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Entwürfe einer neuen und einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

05.05.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen" sowie den Entwurf einer überarbeiteten Stellungnahme "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Der Entwurf der neuen Stellungnahme beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 12.39 ff und IAS 12.44 ff im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, mit Zweigniederlassungen und mit Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen in IFRS-Konzernabschlüssen. Im Entwurf werden zunächst permanente und temporäre Differenzen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie deren steuerliche Wirkung und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Ansatz von Outside Basis Differences im IFRS-Konzernabschluss bzw für die Anhangangaben in einer Matrix dargestellt und in weiterer Folge näher erläutert. Er ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahme wurde aufgrund des obigen Entwurfs notwendig. So wurde mit Verweis auf Rz 21 des Entwurfs der neuen AFRAC-Stellungnahme beschlossen, die Rz 6 und 7 sowie den Teilbereich 6.3 "Temporäre Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen (siehe Rz 7)" und den letzten Satz der Rz 52 der Stellungnahme zu streichen. Des Weiteren erfolgte im Zuge der Änderungen eine Aktualisierung der anzuwendenden Standards. Der Entwurf ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Zu beiden Entwürfen wird um Stellungnhame bis zum 2. Juni 2015 gebeten.

EFRAG - Sitzung Image

EFRAG-Board wird den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften am 8. Mai erörtern

05.05.2015

Der EFRAG-Board wird am 8. Mai 2015 eine Telefonkonferenz abhalten, bei der der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für 'Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28)' erörtert werden soll.

Die Änderungen waren im Dezember 2014 vom IASB veröffentlicht worden; sie adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Nach derzeitigem Stand steht EFRAG der Übernahme der Änderungen positiv gegenüber.

Für die Telefonkonferenz wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt. Zugang zu allen Dokumenten und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC - Sitzung Image

Öffentliche Diskussion des DRSC am 10. Juni

04.05.2015

Das DRSC lädt am Mittwoch, den 10. Juni 2015 ab 10 Uhr zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Die Tagesordnung enthält die folgenden Themen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss);
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital.

Die beiden Entwürfe des DRSC waren im März veröffentlicht worden.

Weitere Informationen zur öffentlichen Diskussion finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 3. Juni 2015 an.

IFRS Treuhänder - Sitzung Image

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im April 2015

02.05.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 14. bis 16. April 2015 in Toronto stattfand.

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

  • EU-Grünbuch zur Einrichtung einer Kapitalmarktunion. Die Europäische Kommission hat im Februar 2015 ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Wachstum in der EU durch die Einrichtung einer Kapitalmarktunion gefördert werden soll. Diese zielt darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Die Treuhänder diskutierten die Implikationen des Grünbuchs für die IFRS-Stiftung und den IASB, wobei man sich insbesondere mit den Überlegungen zur Schaffung eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen befasste. Die Treuhänder beschlossen, dass sich die IFRS-Stiftung zu dem Konsultationspapier äußern werde.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit. Die Treuhänder setzten ihre Erörterungen im Zusammenhang mit den weiteren Schritten zur Überprüfung der Organisation fort. Unter anderem wurde der Entwurf eines möglichen Konsultationsdokuments besprochen, dessen Veröffentlichung für Juni 2015 geplant ist.
  • Überprüfung des ASAF. Bei den Erörterungen ging es um die Rückmeldungen zur Fragebogenaktion. (Ein entsprechender Ergebnisbericht wurde mittlerweile von der IFRS-Stiftung veröffentlicht und kann hier abgerufen werden).
  • Vereinigte Staaten. Es wurden die jüngsten IFRS-Entwicklungen in den USA erörtert und über Gespräche berichtet, die Michel Prada und Yael Almog mit verschiedenen US-amerikanischen Institutionen (u.a. der SEC) geführt haben. Dabei ging es auch um die angedachte sog. "Vierte Alternative", die darin besteht, es US-amerikanischen Unternehmen zu gestatten, freiwillig ergänzende IFRS-Angaben zu leisten.
  • Weitere Themen. Die Treuhänder erhielten u.a. eine Präsentation der kanadischen IFRS-Perspektive und wurden über die Arbeiten des Human Capital Committee sowie des Audit and Finance Committee informiert.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

  • IFRS 15. Der Standard ist ein konvergierter Standard, und IASB und FASB haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Übergang auf den neuen Standard gebildet. Die Beratungsgruppe hat im Januar und April 2015 seine dritte und vierte Sitzung abgehalten. IASB und FASB haben bereits einzelne Sachverhalte erörtert, die sich aus der Arbeit der Beratungsgruppe ergeben haben. Bei deren Umsetzung sei zwar mit einer unterschiedlichen Vorgehensweise von FASB und IASB zu rechnen; dennoch werde es im Wesentlichen bei konvergierten Standards verbleiben.
  • Leasingverhältnisse. Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt. Es konnten viele konvergierte Entscheidungen gefällt werden (in jüngster Zeit insbesondere im Bereich der Anhangangaben), aber vor allem für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer bei derzeit als operative Leasingverhältnisse klassifizierten Verträgen konnte keine gemeinsame Lösung gefunden werden. Im Rahmen seiner März-Sitzung hatte der IASB festgestellt, dass sämtliche verpflichtenden und freiwilligen Schritte des Konsultationsprozesses abgeschlossen seien. Der neue Leasing-Standard soll noch 2015 herausgegeben werden.

 

Bericht über die Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Michel Prada berichtete über die Sitzung des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) im April 2015. Eine separate Zusammenfassung von dieser Sitzung finden Sie hier.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Im Rahmen der Sitzung führten die Treuhänder auch eine regionale Einbindungsaktivität durch. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung zum Thema 'IFRS und globale Standards - eine kanadische Perspektive', die gemeinsam von der IFRS-Stiftung, dem Accounting Standards Board of Canada (AcSB), dem Aufsichtsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Oversight Council, AcSOC) und CPA Canada am 16. April 2015 in Toronto organisiert wurde. Über die dort gehaltene Rede von Hans Hoogervorst hatten wir bereits berichtet.

 

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.
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Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom April 2015

01.05.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 14. April 2015 in Toronto getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Forschungsprojekte und Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB. U.a. ging es dabei um die folgenden Themen:

  • Versicherungsverträge: Trotz der allgemein breiten Unterstützung für die Vorschläge des IASB, verblieben nach wie vor wesentliche Unstimmigkeiten im Bereich der Erfolgsberichterstattung und Bedenken auf Grund der hohen Komplexität der Regelungen. Einige vorläufige Entscheidungen des IASB wurden in einem Projekt-Update im März 2015 zusammengefasst. Mit der Veröffentlichung des fertigen Standards sei nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Da zwischen der Veröffentlichung und der Pflichtanwendung ungefähr drei Jahre liegen dürften, würde der neue Standard zu Versicherungsverträgen später als IFRS 9 Finanzinstrumente verpflichtend anzuwenden sein. Über vereinfachende Übergangsregeln bei der Erstanwendung würde weiter nachgedacht.
  • Leasingverhältnisse: Abgesehen von der Überprüfung der Einhaltung des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit des Projekts und der Ankündigung einer umfassenden Auswirkungsanalyse des neuen Standards wurde über vorläufige Entscheidungen des IASB im Zusammenhang mit Anhangangaben berichtet. Der fertige Standard solle noch im Jahr 2015 veröffentlicht werden.
  • Rahmenkonzeptprojekt: Da sich die abschließenden Überprüfungsarbeiten über einen längeren Zeitraum als erwartet erstreckt hätten, würde mit der Veröffentlichung des Entwurfs nun erst im zweiten Quartal 2015 gerechnet.
  • Macro Hedge Accounting: In den vergangenen sechs Monaten wurden unter Beteiligung von IASB-Mitgliedern über 50 Einbindungsveranstaltungen durchgeführt. Die Analyse der eingegangenen Stellungnahmen sei im 1. Quartal 2015 erfolgt, so dass noch im 2. Quartal 2015 mit dem Beginn der Diskussion im IASB zu rechnen sei.

Der DPOC wurde auch über Fortschritte bei der Angabeninitiative und preisregulierten Geschäftsvorfällen unterrichtet. Des Weiteren wurde der DPOC über die Fortschritte bei verschiedenen Forschungsprojekten auf der Agenda des IASB in Kenntnis gesetzt.

Weitere Berichte betrafen die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, verschiedene Projekte mit begrenztem Umfang und die XBRL-Taxonomie.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Stellungnahme von Deloitte zum Entwurf des Basler Ausschusses zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste Image

Wir nehmen Stellung zum Entwurf des Basler Ausschusses zur Bilanzierung von Kreditverlusten

01.05.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsdokument eingereicht, das sich mit Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten befasst.

In unserer Stellungnahme zum Konsultationsdokument unterstützen wir die Initiative des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Einführung grundlegender aufsichtlicher Prinzipien und Leitlinien für eine verlässliche Kreditrisikobehandlung im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung eines Rechnungslegungskonzepts, das auf erwarteten Kreditverlusten aufbaut.

In der Stellungnahme werden schwerpunktmäßig der Anwendungsbereich der Leitlinien, die Konsistenz mit IFRS 9 sowie Implikationen für die Wirtschaftsprüfung thematisiert.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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IFRS-Stiftung bittet um ASAF-Nominierungen und berichtet über Ergebnisse der ASAF-Überprüfung

01.05.2015

Die IFRS-Stiftung bittet um Nominierungen für die Mitgliedschaft im beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und veröffentlicht einen Ergebnisbericht zu den Rückmeldungen der im November 2014 gestarteten Umfrage zur Wirksamkeit des ASAF.

In ihrer Presseerklärung hinsichtlich der Bewerbung um eine Mitgliedschaft im ASAF erläutert die IFRS-Stiftung u.a. die Voraussetzungen, die für eine Aufnahme in das ASAF erforderlich sind und weist auf die Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder von bislang zwei auf künftig drei Jahre hin. Nominierungen und Bewerbungen können bis zum 28. Mai 2015 bei der IFRS-Stiftung eingereicht werden.

Des Weiteren hat die IFRS-Stiftung einen Ergebnisbericht einer mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführten Umfrage veröffentlicht, in der sich die Befragten insbesondere zur Wirksamkeit des ASAF äußern sollten. Die Rückmeldungen fielen insgesamt sehr positiv aus, wobei u.a. die wichtige Rolle betont wurde, die nationale Standardsetzer und andere regionale Institutionen bei der Unterstützung des ASAF spielen. Des Weiteren zeigten sich die IFRS-Treuhänder zufrieden mit dem geltenden Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) zwischen ASAF und IASB, wobei hieran noch einzelne Änderungen vorgenommen werden (bspw. im Hinblick auf die Kriterien zur Festlegung Tagesordnung für die ASAF-Sitzungen).

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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

01.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat das 'EFRAG Update' für den Monat April herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April.

Wie bereits berichtet, waren die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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FASB schlägt Verschiebung der verplichtenden Erstanwendung des neuen Standards zur Erlöserfassung vor

30.04.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Nachdem der FASB bereits am 1. April 2015 die Verschiebung des Inkrafttetens vorläufig entschieden und sich der IASB am 28. April 2015 ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf für Mai 2015 angekündigt hatte, veröffentlichte der FASB am 29. April 2015 den Entwurf eines Accounting Standards Update (ASU), in dem mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen vorgeschlagen wird, den Erstanwendungszeitpunkt des neuen Standards zur Erlöserfassung grundsätzlich um ein Jahr zu verschieben. Der neue Standard wäre somit für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen.

Der Entwurf des FASB sowie die entsprechende Presseerklärung (beides in englischer Sprache) können auf der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich im Deloitte Newsletter Heads Up.

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Ergebnisse der 22. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.04.2015

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 16. April 2015 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 22. Sitzung das folgende Thema besprochen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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