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DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

16.01.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 genommen.

Das DRSC unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, mit denen klargestellt werden soll, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll, nur bedingt.

Das DRSC stimmt absolut zu, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen die Beteiligung als Ganzes sein sollte. Allerdings ist das DRSC nicht der Meinung, dass der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll. Man sei sich zwar vieler Umstände bewusst, unter denen diese Bewertung ein verlässliches Ergebnis bringen würde, aber der Ansatz spiegele nicht die Realität wieder, da der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten könne.

In der Stellungnahme merkt das DRSC auch an, dass die Schlussfolgerungen des IASB nicht nur auf die Entwurf enthaltenen Standards angewendet werden sollten. Man ist vielmehr der Meinung, dass auch bei kleineren Beteiligungen die Beteiligung als ganzes das Bilanzierungsobjekt sein sollte. Deshalb seien auch Folgeänderungen an IAS39/IFRS 9, IFRS 5 und anderen Standards erforderlich.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung

16.01.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier veröffentlicht, das der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte, dient.

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung und unterstützt die Entscheidung des IASB, sich vorerst insbesondere einer generischen Art von Preisregulierung zu widmen, die er als 'definierte Preisregulierung' bezeichnet, da dies einen guten Ausgangspunkt für die Erörterungen biete.

Wichtigster Punkt bleibt für EFRAG die Durchsetzbarkeit von Rechten und Verpflichtungen, weil erst diese dazu führen könne, dass die Auswirkungen von Preisregulierung in einem IFRS-Anschluss erfasst würden. In Bezug auf die im Diskussionspapier genannten Bilanzierungsansätze ist EFRAG der Meinung, dass der erlösbasierte Ansatz eine wichtige Rolle bei der Entwicklung jeglicher künftiger Leitlinien zu spielen habe. Man betont aber, auch einem alleinigen Aufschub der Kosten offen gegenüberzustehen, wenn künftige Arbeiten des IASB zeigen, dass sich daraus relevante Informationen ergeben können.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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IDW-Symposion zur Rechnungslegung der öffentlichen Hand

16.01.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) lädt am 25. Februar 2015 zu einem Symposion "Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa – Was kommt auf Deutschland zu?" ein.

Das Symposion soll eine Plattform für einen Informationsaustausch mit Vertretern aus den Bereichen Politik, Regierung, öffentliche Verwaltung und Wissenschaft bieten. Zu den Vortragenden wird auch Thomas Müller-Marqués Berger, deutsches Mitglied im Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) gehören. Er wird über 'Europäische Standards – Der Beitrag der internationalen Rechnungslegung' sprechen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung Image

Wir nehmen Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung

16.01.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier DP/2014/2 'Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung' eingereicht.

Unsere Stellungnahme bietet eine Analyse der wesentlichen Punkte des Diskussionspapiers, und wir stimmen zu, dass mit dem Konzept der 'definierten Preisregulierung', auf das sich der IASB in seinem Diskussionspapier vorerst stützt, viele der Merkmale eingefangen werden können, die in der Praxis existieren. Wir glauben außerdem, dass es notwendig ist, einen Schwerpunkt auf die Rechte und Verpflichtungen zu legen, die sich aus Preisregulierung ergeben, um zu eruieren, ob aus diesen wiederum Vermögenswerte und Schulden im Sinne des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung entstehen. Allgemein empfehlen wir, dass der nächste Schritt im Projekt darin bestehen sollte, ein Diskussionspapier zu Bilanzierungsfragen zu erstellen, bevor ein eigentlicher Standard oder Änderungen an bestehenden Standards entwickelt werden.

Zugang zu einer Zusammenfassung der wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme sowie Zugang zum englischsprachigen Schreiben selbst haben Sie hier.

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Tagesordnung für die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

15.01.2015

Für die anstehende dritte Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 26. Januar 2015 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die dritte Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Montag, 26. Januar 2015
(12:00h-20:00h Londoner Zeit, 7:00h-15:00h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Anmerkungen
  • Aktueller Stand des Forschungsprojekts
  • Identifizierung zugesagter Güter oder Dienstleistungen
  • Zusätzliche Kosten für das Zustandekommen eines Vertrags
  • Übergang: Vertragsänderungen
  • Unbare Gegenleistungen
  • Berechtigte Ansprüchen aus zukünftig eintretenden Ereignissen, die in bestehenden Verträgen versichert sind (stand-ready obligation)
  • Islamische Finanzierungstranskationen
  • Einbringlichkeit
  • Variable Gegenleistungen
  • Einreichungen zu wesentlichen Rechte, an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen und bedeutenden Finanzierungskomponenten

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB. Besonder hinweisen möchten wir auf die Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

15.01.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

EFRAG bringt in der Stellungnahme Bedenken zum Ausdruck, da diese Vorschläge nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen ist, kann der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. EFRAG empfiehlt daher

  • gegenwärtige Praxis in der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in diesen Fällen zu analysieren und sich noch einmal der Balance zwischen Relevanz und Verlässlichkeit anzunehmen und
  • in Erwägung zu ziehen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt stehen, zu einem vernünftigen Maß an Verlässlichkeit zu bringen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

13.01.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um bis zu vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen, die am 1. Juli 2015 aufgrund endender Amtszeiten entstehen. Das IFRS Interpretations Committee ist das interpretierende Organ des IASB.

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten sollen am 1. Juli 2015 beginnen und würden am 30. Juni 2018 enden, wobei bei Neuberufungen eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 6. März 2015 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Rechnungslegungserwägungen vor dem Hintergrund der venezolanischen Devisenverkehrsbeschränkungen

13.01.2015

Seit 2010 wird Venezuela als Hochinflationsland eingestuft und die venezolanische Regierung hat verschiedene Mechanismen zur Devisienverkehrsbeschränkung eingerichtet, unter ihnen ein System multipler Wechselkurse und Kapitalverkehrsbeschränkungen. Im Rahmen einer Vorabklärung hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) jetzt signalisiert, dass sie der Schlussfolgerung eines Einreichers nicht widersprechen wird, der sich aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Einschränkung des Devisentauschs und der Beeinträchtigung der Kontrolle über seine Geschäftstätigkeit entschieden hat, seine venezolanischen Geschäftsbetriebe zu entkonsolidieren. Die Erwägungen in diesem Zusammenhang sind auch unter IFRS anwendbar.

Die Konsolidierungserwägungen in diesem Zusammenhang müssten mindestens to folgenden Faktoren mit einbeziehen:

  • Mengenbegrenzungen beim Fremdwährungstausch;
  • Zugangsmöglichkeit zu legalen Wechselmöglichkeiten um Umfang, der von Unternehmen gewünscht oder benötigt wird;
  • jüngste Entwicklungen, die anzeigen können, wie sich die Einschränkungen künftig entwickeln werden; und
  • Ausmaß und Härte der durch die Regierung auferlegten Beschränkungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und die Frage, ob diese Beschränkungen den Verlust der Kontrolle über die Tätigkeit anzeigen.

Wenn ein Unternehmen schließlich zu dem Schluss kommt, dass eine Entkonsolidierung sachgerecht ist, hat es außerdem den sachgerechten Zeitpunkt für die Entkonsolidierung und den entsprechenden Kurs zu bestimmen, zu dem die entkonsolidierte Beteiligung und jegliche ausstehenden Salden zu bewerten sind, die nicht mehr im Zuge der Konsolidierung herausgerechnet werden. Das Unternehmen sollte außerdem umfassende und eindeutige Angaben zur Grundlage für die Entscheidung der Entkonsolidierung oder ggf. der weiteren Konsolidierung leisten.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert verfasst, in dem Konsolidierungs- und Angabefragen im Zusammenhang mit Venezuela beleuchtet werden. Obwohl der Alert auf US-GAAP abstellt, enthält die Publikation viele Erwägungen, die auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung nach IFRS zu berücksichtigen wären. Außerdem sind die Überlegungen auch auf andere Rechtskreise mit Devisenverkehrsbeschränkungen übertragbar. Er ergänzt eine früheren Alert zu Bilanzierungsfragen.

Weiterführende Informationen:

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DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2014

12.01.2015

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2014, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Gastbeitrag stammt von Prof. Dr. Christian Fink, Mitglied des HGB-Fachausschusses des DRSC, und trägt den Titel 'Ref-E BilRUG – Bleibt alles beim Alten?'.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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Mitschnitt der 34. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.01.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 8. und 9. Januar 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

  • Leasingverhältnisse - aktuelle Entwicklungen (Hinweis: aus technischen Gründen liegt zu diesem Sitzungsabschnitt kein Mitschnitt vor)
  • IFRS 9 - Indossierungsprozess
  • Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)
  • Überprüfung von ASAF
  • Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
  • IFRS 15 - Indossierungsprozess
  • Rahmenkonzept - aktuelle Entwicklungen
  • Interpretationsthemen

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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