Das Disclosure Framework on Climate-related Financial Risks, 2024 wird Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts fallen, dazu verpflichten, Informationen über ihre klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen für die Adressaten von Abschlüssen offenzulegen.
Der Entwurf des Rahmenkonzepts wird auf die folgenden Einrichtungen angewendet:
- Alle regulären Geschäftsbanken (mit Ausnahme von lokalen Banken, Zahlungsverkehrsbanken und regionalen ländlichen Banken)
- Alle primären (städtischen) Genossenschaftsbanken der Stufe IV
- Alle indienweiten Finanzinstitute
- Alle Nicht-Banken-Finanzunternehmen der obersten und zweiten Ebene
Die Vorschriften für die Angaben sind nach den vier Säulen gegliedert, die auch in IFRS S1 verwendet werden: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Ziele.
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts fallen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2025-2026 Informationen zu Governance, Strategie und Risikomanagement vorlegen. Informationen über Metriken und Ziele werden ab dem Geschäftsjahr 2027-2028 vorgeschrieben. Für primäre (städtische) Genossenschaftsbanken der Kategorie IV werden die Vorschriften ein Jahr später angewendet.
Diese Angaben werden zusätzlich zu den Angaben angewendet, die bereits durch den Business Responsibility and Sustainability Report (BRSR) der indischen Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) vorgeschrieben sind.
Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zum Entwurf des Rahmenkonzepts, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der RBI. Die Stellungnahmefrist endet am 30. April 2024.