Nachrichten

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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

17.07.2008

Heute, am 17. Juli 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Einziger Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich des Arbeitsabkommens. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
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Stellungnahme des DSR zum PAAinE-Diskussionspapier zu Pensionen

16.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat bei der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seine Stellungnahme zum PAAinE-Diskussionspapier Die Finanzberichterstattung über Pensionen eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB).

Über die Veröffentlichung des Diskussionspapiers hatten wir in unserer Nachricht vom 31. Januar 2008 berichtet.
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Vorgeschlagene vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik

16.07.2008

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat eine vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Überarbeitungen sollen den Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen:

die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und

die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll erläutert werden.

Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex selbst.

Arten von Änderungen am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf vorgeschlagen werden:

Überarbeitete Formulierungen, um zu verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau betreffen

Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig ist und wie man dabei vorgeht

Beschreibung der fünf Kategorien von Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Beispiele von Situationen, in denen solche Gefährdungen entstehen können

Leitlinien für die Einschätzung, ob eine Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien „eindeutig unbedeutend ist‟; dies ist nach dem Kodex der Fall, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als auch als folgenlos anzusehen ist‟

Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes‟, um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich beschrieben ist

Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex befolgt werden müssen

Formulierungsänderungen in Übereinstimmung mit den folgenden Prinzipien:

„erwägen‟ („consider‟) wird verwendet, wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte beachten muss

„evaluieren‟ („evaluate‟) wird verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung eines Sachverhalts einschätzen und bewerten muss

„bestimmen‟ („determine‟) wird verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat

Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum 15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.ifac.org/EDs. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

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Feldversuche zum Entwurf des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen - Diskussion der Ergebnisse

15.07.2008

Am 7. Juli 2008 haben in Brüssel die in London ansässige ACCA (Association of Chartered Certified Accountants), der französische Standardsetter CNC (Conseil National de la Comptabilité), die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die FEE (Fédération des Experts Comptables Européens) und das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) die Ergebnisse der europäischen Feldversuche zum Entwurf eines International Financial Reporting Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (IFRS for Private Entities, IFRS for PE) und mögliche Implikationen für die Zukunft der europäischen Rechnungslegungsnormen diskutiert.

Sowohl aus französischer als auch aus deutscher Sicht wurde von erheblichen Schwierigkeiten bei der Anwendung des vom IASB vorgelegten Entwurfs berichtet. Dennoch war man sich einig, dass der IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eine wichtige Möglichkeit darstellt, die europäischen Rechnungslegungsnormen für kleine und mittelgroße Unternehmen zu harmonisieren und die derzeitige Vielfalt zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, kam zu dem Schluss, dass „diese europäische Veranstaltung erneut zeigt, wie wichtig diese Diskussionen sind. Sie zeigen zum einen, welche unterschiedlichen Ansichten bestehen. Sie zeigen insbesondere aber auch bestehende Gemeinsamkeiten in den Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen Bilanzrechts. Die weitgehend ablehnende Haltung Deutschlands in Bezug auf den IFRS for PE wird europaweit offensichtlich nicht geteilt. Damit wird deutlich, dass eine Einwirkung des IFRS for PE auf das europäische Bilanzrecht auf Dauer nicht zu verhindern sein dürfte. Für viele, nicht zuletzt international agierende, europäische Unternehmen ist es erforderlich, sich mit den internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. Dafür stellt der IFRS for PE eine geeignete Grundlage dar. Deutsche Unternehmen und Interessenten tun daher gut daran, sich in diese Diskussion einzubringen, auch wenn hierzulande derzeit die Diskussion um das BilMoG weitere Debatten verdrängt zu haben scheint.‟

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des DRSC (80 KB).

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Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

15.07.2008

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt.

Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom Juli 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet über 135 Sachverhalte. Der folgende Sachverhalt ist neu hinzugekommen:

IAS 39 – Anwendung der Effektivzinsmethode

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Ergebnisse der 122. DSR-Sitzung

15.07.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 30. Juni und 01. Juli 2008 seine 122. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2008 hier herunterladen (37 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat diskutierte erste Entwürfe der Stellungnahmen zum im Januar 2008 veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier Finanzberichterstattung über Pensionen sowie zum IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom März 2008.

Des Weiteren informierte sich der DSR über Grundsatzentscheidungen des IASB zum jährlichen Verbesserungsprojekt 2008 und diskutierte weitere Änderungsvorschläge.

Die Ergebnisse der Auswertung der Studie „Evaluation des DRSC‟, die anlässlich des 10jährigen Jubiläums des DRSC von der Universität Bochum durchgeführt wurde, gingen in die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein.

Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die beim IASB geplanten Reformbestrebungen im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Überarbeitung der Satzung und die diesbezüglich geführten Diskussionen.

In Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente diskutierte der Standardisierungsrat die in der DSR-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge.

Ein Stellungnahmeentwurf zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde erörtert.

Der DSR setzte seine Diskussion in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit fort.

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Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen

15.07.2008

Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht; diese finden Sie nachfolgend.

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IAASB veröffentlich vier neue ISA und den strategischen Plan für 2009-2011

15.07.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht: .

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht:

Seine Strategie und den Arbeitsplan für den Zeitraum 2009-2011,

vier neue internationale Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) als Teil seines Klarheitsprojekts.

Die Strategie des IAASB für 2009-2011 setzt drei Schwerpunkte:

Die Entwicklung von Standards;

die Erleichterung und die Überwachung der Einführung dieser Standards; und

das Eingehen auf Bedenken hinsichtlich der Einführung der Standards durch Aktivitäten, die die Verbesserung der Einheitlichkeit der Anwendung in der Praxis gewährleisten sollen.

Die Strategie des IAASB und sein Arbeitsplan 2009-2011 können kostenfrei heruntergeladen werden: www.ifac.org/store.

Die vier endgültigen ISA sind:

ISA 250 (umformuliert) Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung

ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung – Eröffnungssalden

ISA 550 (überarbeitet und umformuliert) Nahe stehende Unternehmen und Personen. Die Überarbeitung dieses ISA verdeutlicht die Bedeutung von „nahe stehende Person oder nahe stehendes Unternehmen‟ und erläutert die Verantwortlichkeit des Prüfers dafür, sich hinreichend Hinweise über die erforderliche Rechnungslegung und die Angabe der Beziehungen zu nahe stehenden Personen oder Unternehmen zu besorgen und zu verstehen, wie diese Beziehungen und Geschäftsvorfälle die Darstellung im Abschluss betreffen.

ISA 570 (umformuliert) Unternehmensfortführung

Die vier neuen ISA treten mit den anderen „klargestellten‟ ISA für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen.

Der IAASB hat zwei englischsprachige Presseerklärungen veröffentlicht:

Presseerklärung zur Strategie und zum Arbeitsprogramm 2009-2011

Presseerklärung zu den vier neuen ISA

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Kommentar zum vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium

15.07.2008

Die europäische „Denkfabrik‟ Breugel hat einen Kommentar mit dem Titel Gebt Adressaten von Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB) veröffentlicht.

In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll. Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:

Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und -wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der Finanzierung der Stiftung.

In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.

Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase 2009 abgeschlossen werden könnte.

Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten zu sein.‟

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Neuer Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards

14.07.2008

Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (IFRSs and Indian GAAP: A Comparison).

Diese Veröffentlichung (281 KB in englischer Sprache, 48 Seiten) fasst die Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt, und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008.

Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Der oben genannte Vergleich zwischen den IFRS und den indischen Rechnungslegungsstandards beinhaltet eine Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS. Nachfolgend die Übersetzung einiger Auszüge:

 

Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?

In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen.

Rechnungslegungsstandards für KMU

Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB entwickelt.

Format der konvergierten Rechnungslegungsstandards

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten. Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen ist.

Datum der Einführung von IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder auf einmal zu einem festgelegten Datum?

Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen, und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können.

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