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US SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten

20.10.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird Gastgeber für das erste von zwei Gesprächen am Runden Tisch zur 'Marktbewertung' und aktuellen Marktgegebenheiten am 29. Oktober 2008 um 9 Uhr EDT sein.

Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im Notfallgesetz 2008 durch den Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Tag und Uhrzeit der zweiten Gesprächsrunde werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gespräche am Runden Tisch werden aus zwei Panels bestehen. Das erste Panel wird die Wechselwirkung von Marktbewertung für Finanzinstitutionen und aktueller wirtschaftlicher Lage erörtern. Das zweite Panel wird sich mit möglichen Verbesserungen am aktuellen Bilanzierungsmodell und Auswirkungen möglicher Änderungen befassen. Die Panels werden mit Anlegern, Prüfern, Standardsetzern, Wirtschaftslenkern und anderen interessierten Parteien besetzt sein. Vertreter von FASB, IASB und PCAOB werden als Beobachter teilnehmen. Die Paneldiskussionen werden sich auf folgende Themen richten:

Die Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf die Rechnungslegung von Finanzinstitutionen

Mögliche Marktverhaltenseffekte einer Marktwertbilanzierung

Die Nützlichkeit der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden

Aspekte gegenwärtiger Bilanzierungsstandards, die verbessert werden können

Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen.

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Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise

19.10.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird mit ihrem Ständigen Beirat am 22. und 23. Oktober 2008 in Washington tagen.

Einer der Sachverhalte, die der Beirat erörtern wird, besteht in Überlegungen hinsichtlich des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds. In der Tagungsunterlage für dieses Thema werden mögliche Überlegungen bei kommenden Prüfungen erörtert, einschließlich:

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Nicht vorübergehende Wertminderungen

Kreditderivative

Fortführung der Geschäftstätigkeit

Pensionen/sonstige Leistungen nach dem Ende des Arbeitslebens

Forderungen

Vorräte

Abschreibungen auf andere Vermögenswerte

Angaben

Die Tagungsunterlage für dieses Thema können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Aufkommendes Thema – Prüfungsüberlegungen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld (in englischer Sprache, 177 KB).

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Mitschrift vom fünften Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

18.10.2008

Der International Accounting Standards Board kam von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Sitzung war öffentlich und wird per Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom fünften und letzten Sitzungstag.

17. Oktober 2008, London

Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden

Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, dass der Stab dem Board die Erörterungen und Empfehlungen von IFRIC aus dessen Sitzungen im Mai und Juli 2008 zusammenfasst, zusammen mit der Logik, die den empfohlenen Änderungen gegenüber den Vorschlägen aus dem Standardentwurf zugrundeliegt. Die Vorgehensweise des Stabs bestand darin, zunächst den Anwendungsbereich zu erörtern und dann eine gemeinsame Position zur Bewertung zu finden. Der Board erörterte, wie aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden, im Einzelabschluss des Tochterunternehmens behandelt werden sollten. Es gab unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob die Geschäftsvorfälle tatsächlich im Anwendungswendungsbereich von IFRS 2 lägen oder unter IAS 19 oder IAS 39 erwogen werden sollten. Man kam überein, dass, wenn Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer erbracht würden, die Sollbuchung (zumindest teilweise) im Anwendungsbereich von IFRS 2 oder IAS 19 läge. Es wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.

Restant: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 – mögliche Beseitigung der Unterschiede zu US-GAAP

Der Stab brachte ein Thema im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 auf. Nach IAS 39.103G soll 'jede Umklassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts, die in Perioden vorgenommen wird, die am oder nach dem 1. November 2008 beginnen, erst ab dem Tag in Kraft treten, an dem die Umklassifizierung vorgenommen wird.' In einigen Ländern werden Unternehmen diese Änderung nicht anwenden können, bis sie durch die nationale Gesetzgebung verabschiedet worden ist. In einigen Fällen wird dies erst nach dem 1. November 2008 sein. Der Stab stellte die Frage, ob solchen Unternehmen nach dem 1. November 2008 eine Art rückwirkende Anwendung ermöglicht werden solle, die an die Übernahme in das nationale Recht geknüpft ist.

Der Board erklärte sich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Er hofft, dass die nationalen Rechtskreis diese Änderung zügig übernehmen. Unternehmen sollten vor dem 1. November 2008 entscheiden, ob sie – vorbehaltlich der Anforderungen des nationalen Rechts – Umklassifizierungen beabsichtigen oder nicht, und die Auswirkungen errechnen. Wenn die Übernahme zu einem späteren Datum erfolgt, wäre es nicht hinzunehmen, dass Unternehmen eine Entscheidung hinsichtlich dieser Änderung aufschieben und sie nachträglich rückwirkend anwenden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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Gemeinsamer Beirat von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

18.10.2008

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) werden einen globalen Beirat aus Aufsichtsbehörden, Erstellern, Prüfern, Anlegern und sonstigen Abschlussadressaten einzurichten, um dabei zu helfen sicherzustellen, dass Rechnungslegungssachverhalte aus der globalen Wirtschaftskrise in einer international abgestimmten Weise Berücksichtigung finden.

Die beiden Boards tagen am 20. und 21. Oktober 2008 gemeinsam; auf dieser Sitzung werden sie die ersten Themen erörtern, mit denen sich der Beirat befassen soll. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 100 KB).
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Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

17.10.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
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Keidanren will IFRS in Japan

17.10.2008

Der japanische Wirtschaftsverband Nippon Keidanren hat eine Erklärung zur zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards in Japan (in englischer Sprache, 23 KB), in der er die Übernahme der IFRS in Japan anmahnt.

Der Keidanren schlägt vor, dass die IFRS für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen nach einer dreijährigen Übergangsperiode verpflichtend sein sollten. Nicht börsennotierte Unternehmen und jene Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen, würden berechtigt sein, die IFRS anzuwenden. In der Erklärung weist Keidanren darauf hin, dass Japan 'das einzige Land unter der wesentlichen Kapitalmärkten ist, dass nicht förmlich die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat.'

Ausschnitt aus der Erklärung von Keidanren – Vorschlag zur Übernahme der IFRS:

A. Veröffentlichung eines Fahrplans zur Übernahme der IFRS Nach der US-amerikanischen Ankündigung in diesem Jahr ist Japan nurmehr das einzige Land unter den wesentlichen Kapitalmärkten, das nicht offiziell die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat. Einige japanische Unternehmen haben sich bereits mit den IFRS für eine zukünftige Übernahme befasst. Japan sollte die Diskussion der zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards beschleunigen und so schnell wie möglich einen konkreten Fahrplan vorstellen, in welchem die Übernahme der IFRS angesprochen wird. Es ist wichtig, dass in dem Fahrplan die notwendigen Bedingungen einer Übernahme der IFRS festgehalten werden, wie bspw. die Überprüfung der Richtung der mittelfristigen Projekte des IASB, die angemessene Verfassung des IASB sowie der Fortschritt im Konvergenzprojekt von IASB und ASBJ.

B. Gegenstandsbereich einer Anwendung der IFRS Kurzfristig ist es sachgerecht, börsennotierten Unternehmen die Anwendung der IFRS als Wahlrecht zu gestatten. Da wir denken, dass es aus Gründen der Sicherstellung der Verlässlichkeit und der Bequemlichkeit für Anleger notwendig ist, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu haben, sollte Japan zukünftig alle börsennotierten Unternehmen verpflichten, die IFRS bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse zu verwenden. In diesem Fall sollte es eine mindestens dreijährigen Vorbereitungszeit geben. Eingedenk der Erhaltung und Erhöhung der internationalen Präsenz von Japan ist es ferner wichtig, die Entscheidungen zu treffen.

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Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7

16.10.2008

In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte für die Anwendung in Europa übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB).

Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am 15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren, voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus (1. Rede, 2. Rede und 3. Rede). Nachfolgend die Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):

Tagesordnung des ARC vom 15. Oktober 2008 (9 KB)

Kommissionsvorschlag, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)

IASB-Standard, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)

Einstimmiges Votum des ARC zur Umklassifizierung (9 KB)

Protokoll der ARC-Sitzung vom 15. Oktober 2008 (29 KB). Dieses Protokoll deckt die gesamte Diskussion während der ARC-Sitzung ab, nicht nur jene zu IAS 39 und IFRS 7.

Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende öffentliche Erklärung ab:

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.

Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.

*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag, den 21. Oktober 2008 angesetzt.

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Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

16.10.2008

IASB und FASB haben heute gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Das Ziel dieses Projekts besteht in der Schaffung eines Standards, der von Unternehmen die Zusammenstellung der Abschlussbestandteile in einer Weise verlangt, durch die eindeutig ein zusammenhängendes Finanzbild des Unternehmens abgegeben wird. Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Die Boards schlagen die folgenden zwei Zielsetzungen für die Darstellung des Abschlusses vor:

Kohärenz. Darstellung der Information im Abschluss dergestalt, dass ein Leser dem Informationsfluss durch die verschiedenen Abschlussbestandteile folgen kann

Aufgliederung. Trennung von Informationen, die verschiedene wirtschaftliche Ereignisse widerspiegeln

Um diese Kernziele zu erreichen, haben die Boards ein prinzipienorientiertes Format entwickelt, das im Diskussionspapier vorgestellt und nachfolgend veranschaulicht wird:

b>nach Steuern tr> b>

Aufstellung derVermögenslage

Aufstellung desvollständigen Einkommens

Aufstellung derZahlungsströme

Betriebliche Tätigkeit

Operative Vermögenswerte und Schulden

Investive Vermögenswerte und Schulden

Betriebliche Tätigkeit

Operative Erträge und Aufwendungen

Investive Erträge und Aufwendungen

Betriebliche Tätigkeit

Operative Zahlungsströme

Investive Zahlungsströme

Finanzierungstätigkeit

Finanzierende Vermögenswerte

Finanzierende Schulden

Finanzierungstätigkeit

Erträge aus finanzierenden Vermögenswerten

Aufwendungen aus finanzierenden Schulden

Finanzierungstätigkeit

Zahlungsströme aus finanzierenden Vermögenswerten

Zahlungsströme aus finanzierenden Schulden

Ertragsteuern

Ertragsteuernaus fortzuführenden Tätigkeiten (Geschäft und Finanzierung)

Ertragsteuern

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Aufgegebene Geschäftsbereichenach Steuern

Aufgegebene Geschäftsbereiche

>

Sonstiges vollständiges Einkommen<

><

Eigenkapital

>

Eigenkapital<

Das Ende der Kommentierungsfrist ist der 14. April 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB). Es ist das Ziel des IASB, einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 bis 2010 herauszugeben.

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EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung

16.10.2008

Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).
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Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA)

16.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA) veröffentlicht.

International Financial Reporting Standards sind schnell zu einem Kernthema für US-Unternehmen geworden, jetzt, da die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen IFRS-Fahrplan sowie Regeländerungen vorgeschlagen hat. Diese Broschüre, die elfte in unserer 'Straight Talk'-Serie, hilft Führungskräften dabei, die Auswirkungen der IFRS sowie ihre Rolle bei der Behandlung der damit verbundenen Änderungen zu verstehen. Die Publikation bietet zudem praktische Vorschläge für Unternehmen beim Angehen dieser wichtigen Sachverhalte. "Die heutigen Entscheidungen werden die Richtung und die Geschwindigkeit Ihres Übergangs bestimmen. Es kann eine ruhige, aber auch eine Achterbahnfahrt oder eine Kette von Fehlentscheidungen werden." Sie können die Broschüre hier herunterladen (in englischer Sprache, 3.661 KB).

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