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Neuer Board für Bewertungsstandards ernannt

18.11.2008

Im Lauf des letzten Jahres wurde die gesamte Struktur für die Setzung von internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) überarbeitet.

Innerhalb der neuen Struktur — bekannt als internationaler Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) — ist der Board für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Board, IVSB) das neue Organ, das Standards dazu setzt, wie Bewertungen durchzuführen sind und wie darüber zu berichten ist. Der IVSB ersetzt den sich auflösenden IVSC Standards Board. Ein weiteres Organ in der neuen Struktur ist der Board internationaler Bewertungspraktiker (International Valuation Professional Board, IVPB). Im Verantwortungsbereich des IVPB liegt die Förderung des Berufstandes allgemein und das Setzen von Zielmarken hinsichtlich Ausbildung und Qualität in der Bewertungsbranche. Die Mitglieder des neuen IVSB und des neuen IVPB sind gerade ernannt worden. Der sich auflösenden IVSC Standards Board hat ein Übergangsmemorandum verfasst, um die neuen Boards über den aktuellen Status der laufenden Projekte in Kenntnis zu setzen und um Empfehlungen zu künftigen Projekten und Aktivitäten auszusprechen. Dazu gehört auch die Verbindung zum IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Presseerklärung zu den Ernennungen von IVSB und IVPB (104 KB)

Übergangsmemorandum des sich auflösenden IVSC Standards Board (107 KB)

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IFRS in der Bank- und Kapitalmarktbranche

18.11.2008

Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS-Erwägungen für die Bank- und Kapitalmarktbranche veröffentlicht.

Mit zunehmender Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten fragen immer mehr Banken und Kapitalmarktinstitute, was IFRS für sie bedeuten könne. Wie betreffen die IFRS mein Unternehmen? Welche Ereignisse hätten Einfluss auf das IFRS-Einführungstempo meines Unternehmens? Welche Hindernisse gibt es zu bedenken?

Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu folgenden Themen:

Die Auswirkung der IFRS in der Bank- und Kapitalmarktindustrie auf Bilanzierung, Finanzierung, Systeme und Steuern verstehen

Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in der Bank- und Kapitalmarktbranche

Evaluierung der verschiedenen Ansätze hinsichtlich des Übergangs auf IFRS

Entwicklung eines IFRS-Fahrplans

Was aus der europäischen IFRS-Erfahrung zu lernen ist

Die englischsprachige Publikation steht Ihnen kostenfrei auf den Internetseiten unserer amerikanischen Kollegen zur Verfügung: The Path to IFRS Conversion: Considerations for the Banking and Capital Markets Industry (293 KB).

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Heads Up zum IFRS-Fahrplan der SEC

18.11.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der der vorgeschlagene IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert wird.

Der Fahrplan enthält verschiedene Meilensteine, bei deren Erreichen es zu einem verpflichtenden Übergang auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ab Berichtsperioden kommen kann, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden. Der Fahrplan enthält außerdem Vorschläge zu Regeländerungen, nach denen bestimmte US-Emittenten die Option haben würden, die IFRS bereits für ihre Abschlüsse zu Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 150 KB).

im vorgeschlagenen Fahrplan werden sieben Meilensteine genannt

Meilensteine 1-4 betreffen Sachverhalte, die vor einer verpflichtenden Einführung der IFRS adressiert werden müssen:

1. Verbesserungen in den Rechnungslegungsstandards

2. Rechenschaftspflicht und die Finanzierung der IASC-Stiftung

3. Verbesserung der Nutzung interaktiver Daten für die Berichterstattung nach IFRS

4. Ausbildung und Schulung im Zusammenhang mit IFRS in den Vereinigten Staaten

Meilensteine 5-7 gelten dem Übergangsplan für die verpflichtende Anwendung der IFRS:

5. Möglichkeit der eingeschränkten vorzeitigen Anwendung der IFRS – Dieser Meilenstein böte rund 110 Emittenten in den USA die Möglichkeit, die IFRS für Berichtsperioden zu verwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden.

6. mögliche Zeitplanung für künftige Regelsetzung durch die SEC – Auf Grundlage der Fortschritte, die in Bezug auf die Meilensteine 1-4 gemacht werden, und der Erfahrungen aus Meilenstein 5 wird die SEC 2011 entscheiden, ob eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten gefordert werden soll. Möglicherweise könnte das Wahlrecht, die IFRS anzuwenden, auch auf andere Emittenten bereits vor 2014 ausgedehnt werden.

7. Umsetzung der verpflichtenden Anwendung — Im Fahrplan werden viele Fragen aufgeworfen, auch diejenige, ob der Übergang auf die IFRS in Phasen erfolgen soll. Nach dem Fahrplan würden alle großen Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, IFRS-Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden, einreichen, alle anderen Teilnehmer des beschleunigten Verfahrens würden dies 2015 tun und 2016 alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.

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Europäisches Wertpapierkomitee stimmt für Äquivalenz der Bilanzierungsregeln von Drittstaaten

17.11.2008

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begrüßt die positive Abstimmung der Mitgliedstaaten, mit der sie den Vorschlag der Kommission unterstützen, die allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien bestimmter Drittländer als gleichwertig zu den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen vom nächsten Jahr an anzuerkennen.

Die Abstimmung des europäischen Wertpapierkomitees (European Securities Committee) vom 14. November folgt einem positiven Beschluss des EU-Parlaments. Die Vorschläge gehen jetzt an EU-Parlament und -Rat zwecks formeller Meinungsäußerung und dann an die Kommission zwecks Verabschiedung. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presserklärung (80 KB).
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Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

17.11.2008

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen.

Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am 3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.

Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten FinanzkriseLondon, 14. November 2008

Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.

Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten gründeten:

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Angaben

Sonstige Themen

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.

Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge, als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit- und Liquiditätsrisiko läge – verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts- und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung eigentliche zum Ausdruck bringen solle – Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.

Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?

Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben, dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.

Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten – gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.

Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.

Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.

Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden. Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:

wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder

wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder

wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern.

Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten. Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender) Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.

Angaben

Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe. Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte gefordert werden sollten.

Sonstige Themen

Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.

Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten. Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde und rückwirkend anzuwenden sei.

Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen und bat darum, dass dies erfolge.

Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte andere Themen auf.

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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Was hat sich in der Rechnungslegung zum Dezember 2008 geändert?

17.11.2008

Unsere australischen Kollegen haben eine Zusammenfassung der Änderungen in der Finanzberichterstattung zum Dezember 2008 herausgegeben: What's New in Financial Reporting for December 2008? (172 KB).

Die Veröffentlichung bietet einen allgemeinen Überblick über neue und überarbeitete Anforderungen zur Finanzberichterstattung, die für Berichtsperioden zu beachten sind, die am 31. Dezember 2008 enden. Unternehmen könne diese Übersicht verwenden, um schnell zu verifizieren, dass sie in ihrem Abschlussprozess zum Dezember 2008 alle neuen Anforderungen zu Finanzberichterstattung berücksichtigt haben. Die Informationen wurden am 30. Oktober 2008 aktualisiert und enthalten alle Entwicklungen bis zu dem Datum. Unsere Kollegen werden die Informationen on-line aktualisieren, wenn sich wesentliche Änderungen bis zum 31. März 2009 ergeben.

Die Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:

Überblick über die Gesamtentwicklung der Finanzberichterstattung zum Dezember 2008

Tabellen zu neuen und überarbeiteten Bilanzierungsverlautbarungen in folgenden Kategorien:

IFRS-äquivalente Standards und Leitlinien

nationale Standards

Änderungen von Standards

Interpretationen

Verlautbarungen, die vom IASB/IFRIC verabschiedet wurden und zu dem noch keine äquivalente Verlautbarung vom australischen Standardsetzer verabschiedet wurde

andere Entwicklungen

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EFRAG-Fachexpertenausschuss sucht neue Mitglieder

17.11.2008

Die Amtszeit von sieben Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG läuft zum 31. März 2009 aus.

Derzeit geht das Nominierungskomitee des Aufsichtsrats von EFRAG davon aus, dass einige Wiederernennungsempfehlungen ausgesprochen werden, dass jedoch auch bis zu vier Neuernennungen erfolgen sollen. Bewerbungen können bis zum 30. November 2008 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG, die auch den vollen Ausschreibungstext enthält.
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Mexiko beabsichtigt den Übergang auf IFRS im Jahr 2012

16.11.2008

Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen.

Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt.

Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will.

Weitere Informationen in spanischer Sprache:

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Bericht vom G-20-Gipfel

16.11.2008

Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen.

Die Teilnehmer veröffentlichten eine Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:

Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein. Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern.

Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.

Stärkung der Transparenz und Rechenschaft

Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:

Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen – insbesondere in Stresszeiten.

Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben.

Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern.

Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen.

Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter Organe zurückgreifen.

Mittelfristige Maßnahmen:

Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten.

Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer Bilanzierungsstandards sicherzustellen.

Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet wird.

Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit

Mittelfristige Maßnahmen:

Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht.

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Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert

16.11.2008

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, um die endgültigen Entscheidungen von IFRIC auf seiner Septembersitzung ergänzt.

Unsere Zusammenfassung beinhaltet nunmehr annähernd 140 Sachverhalte:

IAS 39 – Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen

IFRIC 14 – Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.