einer Befragung der Mitglieder des Instituts widergespiegelt werden. In der Studie wird untersucht, was nach Meinung der Anleger unvermeidliche (transaktionsbegründete) und vermeidbare (bilanzierungstechnische) Quellen von Komplexität sind und wie die gegenwärtigen verschiedenen Initiativen der Standardsetzer neu ausgerichtet werden sollten, um vermeidbare Komplexität zu verringern und Transparenz zu erhöhen.

In dem Papier wird argumentiert, dass der Schwerpunkt des gegenwärtigen Dialogs größtenteils auf den Bedenken der Ersteller im Hinblick auf Finanzberichterstattungskomplexität und den damit verbundenen Kosten liegt. Die Sichtweise der Anleger würde in der Debatte fehlen.

Schwerpunkt der Untersuchung ist das Thema gestufte Berichterstattung und die Vereinfachung, die kleinen bzw. nicht börsennotierten Unternehmen gewährt werden (sollen). Die Ergebnisse der Befragung von 170 Mitgliedern des Instituts führen zu folgenden Ergebnisses:

  • 82% der Befragten glauben, dass die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierten Unternehmen zu Vergleichbarkeitsproblemen für diejenigen Anleger führt, die sowohl in börsennotierte wie auch in nicht börsennotierte Unternehmen investieren.
  • 65% sagen, die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierte Unternehmen führt zum Verlust von Informationen, die nützlich für ihre Analysen sind.
  • 73% sind der Meinung, dass die Schaffung von separaten Standards für nicht börsennotierte Unternehmen Komplexität erhöht und nicht verringert.

Unter den Aspekten der gestuften Berichterstattung, die darauf abzielen, Komplexität für nicht börsennotierten Unternehmen zu verringern, könnten nach Meinung der Anleger die folgenden dazu führen, dass vermeidbare Komplexität erhöht und nicht verringert wird:

  • verzögerte Erfassung von Geschäftsvorfällen und Ereignissen;
  • stärkere Verwendung von kostenbasierten anstelle von marktbasierten Bewertungen;
  • stärkere Gewinnglättung im Gegensatz zur Erfassung marktbedingter und wirtschaftlicher Ereignisse;
  • Ersetzung von Ausweis im Hauptteil der Bilanz durch Angaben; geringere Aufsplittung von Informationen; weniger Vorträge, Überleitungen, Tabellen und Grafiken;
  • größere Wahlmöglichkeiten und potenziell geringere Vergleichbarkeit von Abschlüssen;
  • verringerte Angabevorschriften.

Die Balance zwischen dem Bedürfnis der Unternehmen, ihre Einhaltungskosten zu senken, und der Anleger, wertvolle, entscheidungsnützliche Informationen zu erhalten, war auch Teil der Erörterungen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU (ein überarbeitete Standard wird im zweiten Quartal 2015 erwartet) und wird auch im IASB-Projekt zu Angabeprinzipien im Rahmen der Angabeninitiative erörtert.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung:

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Europäische Union - neu Image

Positionierung der deutschen Politik zur Kapitalmarktunion

13.05.2015

Bundestag und Bundesrat haben unabhängig voneinander zum Grünbuch der EU-Kommission zur Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion genommen. Tenor war in beiden Fällen, dass man keinen zwingenden Bedarf für die Kapitalmarktunion sehe, dass die Banken die Finanzierungswünsche umfänglich abdecken und dass HGB-Abschlüsse bereits heute anerkannt werden und nicht diskriminiert werden sollten.

Der Bundestag hält in einem Entschließungsantrag, der mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gebilligt wurde, fest, dass sich das Drei-Säulen-Modell der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft bewährt habe und kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sich im Wesentlichen über ihre Hausbank finanzieren. Expressis verbis spricht sich der Bundestag auch gegen eine Diskriminierung von HGB-Abschlüssen aus.

Wir halten insbesondere an der bewährten Rechnungslegung für den deutschen Mittelstand nach dem Handelsgesetzbuch fest und lehnen für kleine und mittlere Unternehmen eine Bilanzierungspflicht nach den International Financial Reporting Standards oder nach einem neu zu schaffenden dritten vermittelnden Standard ab.

Auch der Bundesrat kommt in einer Stellungnahme zum Grünbuch zu dem Schluss, dass der Bedarf an Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte bei KMU eher von untergeordneter Bedeutung sei. Sie lehnt dabei eine vereinheitlichte Rechnungslegung durch KMU zwar nicht ab, empfiehlt aber, die Verhältnismäßigeit im Auge zu behalten.

Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine einheitliche Rechnungslegung grenzüberschreitend für bessere Transparenz und damit für mehr Vertrauen sorgen kann. Auch dürfte die Anwendung der internationalen Rechnungslegungs vorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) für KMU zu aufwändig sein, so dass vereinfachte Standards sinnvoll sind. Der Bundesrat vermisst jedoch in der Konsultation einen Hinweis, in welchem Verhältnis der noch zu entwickelnde Standard zu dem bereits bestehenden, vom "International Accounting Standards Board" entwickelten Standard der "IFRS for SMEs" stehen soll. [...] Da nicht alle KMU auf Fremdfinanzierungen außerhalb des Bankensektors angewiesen sein werden, sollte zudem der noch zu entwickelnde Standard nicht verbindlich für alle KMU vorgeschrieben werden.

Beide politischen Organe positionieren sich damit ähnlich wir das DRSC Anfang des Monats. Nach Auffassung des IFRS-Fachausschusses des DRSC besteht der Bedarf deutscher KMU an grenzüberschreitenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht in dem Maße, wie er im Grünbuch beschrieben wird. Deutsche mittelständische Unternehmen präferierten mehrheitlich eine Finanzierung über inländische Banken. Sofern ein KMU-spezifischer Rechnungslegungsstandard auf EU-Ebene tatsächlich notwendig sein sollte, dürfe den Unternehmen jedoch nicht die derzeit bestehende Möglichkeit genommen bzw. beschränkt werden, Finanzmittel  - auch grenzüberschreitend – auf Basis von Abschlüssen nach nationalen Regeln aufzunehmen.

Zum Entschließungsantrag auf der Internetseite des Bundestags gelangen Sie hier. Den Beschluss des Bundesrats zum Grünbuch der EU-Kommission können Sie hier auf der Internetseite des Bundesrats einsehen.

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DRSC veröffentlicht Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards

13.05.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 32 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 17. Juli 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) verfolgt das DRSC das Ziel, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.

Den Ausgangspunkt der Erarbeitung des Standards bildete eine kritische und umfassende Durchsicht der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu konkretisierenden Anforderungen an immaterielle Vermögensgegenstände. Insbesondere die Änderung des Aktivierungsverbots von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in ein Aktivierungswahlrecht führt zu einem weiteren Bedarf an Konkretisierungen.

Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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