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Neuseeland erwägt Möglichkeiten, den Umfang der Angaben unter IFRS zu reduzieren

28.10.2011

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) wird auf seiner kommenden Sitzung am 2. November 2011 einen kurzfristigen Aktionsplan erörtern, mit dem zur Reduzierung unnötiger Angaben im Abschluss ermutigt werden soll.

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) wird auf seiner kommenden Sitzung am 2. November 2011 einen kurzfristigen Aktionsplan erörtern, mit dem zur Reduzierung unnötiger Angaben im Abschluss ermutigt werden soll.

In einem Arbeitspapier des Stabs, das für die Sitzung erstellt wurde, wird die Reaktion des NZASB auf den Bericht Überflüssiges Gepäck zurücklassen – Reduzierung der Angaben im Abschluss auf die, die wichtig sind erläutert. Der Bericht war im Juli 2011 vom Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und vom Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) gemeinsam auf Bitte des IASB erarbeitet worden. Im Papier wird festgehalten: "Obwohl das Projekt vom IASB in Auftrag gegeben und die Erwartung geweckt wurde, dass der Bericht zwecks Stellungnahme veröffentlicht würde, scheint es, dass der IASB nicht darauf reagieren wird, bis die Stellungnahmen zum künftigen Arbeitsprogramm des IASB erörtert werden."

Im Arbeitspapier werden die verfügbaren Möglichkeiten erörtert, mit denen sichergestellt werden kann, dass jegliche Ratschläge oder Leitlinien, die vom NZASB herausgegeben werden, genügend Substanz haben, sodass nicht nur Ersteller sondern auch Prüfer und Aufsichten sie überzeugend finden, und dass gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuseeländische gewinnorientierte Unternehmen weiterhin in Anspruch nehmen können, die vollen IFRS anzuwenden. Im Papier werden die Möglichkeiten eines neuseeländischen Standards oder einer Interpretation, erläuternder Leitlinien oder einer informellen Kommunikation wie beispielsweise eines Kommuniqués erörtert.

Der Stab empfiehlt, dass der NZASB einen erläuternden Leitfaden herausgibt, der zwar keine gesetzliche Bindungskraft hätte, der aber Leitlinien hinsichtlich des Konzepts der Wesentlichkeit in Bezug auf Angaben bieten würde. Die Leitlinien würden auf den Empfehlungen des Berichts von ICAS und NZICA aufbauen, die besagen, dass IFRS-Anwender separat erwägen sollten, (i) ob ein Posten wesentlich ist und (ii) ob einzelne Informationen wesentlich sind, sodass sie eine Nennung in den sonstigen Angaben erfordern. In Erwägung gezogen würden einzelne Informationen in Bezug auf wesentliche Posten und Informationen, die sich nicht auf einzelne Posten beziehen aber erforderlich sind, damit der Abschluss der Zielsetzung der Finanzberichterstattung entspricht. Es geht in diesem Fall nicht um die Streichung verschiedener IFRS-Angaben, die im Bericht als mögliche Streichkandidaten identifiziert worden sind.

Diese neuseeländische Entwicklung gibt den weltweit zu hörenden Rufen nach Erleichterungen bei den Angaben in der Finanzberichterstattung zusätzliches Gewicht.

Weiterführende Informationen:

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IDW nimmt Stellung zur Agendakonsultation des IASB

28.10.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm veröffentlicht. .

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Das IDW ist der Ansicht, dass der IASB zunächst die sich noch auf der aktuellen Agenda befindenden vier Großprojekte (Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge sowie Finanzinstrumente:) finalisieren sollte. Im Anschluss daran empfehle es sich, für einen gewissen Zeitraum auf die Initiierung neuer Großprojekte weitestgehend zu verzichten. Lediglich die Arbeiten zur Finalisierung des Rahmenkonzepts sollten fortgesetzt werden, um konzeptionelle Grundlagen zu schaffen, die langfristig die Qualität der Standards verbessern. Darüber hinaus sollte sich der Board nach Meinung des IDW auch der Thematik übermäßiger Anhangangaben in einem separaten Projekt annehmen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (88 KB).

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Internetpräsentation von IASB und CFA-Institut für Anleger

28.10.2011

Am Mittwoch, 9. November 2011, werden der IASB und das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) eine Internetpräsentation für Anleger anbieten.

Thema ist die erste öffentliche Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm, wie der Board entscheidet, was auf die Agenda genommen wird, und warum die Meinungen von Anlegern im Rahmen dieses Prozesses kritisch sind.

Die Details zur englischsprachigen Internetsendung finden Sie nachfolgend:

  • Thema: Festlegung der IASB-Agenda für die nächsten zehn Jahre: Aktueller Stand für Anleger und Möglichkeit, Meinungen einzubringen
  • Datum und Zeit: Mittwoch, den 9. November 2011 16:00 Uhr deutscher Zeit
  • Weiterführende Informationen und Registirerung: hier
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Französischer ANC schlägt Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen in Europa vor

27.10.2011

Nach der sogenannten IAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1606/2002) ist die Anwendung der IFRS in den Konzernabschlüssen aller börsennotierten Unternehmen in Europa vorgeschrieben.

Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) hat jetzt einen Vorschlag für die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen veröffentlicht.

Der ANC geht von der Hypothese aus, dass die Anwendung der vollen IFRS für kleine börsennotierte Unternehmen oft belastend ist. Daher wäre es vorzuziehen, wenn die Bilanzierungsverpflichtungen an die Größe der Unternehmen angepasst würde, ohne dass die Qualität der Berichterstattung beeinträchtigt oder ein neuer Satz von Bilanzierungsgrundsätzen eingeführt wird. Daher schlägt der ANC nicht vor, einen neuen Satz von Rechnungslegungsvorschriften wie beispielsweise den IFRS für KMU einzuführen, der darüber hinaus auch nur für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt wurde. Dies würde nach Meinung des ANC kleine börsennotierte Unternehmen um den Nutzen bringen, den ein einziger Satz weltweit anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bietet — wie im Fall der vollen IFRS.

Der ANC sieht eine mögliche Alternative in der Vereinfachung des bestehenden Rechnungslegungsrahmens. Zwei Möglichkeiten einer solchen Vereinfachung für kleine börsennotierte Unternehmen sieht der ANC:

  1. Reduzierung des Umfangs des Anhangs durch Vereinfachung der gegenwärtigen Angabevorschriften nach IFRS und
  2. Erleichterung der Erstellung eines Anhangs und Erhöhung von dessen Lesbarkeit und Relevanz durch Zurverfügungstellung eines Beispielsabschlusses mit vereinfachten Angaben.

Der ANC macht detaillierte Vorschläge, an welchen Stellen die Angabevorschriften vereinfacht werden können, und hat einen Musterkonzernabschluss für kleine börsennotierte Unternehmen erstellt. Die Ergebnisse wurden auch an den IASB weitergeleitet.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ANC:

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IASB-Vorsitzender spricht bei der IFRS-Konferenz in Südamerika

27.10.2011

Am 27. Oktober 2011 hat Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, eine Rede bei der IFRS-Konferenz 'Lateinamerika und die Karibik' in Sao Paulo gehalten.

In seiner Rede erörterte er die Aussichten für weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards, die Einführung der IFRS in Lateinamerika und die Agenda und die Prioritäten des IASB.

Im Hinblick auf die Aussichten für weltweit akzeptierte Rechnungslegungsstandards gab Hoogervorst zu bedenken, dass globale Standards notwendig sind, um die Anleger in einem globalen Finanzmarkt zu schützen. Er wies darauf hin, dass die Anwendung der IFRS zwar inzwischen in vielen Ländern vorgeschrieben oder gestattet ist, dass es aber ein paar wichtige Rechtskreise gibt, die die IFRS noch nicht übernommen haben – zum Beispiel die Vereinigten Staaten, Japan, Indien und China. Dennoch gab er an, dass es seiner Meinung nach nicht eine Frage sei, ob diese Länder eines Tages die IFRS übernehmen, sondern nur wann und wie dies geschehen wird.

Zur Einführung der IFRS in Lateinamerika meinte Hoogervorst, dass eine vollständige Übernahme der IFRS der richtige Weg sei und nannte Brasilien "ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie übernommen werden sollte". Durch die vollständige Übernahme der IFRS seinen "brasilianische Unternehmen in der Lage, Kapital auf allen Märkten in Asien, Europa und Nord- und Südamerika aufzunehmen, sogar in den Vereinigten Staaten. [...] Die Risikoprämie für unbekannte Rechnungslegungsvorschriften fällt weg, dadurch sinken die Kapitalkosten und es werden neue Investitionen ins Land gezogen."

Abschließend erörterte Hoogervorst die künftige Agenda und die vier wichtigsten Prioritäten des IASB im kommenden Jahr. Zuerst müssten die verbleibenden Konvergenzprojekte mit dem FASB abgeschlossen werden. Er wies darauf hin, dass es sowohl für Leasingverhältnisse als auch für Erlöserfassung in den kommenden Monaten überarbeitete Vorschläge geben wird. Das Ziel ist, diese Projekte 2012 abzuschließen. Er wies auch darauf hin, dass die Boards an gemeinsamen Projekten zu Finanzinstrumenten und zu Versicherungsverträgen arbeiten. Danach wies Hoogervorst kurz auf die Entwicklung der Agenda des IASB für die Zeit nach dem Abschluss der Konvergenzbemühungen hin und nannte insbesondere das Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm, mit dem Rückmeldungen für den IASB eingeholt werden sollen. Eine weitere Priorität des IASB sei, auch die verbleibenden Rechtskreise dazu zu bewegen, die IFRS zu übernehmen. Und letztlich sagte er, dass der IASB mit denjenigen zusammenarbeiten werde, die von den Arbeiten des IASB berührt werden, "um sicherzustellen, dass sie das Gefühl haben, dass die IFRS ihnen gehören, und um ihnen Respekt für eine Produkt zu vermitteln, das für die Anleger weltweit entwickelt wird".

Sie können sich die vollständige Rede in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen (361 KB).

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen

27.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/2: Verbesserungen an den IFRS zur Verfügung gestellt.

EFRAG unterstützt die Änderungsvorschläge bis auf zwei.

 

Die Änderungen an IAS 1, die darauf abzielen, das Rahmenkonzept in der Fassung von 2010 in IAS 1 widerzuspiegeln, lehnt EFRAG ab, weil diese Änderungen über die im Maß des jährlichen Verbesserungsprojekts möglichen hinausgehen. Die Änderungen an IAS 32 in Bezug auf Ertragsteuern lehnt EFRAG ab, weil zuvor die inneren Unstimmigkeiten in IAS 12 geklärt werden müssten.

Außerdem hegt EFRAG Bedenken, dass die Aufnahme immer weiterer Ausnahmen in IFRS 1 die Komplexität dieses Standards erhöht und zu Überschneidungen bei den Ausnahmen führen kann.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (220 KB).

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Erste Teilnehmerorganisationen für das IIRC-Pilotprogramm bekanntgegeben

26.10.2011

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat die Namen von 40 Organisationen und Unternehmen weltweit bekanntgegeben, die ausgewählt wurden, um als erste Teilnehmer am Pilotprojektprojekt zur integrierten Berichterstattung teilzunehmen.

Es werden noch weitere Teilnehmer ausgewählt werden.

Das Pilotprojekt soll über zwei Jahre laufen und dazu dienen, dem IIRC bei der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung zu helfen. Die ausgewählten Organisationen und Unternehmen sollen ein Arbeitsgruppennetzwerk bilden, Wissen und Erfahrungen austauschen und generell Anregungen für die Entwicklung des Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung liefern wie es im IIRC-Diskussionspapier Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert beschrieben wurde, das im September 2011 veröffentlicht worden ist.

Explizit nennt der IIRC die folgenden Ziele des Programms:

  • Unternehmen und Organisationen sollen ermutigt werden, ihre Berichtspraxis neu zu gestalten.
  • Die künftige Entwicklung der Berichtspraxis und des Anlegerverhaltens soll mitgestaltet werden.
  • Die Konvergenz in den internationalen Leitlinien zur Berichterstattung soll vorangetrieben werden.

Die erste Gruppe von Teilnehmer weist als deutsche Teilnehmer EnBW und den Flughafen München auf. Deloitte ist über unsere Schwesterfirmen aus Großbritannien und den Niederlanden vertreten.

Teilnehmer des IIRC-Pilotprogramms:

 

TeilnehmerLandBranche/Sektor
AB Volvo – Volvo Group Schweden Automobilbranche
Association of Chartered Certified Accountants Vereinigtes Königreich Wirtschaftsprüfung
Aegon Group Niederlande Finanzdienstleistungen
Akzo Nobel N.V. Niederlande Chemiebranche
ARM Holdings plc Vereinigtes Königreich Technische Ausrüstung
Atlantia S.p.A. Italien Industriegüter und Dienstleistungen
BBVA Spanien Banken
BWise b.v. Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
Chartered Institute of Building, The Vereinigtes Königreich Berufsverbände
Cliffs Natural Resources Vereinigte Staaten Grundlegende Ressourcen
CLP Holdings Limited China Versorgungsunternehmen
CNDCEC Italien Wirtschaftsprüfung
DANONE Frankreich Lebensmittelbranche
Deloitte LLP Vereinigtes Königreich Wirtschaftsprüfung
Deloitte Netherlands Niederlande Wirtschaftsprüfung
Diesel & Motor Engineering PLC Sri Lanka Industriegüter und Dienstleistungen
Edelman Vereinigte Staaten Medienbranche
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Deutschland Versorgungsunternehmen
Enel Italien Elektrizitätsversorger
eni S.p.A. Italien Öl und Gas
Eskom Holdings SOC Limited Südafrika Versorgungsunternehmen
Flughafen München GmbH Deutschland Industriegüter und Dienstleistungen
Gold Fields Südafrika Grundlegende Ressourcen
HSBC Holdings plc Vereinigtes Königreich Banken
KPMG International Schweiz Wirtschaftsprüfung
LeasePlan Corporation N.V. Niederlande Finanzdienstleistungen
Marks and Spencer Group plc Vereinigtes Königreich Einzelhandel
mecu Limited Australien Banken
Microsoft Corporation Vereinigte Staaten Technologiebranche
N.V. Luchthaven Schiphol Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
National Australia Bank Limited Australien Banken
Natura Cosméticos Brasilien Konsumgüter- und Haushaltswarenbranche
Novo Nordisk Dänemark Gesundheitswesen
PriceWaterhouseCoopers N.V. Niederlande Wirtschaftsprüfung
Prudential Financial, Inc. Vereinigte Staaten Finanzdienstleistungen
Randstad Holding N.V. Niederlande Industriegüter und Dienstleistungen
State Nuclear Energy Corporation ROSATOM Russland Versorgungsunternehmen
Stockland Australien Immobilienbranche
Takeda Pharmaceutical Company Limited Japan Gesundheitswesen
The Coca-Cola Company Vereinigte Staaten Lebensmittelbranche
Vancity Kanada Banken
Vestas Wind Systems Dänemark Öl und Gas
Via Gutenberg Consultoria  em Entretenimento e Cultura Ltda Brasilien Industriegüter und Dienstleistungen

Die englischsprachige Presseerklärung des IIRC können Sie direkt auf dessen Internetseite lesen. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt.

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Litauen übernimmt internationale Bewertungsstandards

26.10.2011

Das litauische Parlament hat am 2. Juni 2011 eine Überarbeitung des litauischen Grundlagengesetzes zu Unternehmens- und Eigentumsbewertungen verabschiedet. Nach dem überarbeiteten Gesetz wird die Anwendung der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) ab dem 1. Mai 2012 verpflichtend.

Das litauische Institut für institutionelle Prüfung, Bilanzierung und Eigentumsbewertung – eine Regierungsbehörde mit Verantwortung für die Lizensierung und Überwachung von professionellen Bewertern und Bewertungsunternehmen – wird die IVS übersetzen und in Litauen zur Verfügung stellen.

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat dies auf seiner Internetseite bekanntgegeben.

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Zwei Sondersitzungen des IASB Anfang November

26.10.2011

Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung mit dem japanischen Standardsetzer ASBJ, die am 31. Oktober und 1. November stattfindet, wird der IASB am Nachmittag des 1. Novembers (13:00h bis 15:00h) noch eine Sondersitzung zum Thema Leasingverhältnisse abhalten.

Außerdem wurde für den 7. November ebenfalls eine Sondersitzung angekündigt. Das Thema der Sitzung wurde noch nicht bekanntgegeben.
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Europäische Kommission legt Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmertum und verantwortlichen Unternehmen vor

26.10.2011

Das Konzept eines verantwortlichen Unternehmertums bedeutet ein größeres und tragfähigeres Wirtschaftswachstum.

Daher hat die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen.

Zunächst soll die Initiative zur Sozialwirtschaft es diesem neu entstehenden Sektor erleichtern, sein Potenzial auszuschöpfen. Sie wird ergänzt durch eine neue ehrgeizige Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der das Vertrauen der Verbraucher und der Beitrag der Unternehmen zum Wohlstand der Gesellschaft erhöht werden sollen. Beide Initiativen untermauern die Anstrengungen der Kommission, vor allem in Zeiten knapper Kassen den Privatsektor in gesellschaftliche und ökologische Belange einzubinden.

Ferner schlägt die Kommission vor, die Transparenz zu erhöhen und ein tragfähiges Handeln multinationaler Unternehmen zu fördern. Unternehmen, die in der Mineralgewinnung und Forstwirtschaft tätig sind, sollten hinsichtlich der von ihnen weltweit entrichteten Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen mehr Transparenz an den Tag legen.

Schließlich schlägt die Kommission vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU vor, mit denen diese möglicherweise bis zu 1,7 Mrd. EUR pro Jahr einsparen können. Mit den Vorschlägen soll auch der Aufwand für die Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen, einschließlich KMU, verringert werden, was zu weiteren Kosteneinsparungen führen dürfte.

Die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Die Mitteilung zur Sozialwirtschaft bildet den Ausgangspunkt für eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen, die in den nächsten zwei Jahren ergriffen werden sollen. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion mit interessierten Kreisen bietet sich auf der Konferenz über Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum am 18. November 2011 in Brüssel, die von der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Weiterführende Informationen:

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