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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/5

30.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Anfang Dezember 2012 mit seinem Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte vorgeschlagen, weitere Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden wurden als nicht sachgerecht eingestuft. EFRAG hatte daraufhin im Mitte Dezember 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im April 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Protokoll und Präsentationen von der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 29. Mai

30.05.2013

Das DRSC hatte am Mittwoch, den 29. Mai 2013 zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB eingeladen. Protokoll und Präsentationen von der Veranstaltung stehen jetzt zur Verfügung.

Auf der Tagesordnung stand die Erörterung der folgenden Entwürfe:

Zum Protokoll und den Präsentationen auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

30.05.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 36 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den Änderungen vom 29. Mai 2013 korrigiert.

Die Änderungen sind (unter Voraussetzung der Übernahme in Europa) rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig - allerdings nur in Berichtsperioden, in denen auch IFRS 13 angewendet wird.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 29. Mai 2013).

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IFRS in Focus-Newsletter zur neuen Interpretation zu Abgaben

30.05.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Vorschriften von IFRIC 21 'Abgaben' erläutert werden. Der IASB hatte die neue Interpretation am 20. Mai 2013 herausgegeben.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind. Zum englischsprachigen Newsletter gelangen Sie hier.

Wir hatten Ihnen bereits einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter zum gleichen Thema zur Verfügung gestellt.

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DRSC nimmt Stellung zum EFRAG-Entwurfspapier zu Emissionshandelsprogrammen

30.05.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu deren Entwurf eines Kommentars eingereicht, in dem die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt wird.

Der Fachauschuss weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf vom Dezember 2012 darauf hin,dass die Befragung deutscher Unternehmen ergeben hätte, dass die herrschende Bilanzierungspraxis von den betroffenene Unternehmen im Einklang mit den IFRS entwickelt worden sei, seit mehreren Jahren angewendet und von Analysten akzpetiert werden und deshalb nicht ignoriert werden sollte. In dem Zusammenhang weist das DRSC darauf hin, dass IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand notwendige und ausreichende Leitlinien für die Bilanzierung kostenfrei zugeteilter Verschmutzungsrechte bietet.

 

Generell ist der Fachausschuss der Meinung, dass es wichtig ist, einen stabilen Satz von prinzipienbasierten Standards, die eine große Bandbreite von Geschäftsvorfällen abdecken, zu erhalten. Standards, die quasi auf Einzelfallbasis entwickelt werden, unterstützt der IFRS-Fachausschuss nicht. Er regt auch an, sorgfältig zu prüfen, ob Verbesserungen oder Klarstellungen an anderen, lange bestehenden Standards wie beispielsweise IAS 2 Vorräte notwendig sein könnten, um die Veränderungen des Wirtschaftsumfelds in diesem Zusammenhang widerzuspiegeln.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

30.05.2013

Der IASB hat am 29. Mai 2013 IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte geändert. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den Änderungen vom 29. Mai 2013 korrigiert.

Sie können sich den entsprechend aktualisierten EFRAG-Statusbericht mit Datum vom 30. Mai 2013 hier herunterladen.

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Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Beirats

30.05.2013

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 10. und 11. Juni 2013 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde bereits zugänglich gemacht. Zu den zu behandelnden Themen gehören Kosten und Nutzen einer IFRS-Übernahme, der aktuelle Stand bei den Projekten und Diskussionen zu verschiedenen IASB-Projekten, eine Beurteilung des Prozesses für die Überprüfung nach der Umsetzung, das beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) sowie die Rolle und die Zusammensetzung des IFRS-Beirats.

Die Tagesordnung für die Sitzung (Stand 28. Mai 2013) geben wir nachfolgend zusammengefasst wieder:

 

Montag, 10. Juni 2013

Öffentliche Sitzung (09:15-17:30)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Überblick über die letzten vier Monate
  • Tätigkeiten des IASB
    • aktuelles Arbeitsprogramm
    • aktueller Stand der Projekte
    • Umsetzung
    • andere Tätigkeiten
  • Aktuelles zu den Tätigkeiten der Treuhänder
  • Kosten und Nutzen einer IFRS-Übernahme:
    • IFRS-Länderprofile
    • Koreanische Forschungsergebnisse
    • Umfrage von CERF/AcSB
  • Rahmenkonzept - aktueller Projeksstand
  • Überprüfung des IFRS für KMU:
    • Aktueller Stand des Projekts
    • 'Skalierung' für kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen
    • Diskussion in Einzelgruppensitzungen
  • Überprüfungen nach der Umsetzung
    • Nützlichkeit als Kriterium von IASB/IFRS-Stiftung bei der Erreichung seiner strategischen Ziele
    • Koordinierung mit der US-amerikanischen FAF bei Konvergenzstandards

 

Dienstag, 11. Juni 2013

Öffentliche Sitzungsteile (09:00-15:00)

  • Beratendes Forum für Bilanzierungsstandards (ASAF)
  • Rolle und Zusammensetzung des IFRS-Beirats
    • Rückmeldungen der Arbeitsgruppe
    • Überblick über XBRL
    • Sollen die Beiräte zu XBRL und IFRS zusammengelegt werden?
    • Anderweitige Trends und Entwicklungen, die eine bedeutende Auswirkung haben mögen
  • Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung
  • Versicherungsverträge
  • Ergebnisse des Sitzung

 

Die Sitzungsunterlagen wurden noch nicht freigegeben, werden Ihnen aber vor Sitzungsbeginn auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.

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Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

30.05.2013

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 13. Juni 2013 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Während der Sitzung wird es vor allem Erörterungen und Einzelsitzungen zu Angaben, finanzieller Leistung und Leasingverhältnissen geben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

 

Donnerstag, 13. Juni 2013 (9:30h-17:00h)

  • Begrüßung und allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
  • Angaben - Einführung und Einzelsitzungen
    • Auf Rechnunglegungsprinzipien basierende und nicht basierende Informationen (Summen, Zwischensummen und mögliche Angaben)
    • Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
    • Detaillierte Angabevorschriften und Zielsetzung von Angaben
  • Finanzielle Leistung - Einführung und Einzelsitzungen
    • Die Merkmale finanzieller Leistung
    • Was ist Gesamtergebnisrechnung und was ist sonstiges Gesamtergebnis und ist Recycling sachgerecht?
  • Leasingverhältnisse - Einführung und Einzelsitzungen
    • Leasinbilanzierung: zwei Arten von Leasingverhältnissen
    • Angaben in Bezug auf Leasingtransaktionen

 

Papiere für die Sitzung wurden noch nicht veröffentlicht, werden aber vor der Sitzung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

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Japanischer BAC erörtert Einzelheiten von Initiativen zur Förderung der IFRS-Anwendung in Japan

30.05.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 28. Mai 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Auf der Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt, der BAC nahm aber einen weiteren Schritt in Richtung einer Beendigung der Diskussion.

In Fortsetzung der letzten BAC-Sitzung im April konzentrierte sich der BAC auf Einzelheiten zu drei speziellen Initiativen, mit denen die IFRS-Anwendung in Japan gefördert werden soll.

Die erste Initiative besteht darin, die Zulässigkeit einer freiwilligen IFRS-Anwendung zu erleichtern. Der Vertreter der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) schlug vor, die Anwendung der IFRS durch Unternehmen zuzulassen, die neu an die Börse gehen, sowie durch solche, die keinen ausländischen Tochtergesellschaften mit einem Nominalkapital von 20 Mrd. Yen oder mehr haben, während einige der übrigen Kriterien beibehalten werden sollen, bspw. jenes zur Bereitschaft einer IFRS-Anwendung. Die BAC-Mitglieder stellten Fragen und nahmen zu dieser Initiative Stellung, es wurden aber keine kritischen neuen Bedenken laut.

Die zweite Initiative besteht in der Einführung eines vierten Rahmen an Bilanzierungsstandards (neben japanischen Rechnungslegungsstandard, benannten IFRS und US-GAAP), der über einen neuen "Übernahmeprozess" zu entwickeln wäre. In den Unterlagen für die Sitzung wird die Befolgung von drei Übernahmekriterien und damit verbundenen speziellen Themen, die im Zuge des Prozesses zu Änderungen an den IFRS führen können, sowie die Idee vorgeschlagen, den nationalen Standardsetzer ABSJ als das zuständige Übernahmegremium zu nutzen:

  • Konzeptionelle Ablehnung, z.B. in Bezug auf den Verzicht eines Recyclings von OCI sowie die Nichtabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts
  • Praxishürden, z.B. die Bewertung nicht notierter Anteile zum beizulegenden Zeitwert
  • Koordination mit angrenzenden Institutionen (Anwendung ist im Hinblick auf Branchenbestimmungen zu schwierig oder zu kostenträchtig), z.B. die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage zwischen den Konzernunternehmen und -zugehörigen

Wie schon in der vorangegangenen BAC-Sitzung standen die Mitglieder der Einführung des vierten Rahmens als weiterem Satz an Bilanzierungsstandards, der von einem Unternehmen freiwillig verwendet werden kann, für die nähere Zukunft nicht wohlwollend gegenüber. Von den Mitgliedern wurden mehr Fragen und Bedenken geäußert, als dass es Unterstützung für die Initiative gab. Und selbst von denen, die Unterstützung äußerten (im Wesentlichen Ersteller), wurde angemerkt, dass (a) Änderungen an den IFRS, wenn überhaupt, stärker begrenzt werden als in der Unterlage vorgeschlagen - bspw. nur auf das fehlende Recycling von OCI beschränkt werden - und (b) Erörterungen rund um Probleme bei den IFRS sich eher international orientieren statt im Wege eines lokalen/national Übernahmeprozesses erörtert werden sollten. Zum Vorschlag, den ASBJ in den Übernahmeprozess einzubinden, gab es keine fundamentalen Widerspruch, und Einige meinten, dass die FSA ebenfalls Verantwortung übernehmen solle.

Hinsichtlich der dritten Initiative einer Straffung lokaler Angabevorschriften im separaten Abschluss, die nach japanischen Rechnungslegungsprinzipien erstellt wird, schlug der Vertreter der FSA vor, bestimmte Angaben, die im Finanzinstrumente- und Börsengesetz vorgeschrieben werden, durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch zu ersetzen, wo Konzernabschlüsse bereits Informationen auf Konzernebene bereitstellen, mit Ausnahme regulierter Branchen, für die andere Branchenregulatoren konsultiert werden sollten. Und wie schon auf der vorangegangenen BAC-Sitzung gab es unter den Mitglieder strikte Befürworter und Ablehner. Im Großen und Ganzen brachten die Mitglieder, welche die Nutzer repräsentieren, Bedenken über den Verlust von Informationen vor, während die Ersteller deutliche Unterstützung für diese Initiative ausdrückten.

Zum Abschluss der Sitzung meinte der BAC-Vorsitzende, dass der BAC auf der nächsten Sitzung Erörterungen durchführen würde, mit denen diese Runde an Diskussionen auf der Grundlage eines zusammenfassenden Papiers, das die FSA zur Verfügung stellen werde, zum Abschluss gebracht würde.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Das Datum für die nächste Sitzung ist noch nicht bekanntgegeben worden.

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IASB ändert IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte

29.05.2013

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 'Wertminderung von Vermögenswerten' hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den heute veröffentlichten Änderungen korrigiert.

Als der IASB IFRS 13 im Mai 2011 herausgab, entschied er, auch IAS 36 zu ändern, um Angabevorschriften in Bezug auf den erzielbaren Betrag wertgeminderter Vermögenswerte aufzunehmen, wenn der Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beruht. Die Änderung wurde jedoch unbeabsichtigt weit gefasst, sodass sich ergab, dass ein Unternehmen den erzielbaren Betrag für jede Zahlungsmittel generierende Einheit (oder Gruppen von Einheiten) anzugeben hat, bei denen der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer an dieser Einheit (oder Gruppe von Einheiten) im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bedeutend ist. Die Vorschrift, den erzielbaren Betrag dieser Zahlungsmittel generierenden Einheiten anzugeben, galt also unabhängig davon, ob eine Wertminderung in Bezug auf die jeweilige Einheit in der laufenden Berichtsperiode erfasst wurde. Dies hat der IASB mit den heute veröffentlichten Änderungen korrigiert.

Der IASB hat IAS 36 auch geändert, um zusätzliche Informationen im Einklang mit US-GAAP über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu fordern, wenn der Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beruht.

Schließlich werden mit den heute veröffentlichten Änderungen auch Änderungen in IAS 36 aufgenommen, die im Entwurf der jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2010-2012 vorgeschlagen wurden. Nach diesen hat ein Unternehmen den Abzinsungssatz anzugeben, der im Rahmen der gegenwärtigen und vergangenen Wertbestimmungen verwendet wurden, wenn die Wertbestimmung auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter Verwendung einer Barwertmethode beruht. Dieses soll einer Harmonisierung der Angabevorschriften dienen.

 

Folgende Angaben werden also künftig zu leisten sein, wenn der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht:
  • die Ebene der Fair-Value-Hierarchie (aus IFRS 13), auf der die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde,
  • bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene: angewendete Bewertungmethoden und jegliche Änderungen in den Bewertungsmethoden und die Begründung dafür,
  • bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene: Schlüsselannahmen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts einschließlich der explizit verpflichtenden Angabe des angewendeten Abzinsungssatzes, wenn einen Barwertmethode angewendet wurde.

Diese Änderungen sind rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig - allerdings nur in Berichtsperioden (einschließlich Vergleichsinformationen), in denen auch IFRS 13 angewendet wird.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

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