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EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 und den Änderungen an IFRS 10, 11 und 12

29.08.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der EU-Kommission Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die IASB-Verlautbarungen 'Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011' und 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' ausgesprochen und entsprechende Auswirkungsanalysen erarbeitet.

In der Gesamtbeurteilung der Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009–2011 kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die Änderungen den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in Europa entsprechen und dass der Nutzen aus der Anwendung die Kosten überwiegt.

Aus den gleichen Gründen spricht sich EFRAG auch für eine Übernahme der IASB-Verlautbarung Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) aus. Da EFRAG bereits in der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 10 der Kommission empfohlen hat, den verpflichtenden Anwendungszeitpunkt von IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27(2011) und IAS 28(2011) vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben (wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll) und der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Kommission dem bereits zugestimmt hat, empfiehlt EFRAG auch im Fall der Änderungen an diesen Standards den verpflichtenden Zeitpunkt der Anwendung entsprechend zu verschieben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

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5. Sitzung HGB-Fachausschuss und 19. Öffentliche Sitzung des DRSC

28.08.2012

Die 5. Sitzung des HGB-Fachausschusses findet am 13. und 14. September 2012 in Berlin statt. Am 14. September 2012 findet ab 16:00h die 19. Öffentlichen Sitzung des DRSC statt.

Die Tagesordnung der Sitzung des HGB-Fachausschusses ist nach wie vor in wesentlichen Teilen von der Erörterung des E-DRS 27 Konzernlagebericht besetzt. in der 19. Öffentlichen Sitzung des DRSC sollen der DRS 20 Konzernlagebericht sowie der DRS 16 (überarbeitet) Zwischenberichterstattung verabschiedet werden.

Die Tagesordnung und weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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Arbeitsprogramm des HGB-Fachausschusses des DRSC

27.08.2012

Der HGB-Fachausschuss hat als Ergebnis seiner Erörterungen und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen in seiner 4. Sitzung am 25. Juli 2012 sein Arbeitsprogramm verabschiedet.

Im Wesentlichen sieht das Arbeitsprogramm zwei Hauptaufgaben mit gegebenenfalls entsprechenden Unterpunkten vor:

  • Entwicklung und Pflege von Verlautbarungen
    • Verabschiedung eines Standards zur Konzernlageberichterstattung
    • Überarbeitung des DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
    • Anpassung bestehender Deutscher Rechnungslegungsstandards (DRS)
    • Weitere, ggf. künftig umzusetzende Projekte im Hinblick auf die Grundsätze handelsrechtlicher Konzernrechnungslegung
      • Erarbeitung neuer Standards
      • Sonstige Projekte
      • Nachrangige, derzeit nicht aktiv betriebene Projekte
  • Beratungsaufgaben und proaktives Mitwirken bei Neuerungen und Änderungen der Rechnungslegungsnormen

Sie können sich das vollständige Arbeitsprogramm mit Erläuterung der einzelnen Punkte direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

24.08.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht, die der IASB im Juni 2012 herausgegeben hat. EFRAG ist der Meinung, dass es nützlich sein könnte, die Überprüfung in zwei Phasen durchzuführen: (1) eine allgemeine Überprüfung der Zielsetzung des Standards und Erwägung der Vorschriften vor dem Hintergrund der betroffenen Unternehmen sowie Untersuchung des Zusammenhangs mit den vollen IFRS und nachfolgend (2) eine genauere Untersuchung, wie Änderungen an den vollen IFRS im IFRS für KMU widergespiegelt werden können. Da dieser Ansatz jedoch nicht gewählt wurde, ergaben sich viele Fragen für EFRAG, und die Beratungsgruppe ist bei grundlegenden Fragen geteilter Meinung.

Zum einen war EFRAG geteilter Meinung bei dem Gewicht, das den einzelnen Faktoren zugemessen werden sollte (beispielsweise Stabilität, Änderungen der Bedürfnisse der Anwender und Gleichklang mit den vollen IFRS), wenn Änderungen am IFRS für KMU vorgenommen werden.

  • Sichtweise 1: Der IFRS für KMU sollte nur geändert werden, wenn im Rahmen der umfassenden Überprüfung Probleme festgestellt werden oder andere Hinweise vorliegen, dass der Standard nicht sachgerecht funktioniert.
  • Sichtweise 2: Alle verfügbaren und relevanten Informationen sollten bei Änderung des IFRS für KMU berücksichtigt werden, beispielsweise identifizierte Probleme und Änderungen an den vollen IFRS.
  • Sichtweise 3: Die meisten Änderungen an den vollen IFRS in Bezug auf Bewertung und Ansatz sollten im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen auch im IFRS für KMU nachvollzogen werden.

Zum anderen war EFRAG geteilter Meinung hinsichtlich der Aufnahme von Optionen in den IFRS für KMU, die Unternehmen gestatten würden, Bilanzierungsmethoden anzuwenden, die zu Ergebnissen führen, die den vollen IFRS eher gleichen.

  • Sichtweise A: Optionen würden zu einer Erhöhung der Kosten und der Komplexität des Standards führen, und die resultierenden Abschlüsse wären weniger vergleichbar.
  • Sichtweise B: Der IFRS für KMU sollte die gleichen Optionen für Unternehmen beinhalten, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, wie für diejenigen, die es sind, auch wenn sie auf eine vereinfachte Weise formuliert werden könnten.

Der Entwurf der Stellungnahme enthält auch einen 39 Seiten umfassenden Anhang, der Fragen für Anwender in Bezug auf die verschiedenen Sichtweisen enthält.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 12. November 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

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Vorgeschlagene FASB-Vorschrift zur Darstellung von recycelten Posten des sonstigen Gesamtergebnisses

24.08.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht, die die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses betreffen.

Nach Vorstellung des FASB beinhaltet das sonstige Gesamtergebnis (Other comprehensive income, OCI) Gewinne und Verluste, die in einer bestimmten Berichtsperiode nicht im Periodenergebnis erfasst, zu einem späteren Zeitpunkt aber in die Gesamtergebnisrechnung umklassifiziert werden dürfen (sog. Recycling). Angaben zu diesen Umklassifizierungen waren bisher über den gesamten Abschluss verteilt und sollen nach den neuen Vorschlägen nun in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst dargestellt werden.

Auch der IASB sieht in IAS 1 Darstellung des Abschlusses die Erfassung von Ertrags- und Aufwandsposten im sonstigen Gesamtergebnis vor, die nach anderen IFRS nicht unmittelbar im Periodenergebnis erfasst werden dürfen oder müssen. Die Erfassung von Beträgen, die "recycelt" werden dürfen, erfolgt als sogenannte Umgliederungsbeträge, die nach Art unterteilt dargestellt werden.

Die unterschiedliche Auffassung darüber, welche Posten im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind und ob alle reycelt werden dürfen, hatte immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen IASB und FASB geführt - beispielsweise in den gemeinsamen Projekten zu Finanzinstrumenten oder zu Versicherungen. Die neuen Vorschläge des FASB beinhalten zwar keinerlei Änderungen bei den inhaltlichen Fragen, aber die Darstellung der Umgliederungsbeträge in systematischer Anordnung ist Ausdruck eines Anerkennens, dass das Konzept des Recyclings exisitiert und dass eine zentral zusammengefasste Darstellung den Abschlussadressaten nutzt und die Transparenz erhöht.

Zu den Vorschlägen des FASB kann bis zum 15. Oktober 2012 Stellung genommen werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

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Öffentliche Telefonkonferenz des PRC am 13. September

24.08.2012

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 13. September 2012 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Thema der Konferenz wird die EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsualtionsprozess sein, das im Mai 2012 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde.

EFRAG hatte am 19. Juli 2012 den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht. Weitere Informationen zur Telefonkonferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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IDW-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

23.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' veröffentlicht.

In dem vom Interpretations Committee am 31. Mai 2012 vorgelegten Entwurf wird vorgeschlagen, dass es sich bei dem den Ansatz der Schuld auslösenden verpflichtenden Ereignis um die Aktivität handelt, die gemäß gesetzlicher Vorschrift die Zahlung der Gebühr auslöst.

Iseiner Stellungnahme begrüßt das IDW grundsätzlich die Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, die Bilanzierung von Abgaben, die Unternehmen zu entrichten haben, die in bestimmten Märkten tätig sind, näher zu erläutern. Allerdings sollte der Sachverhalt möglichst vollumfänglich geklärt werden. Das IDW kritisiert, dass wesentliche für die Praxis entscheidende Fragen mangels Konsensfähigkeit unberücksichtigt bleiben (bspw. die Bilanzierung von Abgaben, die erst nach Überschreiten einer bestimmten Erlösschwelle rechtlich entstehen).

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses - Sitzungspapiere

23.08.2012

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 30. und 31. August 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können die Papiere direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

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US-amerikanische SEC verabschiedet Vorschriften zu Angaben von Zahlungen an Regierungen

23.08.2012

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Vorschriften verabschiedet, die im Rahmen des Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetzes gefordert worden waren und mit denen Unternehmen der Rohstoffbranche vorgeschrieben wird, Angaben zu Zahlungen zu leisten, die gegenüber der US-amerikanischen Regierung oder ausländischen Regierungen getätigt werden (dies schließt Landes- und Kommunalregierungen ein). Mit den Vorschriften wird von Emittenten der Rohstoffbranche gefordert, Angaben zu Zahlungen zu leisten, die für die wirtschaftliche Erschließung von Öl, Gas oder Mineralien getätigt werden. Die Angaben entsprechen im Wesentlichen den von der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (Extractive Industry Transparency Initiative, EITI) geforderten.

Die folgenden Zahlungen müssen angegeben werden, wenn sie gegenüber Regierungen zwecks wirtschaftlicher Erschließung von Öl, Gas oder Mineralien geleistet werden und einen festgelegten Mindestbetrag überschreiten (100,000 US-Dollar je Kategorie je Geschäftsjahr):

  • Steuern,
  • Abgaben,
  • Gebühren (einschließlich Lizenzgebühren),
  • Produktionsberechtigungen,
  • Boni,
  • Dividenden,
  • infrastrukturelle Verbesserungen.

Dazu müssen die folgenden Informationen über die Zahlungen der SEC durch Ausfüllen eines neuen Formblatts und in Form einer XBRL-Datei zur Verfügung gestellt werden:

  • Art und Gesamtbetrag der für jedes 'Projekt' geleisteten Zahlungen ('Projekt' wird nicht definiert, um Flexibilität bei der Anwendung des Begriffs auf verschiedene Wirtschaftsumfelder zu gewähren),
  • Art und Gesamtbetrag der an jede Regierung geleisteten Zahlungen,
  • Gesamtbetrag der geleisteten Zahlungen je Kategorie,
  • Währung, in der die Zahlungen erfolgt sind,
  • Berichtsperiode, in der die Zahlungen geleistet wurden,
  • Geschäftssegment des Emittenten, durch das die Zahlungen erfolgten,
  • Regierung, die die Zahlungen erhalten hat, und Land, in dem die Regierung ansässig ist,
  • Projekt des Emittenten, auf das sich die Zahlung bezieht.

Eine der Ideen hinter den neuen Regeln ist auch, dass nicht nur US-amerikanische Emittenten offenlegen müssen, welche Zahlungen sie leisten, sondern dass sie damit gleichzeitig auch die Zahlungen offenlegen, die ausländische Regierungen erhalten. Dies, so die Hoffnung, würde diesen Regierungen einen Zwang zur Transparenz gegenüber dem eigenen Volk auferlegen. Ob dieses Ziel mit der neuen Regelung erreicht werden kann, wird allerdings auch von Seiten einiger SEC-Kommissare bezweifelt. Ähnliche Angabevorschriften werden auch in der EU erwogen und waren Bestandteil des IASB-Diskussionspapiers zu Rohstoffindustrien, das im April 2010 herausgegeben wurde und 'Veröffentliche, was Du zahlst' ('Publish What You Pay', PWYP)-Vorschläge in Bezug auf die länderspezifische Berichterstattung beinhaltete.

Bei der Finalisierung der Vorschläge hat die SEC Stellungnahmen berücksichtigt, die zu ihren ursprünglichen Vorschlägen eingegangen sind. Diese betrafen Bedenken in Bezug auf Einhaltungskosten und die Auswirkungen der Vorschriften auf Wirksamkeit, Wettbewerb und Kapitalbildung. Nicht alle Kommissare stimmten den vorgeschlagenen Regeln zu - Kommissar Daniel M. Gallagher wies beispielsweise in einer auf der Internetseite der SEC veröffentlichten englischsprachigen Verlautbarung darauf hin, dass nach den neuen Regelungen für den Wettbewerb bedeutende Informationen für Wettbewerber offengelegt werden, dass die Zusammenstellung der Informationen Kosten verursache und dass es mögliche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Ergebnisse geben könne.

Die Regeln treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 30. September 2013 enden. Auf der Internetseite der SEC finden Sie eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung.

Die SEC hat gleichzeitig neue Vorschriften herausgegeben, nach denen Unternehmen öffentlich Angaben zu "Konfliktrohstoffen" machen müssen, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem Nachbarstaat stammen.

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IFRSs in your pocket 2012

22.08.2012

Wir stellen Ihnen die elfte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – 'IFRSs in your pocket 2012'. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis einschließlich Ende des zweiten Quartals 2012.

Dieser 136-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und in anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS,
  • Agendaprojekte des IASB,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Eine elektronische Fassung können Sie sich hier herunterladen: IFRSs in your pocket 2012.

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