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Gemeinsame Qualifikationen in der Prüferbranche

28.11.2008

Neun der europäischen Wirtschaftsprüferinstitute haben das Common Content Project zu gemeinsamen Inhalte ins Leben gerufen, um ihre beruflichen Qualifikationen zusammen zu bringen.

Einer der Hauptgründe für Gründung des Projekts ist die Globalisierung der Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften, so dass ein bedeutender Teil der Ergebnisse einen IFRS/ISA-Bezug haben. Bei den Qualifikation von Common Content wird der Schwerpunkt auf die fünf Dienstleistungsbereiche der Wirtschaftsprüferbranche gelegt:

  • Prüfung und prüfungsnahe Leistungen
  • Erfolgsbewertung und -berichterstattung
  • strategisches und Businessmanagement
  • Finanzmanagement
  • Steuer- und Rechtsdienstleistungen

Die neun Institute sind in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich angesiedelt. Sie haben kürzlich ein Programm mit "einem rigorosen Selbsteinschätzungsprozess durch jedes Institut und einer detaillierte Überprüfung durch Teams von anderen Instituten" durchlaufen, um zu bestätigen, dass jedes Institut die Anforderungen für eine langfristige Mitgliedschaft im Projekt erfüllt. Folgende englischsprachige Quellen stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung:

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Kommentierungsfrist zum Entwurf Ergebnis je Aktie

28.11.2008

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Die Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie am 5. Dezember 2008 endet.

Der IASB hatte den Entwurf am 7. August 2008 herausgegeben. Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:

  • Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der Periode zu partizipieren.
  • Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und partizipierender Instrumente des Unternehmens soll klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie aus dem Nenner herausnehmen.
  • Verbesserung der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann würde das Unternehmen die stärker verwässernde Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie annehmen.
  • Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder den Zähler noch den Nenner der Berechnung des verwässerten Ergebnisses anpassen.
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IFRIC 17 zu Sachausschüttungen

27.11.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer herausgegeben. In IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer wird folgendes klargestellt: Eine auszukehrende Dividende ist anzusetzen, wenn die Dividende sachgerecht genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht. Ein Unternehmen hat die auszukehrende Dividende zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten. Ein Unternehmen hat den Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Dividende und dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam zu erfassen. Ein Unternehmen hat zusätzliche Angaben zu leisten, wenn die für die Auskehrung an die Eigentümer vorgesehenen Vermögenswerte der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen. IFRIC 17 ist auf anteilige Sachausschüttungen anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, ist prospektiv anzuwenden und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.

Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (51 KB).

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Überarbeitete Änderungen zu Umklassifizierungen nach IAS 39

27.11.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute eine aktualisierte Fassung der jüngsten Umklassifizierungsänderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die am 13. Oktober 2008 veröffentlicht worden waren, herausgegeben, um das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu verdeutlichen. Nach der Veröffentlichung der Änderungen und als Reaktion auf Nachfragen hat der IASB auf seiner Sitzung im Oktober die Vorschriften bezüglich des Datums des Inkrafttretens wie folgt geändert: Jede Umklassifizierung, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen wird, tritt mit dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft.

Umklassifizierungen jedoch, die vor dem 1. November 2008 vorgenommen wurden, können zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Umklassifizierungen können nicht rückwirkend zu einem Datum vor dem 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Die Klarstellung wurde in der Oktoberausgabe des IASB Update und auf IAS PLUS veröffentlicht und ist nun in die überarbeitete Fassung der Änderungen eingearbeitet, die von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden kann.

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EFRAG Update November 2008 erschienen

26.11.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Novemberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht.

Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 323 KB).
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Die Hälfte der PCAOB-Prüfungsfirmen stammt nicht aus den USA

26.11.2008

Mit Stand vom 31. Oktober 2008 waren 1.866 Prüfungsgesellschaften bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) registriert, 879 davon mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten.

Nach dem Gesetz müssen registrierte Gesellschaften, die mehr als 100 börsennotierte Unternehmen prüfen, jährlich überprüft werden; Gesellschaften die weniger börsennotierte Unternehmen prüfen, müssen mindestens einmal alle drei Jahre überprüft werden. Diese Information lässt sich der englischsprachigen Presseerklärung entnehmen, in der die PCAOB die Verabschiedung eines Budgets von 157,6 Mio. USD für 2009 bekannt gibt.
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DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 33

26.11.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen an IAS 33 Ergebnis je Aktie verabschiedet. Die beiden wesentlichen Kritikpunkte sind die folgenden: .

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen an IAS 33 Ergebnis je Aktie verabschiedet. Die beiden wesentlichen Kritikpunkte sind die folgenden:

"Da der IASB und der FASB derzeit an dringenderen Projekten arbeiten, fragen wir uns, ob die Boards nicht ihre knappen Ressourcen auf diese Projekte verwenden sollten anstatt an der Konvergenz und der Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu arbeiten. Wir sehen die Arbeit am Projekt zum Ergebnis je Aktie derzeit nicht als essentiell an."

"Des Weiteren sind wir uns nicht sicher, ob die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einen Rechnungslegungsstandards benötigt, da es sich nicht um eine Bilanzierungsfrage handelt."

Die vollständige Stellungnahme an den IASB in englischer Sprache finden Sie hier (58 KB). Der DSR hat die Stellungnahme an den IASB auch als Grundlage für eine Stellungnahme an EFRAG verwendet, die sie hier finden (86 KB).

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Wesentliche Ergebnisse der SEC-Gespräche am Runden Tisch

26.11.2008

Am 21. November 2008 hielt die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ihre zweite und letzte Gesprächsrunde zur Fair-Value- bzw.

Marktwertbilanzierung ab. Die Untersuchungen der SEC zur Marktwertbilanzierung sind im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben. Bei den Gesprächen wurde der Schwerpunkt auf die Herausforderungen der Marktwertbilanzierung und mögliche Verbesserungen der Rechnungslegungsstandards gelegt. An den Gesprächen nahmen Anleger, Emittenten, Prüfer und andere Personen mit Expertise in Marktwertbilanzierung teil.

Allgemeine Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer

Die Gesprächsteilnehmer stimmten alle in der Ansicht überein, dass die Marktwertbilanzierung unter Verlautbarung 1571 nicht der Auslöser der derzeitigen Marktunruhen ist. Sie wiesen darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden über die Verlautbarung 157 hinausschauen sollten, um sich in der heutigen Praxis vorherrschender Themen anzunehmen; dies könnte beispielsweise mit einer Änderung der Kapitalvorschriften geschehen. Darüber hinaus sprachen sich die Teilnehmer deutlich für unabhängige Standardsetzung aus und hielten fest, dass der Prozess frei von jeglichem politischen oder aufsichtsbehördlichen Eingreifen sein muss.

Drei wesentliche Themen der Diskussion

Leitlinien zur Wertminderung Die Gesprächsteilnehmer stimmten überein, dass die Standardsetzer noch einmal die Leitlinien zu anderen als vorübergehenden Wertminderungen überprüfen sollten. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht einschließlich der Vorschläge, (1) die Leitlinien zur Wertminderung von Anlagen in Darlehenssicherheiten (Verlautbarung 1152) analog zu den Leitlinien zur Wertminderung von Krediten (Verlautbarung 1143) zu gestalten und (2) Wertminderungsverluste zwischen Krediten und anderen Änderungen im beizulegenden Zeitwert aufzuteilen. Gesprächsteilnehmer aus der Investoren- und Prüfergemeinde schlugen ein Modell vor, in dem Verluste aus Kreditgeschäften in Anlagen in Darlehenssicherheiten laufend im Einkommen erfasst werden und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert des Instruments im anderen vollständigen Einkommen erfasst werden. Der Kreditverlust würde auf Grundlage der Veränderungen in erwarteten Cashflows errechnet ähnlich wie im Modell in Verlautbarung 114. Verschiedene Teilnehmer aus der Erstellergemeinde schlugen vor, dass die Anlagen zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet werden sollten, so dass nur Verluste aus den Kreditgeschäften erfasst werden und der beizulegende Zeitwert des Instruments im Anhang zum Abschluss vierteljährlich angegeben wird. Sie wiesen darauf hin, dass die Erfassung von Liquiditätsverlusten im anderen vollständigen Einkommen das Eigenkapital verzerren würde, was Auswirkungen auf aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen hätte.

Zusätzliche Angaben Die Teilnehmer waren sich einig, dass (1) es mehr umfassende Angaben geben müsse, die zukunftsgerichtete Informationen (wie beispielsweise Sensititvitätsanalysen) einschließen könnten, und (2) einer gründlichen Erörterung der Techniken und Daten bedarf, die die Unternehmensführung bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass zusätzliche Angabeerfordernisse von den Aufsichtsbehörden oder Standardsetzern noch für diese Berichtsperiode verabschiedet werden sollten.

Darstellung Die Teilnehmer stimmten überein, dass eine verbesserte Darstellung beizulegender Zeitwerte in der Gewinn- und Verlustrechnung die Transparenz und die Nützlichkeit von Abschlüssen für die Anleger verbessern würden und dass der FASB erwägen sollte, die Darstellung des Abschlusses im Rahmen eines langfristigen Projekts zu verbessern.

1FASB-Verlautbarung Nr. 157 Fair Value Measurements 2FASB-Verlautbarung Nr. 115 Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities 3FASB-Verlautbarung Nr. 114 Accounting by Creditors for Impairment of a Loan

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Protokoll von der ARC-Sitzung am 6. November

26.11.2008

Das zusammenfassende Protokoll der Sitzung vom 6. November 2008 des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) steht nun zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 39 KB).

Auf der Sitzung stimmte der Ausschuss unter anderem dafür, die folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in Europa zu übernehmen:

Änderungen an IFRS 1 und IAS 27: Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen

Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Jährliche Verbesserungen der IFRS

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Die Empfehlung des ARC lautet jedoch, dass IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernommen werden soll. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. (Details finden Sie in unserer Nachricht vom 11. November 2008.)

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Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC geht

26.11.2008

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, hat angekündigt, dass er sein Amt im Januar 2009 zur Verfügung stellen wird.

Er ist dann zweieinhalb Jahre Leiter der Abteilung gewesen. Eine Würdigung seiner Leistungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der SEC.

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