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Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zu den Vorschlägen zu IFRS 9

17.06.2013

Im Februar 2013 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) mit den großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) einen Feldversuch dazu angestoßen, wie die neuen Vorschriften in IFRS 9 wie durch die Vorschläge im Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' geändert die gegenwärtige Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten beeinflussen würde. Die Ergebnisse, die vorrangig dem IASB sowie der Europäischen Kommission übermittelt wurden, werden jetzt auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Schwerpunkt des Feldversuchs war es, zu identifizieren, wann die Anwendung der vorgeschlagenen neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 zu Änderungen bei der gegenwärtigen Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 führt. Die Form einer Befragung mit Hilfe eines Fragebogens wurde gewählt, um Tatsachen und objektive Daten zu eruieren und nicht Sichtweisen und Meinungen.

Allgemein führte die Befragung zu folgenden Ergebnissen:

 

  • Nach IFRS 9 würden mehr finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da sie das Merkmal in Bezug auf die Einschätzung der Kapitalflüsse nicht erfüllen.
  • Zerlegung von finanziellen Vermögenswerten wird derzeit nur begrenzt angewendet.
  • Anlagestrategie und/oder die Ebene, auf der das Geschäftsmodell beurteilt wird, könnten sich bei Umsetzung von IFRS 9 ändern, um eine bestimmte Bewertung zu ermöglichen.

Die Ergebnisse werden auch in die Erwägungen im Rahmen des Übernahmeprozesses für die Anwendung in Europa einfließen sowie von EFRAG und den nationalen Standardsetzern verwendet werden, um ihre Sichtweisen zu den Auswirkungen der Vorschläge weiterzuentwickeln.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Das DRSC hat auf seiner Internetseite ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht, in der ausdrücklich den zahlreichen deutschen Unternehmen gedankt wird, die sich am Feldversuch beteiligt haben.

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Öffentliche Telefonkonferenz des ASAF

17.06.2013

Das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) wird am 3. Juli 2013 eine Telefonkonferenz abhalten, um die Vorschläge im Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' zu erörtern.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im März 2013 seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. In dem Entwurf schlägt er ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen, die von 12:00h bis 13:00h Londoner Zeit angesetzt ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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IDW-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

14.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen und vorgesehen, nicht finanzielle Belange im Lagebericht zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum dies nur insoweit sinnvoll sei, als damit Informationen über Sachverhalte vermittelt werden, die sich wesentlich auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Im Sinne der Berichtseffizienz müsse eine Überfrachtung vermieden werden. Eine nicht finanzielle Erklärung als losgelösten Teilbericht hält das IDW nicht für notwendig.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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DRSC-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

14.06.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB- und seinen IFRS-Fachausschuss Stellung zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen.

das DRSC begrüßt die durch die Kommission gesetzten Ziele, die Unternehmenstransparenz in ökologischen und sozialen Belangen sowie in Bezug auf die Diversitätspolitik zu erhöhen und die Unternehmen zu mehr Verantwortung auf diesen Gebieten zu motivieren. Allerdings spricht sich das DRSC gegen die konkret vorgesehene Umsetzung dieser Ziele aus. Dazu werden in der Stellungnahme folgende Gründe genannt:

 

  • Viele deutsche Unternehmen haben auf die öffentliche Debatte über die unternehmerische Verantwortung reagiert und erfüllen die im vorliegenden Richtlinienvorschlag formulierten Anforderungen bereits auf freiwilliger Basis. Die freiwillige, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte gibt den Unternehmen die Gelegenheit, sich positiv von anderen Unternehmen abzuheben, die eine solche Berichterstattung nicht vornehmen. [...]
  • Bei einer freiwilligen Berichterstattung können sich die berichtenden Unternehmen auf die Aspekte konzentrieren, die für sie jeweils relevant sind. [...]
  • Schließlich sehen wir das Rechtsinstrument der Rechnungslegungsrichtlinien nicht für das geeignete Mittel an, um die im Richtlinienvorschlag genannten Ziele zu verfolgen. Die Verfolgung ökologischer, sozialer und die Diversität betreffender Ziele ist der Finanzberichterstattung grundsätzlich wesensfremd.

Das DRSC hält außerdem fest, dass bei einem Festhalten an der Einführung einer Rechtspflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen eine derartige Pflicht nur für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten sollte.

Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Japanischer BAC fährt mit den Erörterungen zu den IFRS fort

13.06.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 12. Juni 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Obwohl es zuerst geheißen hatte, dass diese Sitzung die letzte und abschließende in dieser Runde der Erörterungen sein sollte, setzte der BAC seine Diskussionen zu weiteren Details der drei spezifischen Initiativen fort, die der weiteren Förderung der Anwendung der IFRS in Japan dienen sollen. Auf dieser Sitzung wurden keine Enscheidungen in Bezug auf den abschließenden Bericht getroffen. Eine weitere Sitzung, die diese Runde der Erörterungen beschließen soll, wurde für den 19. Juni 2013 angesetzt.

Die erste Initiative gilt der Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung durch Senkung der Anwendungshürden. Der Vertreter der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) stellte eine Zusammenfassung der Sichtweisen vor, die die Mitglieder des BAC zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht hatten, und schlug vor, die Vorschriften zu entschärfen und Unternehmen die Anwendung der IFRS zu gestatten, die erstmals an die Börse gehen oder die kein Tochterunternehmen haben, das ein ausgewiesenes Kapital von 20 Milliarden Yen oder mehr aufweist, wobei einige andere Kriterien wie beispielsweise die Bereitschaft IFRS anzuwenden beibehalten werden sollen.

Die zweite Initiative gilt der Einführung eines vierten Satzes von Rechnungslegungsstandards (neben japanischen Rechnungslegungsstandards, designierten IFRS und US-GAAP), die im Rahmen eines neuen Übernahmeprozesses entwickelt werden sollen. Auf Grundlage der früheren Diskussionen stellte der Vertreter der FSA die folgenden Grundmerkmale vor:

  • Der Übernahmeprozess (in dessen Rahmen es zu partiellen Änderungen der IFRS wie vom IASB herausgegeben kommen kann) wird aus verschiedenen Gründen zusätzlich zum derzeitigen Designierungsprozess, der generell darauf abzielt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Änderungen zu ratifizieren) eingerichtet. Die Anwendung der im Rahmen dieses Prozeses übernommenen Standards wird ebenfalls freiwillig und nicht verpflichtend sein.
  • Der Übernahmeprozess beginnt mit einer ersten Einschätzung durch den japanischen Standardsetzer ASBJ, dem später die Ratifizierung durch die FSA folgt.
  • Drei Kriterien sind bei der Übernahme eines IFRS anzulegen: 1) konzeptionelle Stärke, 2) Belastung in der Praxis, 3) Abstimmung mit anderen Gremien (beispielsweise wenn die Anwendung vor dem Hintergrund bestehender Branchenregulierung zu schwierig oder zu kostenaufwendig ist). Es wurde auch festgehalten, dass Änderungen an den IFRS, falls diese vorgenommen werden, auf ein Ausmaß beschränkt werden sollte, das vernünftigerweise zu rechtfertigen ist.

Einige Mitglieder des BAC nahmen zu bestimmten Aspekten des FSA-Vorschlags Stellung. Dabei ging es beispielsweise um das Wesen der im Rahmen des neuen Prozesses übernommenen Standards (sind diese als Übergangs- oder als permanente Lösung zu verstehen?), die Beziehung zwischen den designierten IFRS und japanischen Rechnungslegungsstandards sowie den Prozess und die Kriterien für die Übernahme. Obwohl einige Mitglieder sich nach wie vor dafür aussprachen, dass der endgültige Stand der verschiedenen Rechnungslegungssätze in Japan angeglichen und in Einklang gebracht werden sollte, wurde starker Widerstand gegen die Vorschläge der FSA nicht länger zum Ausdruck gebracht.

Hinsichtlich der dritten Initiative einer Straffung lokaler Angabevorschriften im separaten Abschluss, die nach japanischen Rechnungslegungsprinzipien erstellt wird, nahm der Vertreter der FSA noch einmal den bereits früher vorgeschlagenen Ansatz auf, bestimmte Angaben, die im Finanzinstrumente- und Börsengesetz vorgeschrieben werden, durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch zu ersetzen, wo Konzernabschlüsse bereits Informationen auf Konzernebene bereitstellen, mit Ausnahme regulierter Branchen, für die andere Branchenregulatoren konsultiert werden sollten. Des Weiteren verwies er auf einen möglichen Bedarf weiterer Angaben außerhalb des Abschlusses und schlug diese vor, um die Nützlichkeit des Abschlusses zu erhöhen. Im Gegensatz zu früheren Diskussionen schienen die Bedenken der Adressaten etwas nachgelassen zu haben. Andere BAC-Mitglieder äußerten sich noch einmal zu fachlichen Aspekten der Initiative.

Zum Abschlöuss der Sitzung wies der Vorsitzende des BAC darauf hin, dass bei der nächsten Sitzung die Erörterungen darauf abzielen würde, diese Runde der Diskussionen abzuschließen. Dies soll auf Grundlage einer Zusammenfassung erfolgen, die die FSA erarbeiten wird.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Die nächste Sitzung ist für den 19. Juni 2013 angesetzt.

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Europäisches Parlament unterstützt die neuen Bilanzierungs-und Transparenzrichtlinien

13.06.2013

Das EU-Parlament hat mehrheitlich für die neuen Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien gestimmt. Die Reform der Richtlinien zielte in erster Linie auf die Reduzierung der administrativen Belastung kleiner Unternehmen und die Verbesserung der Transparenz von Zahlungen an Regierungen in der Rohstoffbranche in der Holzwirtschaft in Primärwäldern ab. Außerdem wurde eine verpflichtende länderspezifische Berichterstattung aufgenommen.


Rechnungslegungsrichtlinie

Mit der neuen Rechnungslegungsrichtlinie werden unnötige und unverhältnismäßige administrative Kosten kleiner Unternehmen reduziert, indem die Erstellung von Abschlüssen vereinfacht und der Umfang der Informationen in den Anhangangaben reduziert wird. Nach der Richtlinie müssen kleine Unternehmen nur eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang erstellen, um die regulatorischen Vorschriften zu erfüllen.

Bei Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten der Ersetzung oder Überarbeitung der alten Rechnungslegungsrichtlinien hatte die Kommission auch die Option geprüft, den IFRS für KMU auf EU-Ebene zu übernehmen. Diese wurde jedoch verworfen, da die Kommission der Meinung war, dass der IFRS für KMU nicht dem Ziel gerecht werde, die administrative Belastung zu verringern. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können den IFRS für KMU jedoch als ihren Rechnungslegungsstandard für alle oder einige ihrer nicht börsennotierten Unternehmen gestatten oder vorschreiben, solange die Rechnungslegungsrichtlinie vollständig umgesetzt wird und der Standard, der teilweise in Widerspruch zu dieser steht, so geändert wird, dass jede Vorschrift der Richtlinie, die vom IFRS für KMU abweicht, eingehalten wird.

 

Transparenzrichtlinie

Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie wird eine Lücke in den bestehenden Angabevorschriften geschlossen, indem die Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente gefordert wird, die verwendet werden könnten, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Eine zweite große Änderung ist die Tatsache, dass die Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, gestrichen wurde. Dies zielt auf die Reduzierung der administrativen Belastung und auf die Ermutigung zu langfristigem Anlageverhalten ab.

 

Länderspezifische Berichterstattung

Mit der neuen Rechnungslegungsrichtlinie wurde eine verpflichtende länderspezifische Berichterstattung eingeführt. Um faire Bedingungen unter allen Unternehmen zu gewährleisten, wurde die gleiche Angabevorschrift auch in den Vorschlag zur Überarbeitung der Transparenzrichtlinie aufgenommen.

Mit der Angabevorschrift wird von börsennotierten und nicht börsennotierten großen Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, gefordert, über Zahlungen nach Ländern gegliedert Bericht zu erstatten, die an Regierungen geleistet wurden, um so die Transparenz zu erhöhen. Die Kommission hat damit auf internationale Entwicklungen in diesem Bereich reagiert, insbesondere auf die Aufnahme einer Vorschrift in den US-amerikanischen Dodd-Frank-Act, nach der Zahlungen an Regierungen offenzulegen sind. Die europäischen Vorschriften sind aber umfassender, da sie auch die Holzwirtschaft in Primärwäldern sowie große nicht börsennotierte Unternehmen umfasst.

 

Weitere Informationen

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, hat eine Presseerklärung zur Abstimmung des EU-Parlaments veröffentlicht, in der er diese begrüßt:


Die Pflichten in Bezug auf die Finanzberichterstattung wurden modernisiert und die Kosten insbesondere für KMU reduziert. Mit den neuen Regeln zur länderspezifischen Berichterstattung haben wir ein Rahmenkonzept geschaffen, in dem Unternehmen und Regierungen Erlöse aus natürlichen Rohstoffen offenlegen müssen. Dieses Rahmenkonzept wird auch zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Korruption beitragen.

Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission (alle nur in englischer Sprache):

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IFRS-Musterkonzernabschluss 2013 in englischer Sprache

13.06.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International Financial Reporting Standards — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2013 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2013 beginnen. Berücksichtigt sind dabei alle IFRS, die bis zum 30. April 2013 herausgegeben wurden. Bitte beachten Sie, dass bei der Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2013 zusätzlich noch die IFRS zu berücksichtigen sind, die ggf. nach dem 30. April 2013, aber vor der Feststellung des Abschlusses vom IASB veröffentlicht werden.

Der Musterkonzernabschluss ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1 - Überblick über neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2013 enden, verpflichtend anzuwenden sind
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2013 enden, noch nicht verpflichtend anzuwenden sind aber vorzeitig angewendet werden dürfen
  • Abschnitt 2 - Musterkonzernabschluss für die International GAAP Holdings Limited zum 31. Dezember 2013

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

Eine deutsche Übersetzung des Musterkonzernabschlusses befindet sich derzeit in Erarbeitung; wir werden Sie Ihnen ebenfalls auf IAS Plus zur Verfügung stellen.

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Themenvorschläge an den HGB-Fachausschuss des DRSC

11.06.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein.

Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (HGB)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden.

Für die Themenvorschläge wurden die folgenden Kriterien definiert:

  • das Thema ist in der Praxis für eine Vielzahl der nach HGB bilanzierenden Konzerne bedeutsam,
  • Unterschiede in den Bilanzierungspraktiken bzw. den Rechtsauslegungen sind feststellbar oder im Falle von neu auftretenden Bilanzierungsfragen absehbar und lassen eine Verlautbarung erforderlich erscheinen,
  • die Erwartung einer Vereinheitlichung der Bilanzierungspraxis und damit einer Verbesserung der HGB-Konzernbilanzierung aufgrund einer Verlautbarung durch den HGB-Fachausschuss ist berechtigt,
  • das Thema bzw. die Fragestellung ist ausreichend klar und detailliert beschrieben – falls zutreffend mit Darstellung alternativer Lösungsansätze.

Im Falle eines DRS muss es sich darüber hinaus um einen Themenbereich handeln, der den Grundsätzen über die Konzernrechnungslegung zuzurechnen ist.

Der HGB-Fachausschuss hat eine förmliche Einladung zur Einreichung von
Themenvorschlägen beim IFRS-Fachausschuss
veröffentlicht, die Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

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XBRL-Team des IASB sucht Teilnehmer für ein Projekt zur Branchenpraxis

10.06.2013

In den vergangenen drei Jahren hat das XBRL-Team des IASB mit Unternehmen aus verschiedenen Rechtskreisen und Branchen zusammengearbeitet, um zusätzliche Konzepte für die IFRS-Taxonomie zu entwickeln, die allgemein ausgeübte Praxis widerspiegeln. Das XBRL-Team möchte das Projekt wieder aufleben lassen, um für die Taxonomie branchenüblichen Konzepte zu untersuchen und zu entwickeln mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit zu erhöhen, die Anzahl zusätzlicher Etiketten zu verringern und allgemein die Belastung der Ersteller zu senken. Dazu sucht das XBRL-Team Vertreter aus unterschiedlichen Branchen und Regionen. Das Projekt soll mit Hilfe einer Kombination von empirischen Analysen und Zusammenarbeit mit Branchenvertretern durchgeführt werden.

2013 wird das Projekt den folgenden Branchen gewidmet sein:

  • Pharmaindustrie,
  • Immobiliensektor,
  • Telekommunikation und
  • Transportwesen.

Der IASB sucht Teilnehmer aus den folgenden Gruppen:

  • Ersteller,
  • Nutzer (Investoren und Analysten),
  • Branchenvereinigungen,
  • Regulierer und Aufsichten.

Bewerber aus allen geografischen Regionen werden ermutigt, sich zu melden.

Interessenten werden gebeten, sich bi 28. Juni 2013 zu melden. Die erste Sitzung wird am 8. Juli 2013 stattfinden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der 10. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

10.06.2013

Der HGB-Fachausschusses des DRSC hat am 23. und 24. Mai 2013 in Berlin seine 10. Sitzung abgehalten. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Erörtert wurden die folgenden Themen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 2 Kapitalflussrechnung
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • EU-Richtlinienvorschlag

Zum Ergebnisbericht auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte waren bereits hier auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht worden.

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