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EFRAG-Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente

01.10.2008

Am 19. März 2008 hatte der International Accounting Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht.

Es stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme beim IASB eingereicht. EFRAG stimmt zu, dass die gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird. EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.
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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

01.10.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Oktober 2008 (in englischer Sprache, 35 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

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Stellungnahme des DSR zum Rahmenkonzept Phase D

01.10.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden. Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an. Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet, zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung: .

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden. Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an. Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet, zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Stellungnahme gegenüber dem IASB (119 KB)

Stellungnahme gegenüber EFRAG (187 KB)

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Agendapapiere für die Sitzung am 2. Oktober bereitgestellt

01.10.2008

Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 können jetzt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. .

Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 können jetzt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

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Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zur Berichtseinheit (Rahmenkonzept Phase D)

30.09.2008

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit eingereicht (Comment Letter on the IASB's Discussion Paper on the Reporting Entity, in englischer Sprache, 196 KB).

Wir stimmen dem größten Teil der vom Board gemachten Vorschläge in diesem Diskussionspapier zu und unterstützen diese. Einen Auszug haben wir Ihnen unten übersetzt. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC finden Sie hier.

Vom Ansatz her stimmen wir der vorgeschlagenen Definition einer Berichtseinheit zu und unterstützen den Vorschlag, die Definition weit zu halten. Wir glauben jedoch, dass die weit gefasste Definition von mehr Erörterung ergänzt werden sollte, warum es wichtig ist, das Konzept dessen zu definieren, was eine Berichtseinheit ausmacht. In gleicher Weise stimmen wir zwar zu, dass Beherrschung auf konzeptioneller Ebene definiert werden sollte und dass das Beherrschungsmodel verwendet werden sollte, um die Unternehmen zu definieren, die im Konzernabschluss erfasst werden sollten, schlagen aber vor, dass der Board die Erläuterung zu dem Sachverhalt ausweitet und bestimmte Aspekte klarstellt. Einer der Schlüsselaspekte des Beherrschungsmodells, der auf konzeptioneller Ebene klargestellt werden muss, ist die Frage, ob Konsolidierung nur sachgerecht ist, wenn ein Unternehmen (der Investor) derzeit ein anderes Unternehmen beherrscht (das Unternehmen, in das investiert wurde), oder ob sie auch sachgerecht ist, wenn der Investor derzeit die Möglichkeit hat, das Unternehmen, in das investiert wurde, zu beherrschen. Die Unklarheit im Diskussionspapier wird dadurch deutlich, dass einerseits Beherrschung definiert wird als „die Möglichkeit besitzt, zu bestimmen...‟, andererseits es in Paragraph 154 heißt, dass „die Möglichkeit, Beherrschung zu übernehmen‟ nicht gleichbedeutend ist mit der Tatsache, derzeit über Beherrschung zu verfügen.

Schließlich stimmen wir zu, dass es unter bestimmten Umständen, die nicht vom Modell des beherrschenden Unternehmens abgedeckt sind, notwendig ist, die Erstellung von Mehrzweckabschlüsse eines „Konzerns‟ zuzulassen. Wir glauben jedoch, dass das Modell der gemeinsamen Beherrschung auch nicht alle dieser Umstände abdeckt, und wir sind der Meinung, dass die Beschränkung hinsichtlich der Erstellung kombinierter Abschlüsse dem Prinzip der Zulassung einer weiten Definition einer Berichtseinheit widerspricht.

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Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zum Rahmenkonzept Phase A

30.09.2008

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Standardentwurf Ein verbessertes Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung eingereicht (Comment Letter on the IASB's Conceptual Framework Exposure Draft, in englischer Sprache, 152 KB): .

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Standardentwurf Ein verbessertes Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung eingereicht (Comment Letter on the IASB's Conceptual Framework Exposure Draft, in englischer Sprache, 152 KB):

Kapitel 1 Die Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Kapitel 2 Qualitative Merkmale und Beschränkungen entscheidungsnützlicher Informationen der Finanzberichterstattung

In unserem Brief bringen wir eine starke Unterstützung des Projekts zum Rahmenkonzept und der Vorschläge im Entwurf zum Ausdruck. Einen Auszug haben wir Ihnen unten übersetzt. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC finden Sie hier.

Wir möchten hervorheben, dass unserer Meinung nach die Vorschläge zum Rahmenkonzept wie im Entwurf dargestellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen im Diskussionspapier darstellen. Wir halten das vorgeschlagenen Rahmenkonzept nun für gut strukturiert, und wir stimmen generell den darin dargestellten Ideen zu. Insbesondere unterstützen wir den zweifachen Schwerpunkt der dargestellten Zielsetzung der Finanzberichterstattung, Erzeugung von Zahlungsströmen und verantwortliche Unternehmensführung, und wir sind auch der Meinung, dass entscheidungsnützliche Informationen verschiedene qualitative Merkmale aufweisen, von denen Relevanz und getreue Darstellung die grundlegendsten sind. Wir sind jedoch der Meinung, dass Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit unterstützende Komponenten sind (und nicht „verstärkende Merkmale‟), die vorhanden sein müssen, um die Finanzinformationen relevant und einer getreuen Darstellung entsprechend zu gestalten. Darüber hinaus gibt es bestimmte Aspekte des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts, von denen wir weiterhin der Meinung sind, dass sie verbessert werden können. Wir haben unsere Ansichten dazu im Anhang zu diesem Schreiben dargestellt...

Wir sind der Meinung, dass die einzelnen Kapital des Rahmenkonzepts nicht fertig gestellt werden sollten (oder zumindest nicht in Kraft gesetzt werden sollten), bis die Arbeit an allen Kapiteln abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass das gesamte Rahmenkonzept einen Satz Prinzipien mit innerem Zusammenhang darstellt.

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McCreevy kündigt wichtige Initiativen zur Rechnungslegung für Kleinstunternehmen an

29.09.2008

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat sich dafür ausgesprochen, Kleinstunternehmen von der jährlichen Abschlusserstellungspflicht zu befreien.

In einer Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei, Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:

Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission Folgendes zu empfehlen:

Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden sollte, Kleinstunternehmen von den Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen.

Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren. Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie hier (75 KB).

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Tagesordnung zur Sitzung am 2. Oktober

29.09.2008

Wie am 24. September gemeldet wird der IASB einen zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 einschieben.

Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können, aus denen sich die IASB-Mitglieder zum Teil nur per Videoverbindung zuschalten, wird die Sitzung zweimal stattfinden: Von 9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h Londoner Zeit. Die genaue Tagesordnung ist jetzt bekanntgegeben worden:

2. Oktober 2008, London

9:00h-10:00h bzw. 15:00h-16:00h

Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7

Liquiditätsrisiko

Angabeerfordernisse bezüglich des beizulegenden Zeitwerts

10:00h-12:00h bzw. 16:00h-18:00h

Stabversion des Standardentwurfs zu Konsolidierung – Risiko aus außerbilanziellen Vehikeln: Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen

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Tagesordnung für Diskussionsrunde erweitert

29.09.2008

Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus.

bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Weitere Tagesordnungspunkte werden die vom IASB veröffentlichten Entwürfe zu

zum Entwurf vorgeschlagener zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender: Änderungen an IFRS 1 und

die Änderungen an IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

sein. Bisher standen schon die folgenden Tagesordnungspunkte auf der Agenda:

Standardentwurf IAS 33 Ergebnis je Aktie und

Entwurf der jährlichen Verbesserungen.

Alle Papiere können von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

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Ergebnisse der 31. RIC-Sitzung

29.09.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 22. September 2008 seine 30. Sitzung in München abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (40 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung gefasst wurden.

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