Nachrichten

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Mary Schapiro als Vorsitzende der SEC vereidigt

28.01.2009

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat verkündet, dass Mary L. Schapiro gestern als 29. Vorsitzende der SEC vereidigt wurde.

Der Amtseid wurde ihr von der SEC-Kommissarin Elisse B. Walter am Sitz der SEC abgenommen. Schapiro war am 20. Januar 2009 von Präsident Obama ernannt und vom Senat einstimmig bestätigt worden. Anlässlich ihrer Vereidigung sagte Schapiro:

75 Jahre nach Gründung dieser hervorragenden Institution muss die SEC eine kritische Rolle bei der Wiederherstellung des Anlegervertrauens, der Wiederbelebung unserer Märkte und der Verjüngung unserer Wirtschaft spielen. Ich fühle mich geehrt und bin dankbar, dass mir die Leitung dieser Institution in einer so wichtigen Zeit anvertraut wird — einer Zeit in der die SEC ohne zurückzuhalten als Vertreterin der Anleger auftreten muss. In der Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, den Kommissaren, und dem fähigen Stab der SEC werden wir uns verpflichtet fühlen, ein Finanzaufsichtssystem mit neuer Kraft zu versehen, das die Anleger schützen und die Regelungen nachdrücklich durchsetzen muss. Wir werden daran arbeiten, die Verpflichtung der SEC auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Angaben zu vertiefen, während wir immer die Bedürfnisse und Bedenken der Anleger in den Mittelpunkt stellen werden.

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

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Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

28.01.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 27. Januar 2009 herunter (in englischer Sprache, 103 KB). Derzeit wurden die folgenden neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für zwei stehen die EFRAG-Empfehlung und die ARC-Empfehlung aus, für sechs nur noch die ARC-Empfehlung, zu einer (IFRIC 12) sind alle Empfehlungen ausgesprochen, und die Übernahme wird noch im ersten Quartal 2009 erwartet):

Standards

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

Änderungen

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 1

28.01.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der neu strukturierten Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

28.01.2009

Am Montag, 26. Januar 2009, tagte die IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer in London.

Beobachter von Deloitte haben eine inoffizielle Mitschrift der Sitzung verfasst, deren Übersetzung Sie hier finden. Erörtert wurden unter anderem die folgenden Sachverhalte:

Aktueller Projektstatus und nächste Schritte

Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 14

Mögliche Vereinfachung der Pensionsbilanzierung für nicht börsennotierte Unternehmen

Darstellung des Abschlusses – Auswirkungen auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB selbst während der Boardsitzung am Freitag, den 23. Januar 2009 können Sie der Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der IASB-Sitzung entnehmen.

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Besondere Prüfungsfragen in der Finanzmarktkrise

28.01.2009

Im Dezember 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise veröffentlicht.

Dazu gibt es jetzt eine Anlage, in der verschiedene Rechnungslegungsaspekte abgehandelt werden.

Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise (Dezember 2008, 107 KB)

Anlage zu den Erläuterungen (Januar 2009, 56 KB)

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CNBV gibt Regelungen zur IFRS-Einführung heraus

27.01.2009

Am 27. Januar 2009 hat die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) Änderungen am Börsengesetz (Disposiciones de Carácter General Aplicables a las Emisoras de Valores y a Otros Participantes del Mercado de Valores, oder Circular Única de Emisoras) in Bezug auf die Einführung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen verabschiedet.

Die Übernahme ist für börsennotierte Unternehmen im Jahr 2012 verpflichtend, wobei eine vorzeitige Übernahme schon bereits ab 2008 möglich ist. Die so erstellten Abschlüsse müssen außerdem nach den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) anstelle der mexikanischen Prüfungsstandards geprüft werden.

Eine Ausnahme von den oben genannten Regelungen gilt für Finanzinstitute.

Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will.

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Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar

27.01.2009

Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in New York stattfinden wird.

Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream übertragen werden.

Tag der Sitzung: 13. Februar 2009

Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010

Registrierung: Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse kakosminoff@fasb.org(ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:

Name

Arbeitgeber

Berufsbezeichnung

Herkunftsland

Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009 in London.

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Übersicht über die Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise

27.01.2009

Der IASB hat eine neue Seite eingerichtet, die einen Überblick über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise gewährt.

Dort finden sich nicht nur allgemeine Informationen zu beispielsweise der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) und zu den Gesprächen am Runden Tisch, sondern es werden zu jedem der angestoßenen Projekte auch jeweils drei Fragen beantwortet und mit entsprechenden Materialien hinterlegt:

Was ist der Sachverhalt?

Was unternehmen wir?

Wie weit sind wir fortgeschritten?

Die angestoßenen Projekte sind Konsolidierung, Ausbuchung, Angaben nach IFRS 7, Einrichtung eines Expertenbeirats zu Fair-Value-Bewertung, Projekt zur Fair-Value-Bewertung und Finanzinstrumente/IAS 39.

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Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 sowie Verbesserungen der IFRS

26.01.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009(71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009(71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial Reporting Standards übernommen.
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EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

26.01.2009

Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des Aufsichtsrahmens für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen.

In diesen Beschlüssen wird für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen und internationalen Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können.

Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS) und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):

>

2010<

b>

2011

2012

2013

IASCF

0

5,0

5,0

5,0

EFRAG

3,0

3,0

3,0

3,0

PIOB

0,3

0,3

0,3

0,3

CESR, CEBS und CEIOPS

2,0

2,0

2,0

2,0

Presseerklärung der Europäischen Kommission (101 KB)

Vorschlag der Kommission (209 KB)

Arbeitspapier der Kommissionsmitarbeiter (in englischer Sprache, 620 KB)

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