Nachrichten

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Stand der Rechnungslegung im November 2009

15.11.2009

Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren. Ein früheres Gesetz aus dem Jahr 1982 verlieh dem ZICA ähnliche Rechte.

Seit 2004 hat das ZICA die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Gänze ohne Abänderungen übernommen. Die Mitglieder des ZICA, zu denen alle Prüfer in Sambia gehören, sind durch ihre Mitgliedschaft im ZICA verpflichtet, die Befolgung der IFRS sicherzustellen. Es gibt allerdings keine statutarische Vorschrift für börsen- oder nicht börsennotierte Unternehmen, die IFRS anzuwenden.

Das Wertpapiergesetz und die Wertpapierbörse von Lusaka schreiben Wirtschaftsprüfern vor, registriert zu sein und eine vom ZICA ausgestellte Praxisbescheinigung innezuhaben, aber sie fordern nicht die Befolgung der IFRS.

Gegenwärtig ist die Anwendung der IFRS nach dem Versicherungs- und dem Banken- und Finanzdienstleistungsgesetz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sind allerdings Bestrebungen auf dem Weg, die IFRS für Finanzdienstleister, die durch diese Gesetze reguliert werden, verpflichtend zu machen.

Eine Ergänzung zur ROSC-Bericht 2007 der Weltbank zu Sambia aus dem Juni 2009, die vom Ministerium für Finanzen und nationale Planung eingebracht wurde, enthält folgenden Passus:

Um die Einhaltung der internationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards zu gewährleisten, auf der Rat des ZICA einen Standards and Regulation Board eingerichtet, der die Prüfungsdurchsicht und die Einführung der IFRS und IAS durch tätige Wirtschaftsprüfer (Ersteller von Prüfungsberichten) und die öffentliche Praxis überwacht ...

Die IFRS müssen durch kleine und mittelgroße Unternehmen nicht verpflichtend angewendet werden.

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Neue IFRS-e-Learning-Module in chinesischer Sprache

15.11.2009

IFRS-e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt worden und wurden auf der Deloitte-Internetseite CAS Plus eingestellt.

Die folgenden weiteren IFRS-e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt worden und wurden auf der Deloitte-Internetseite CAS Plus eingestellt:

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007)

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler

IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 1

IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 3

Die folgenden Module sind bereits früher übersetzt und eingestellt worden:

Einführung in das IFRS-e-Learning

Rahmenkonzept

IAS 2 Vorräte

IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

IAS 11 Fertigungsaufträge

IAS 16 Sachanlagen

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

IAS 41 Landwirtschaft

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

IFRS 8 Geschäftssegmente

Um die Module herunterzuladen (gebührenfrei, es ist jedoch eine Anmeldung erforderlich), klicken Sie auf die Glühlampe auf der Leitseite von CAS Plus oder auf diesen Link.

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Aktuelles zur IFRS-Übernahme in Europa

14.11.2009

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme diverser IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union.

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union:

Jährliche Verbesserungen 2007-2009

Änderungen an IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten

Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe

Der Ausschuss entschied zudem, seine Beratungen zur Übernahme von IFRS 9 zu vertagen. EFRAG hat seinen Übernahmestatusbericht um die Empfehlungen aus der ARC-Sitzung aktualisiert. Den Übernahmestatusbericht vom 13. November 2009 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 120 KB).

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Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November

14.11.2009

Der International Accounting Standards Board hat umfangreiche Änderungen am Ablauf seiner Sitzung vom 17. bis 20. November 2009 bekannt gegeben.

Abgesehen von Verschiebungen einzelner Tagesordnungspunkte zwischen den Tagen werden die Themen Leasingverhältnisse und Erlöserfassung jeweils nur noch an einem Tag behandelt. Die Punkte aufgegebene Geschäftsbereiche und Finanzinstrumente Phase 3 (Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen)wurden gänzlich von der Agenda gestrichen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.

Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-20. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr

Leistungen an Arbeitnehmer

Ertragsteuern

Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Emissionshandelsschemata

Versicherungsverträge

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung

Donnerstag, 19. November 2009, 13:00 bis 14:15 Uhr

SAC: Aktueller Stand

Schulden – Änderungen an IAS 37

Freitag, 20. November 2009, 11:15 bis 13:00 Uhr

Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

IFRIC: Aktueller Stand

Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Restanten (sofern erforderlich)

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Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist – Preisregulierte Geschäfte

14.11.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Preisregulierte Geschäfte am 20. November 2009 fällig werden.

Der Entwurf war am 23. Juli 2009 herausgekommen. Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert

Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben

festgelegt, wie diese zu bewerten sind

Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Der IASB war aus mehreren Rechtskreisen um Leitlinien zu diesem Sachverhalte gebeten worden. Die Klarstellung der Bilanzierung von Preisregulierungen ist insbesondere in jenen Rechtskreisen von Bedeutung, die dabei sind, die IFRS zu übernehmen und bei denen für einige Branchen bereits Bilanzierungsvorschriften für die Auswirkungen der Preisregulierung bestehen. In diesen Fällen erfassen Unternehmen infolge einer fehlenden Regelung in den IFRS und unter Bezugnahme auf einen bestehenden US-amerikanischen Standard derzeit teilweise bedeutende 'regulatorische' Vermögenswerte und Schulden. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 107 KB). Weitführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Projektseite auf IAS PLUS.

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Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an den IASB zu IFRS 9

14.11.2009

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das Schreiben des Stabs der Kommission können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB).

Hier ist ein Ausschnitt:

Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird – selbst wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen.

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Heads Up-Newsletter zum vorgeschlagenen Aufschub in Sachen Konsolidierung

12.11.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht.

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 89 KB).
Der FASB hat sich vorläufig dazu entschlossen, das Datum des Inkrafttretens von Standard Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) – Konsolidierung von Unternehmen mit wechselnder Anlagehöhe für die Rechnungslegung von Anlagen im Abschluss von Asset Managers bis auf Weiteres zu verschieben. Stabsmitarbeiter des FASB deuteten an, dass Publikumsfonds, Hedge Fonds, Private Equity Fonds, Geldmarktfonds und Risikokapitalfonds Beispiele für Unternehmen darstellen, die die Bedingungen für einen Aufschub erfüllen könnte. Die Mitarbeiter des FASB deuteten ferner an, dass Verbriefungsunternehmen, Unternehmen mit vermögenswertgedeckter Finanzierung oder Unternehmen, die zuvor als qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) klassifiziert wurden, die Bedingungen nicht erfüllten. Sofern der Vorschlag finalisiert würde, träte der Aufschub noch 2009 in Kraft.
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DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa

12.11.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung aus.

In der Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat, die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (60 KB).
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IASB veröffentlicht IFRS 9 'Finanzinstrumente'

12.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen neuen International Financial Reporting Standard (IFRS) zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben.

Die Veröffentlichung stellt den Abschluss des ersten Teils eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard dar – IFRS 9 Finanzinstrumente. Vorschläge zur Wertminderungsmethode für Finanzinstrumente waren im Rahmen der zweiten Phase des Projekts Anfang November veröffentlicht worden. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, der dritten Phase, werden noch entwickelt. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Die Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, auch bereits für die Abschlüsse 2009. Der IASB beabsichtigt, IFRS 9 2010 auszuweiten, um neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Schulden, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Sicherungsbilanzierung aufzunehmen. Bis Ende 2010 soll IFRS 9 vollständig für eine Ersetzung von IAS 39 zu Verfügung stehen – verpflichtend ab 2013 und vorzeitig zulässig in früheren Jahren. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (101 KB). In einem Brief, der der Versendung des neuen Standards an die Hauptinteressengruppen beigefügt war, äußert sich der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wie folgt:

Der Abschluss der ersten Phase des Projekts stellt eine direkte Reaktion auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und anderer Interessengruppen dar, die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verringern. Wie gefordert haben wir diese erste Phase rechtzeitig abgeschlossen, damit Unternehmen auf freiwilliger Basis diesen neuen Standard schon für ihre Abschlüsse 2009 anwenden können. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung dieses Standards und des breiten Interesses an seiner Entwicklung haben wir bisher unbekannte Anstrengungen unternommen, Interessengruppen weltweit in den Konsultationsprozess einzubinden, um die Vorschläge weiter auszuarbeiten, die wir im Juli 2009 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hatten. Darüber hinaus hat der IASB verschiedene Änderungen an den Vorschlägen vorgenommen, die Reaktionen auf Bedenken darstellen, die im Rahmen des Konsultationsprozesses erhoben wurden, um das endgültige Produkt noch zu verbessern.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung von IFRS 9 hat der IASB eine Projektzusammenfassung nebst Verlautbarung zu den Stellungnahmen herausgegeben (in englischer Sprache, 134 KB), in der dargestellt wird, wie der Board die Stellungnahmen berücksichtigt hat, die während der Entwicklung des neuen Standards eingegangen sind. Der IASB hat außerdem eine separate Zusammenfassung der Reaktionen auf europäische Bedenken veröffentlicht (in englischer Sprache, 25 KB).

Überblick über IFRS 9 Finanzinstrumente

Nach IFRS 9 werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt – diejenigen Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies geschieht auf der Grundlage der folgenden Prinzipien:

  • Schuldinstrumente:Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, kann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
    • Geschäftsmodellprüfung. Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen (und nicht das Instrument vor seiner vertraglichen Endfälligkeit zu veräußern, um Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu realisieren).
    • Prüfung der Art der Zahlungsströme. Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominals und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominals sind.
    Alle anderen Schuldinstrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL). Selbst wenn ein Instrument die beiden Prüfungen für die fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt, ist in IFRS 9 eine Wahlmöglichkeit enthalten, nach der solche Instrumente mit Einschränkungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden können. Die Kategorien 'zur Veräußerung verfügbar' und 'bis zur Endfälligkeit gehalten', die derzeit in IAS 39 vorgesehen sind, bestehen unter IFRS 9 nicht.
  • Eigenkapitalinstrumente. Alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst. Es gibt keine 'Kostenausnahme' für Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen. Wenn die Anlage in Eigenkapitalinstrumente jedoch nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, diese zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Trotz der Vorschrift, alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, enthält IFRS 9 Leitlinien dazu, wann Anschaffungskosten der beste Schätzer des beizulegenden Zeitwert sein können und wann sie eventuell nicht der beste Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert sind.
  • Derivate. Alle Derivate, auch die, die an Anlagen in nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente geknüpft sind, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
  • Eingebettete Derivate. Das Konzept der eingebetteten Derivate aus IAS 39 ist nicht Bestandteil von IFRS 9. Daher werden eingebettete Derivate, die nach IAS 39 separat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert worden sind, weil sie keinen engen Zusammenhang zum Basisvertrag aufweisen, nicht länger abgetrennt. Stattdessen werden die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts in ihrer Gesamtheit eingeschätzt und der Vermögenswert als Ganzes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn auch nur einer seiner Zahlungsströme nicht eine Rückzahlung von Nominal und Zinsen darstellt.
  • Umklassifizierung. Eine Umklassifizierung von 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert' zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. umgekehrt wird für Schuldinstrumente gefordert, wenn sich die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine finanziellen Vermögenswerte ändert und frühere Einschätzungen nach dem Modell nicht länger gelten.

Mit IFRS 9 werden einige der Vorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geändert. Es gibt außerdem zusätzliche Angaben zu Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet designiert sind.

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Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009

12.11.2009

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

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