Nachrichten

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EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27

23.07.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 bezüglich Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.

Die Änderungen waren am 22. Mai 2008 vom IASB herausgegeben worden. EFRAG kommt zu dem Schluss, dass eine Übernahme der Änderungen im europäischen Interesse liegt. Lesen Sie die ausführliche Begründung im Schreiben von EFRAG an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 127 KB).
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Heads Up-Newsletter Berichterstattung über derivative Instrumente

23.07.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 132 KB), in dem die kürzlich vom US-amerikanischer Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) veröffentlichte Verlautbarung Nr.

53 Bilanzierung und Finanzberichtberichterstattung im Hinblick auf derivative Instrumente erörtert wird. Die Verlautbarung stellt Leitlinien bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von derivativen Instrumenten und den entsprechend zu leistenden Angaben zur Verfügung, die von Bundes-, Landes- und Kommunalregierungen gehalten werden.
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Konsultation der Öffentlichkeit zur Stärkung von EFRAG

23.07.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu öffentlicher Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Stärkung von EFRAG eingeladen.

Der Vorschlag stellt die Reaktion auf Forderungen bezüglich der Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozesses dar. EFRAG bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

Stärkung der proaktiven Eingaben an den IASB auf Grundlage der bestehenden Strukturen und Erfahrungen von EFRAG,

weitere Einbindung nationaler Standardsetzer und Koordination europäischer Ressourcen sowie Einrichtung eines Ausschusses zu Planung und Ressourcen,

verbesserte Führung und Transparenz von EFRAG und verstärkte Rechenschaftspflicht gegenüber europäischen Organisationen und Institutionen,

ausgewogene Einbindung europäischer Interessengruppen in EFRAG,

bedeutende Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen von EFRAG.

Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

Die neue Struktur stellt sich im Detail wie folgt dar:

Eine neue Hauptversammlung (General Assembly) mit einem Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee) wird eingerichtet. Die Hauptversammlung würde aus Vertretern bedeutender europäischer Organisationen bestehen und einmal im Jahr zusammenkommen, um des Budget zu genehmigen und Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board) ernennen. Der Ausschuss für Führung und Ernennungen würde Empfehlungen bezüglich der Ernennung von Mitgliedern des Aufsichtsrats aussprechen.

Der Aufsichtsrat (17 Mitglieder) trüge die Verantwortung für Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament). Er würde auch die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee) ernennen.

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen würde die proaktiven Aktivitäten von EFRAG mit der Agenda des IASB und den fachlichen Untersuchungen von EFRAG koordinieren.

Es würde ein neuer Beirat (Consultative Group) gegründet (ähnlich dem Standardbeirat SAC des IASB), der den Fachexpertenausschuss, den Ausschuss für Planung und Ressourcen und den Aufsichtsrat beraten würde. Er käme einmal im Jahr zusammen.

Hinsichtlich des Fachexpertenausschusses werden keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Struktur vorgeschlagen (9 bis 12 stimmberechtigte Mitglieder und 3 nicht stimmberechtigte Mitglieder der bedeutenden europäischen Standardsetzer).

Im Vorschlag wird ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen. Dieses soll sich auf 6 Mio. Euro 2010 verdoppeln, wobei die EU-Kommission die Hälfte beitragen wird. EFRAG soll nach dem Vorschlag über 20 Fachmitarbeiter verfügen. Laut Vorschlag soll die neue Struktur von EFRAG in der ersten Jahreshälfte 2009 umgesetzt werden. Weitere Details finden Sie im EFRAG-Vorschlag Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess (in englischer Sprache, 344 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 22. September 2008.

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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Juli 2008

23.07.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
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EFRAG Update Juli 2008 erschienen

23.07.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juliausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht.

Die Zusammenfassung der Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 330 KB).
Stephen A. Zeff von der Rice University hat kürzlich die Ken-Spencer-Gedächtnisvorlesung 2008 gehalten, die den Titel trug IFRS-Entwicklungen in den USA und der EU und einige Auswirkungen für Australien. Die englischsprachige Vorlesung steht auf der Seite des australischen Standardsetzers zur Verfügung ( Australia Financial Reporting Council Website) oder kann dort als PDF-Dokument (105 KB) heruntergeladen werden.
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IASB stellt beinah endgültige Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Hedge Accounting zur Verfügung

22.07.2008

Der IASB hat für seine Abonnenten einen beinah endgültigen Entwurf von Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risiken, die als Grundgeschäfte in Frage kommen, zur Verfügung gestellt.

Mit den Änderungen werden zwei Fragen in Bezug auf Hedge Accounting klargestellt:

Identifizierung von Inflation als abgesichertes Risiko und

Hedging mit Optionen.

Die Änderungen basieren auf dem Entwurf Risken, die für das Hedge Accounting qualifizieren aus dem September 2007, aber der Fokus wurde auf die beiden oben genannten Bereiche eingeschränkt.
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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

22.07.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 21. Juli 2008 (in englischer Sprache, 40 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

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IAS Plus-Newsletter Juli 2008 erschienen

22.07.2008

Die Juliausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden.

In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 2. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom Juli 2008 herunter (in englischer Sprache, 312 KB).

Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

Hier können Sie sich für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

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Schreiben von EFRAG an den IASB zum Arbeitsabkommen

22.07.2008

Die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um Zustimmung und Bedenken hinsichtlich des Arbeitsprogramms des IASB und des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB zum Ausdruck zu bringen.

In dem Schreiben (in englischer Sprache, 39 KB) heißt es:

Wir sind uns bewusst, dass der IASB in den zurückliegenden Monaten an einer Überarbeitung des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB gearbeitet hat, um neue Meilensteine aufzunehmen, um den Zeitraum bis 2011 zu markieren... Da Europa derzeit der größte Anwenderkreis von IFRS ist (gemessen an der Zahl der Unternehmen), haben wir ein großes Interesse an diesen Prioritäten und am Arbeitsprogramm des IASB im Allgemeinen. Wir sind deshalb zu der Überzeugung gekommen, dass es wichtig ist, Sie unsere Ansichten zu den diskutierten Sachverhalten wissen zu lassen. Diese Ansichten finden Sie in den nachfolgenden Absätzen.

Folgende Sachverhalte werden unter anderem im Schreiben von EFRAG angesprochen:

Vorbereitung der IFRS für die Vereinigten Staaten und andere Länder, die den Übergang auf IFRS beabsichtigen: Die Forderung nach Stabilität..

Die Finanzmarktkrise: EFRAG erkennt an, dass der IASB infolge der derzeitigen Finanzmarktunruhen viel Arbeit in kurzer ZEit leistet und dass dieser Arbeit eine hohe Priorität eingeräumt wurde.

Ausbalancieren des Arbeitsprogramms zwischen den Bedürfnissen von Europa und anderen Rechtskreisen: „Die kritische Frage für Rechtskreise wie Europa unter diesen Umständen ist, ob eine angemessene Balance zwischen den Interessen der Rechtskreise, die bereits IFRS anwenden, und den Interessen der Rechtskreise, die derzeit die IFRS nicht anwenden, erreicht worden ist. Es gibt verschiedene Punkte dieses Arbeitsprogramms, bei denen wir diesbezüglich Bedenken hegen.‟ EFRAG hegt bezüglich folgender Punkte Bedenken:

Verringerung der Priorität des Versicherungsprojekts,

Berücksichtigung „US-amerikanischer Ansichten vor der Berücksichtigung der Ansichten anderer Rechtskreise‟,

Übernahme von Ansichten zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert „ohne dies überhaupt zu erörtern‟,

Beschränkung der Erörterung der Unterscheidung zwischen Eigne- und Fremdkapital auf die drei Ansätze, die in den jüngsten vorläufigen Ansichten des FASB dargestellt werden.

Übergreifende Sachverhalte: Der IASB sollte Ressourcen zur Verfügung stellen, die sich übergreifenden Sachverhalten widmen, und sollte die Arbeit am Rahmenkonzept nicht einschränken. Dies muss abgeschlossen sein, bevor der IASB Entscheidungen zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und zur Erlöserfassung treffen kann.

Aufgabe der Arbeit zu Projekten, die früher als kurzfristige Konvergenzprojekte bezeichnet wurden: „Unserer Meinung nach wird mit diesen Projekten relativ wenig erreicht, aber sie werden viele Ressourcen binden, da sie verhältnismäßig umstritten sind.‟'

Zweckgesellschaften: Der IASB sollte über den Rand von FIN 46R des FASB hinausblicken, um nach Prinzipien zu suchen, die für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften in Frage kommen.

Konsultationsdokumente des IASB: „Es wird aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm deutlich, dass der IASB in den nächsten Jahren Konsultationsdokumente und endgültige Dokumente in einer bisher unbekannten zeitlichen Dichte veröffentlichen muss. Dies wird zweifelsohne eine Belastung für die Anwender darstellen. Wir möchten den IASB ermutigen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Anwendern zu helfen, mit dieser Belastung fertig zu werden. Frühzeitige Hinweise auf anstehende Veröffentlichungen und sorgfältige Festlegung von Kommentierungsristen und Daten des Inkrafttretens wären hilfreich, um diese Belastung zu verringern.‟'

Öffentliche Konsultationen zu Agendaentscheidungen des IASB: Der IASB sollte die Anwender konsultieren.

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