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Trichet drängt den IASB, bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln

14.05.2008

In einer Rede auf dem Corriere della Sera International Forum 2008 in Mailand am 12. Mai 2008 forderte Jean-Claude-Trichet, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), dass „der International Accounting Standards Board (IASB) und die anderen relevanten Standardsetzer schnellstens handeln sollten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards bezüglich nicht konsolidierter Gesellschaften und die Leitlinien zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Zeiten von Marktunruhen zu verbessern.‟ Er forderte außerdem Banken und andere Finanzinstitute auf, den neuesten Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums, hinter die sich die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 eindeutig gestellt hatten, in den nächsten halbjährlichen Zwischenberichten zu folgen.

Mit den Empfehlungen waren Finanzinstitute aufgefordert worden, ihre qualitativen und quantitativen Angaben zu Risikopositionen, Abschreibungen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bei komplexen und illiquiden Instrumenten und nicht konsolidierten Gesellschaften auszuweiten. Lesen Sie die vollständige Rede von Jean-Claude Trichet in englischer Sprache.
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Stellungnahme von Deloitte an die SEC zu „Verbesserungen bei ausländischen Emittenten‟

13.05.2008

Deloitte Touche Tohmatsu (DTT, unsere amerikanischen Kollegen) und ihre Mitgliedsfirmen haben eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 29 KB) an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu deren vorgeschlagener Regelung Verbesserungen in der Berichterstattung ausländischer Emittenten (Foreign Issuer Reporting Enhancements ) gerichtet.

Der Vorschlag der SEC (in englischer Sprache, 221 KB) sieht verschiedene Änderungen an den derzeitigen Einreichungs- und Angabevorschriften einschließlich einer Verkürzung der Einreichungsfristen für ausländische Emittenten (foreign private issuers, FPI) vor.

Die Bewegung hin zu IFRS als Grundlage für die Finanzberichterstattung in Rechtskreisen außerhalb der Vereinigten Staaten wird auf viele dieser Vorschläge Auswirkungen haben. Daher schlagen wir vor, dass die SEC, um einen einheitlicheren Übergang zu gewährleisten, den Übergangsbestimmungen für einige Vorschläge besondere Aufmerksamkeit widmen sollte und sie auf den Zeitpunkt abstimmen sollte, zu dem FPI IFRS anwenden müssen.

Obwohl die SEC kein umfassenderes Angabesystem für die Berichterstattung durch FPI vorschlägt, sind wir der Meinung, dass den derzeitigen Berichterstattungsanforderungen noch einmal weitere Überlegungen zukommen sollten – idealer Weise im Rahmen des neuen Vorschlags. Derzeit sind FPI nicht den Angabeforderungen in Formular 8-K unterworfen. Stattdessen haben sie die Anforderungen aus Formular 6-K zu befolgen, dessen Angabeerfordernisse sich aus den Informationen ableiten, die im Sitzland der Emittenten veröffentlicht werden. Dieses Angabesystem weicht deutlich vom derzeitigen System für inländische Registranten ab. Wir sind der Meinung, dass die derzeitigen Berichtsanforderungen für multinationale Unternehmen, die in vielen Rechtskreisen berichtspflichtig sind, einheitlich sein sollten. Deshalb ermutigen wir die SEC, mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zusammenzuarbeiten, um den übergreifenden Sachverhalt der derzeitigen Berichtsanforderungen für in mehreren Ländern notierte Unternehmen zu adressieren.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

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Vergleich von IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards

13.05.2008

Deloitte Touche Tohmatsu Jaiyos (Thailand) hat IFRS und die Rechnungslegungsstandards im Königreich Thailand veröffentlicht (IFRS and GAAP in the Kingdom of Thailand, in englischer Sprache, 9.283 KB).

Die Broschüre bietet auf 59 Seiten folgende Informationen:

Die verschiedenen Quellen für Rechnungslegungsstandards in Thailand werden erklärt.

Der Prozess für die Verabschiedung von thailändischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Thai Accounting Standards, TAS) wird dargestellt.

Es wird zwischen TAS unterschieden, die vom Berufstand der Rechnungsleger verabschiedet wurden, und TAS, die durch Verabschiedung durch das oberste Aufsichtsgremium und Veröffentlichung in der königlichen Gazette in Kraft traten.

Es werden die TAS benannt, von denen nicht börsennotierte Unternehmen ausgenommen werden können.

Die Hauptunterschieden zwischen IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards zum 31.März 2008 werden aufgezeigt.

Das Vorhaben für die Konvergenz von TAS und IFRS wird zusammengefasst.

Wir führen eine eigene Seite mit Vergleichen zwischen IFRS und nationalen Rechnungslegungsstandards.

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IASCF-Treuhänder veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen

13.05.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben angekündigt (Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen.

In Phase I werden folgende Vorschläge erwogen:

Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder prüfen würde.

Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance.

Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan können Sie hier einsehen):

aktualisierter Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung 2008

März - April 2008

Treuhänder haben Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der Verfassung entwickelt.

Mai - Juni 2008

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern.

Juni 2008

Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme soll im August oder September 2008 enden.

Juni - August 2008

Treuhänder kommen weiter mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern.

September 2008

Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium.

Oktober 2008

Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Oktober oder November 2008

Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung.

Oktober 2008-Januar 2009

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern

Februar 2009

Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten.

April 2009

Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen.

April 2009-Oktober 2009

Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise auch Diskussionen am Runden Tisch.

Oktober-November 2009

Abschluss der Überarbeitung der Verfassung.

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FASB führt eine Hierarchie für US GAAP ein

12.05.2008

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Standard Nr. 162 Die Hierarchie der allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung herausgegeben.

Mit FAS 162 wird ein Rahmen für die Wahl von Bilanzierungsgrundsätzen vorgegeben, die bei der Erstellung von Abschlüssen, der in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) erstellt werden, heranzuziehen ist. Bislang wurde die US-GAAP-Hierarchie durch die US-amerikanische Prüfungsliteratur bestimmt. Infolge der Wechselwirkung zur Prüfungsliteratur wird FAS 162 60 Tage nach Annahme der Änderungen, die die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) an ihren Prüfungsstandards vorgenommen hat, durch die SEC in Kraft. Standard Nr. 162 kann kostenfrei von der Website des FASB bezogen werden. Die Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen.
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Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden

11.05.2008

Die kanadischen Wertpapierbehörden (Canadian Securities Administrators, CSA) haben kürzlich eine Stabsmitteilung freigegeben, in welcher es um Angabevorschriften vor der Anwendung der IFRS durch kanadische berichtspflichtige Emittenten geht.

Die CSA-Stabsmitteilung Nr. 52-320 Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS stellt einen weiteren wichtigen Schritt bei Kanadas Übergang auf IFRS dar. Diese Maßnahme wird Unternehmen dabei helfen, die erwartete Auswirkung auf ihren nächsten Zwischen- und Jahreslagebericht einzuschätzen. Unsere kanadischen Kollegen werden eine umfassendere Analyse dieser Angabevorschriften in der nächsten Ausgabe des Countdown-Newsletters abgeben. Die vollständigen Details des erwarteten Zeitplans, der Art und des Ausmaßes der Angaben lassen sich der Pressemitteilung entnehmen, die von den CSA herausgegeben wurde:

Pressemitteilung der CSA in englischer Sprache (153 KB)

Pressemitteilung der CSA in französischer Sprache (56 KB)

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IFRS – Was sollten US-Unternehmen tun?

11.05.2008

Die aktuelle Ausgabe von Audit Committee Brief (in englischer Sprache, 706 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben wird, enthält einen Überblick darüber, was Unternehmen im Hinblick auf International Financial Reporting Standards tun sollten.

Die nachfolgende Grafik aus dem Newsletter veranschaulicht einige der möglichen Auswirkungen, über die man nachdenken sollte:

Weitere Themen dieser Ausgabe von Audit Committee Brief sind:

eine Zusammenfassung des vorgeschlagenen PCAOB-Standards Nr. 7 Die Durchsicht der Auftragsqualität

eine Zusammenfassung des Fortschrittsberichts des SEC-Beirats

Kernpunkte der Ergebnisse einer Untersuchung, die der Prüfungsausschuss des Zentrums für Prüfungsqualität durchgeführt hat

ein Überblick darüber was ein eXtensible Business Reporting Language (XBRL)-Mandat für Sie bedeutet

ein Überblick über Vermögenswerte eine Pensionsplans

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Berichte des SEC-Beirats zu Verbesserungen in der Rechnungslegung

10.05.2008

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Beirat ein, der die Ursachen für die Komplexität des US-amerikanischen Rechnungslegungssystems untersuchen und Vorschläge unterbreiten sollte, "wie Finanzberichte klarer und nützlicher für Anleger gemacht, Kosten und unnötige Hürden für Ersteller verringert und technologischer Fortschritt besser genutzt werden könne, um alle Aspekte der Rechnungslegung auf ein höheres Niveau zu bringen." Im Februar 2008 veröffentlichte der Beirat einen Vorläufigen Bericht mit 12 Vorschlägen, darunter die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten, Änderungen in der Verfassung des FASB und des Standardsetzungsprozesses sowie Leitlinien zur Wesentlichkeit und zur Berichtigung von Fehlern.

Der Beirat hielt seine sechste Sitzung am Freitag, den 2. Mai 2008, ab. Zu diesem Zeitpunkt stellten vier Unterausschüsse ihre Zwischenberichte vor:

Unterausschuss zur Abgabe von Finanzinformationen (431 KB)

Unterausschuss zum Prüfungsprozess und zur Befolgung von Regeln (169 KB)

Unterausschuss zur Standardsetzung (49 KB)

Unterausschuss zur wesentlichen Komplexität (915 KB)

Der Unterausschuss zur Standardsetzung führt in seinem Bericht aus, dass man erörtere zu empfehlen, dass der gesamte Beirat folgende Punkte erwägen solle:

eine ausdrückliche, hochrangige Unterstützung für die Bewegung in Richtung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in den USA,

die Unterstützung der Maßnahmen der SEC zur Entwicklung eines Fahrplans zur internationalen Konvergenz sowie

die Aufforderung aller Beteiligten in der Rechnungslegungslandschaft, die Abstimmungen zu verstärken, um eine Konsistenz in der weltweiten Auslegung zu erreichen und rechtsstaatliche Varianten der IFRS zu vermeiden.

Sie finden weitere Informationen zum Beirat auf der Website der SEC.

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IDW nimmt Stellung zum neuen Entwurf des ISA 210

09.05.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 122 KB) an den International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum neuen Entwurf des überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 210 Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers.

Das IDW begrüßt die Klarstellungen im Entwurf.
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Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert – Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald

09.05.2008

Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB, haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues) mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert‟ veröffentlicht (Some Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB).

Vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit im Hinblick auf die Finanzmarktunruhen viel über den beizulegenden Zeitwert diskutiert wurde aber gleichzeitig oft ungenaues Wissen mit viel persönlicher Überzeugung vorgetragen wurde, bieten die Autoren klare Fakten über den beizulegenden Zeitwert durch die Beantwortung dreier Fragen:

Wo wird der beizulegende Zeitwert in der Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)?

Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)?

Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)?

„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen, illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte Anlageentscheidungen zu treffen.‟

Correction list for hyphenation

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