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Termin 2014 Image

Forschungsseminar zu Akquisitionen und Geschäfts- oder Firmenwerten

05.04.2024

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 30. April 2024 ein virtuelles Forschungsseminar zum IASB-Entwurf zu verbesserten Informationen über Akquisitionen abhalten.

Ziel des Workshops ist es, Rückmeldungen von Akademikern zu einigen Vorschlägen des Entwurfs zu erhalten und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu diskutieren.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der EAA.

GPF-Sitzung Image

Zusammenfassung der Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Erstellerforums

05.04.2024

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am Freitag, den 1. März 2024 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in einer hybriden Sitzung getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Allgemeiner Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
    • Aktueller Stand bei klimabezogenen und anderen Unsicherheiten im Abschluss
    • Aktueller Stand bei Unternehmenszusammenschlüssen und der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Sonstige Entwicklungen beim IASB
    • Aktueller Stand der Arbeiten des IFRS Interpretations Committee
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
    • Überblick über die jüngsten Erörterungen und Diskussionen des ISSB

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

IFASS Image

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

05.04.2024

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird vom 17. bis 19. April 2024 tagen. Die Sitzung wird in Seoul stattfinden.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

Mittwoch, 17. April 2024 (9:00h–16:50h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Bilanzierung von Emissionsgutschriften/Umweltkrediten
    • Präsentationen von AcSB und FASB
  • Immaterielle und digitale bzw. Kryptovermögenswerte
    • Präsentationen von KAI und UKEB
  • Parallele Sitzungen
    • Finanzberichterstattung: 
      • Podiumsdiskussion zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital (DRSC, AASB, AcSB, CASC, KAI, OIC)
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung:
      • Präsentationen zur digitalen Berichterstattung (XBRL International, EFRAG, ISSB, ARDF)
  • Aktuelles vom IPSASB
  • Aktuelles vom IASB
  • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung
    • Präsentation des IASB
    • Präsentationen zu rechtskreisspezifischen Perspektiven (AcSB, ANC)
  • Künstliche Intelligenz in der Standardsetzung
    • Präsentationen und moderierte Fragen und Antworten (IASB)

Donnerstag, 18. April 2024 (9:00h-17:05h)

  • Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Übernahme der IFRS-Standards für Nachhaltigkeitsangaben
    • Präsentationen von KAI, ISSB und EFRAG
  • Parallele Sitzungen
    • Finanzberichterstattung: 
      • Präsentationen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (OIC, DRSC, UKEB)
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung:
      • Präsentationen über Leitlinien zur Unterstützung von Klimaangaben und Übergangsplänen (HKICPA, XRB, UK FRC, LCACM, Transition Plan Taskforce, DASC)
  • Anwendung der Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Podiumsdiskussion (CINIF, DASC, ISSB, SSBJ, XRB)
  • Parallele Sitzungen
    • Finanzberichterstattung: 
      • Präsentation zur die Verständlichkeit von Rechnungslegungsstandards (AASB)
      • Präsentation zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (ICAI)
      • Präsentationen, Kleingruppensitzungen und Zusammenfassung der Ergebnisse zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht (XRB, AASB, UKEB)
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung:
      • Aktuelles ISSB vom IASB zur Agenda und zum Arbeitsprogramm
      • Präsentationen zu Naturangaben (TNFD)
      • Podiumsdiskussion zu Sozialangaben (DRSC, International Labor Organisation, CSSB, Hankuk University)

Freitag, 19. April 2024 (9:00h-16:35h)

  • Weg vorwärts
    • Anmerkungen der IFASS-Vorsitzenden
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse - Rechtskreisspezifischen Perspektiven
    • Podiumsdiskussion mit AcSB, ANC, ASBJ, CASC
  • Konnektivität und Grenzen innerhalb des Jahresberichts (Fallstudie, Angaben zur Netto-Null-Verpflichtung)
    • Präsentationen von EFRAG und AASB
  • IFRS 18 Allgemeines Darstellung und Angaben
    • Präsentationen und Fragen und Antworten zu jedem der Hauptaspekte (IASB)
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung - Aktuelles aus einzelnen Rechtskreisen
    • Präsentationen von ARDF, XRB, CFC, KAI, AASB, FRC Nigeria und SEC
  • Abschließende Anmerkungen
CMAC - Sitzung Image

Zusammenfassung der Ergebnisse von der Märzsitzung des Kapitalmarktbeirats

05.04.2024

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 8. März 2024 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) in hybridem Format getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Aktueller Stand der Arbeiten von IASB und ISSB
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften

      Der Bericht von der Sitzung ist hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

      Blatt - Nachhaltigkeit Image

      ESRB-Bericht über klimabezogene Risiken im Jahresabschluss

      04.04.2024

      Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie klimabezogene Risiken in den IFRS-Abschlüssen abgebildet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die IFRS es den Unternehmen zwar im Allgemeinen ermöglichen, klimabezogene Risiken in ihren Abschlüssen wirksam abzubilden, dass aber kleinere Änderungen die Finanzstabilität erhöhen würden. hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie klimabezogene Risiken in den IFRS-Abschlüssen abgebildet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die IFRS es den Unternehmen zwar im Allgemeinen ermöglichen, klimabezogene Risiken in ihren Abschlüssen wirksam abzubilden, dass aber kleinere Änderungen die Finanzstabilität erhöhen würden.

      Der Bericht konzentriert sich auf die IFRS-Rechnungslegungsstandards und berücksichtigt keine Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wie die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) oder die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) herausgegebenen Standards.

      Dem Bericht zufolge würden sich kleinere Änderungen in den folgenden Bereichen positiv auf die Finanzstabilität auswirken:

      • Die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in IAS 1 muss möglicherweise verbessert werden, denn selbst wenn die betreffende Transaktion in quantitativer Hinsicht unwesentlich ist, können die Erwartungen der Nutzer oder die Praxis anderer Unternehmen Informationen darüber rechtfertigen.
      • Die Aufnahme von Klimafaktoren in die Liste der Indikatoren für die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten in IAS 36 wäre hilfreich.
      • Es könnte klargestellt werden wie Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten gemäß IAS 37 im Hinblick auf klimabezogene Risiken zu erfassen sind.
      • Zusätzliche Offenlegungsanforderungen, Beispiele und Leitlinien dazu, wie klimabezogene Risiken in die Schätzung der erwarteten Kreditverluste und des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten einbezogen werden sollten, wären hilfreich.

      Darüber hinaus empfiehlt der ESRB dem IASB, den Arbeiten zu Schadstoffpreismechanismen Vorrang einzuräumen. Dieses Projekt steht derzeit auf der Reserveliste des IASB.

      Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite des ESRB.

       

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      Rotes Buch 2024 jetzt verfügbar

      04.04.2024

      Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die auch als 'Rotes Buch' bekannt ist, jetzt verfügbar ist.

      Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die bis 31. Dezember 2023 vom IASB herausgegeben wurden. Dies umfasst auch Verlautbaru

      Das Rote Buch wird in zwei Versionen angeboten:

      • IFRS Accounting Standards 2024 — Issued
      • IFRS Accounting Standards 2024 — Issued Annotated

      Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

      Die Bücher stehen IFRS Digital-Abonnenten in elektronischer Form über den IFRS Accounting Standards Navigator zur Verfügung. Gedruckte Fassungen werden über den IFRS Foundation web shop vertrieben.

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      Konferenz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Frankfurt — Anmeldung möglich

      03.04.2024

      Am 10. Juni 2024 richtet das DRSC gemeinsam mit der IFRS-Stiftung und dem ISSB, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und dem Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE eine Jahreskonferenz zur Implementierung und weiteren Entwicklung von IFRS Sustainability Standards aus.

      Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist jetzt über diese Internetseite möglich.

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      DRSC-Stellungnahme zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

      03.04.2024

      Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)' genommen.

      In seiner Stellungnahme zum Entwurf bestätigt das DRSC die grundlegende Erkenntnis des IASB, dass die Anwendung der derzeitigen IAS 32-Vorschriften allgemein gut funktioniert, zu einer sachgerechten Klassifizierung und zu nützlichen Informationen führt. Demzufolge stimmt das DRSC zu, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 32 wie einst im Diskussionspapier DP/2018/1 noch angestrebt weder erforderlich noch wünschenswert ist. Zudem stellt das DRSC fest, dass sich viele Anwendungsprobleme während der jahrelangen Bilanzierung nach IAS 32 praktisch lösen ließen.

      Vor diesem Hintergrund unterstützt das DRSC ausdrücklich das Ziel, mit dem Entwurf bekannte Anwendungsfragen zu klären und entsprechend nur ausgewählte IAS 32-Regeln aufzugreifen.

      Mit Blick auf die konkreten Vorschläge bestätigt das DRSC, dass damit die wichtigsten Anwendungsfragen aufgegriffen werden. Das DRSC stellt fest, dass unter den Vorschlägen die Themen „Einfluss gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften“, „Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente“ sowie „Zusatzangaben“ die dringlichsten und relevantesten sind. Den entsprechenden Vorschlägen stimmt das DRSC nicht in Gänze zu. Ungeachtet dessen ist es mit zahlreichen anderen Vorschlägen einverstanden.

      Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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      Podcast zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee im ersten Quartal 2024

      03.04.2024

      In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt eine weitere Ausgabe freigegeben.

      In dem Podcast (Dauer ca. 3 Minuten) spricht Bruce Mackenzie, IASB-Mitglied und Vorsitzender der IFRS Interpretations Committe, über zwei finalisierte Agendaentscheidungen zu klimabezogene Verpflichtungen in IAS 37 und zu Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen (IFRS 3).

      Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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      Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder

      02.04.2024

      Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden.

      ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

      ASAF setzte sich ursprünglich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die Zahl der Mitglieder wird nun auf 12-16 Mitglieder erhöht, da das Wissen über die IFRS-Rechnungslegungsstandards und deren Anwendung weiter verbreitet sind. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

      • Afrika: 1 Mitglied
      • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
      • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
      • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
      • frei zu vergebende Sitze*: bis zu 6 Mitglieder

      * unter Wahrung der geografischen Balance.

      Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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