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Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' mit Thema Überleitung von Schulden

23.03.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert die Gastkommentatoren Nick Anderson, Gunnar Miller und Tanya Branwhite die vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen'.

In dem dreiseitigen Newsletter werden die "moderaten" Änderungen, die der IASB im Dezember 2014 als Ergebnis der Angabeninitiative vorgeschlagen hat, näher erläutert.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde Unternehmen vorgeschrieben, die Änderungen in den Schulden von einer Periode auf die nächste überzuleiten. In Kombination mit den bestehenden Informationen aus der Kapitalflussrechnung wird dies eine Überleitung der Nettoverschuldung ermöglichen.

Helping Investors Better Understand Cash Flow steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zum Bilanzierungsobjekt

21.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Oktober 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf das Bilanzierungsobjekt herausgegeben.

Am 16. September 2014 hatte der IASB einen Entwurf veröffentlicht, mit dem klargestellt werden sollte, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist. EFRAG hatte daraufhin am 29. Oktober 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 15. Januar 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. In der Stellungnahme brachte EFRAG Bedenken zum Ausdruck, da die Vorschläge des IASB nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen sei, könne der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. EFRAG empfahl daher

  • gegenwärtige Praxis in der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in diesen Fällen zu analysieren und sich noch einmal der Balance zwischen Relevanz und Verlässlichkeit anzunehmen und
  • in Erwägung zu ziehen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt stehen, zu einem vernünftigen Maß an Verlässlichkeit zu bringen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Strategischer Plan der AOSSG benennt Modifizierungen der IFRS als Bedrohung künftiger Aktivitäten der Gruppe

19.03.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) hat ihren strategischen Plan für 2015-2019 veröffentlicht. Darin werden auch Stärken und Schwächen sowie Möglichkeiten und Bedrohungen im Zusammenhang mit der künftigen Arbeit der AOSSG benannt.

Die Ziele der AOSSG sind nach ihrem Arbeitsabkommen:

  • Förderung der Übernahme der und die Konvergenz mit den IFRS durch die Rechtskreise in der Region;
  • Förderung der einheitlichen Anwendung der IFRS durch Rechtskreise in der Region;
  • Koordinierung der Meinungsäußerungen aus der Region zu fachlichen Aktivitäten des IASB und damit Beitrag zu einem einzigen satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards; und
  • Zusammenarbeit mit Regierungen und Regulierern sowie anderen regionalen und internationalen Organisationen, um die Qualität der Finanzberichterstattung in der Region zu verbessern.

Wie im strategischen Plan erläutert wird, kann sich die AOSSG beim Erreichen dieser Ziele auf große fachliche Kompetenz und gute Beziehungen zum IASB und anderen Organen der IFRS-Stiftung stützen. Bedrohlich für die künftige Arbeit der AOSSG sind allerdings eine schlechte Finanzierungslage und Rechtskreise, die die Ziele der AOSSG, die Übernahme der IFRS in der Region zu fördern und zu einem einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandard zu gelangen, durch Änderungen an den IFRS zu untergraben. Im strategischen Plan heißt es:

Die AOSSG nimmt die herausforderungen in manchen Rechtskreisen bei der Übernahme der oder dem Übergang auf die IFRS zu Kenntnis. Deshalb kann es eine Übernahme-/Übergangsmethode geben, die für alle Rechtskreise richtig ist. Die Mitglieder müssen jedoch die Ziele der AOSSG im Auge behalten, wenn sie ihre langfristigen IFRS-Übernahmepläne entwickeln und umsetzen und sollten, wenn möglich, davon Abstand nehmen, Änderungen an den IFRS vorzunehmen.

IASB-Verlautbarung Image

Leitfaden zu Finanzinstrumentestandards 2015 erscheint bald

19.03.2015

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass der Finanzinstrumenteleitfaden 2015 bald verfügbar sein wird. Der Leitfaden bietet - ausführlich annotiert und mit Querverweisen versehen - den vollständigen Text der Standards zu Finanzinstrumenten, die der IASB herausgegeben hat.

Der Leitfaden umfasst zwei Bände:

  • Band 1 ist ein Leitfaden zu IAS 39 und den anderen Finanzinstrumentestandards, da er davon ausgeht, dass neue Standards nicht vorzeitig angewendet werden.
  • Band 2 ist ein Leitfaden zu IFRS 9 und den anderen Finanzinstrumentestandards und geht von vorzeitiger Anwendung aus.

Er kann für £58 plus Versandkosten erworben werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie hier.

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EU-Kommission entscheidet sich für EFRAG-Vorsitzenden

19.03.2015

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, Herrn Wolf Klinz als Präsidenten des neuen Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu nominieren.

Klinz ist ein ehemaliger Europaabgeordneter und war unter anderem Vorsitzender des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON). Er wird sein Amt als EFRAG-Vorsitzender antreten, wenn seine Nominierung dem Europaparlament und dem Rat unterbreitet wurde und nachdem die EFRAG-Vollversammlung ihn offiziell ernannt hat. Die Entscheidung wurde im Midday Express der EU-Kommission vom 19. März kommuniziert und auf der EFRAG-Seite der EU-Kommission dokumentiert.

IFRS IC - Sitzung Image

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee

19.03.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 24. März 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 21, IAS 12, und IFRS 5,
  • die Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen zu IFRS 11, IFRS 10, IAS 12 und IAS 19 und
  • die Erwägung eines neuen Sachverhalts zu IFRIC 14.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

DRSC - Sitzung Image

Tagesordnungen für die Aprilsitzungen der Fachausschüsse des DRSC

19.03.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC werden am 9. und 10. bzw. 16. April in Berlin tagen. Tagesordnungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 37. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • EU-Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion 
  • Leasingverhältnisse - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
  • geplanter Entwurf zum Rahmenkonzept
  • IFRS 15 (unter anderem Ergebnisse der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang)

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 22. Sitzung  das folgende Thema besprechen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Februar 2015

18.03.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 23. und 24. Februar 2015 in London stattfand. Neben den üblichen Berichten anderer Gremien waren die wichtigsten Themen die Risiken, denen sich die IFRS-Stiftung gegenüber sieht, und die Chancen, die sich daraus ergeben, die Überprüfung von ASAF und die zukünftige Entwicklung der Unternehmensberichterstattung mit Schwerpunkt GRI. Der Beirat erörterte außerdem die jüngsten Entwicklungen bei der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15, die Strategie hinter Arbeitsabkommen der IFRS-Stiftung und die Strategie hinter der Aus- und Weiterbildungsinitiative.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält insbesondere Folgendes fest:
  • Überprüfung von ASAF. Der Beirat drückte Unterstützung für die Fortsetzung der Arbeit von ASAF aus. Allerdings war man geteilter Meinung, ob die Einbindung von ASAF ein verpflichtender Schritt im Rahmen des Konsultationsprozesses sein sollte. Es gab keine festen Meinungen zur größe des ASAF und zur Frage, ob und wie eine Rotation der Mitglieder erfolgen sollte. Hinsichtlich der Frage, ob Nichtanwender Mitglied des ASAF sein sollten, war man verschiedener Ansicht.
  • Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15. Der Beirat würde es vorziehen, wenn die Konvergenz zwischen IASB und FASB erhalten bliebe, allerdings sei dies kein um jeden Preis zu erreichendes Ziel. Die Mitglieder des Beirats waren der Meinung, dass Zeitnähe und Sicherheit von ausnehmender Bedeutung sind; Unsicherheit (im Hinblick of mögliche Klarstellungen) sollte vermieden werden. Der Beirat hält es für unabdingbar, dass die Prinzipien in IFRS 15 nicht kompromittiert werden.
  • Agendakonsultation 2015. Der Beirat erkennt an, dass die derzeit laufenden großen Projekte abgeschlossen werden müssen. Gleichzeitig sollte aber die Meinung der Anwender zur einheitlichen Anwendung bestehender Standards eingeholt werden. Der Umfang der gegenwärtigen Forschungsagenda und eine mögliche Verschlankung sollten ebenfalls Bestandteil der Konsultation sein. Darüber hinaus waren die Beiratsmitglieder der Meinung, dass die Anwender zu begrenzten Änderungen (Umfang, Häufigkeit) befragt werden sollten. Schließlich wurden Konvergenz und die Zukunft der Unternehmensberichterstattung als Themen für die Konsultation genannt.
  • Global Reporting Initiative. Der Beirat erörterte die Rolle und die Prozesse von GRI selbst und die Rolle der Initiative im größeren Berichterstattungsumfeld. Der Beirat wiederholte seine Empfehlung, dass der IASB in diesen Diskussionen vorne mitspielen müsse, um sicherzustellen, dass seine Arbeit weiterhin von größter Relevanz bleibt.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 9. und 10. Juni 2015 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG empfiehlt Übernahme von IFRS 15 mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens

18.03.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' ausgesprochen. Als Teil der Erwägungen im Zusammenhang mit der Übernahme hatte EFRAG auch überlegt, ob ein Aufschub des Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 vorgeschlagen werden sollte. Allerdings hat man sich dagegen entschieden.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 15 alle fachlichen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllt und dem öffentlichen Interesse der Europäischen Union dient. Deshalb empfiehlt EFRAG die Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in der EU.

Bei Beurteilung der Frage, ob IFRS 15 in der EU zum vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 angwendet werden kann und sollte, hat der EFRAG-Board die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Gegen einen Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens:
    • Ein Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens würde die Vergleichbarkeit innerhalb Europas weiter herabsetzen, da einige Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden würden, während andere sich ein Jahr mehr Zeit lassen würden.
    • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkraftretens von IFRS 15 wie für die Anendung in Europa übernommen und IFRS 15 wie vom IASB herausgegeben würden die Vergleichbarkeit mit Unternehmen außerhalb Europas herabsetzen.
    • Viele Unternehmen haben bereits mit Umsetzungsvorbereitungen zum 1. Janaur 2017 begonnen; wenige Unternehmen haben gegenüber EFRAG Bedenken in Bezug auf diesen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum Ausdruck gebracht.
  • Für einen Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens:
    • Einige, wenn auch wenige, Unternehmen haben gegenüber EFRAG Bedenken in Bezug auf den kurzen Umsetzungszeitraum zum Ausdruck gebracht.
    • Der IASB wird möglicherweise in Kürze geringfügige Änderungen an IFRS 15 (oder andere Formen der Klarstellung) veröffentlichen, um die Umsetzung zu erleichtern.

Nach Berücksichtigung dieser Faktoren ist der EFRAG-Borad zu dem Schluss gekommen, die Übernahme von IFRS 15 "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" zu empfehlen. Diese Formulierung stellt sicher, dass im Fall einer Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens durch den IASB zu einem späteren Zeitpunkt auch der Zeitpunkt des Inkraftretens in der EU mit aufgeschoben werden würde.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert.
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'Die Bewertung von Finanzinstrumenten sicher machen'

18.03.2015

Sir David Tweedie, der ehemalige Vorsitzende des IASB, hat seine Aufmerksamkeit der Problem der internationalen Bewertung - insbesondere der Bewertung von Finanzinstrumenten - zugewendet. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat ein Interview mit ihm über Ziele und Absichten des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), dessen Vorsitzender Tweedie ist, geführt.

Grundlage der neuen Kolumne von Robert Bruce ist ein Interview, in dem Tweedie darlegt, warum auch im Bereich der Bewertung eine internationale Vereinheitlichung notwendig ist. Sie können sich entweder die Aufzeichnung des Intervies ansehen oder Robert Bruces Analyse der Kernaussagen von Tweedie lesen.

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