Nachrichten

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Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

21.11.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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IASB sucht neue Mitglieder

21.11.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) sucht über die nächsten drei Jahre eine Reihe von Boardmitgliedern für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Option einer Verlängerung um weitere fünf Jahre.

Es handelt sich um Vollzeitstellen mit Sitz in London. Die Boardmitglieder treffen sich monatlich und erörtern neue Papiere und Projekte. Kurz gefasst sieht die Aufgabe der Boardmitglieder so aus:

Ein Boardmitglied

dient als Mitglied eines Kollegiums, das unter der Aufsicht der Treuhänder der IASC-Stiftung arbeitet und neue Standards entwickelt, prüft und vereinbart,

stellt fachlichen Input, Ratschläge und Leitlinien zu Projekten zur Verfügung und erörtert mögliche neue Projekte und

vertritt den Board nach außen und knüpft und unterhält Verbindungen zu den Gruppen, die von Rechnungslegungsstandards betroffen sind.

Ein Boardmitglied verfügt über folgende Qualifikationen

Es verfügt über weitreichende Kenntnisse in der Finanzberichterstattung, die es entweder als Finanzvorstand oder in einer ähnlichen Position in einem großen Unternehmen, als Partner einer internationalen Prüfungsgesellschaft oder als leitender Anlageanalyst in der Finanzdienstleistungsbranche erworben hat.

Es kann exzellent strategisch und analytisch denken bei gleichzeitiger praktischer und pragmatischer Denkweise und verbunden mit einem starken Interesse, dem öffentlichen Sektor zu dienen.

Es ist ein Teamspieler mit verbindlichem persönlichen Auftreten und überdurchschnittlichen Kommunikationsfähigkeiten, kann effizient in einer heterogenen Gruppe von Kollegen arbeiten und den IASB wirkungsvoll nach außen vertreten.

Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember 2008 an den IASB zu richten. Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung des IASB, die auch eine Verknüpfung auf die Stellenausschreibung beinhaltet.

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IDW zum Entwurf einer Rechnungslegungs Interpretation Nr. 4

21.11.2008

In einem Schreiben (70 KB) an das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC vom 10. November 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum E-RIC 4. Dieser Entwurf behandelt Auslegungsfragen zur Neufassung von IAS 32, insbesondere die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei deutschen Personenhandelsgesellschaften. .

In einem Schreiben (70 KB) an das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC vom 10. November 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum E-RIC 4. Dieser Entwurf behandelt Auslegungsfragen zur Neufassung von IAS 32, insbesondere die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei deutschen Personenhandelsgesellschaften.

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Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten

20.11.2008

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann.

Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten. Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden. Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind, dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden. Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht. Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.

Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten (in englischer Sprache, 677 KB)

Presseerklärung des AASB (in englischer Sprache, 31 KB)

Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten: Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird, sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden.

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Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

20.11.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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SEC-Vorsitzender Cox äußert sich zu IFRS in den USA

20.11.2008

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, äußerte sich am 18. November 2008 auf der Konferenz des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung in New York zum Thema "Die Zukunft von internationalen Standards und Zusammenarbeit im Licht der Finanzmarktkrise" (The Future of International Standards and Cooperation In Light of the Credit Crisis).

Unter anderem erörterte Cox die Prinzipien, die für den Erfolg der IFRS "als Vereiniger der Kapitalmärkte der Welt und als mächtiges Werkzeug für Anleger überall" unabdingbar sind:

Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger geschaffen werden. Das ist ihr Hauptzweck.

Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss. Das ist nicht nur für den Erhalt des Anlegervertrauens wichtig, sondern auch für die Sicherstellung der Integrität und der Qualität der Standards.

Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein.

Der Standardsetzer muss auch rechenschaftspflichtig sein.

Alle Interessengruppen selbst müssen am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.

Cox hielt außerdem fest:

Die Tatsache, dass heute zwei Drittel der amerikanischen Anleger Wertpapiere ausländischer Unternehmen besitzen, bedeutet, dass die SEC ein bleibendes Interesse daran hat, sicherzustellen, dass die IFRS wirklich hochwertig sind und in den verschiedenen Rechtskreisen einheitlich angewendet werden. Was immer die Zukunft der IFRS für US-Emittenten sein mag, Privatkunden und institutionelle Anleger in unserem Land verlassen sich bereits heute gleichermaßen auf die IFRS.

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Zwei IAS Plus-Newsletter in spanischer Sprache

19.11.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der beiden folgenden englischsprachigen Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters erstellt: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der beiden folgenden englischsprachigen Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters erstellt:

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte (in englischer Sprache, 97 KB)

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters — Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich aufgegebener Geschäftsbereiche(in englischer Sprache, 95 KB)

Las ediciones especiales de IAS Plus Octubre 2008, en español, así:

Enmiendas a IAS 39 y IFRS 7 – reclasificación de activos financieros (26 KB)

Enmiendas propuestas relacionadas con operaciones descontinuadas (24 KB)

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Deutsche Ausgabe der Single Market News

19.11.2008

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.

Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt mit drei Beiträgen auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Europa.
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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

19.11.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.
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Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen

19.11.2008

Die europäische Binnenmarktkommission hat zur Einreichung von Bewerbungen für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) aufgerufen.

SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden.

Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:

  • ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
  • Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
  • Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.

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