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DRSC sucht neues Mitglied für den IFRS-Fachausschuss

05.11.2014

Der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. sucht ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied des IFRS-Fachausschusses.

Mit der Wahl von Prof. Dr. Andreas Barckow zum Präsidenten des DRSC ist eine Stelle im IFRS-Fachausschuss ab März 2015 vakant.

Gesucht wird zunächst für die Amtszeit von März 2015 bis November 2016 ein Mitglied mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung, Prüfung und Analyse der Finanzberichterstattung oder ein Mitglied aus der Hochschullehre Fachgebiet Rechnungswesen. Satzungsgemäß kann die  Amtszeit fünf Jahre umfassen; auch eine wiederholte Wiederwahl ist zulässig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung auf der Internetseite des DRSC.

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Mitschnitt der 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

05.11.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. November 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

04.11.2014

Das IFRS Interpretations Committee hält am 11. November 2014 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IFRS 11, IAS 19, IFRS 5, IAS 12 und IAS2,
  • die Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen  zu IFRS 12, IAS 16/IAS 2, IAS 16, IAS 21 und IAS 39 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 10, IAS 32, IAS 21, IAS 12, IAS 28 und IAS 19.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

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Deloitte-Partner an die Spitze des deutschen Standardsetzers gewählt

03.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass Prof. Dr. Andreas Barckow der nächste Präsident des Gremiums wird. Der Verwaltungsrat hat vergangenen Freitag einstimmig für seine Berufung gestimmt. Professor Barckow wird damit Nachfolger der langjährigen und national und international hoch angesehen derzeitigen Präsidentin Dr. Elisabeth Knorr.

Prof. Dr. Barckow ist derzeit Leiter des deutschen IFRS Centre of Excellence in Frankfurt und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im IFRS-Fachausschuss des DRSC und in der Technical Experts Group (TEG) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Professor Barckow wird diese Ämter mit Beginn seiner Amtszeit als DRSC-Präsident, die am 1. März 2015 beginnt, niederlegen.

„Ich bedanke mich beim Nominierungsausschuss und beim Verwaltungsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue ich mich auf die neue Herausforderung und die Zusammenarbeit mit Vizepräsident Peter Mißler und dem Mitarbeiterstab des DRSC. Zugleich danke ich meinem Arbeitgeber Deloitte, dass er mir in den vergangenen 14 Jahren die Freiräume zur Entwicklung meiner Persönlichkeit und Fähigkeiten gewährt hat, die ich jetzt in die Arbeit des DRSC und die Interessen der deutschen Wirtschaft einbringen kann,“ erklärte Professor Barckow bei der Annahme der Wahl des Verwaltungsrats.

Die vollständige Presseerklärung zur Berufung von Professor Barckow finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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IPSASB veröffentlicht finalisiertes Rahmenkonzept

02.11.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat sein 'Rahmenkonzept für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors' herausgegeben. Damit werden Konzepte zur Verfügung gestellt, die eine Grundlage für die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und der Leitlinien zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) in den kommenden Jahren bilden.

Die Entwürfe wurden nun finalisiert und gemeinsam mit den bereits veröffentlichten Kapiteln und einem Vorwort, in dem die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors erörtert werden, als endgültiges Rahmenkonzept veröffentlicht. Die deutlichste Änderung im Vergleich mit den Entwürfen ist die Tatsache, dass die Definitionen der Elemente näher an das Rahmenkonzept des IASB gebracht wurden.

Besonders festzuhalten ist, dass 'aufgeschobene Zuflüsse' und 'aufgeschobene Abflüsse' aus den Definitionen der Elemente von Abschlüssen weggefallen sind. Dennoch ist der IPSASB weiterhin der Meinung, dass es Umstände geben kann, unter denen die sechs im Rahmenkonzept definierten Elemente (Vermögenswert, Schuld, Erträge, Aufwendungen, Eigentümerbeiträge und Eigentümerentnahmen) möglicherweise nicht alle Informationen im Abschluss widerspiegeln können, die notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten gerecht zu werden. Im Kapitel zu Elementen heißt es daher:

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, Phänomenen, die durch die Elemente des Abschlusses wie in diesem Kapitel definiert nicht eingefangen werden, anzusetzen, um sicherzustellen, dass der Abschluss Informationen bietet, die eine sinnvolle Beurteilung der finanziellen Leistung und Lage eines Unternehmens ermöglichen. Daher schließt die Identifizierung der Elemente in diesem Kapitel nicht aus, dass in den IPSAS der Ansatz von Ressourcen oder Verpflichtungen vorgeschrieben oder gestattet wird, die nicht die Definition eines Elements wie in diesem Kapitel beschrieben erfüllen [...], wenn dies notwendig sein sollte, um die Zielsetzung der Finanzberichterstattung besser zu erfüllen.

Das endgültige Rahmenkonzept wird dem IPSASB helfen, die Einheitlichkeit seiner Standardsetzung zu verbessern, indem der innere Zusammenhang zwischen den IPSAS gestärkt wird, und es wird den IPSASB bei der Ablegung von Rechenschaft unterstützen, indem die Transparenz der Konzepte, die der Entwicklung von IPSAS und RPG zugrunde liegen, erhöht wird.

Zugang zum neuen Rahmenkonzept haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Dort heißt es auch, dass der IPSASB Anfang 2015 Entscheidungen über neue Projekte fällen wird.

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FASB ist bereit, Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften zur Erlöserfassung zu überdenken

31.10.2014

Bei der heutigen Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung von IASB und FASB hat der stellvertretende FASB-Vorsitzende James Kroeker angekündigt, dass der FASB und sein Stab beabsichtigen, in den nächsten Monaten weitere Gespräche mit börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen zu suchen, um ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Vorschriften in ASU 2014-09 (dem Pendant zu IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden') zu eruieren.

Kroeker betonte, dass der FASB bereit ist, zu erwägen, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften aufgeschoben werden muss. Er hielt fest, dass eine derartige Entscheidung nicht später als das zweite Quartal 2015 fallen würde.

Weitere Informationen zur Sitzung der Übergangsgruppe finden Sie im aktuellen TRG Snapshot, den unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben.

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Neue EFRAG-Struktur tritt in Kraft, EFRAG-Boardmitglieder benannt

31.10.2014

Die EFRAG-Generalversammlung ist heute zusammengetreten - zuerst in alter Zusammensetzung, dann in neuer - und hat damit die neue EFRAG-Struktur in Kraft gesetzt. Teil der Sitzung der neuen Generalversammlung war der Ernennung der Mitglieder des neuen EFRAG-Boards (einschließlich eines kommissarischen Präsidenten) gewidmet.

Im Juni 2014 hatte die EFRAG-Generalversammlung eine überarbeitete Satzung und überarbeitete Regeln für die internen Handlungsabläufe verabschiedet, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft treten, und einen temporären Nominierungsausschuss eingerichtet, der Kandidaten für den neuen EFRAG-Board auswählen und vorschlagen sollte.

Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs fachliche Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, offene und transparente Prozesse sicherzustellen. Er setzt sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus zwei Säulen zusammensetzen - aus acht Vertretern je von europäischen Interessengruppen und der nationalen Standardsetzer.

Der Nominierungsausschuss hat der Generalversammlung einen Bericht unterbreitet, der eine vorgeschlagene Zusammensetzung des neuen Boards zum Inhalt hat. Die Generalversammlung hat die vorgeschlagene Mitgliedschaft angenommen und die folgenden Boardmitglieder berufen:

  • Europäische Interessengruppen:
    • Patrice Marteau (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Claes Norberg (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Jorge Gil Lozano (Banken)
    • Gerard Gil (Banken)
    • Benoit Jaspar (Versicherungsunternehmen)
    • Laurence Rivat (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Mark Vaessen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Hans Buysse (Adressaten)
  • Nationale Standardsetzer:
    • N. N., Vorsitzender des ANC, Frankreich (bis zur Berufung eines neuen Vorsitzenden: Michel Barbet-Massin)
    • Liesel Knorr, Präsidentin des DRSC, Deutschland
    • Angelo Caso, Vorsitzender des OIC, Italien
    • Roger Marshall, Vorsitzender des FRC AC, Großbritannien
    • Stig Enevoldsen, Mitglied des DASC, Dänemark
    • Peter Sampers, künftiger Vorsitzender des DASB, Niederlande
    • Erlend Kvaal, Vorsitzender des NASB, Norwegen
    • Anders Ullberg, Vorsitzender des SFRB, Schweden

Im Maystadt-Bericht war auch vorgeschlagen worden, dass die europäischen Aufsichten (ESMA, EBA, EIOPA) und die EZB Mitglieder des Boards sein sollten. Diese haben jedoch eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

Die Generalversammlung hat außerdem Roger Marshall zum Interimspräsidenten des Boards berufen, bis ein neuer Präsident ernannt wird.

Deloitte ist erfreut, durch Laurence Rivat im Board vertreten zu sein. Rivat ist Leiterin des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Paris und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Sie ist außerdem Mitglied des IFRS Interpretations Committee des IASB. Des weiteren nimmt Deloitte mit Freude zur Kenntnis, dass Stig Enevoldsen, früherer Deloitte-Partner, den dänischen Standardsetzer im neuen EFRAG-Board vertreten wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Der IASB hat auf seiner Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der er die Ernennung des neuen Boards begrüßt.

Suedkorea - neu Image
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KASB und FASB halten gemeinsame Sitzung ab

31.10.2014

Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) und des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) sind am 16. Oktober 2014 zu einer gemeinsamen Sitzung in Seoul zusammengekommen. Die Teilnehmer der Sitzung erörterten Sachverhalte im zusammenhang mit jüngsten Aktivitäten und wesentlichen Projekten der beiden Boards.

Der KASB stellte insbesondere Sachverhalte im Zusammenahng mit der Equity-Methode, verknüpfter Darstellung und preisregulierten Geschäftsvorfällen vor - zu zwei dieser Themen hat der KASB jüngst Forschungsberichte herausgegeben.

Im Zusammenhang mit der Equity-Methode erläuterte der KASB die Probleme der gegenwärtigen IFRS-Vorschriften in diesem Zusammenhang und mögliche Alternativen, die vom KASB vorgeschlagen worden sind. Bei den preisregulierten Geschäftsvorfällen erläuterte der KASB die gegenwärtige Praxis in preisregulierten Branchen und daraus entstehende Sachverhalte, wie er sie auch in seinem gestern veröffentlichten Forschungsbericht beschreibt.

Die beiden Boards kamen überein, ihre bilaterale Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Eine englischsprachige Presseerklärung zur gemeinsamen Sitzung wurde auf der Internetseite des KASB veröffentlicht.

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Fallstudienbasiertes Lehrmaterial zum IFRS für KMU

31.10.2014

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung entwickelt eine Reihe von umfassenden rahmenkonzeptbasierten Lehrmaterialien, um Unterrichtenden im Bereich IFRS dabei zu helfen, ihre Studierenden irksamer zu unterrichten. Die Materialien sollen dabei helfen, in den Studierenden die Fähigkeit zu entwickeln, die Ermessensentscheidungen zu fällen, die für die Anwendung der IFRS notwendig sind. Jetzt sind zwei erste Fallstudien auch in einer an den IFRS für KMU angepassten Version verfügbar.

Die beiden englischsprachigen Fallstudien stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

  • Die Open-Safari-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn nichtfinanzielle Vermögenswerte im Einklang mit dem IFRS für KMU bilanziert werden sollen.
  • Die Amalgam-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn die KMU-Hierarchie angewendet wird.

Eine deutschsprachige Zusammenfassung der Vorschriften des IFRS für KMU steht Ihnen auf hier auf IAS Plus zur Verfügung.

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Zweiter und engültiger Entwurf des aktualisierten CDSB-Rahmenkonzepts zur Umweltberichterstattung

31.10.2014

Der endgültige Entwurf baut auf den Rückmeldungen auf, die im Rahmen der ersten Konsutlation im Frühjahr 2014 eingegangen sind. Das endgültige Rahmenkonzept soll im März 2015 zur Verfügung stehen.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) aktualisiert sein CDSB-Rahmenkonzept, das ursprünglich im September 2010 herausgegeben wurde, um jüngste Entwicklungen in der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung widerzuspiegeln. Wie der erste Entwurf bereits zeigte, umfasst der aktualisierte Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts jetzt auch Umweltinformationen, insbesonder Informationen zu natürlichen Kapitalien. Das aktualisierte Rahmenkonzept bietet spezifische Leitlinien zur Charakterisierung, Bewertung und Berichterstattung über Treibhausgase, Waldbestand bedrohende Wirtschaftsgüter und Wasser.

Zum erneuten Entwurf kann bis zum 14. Dezember 2014 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des CDSB. Der CDSB stellt außerdem ein einführendes Video zur Verfügung, in dem das neue Rahmenkonzept erklärt wird und erläutert wird, wie zum Entwurf Stellung genommen werden kann.

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