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Strategischer Plan der FAF bekräftigt, dass Konvergenz zwar in einigen Fällen entstehen kann, aber nicht oberste Priorität des FASB ist

10.04.2015

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben eine endgültige Fassung des strategischen Plans für die FAF, den Financial Accounting Standards Board (FASB) und den Governmental Accounting Standards Board (GASB) verabschiedet, in dem die langfristigen Visionen und Ziele der drei Organisationen festgehalten werden.

Wie schon früher betont, unterstreicht der strategische Plan, dass die Gesamtstrategie des FASB zwar darin liegt, die Finanzberichterstattung allgemein zu verbessern, aber dass der FASB dabei "zuerst das Interesse derjenigen (Anleger, Kreditgeber, sonstige Geldgeber, Stifter) berücksichtigen wird, die Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen in den USA und anderen Märkten Kapital zur Verfügung stellen, die nach US-GAAP bilanzieren oder darauf Bezug nehmen". Es wird im strategischen Plan jedoch hinzugefügt, dass der FASB weiterhin international mit anderen Standardsetzern zusammenarbeiten wird, wobei sein oberste Priorität jedoch bleibt, die Qualität der US-GAAP zu verbessern:

Als integraler Bestandteil dieser Strategie wird der FASB daran arbeiten, bestehenden Beziehungen der Zusammenarbeit mit anderen nationalen und regionalen Standardsetzern zu erhalten und zu stärken. Der allgemeine Fluss von Informationen und Ideen, der aus diesen Beziehungen entsteht, befruchtet gegenseitig das Denken jedes Standardsetzers und trägt zum gemeinsamen Verständnis von Perspektiven und Umständen bei, die zur Reduzierung oder Vermeidung von unnötigen Abweichungen zwischen Standards, die international angewendet werden, beitragen können. In einigen Fällen kann jedoch der FASB (oder jeder andere nationale Standardsetzer) zu dem Schluss kommen, dass die Interessen des eigenen Marktes das Ziel vollständig konvergierter Rechnungslegungsstandards überwiegen mögen.

Der jetzt veröffentlichte strategische Plan der FAF reflektiert somit die Anmerkungen des FASB zur Vergleichbarkeit internationaler Rechnungslegungsstandards, die dieser nach Abschluss der wesentlichen Teile des Konvergenzprogramms mit dem IASB auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf den Internetseiten von FAF und FASB zur Verfügung:

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Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im Februar 2015

09.04.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 27. Februar 2015 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Diskussionspapier von EFRAG/ICAC/OIC/RJ zum Thema separate Abschlüsse.
    Im September 2014 wurde das Diskussionspapier veröffentlicht, in dem untersucht wurde, wie separate Abschlüsse in Europa in die wirtschaftliche Entscheidungsfindung einfließen und welche Finanzberichterstattungsfragen sich bei den IFRS bei der Erstellung dieser Abschlüsse ergeben haben. Die CMAC-Mitglieder erörterten das Papier und kamen zu dem Schluss, dass es nützlich sei, wenn separate und Konzernabschlüsse auf der gleichen Grundlage (IFRS) erstellt würden.
  • IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern - Vorschlag von GLASS, eine Änderung der Schwelle für Hochinflation zu erwägen.
    Der IASB war gebeten worden, zu erwägen, die Definition von ausgeprägter Hochinflation dahingehend zu ändern, dass eine jährliche Inflation von 8% über drei Jahre (also kumulativ 26%) ein Hinweis auf ausgeprägte Hochinflation ist. Die CMAC-Mitglieder waren strikt der Meinung, dass der IASB den indikativen Schwellenwert nicht absenken solle.
  • Ertragsteuern.
    Der Stab fragte die Mitglieder, welche Steuerinformationen heutzutage für Analysen verwendet würden und wie diese Informationen in Bewertungsmodelle eingebaut werden sowie ob die heute Bilanzierung von Ertragsteuern die benötigten Informationen liefert oder ob der entsprechende Standard verbessert werden müsse. Die CMAC-Mitglieder gaben an, dass Anleger die Steuerinformationen nutzen würden, um künftige Steuerflüsse vorherzusagen. Sie bräuchten aber mehr Informationen über Effektivzinssätze und Unterschiede in der Besteuerung, die aus rechtskreisspezifischen Faktoren entstehen.
  • Angabeninitiative.
    Der Stab des IASB gab einen Überblick über die Teilprojekte, die die Angabeninitiative ausmachen, sowie über deren jeweiligen Stand. Die CMAC-Mitglieder wurden um allgemeine Rückmeldungen und insbesondere um Rückmeldungen zum Teilprojekt zu Angabeprinzipien gebeten. Die meisten Mitglieder waren mit den Themen einverstanden, die im Projekt zu Angabeprinzipien adressiert werden sollen, und betonten, dass das Konzept der Wesentlichkeit von besonderem Interesse für Anleger ist. Als Teil der Diskussion erörterten die Mitglieder auch die Ergebnisse der Umfrage für Anleger, die der OIC im Dezember 2014 angestoßen hat.

Die nächste Sitzung des Kapitalmarktbeirats findet am 11. und 12. Juni 2015 statt.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

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AAOIFI überarbeitet Standard zur Konsolidierung

09.04.2015

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat ihren bestehenden Rechnungslegungsstandard zu Konsolidierung - FAS 23 'Konsolidierung' - überarbeitet.

Mit den Änderungen an FAS 23 wird klargestellt, dass Beherrschung eines Unternehmens, die Konsolidierung auslöst, nicht nur dann vorliegt, wenn das islamische Finanzinstitut, das den Konzernabschluss erstellt, 50 Prozent oder mehr der Stimmrechte an dem entsprechenden Unternehmen hält oder wenn das Institut Beherrschung durch Vereinbarungen mit den anderen Anteilseignern oder dem Unternehmen selbst erhalten hat. Viel mehr kann über die bisherigen Bestimmungen in FAS 23 hinaus auch Beherrschung aus Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen, aus Stimmrechten, die eine de facto-Kontrolle über ein Unternehmen entstehen lassen, aus potentiellen Stimmrechten und aus jeglicher Kombination dieser Faktoren entstehen. FAS 23 wird mit diesen Änderungen näher an IFRS 10 Konzernabschlüsse gebracht.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 31. Dezember 2015 enden. Sie werden in die nächste Gesamtausgabe der AAOIFI-Standards aufgenommen, die Anfang 2015 erscheinen sollen.

Der englischsprachigen Presserklärung auf der Internetseite der AAOIFI können Sie weitere Details zu den Änderungen entnehmen.

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FASB gleicht US-GAAP beim Ausweis von Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital an IFRS an

07.04.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat im Rahmen seiner Vereinfachungsinitiative eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Vereinfachung des Ausweises von Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital' herausgegeben. Nach der ASU hat ein Unternehmen solche Kosten in der Bilanz als direkten Abzug vom Emissionspreis auszuweisen und nicht länger als Vermögenswert. Die Amortisierung der Kosten erfolgt über den Zinsaufwand.

Die Vorschrift, Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital als direkten Abzug vom Emissionspreis auszuweisen, steht im Einklang mit den Ausweisvorschriften für Disagien nach US-GAAP. Außerdem werden mit diesem Schritt die US-GAAP-Vorschriften mit den IFRS-Vorschriften in Einklang gebracht, nach denen Transaktionskosten, die der Aufnahme von Fremdkapital direkt zuzurechnen sind, beim erstmaligen Ansatz als Anpassung des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeit behandelt werden.

Die Angleichung an die IFRS in diesem Punkt entspricht der derzeitigen Haltung des FASB, dass nach Beendigung des Konvergenzprogramms mit dem IASB und der Finalisierung der letzten noch laufenden Projekte kein systematisches Programm in Bezug auf die Konvergenz mit den IFRS mehr verfolgt werden soll, sondern dass oberste Priorität sein soll, 'die Qualität von US-GAAP zu verbessern und zu schützen'. Gleichzeitig behält der FASB sich allerdings vor, dass er, wenn er zu dem Schluss kommt, dass in bestimmten Punkten Ansätze der IFRS sinnvoll und weniger komplex seien, diese gegebenenfalls in die US-GAAP übernimmt und so zu weiterer Konvergenz beiträgt. Ähnliche Überlegungen hatten beispielsweise auch im Januar 2015 zur Veröffentlichung einer ASU zu außerordentlichen Posten geführt, mit der US-GAAP näher an IAS 1 gebracht wird.

Die neue ASU steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

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Tagesordnung für die nächste Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

07.04.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden vom 14. bis 16. April 2015 zu einer gemeinsamen Sitzung in Toronto zusammenkommen. Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) wird in dieser Zeit ebenfalls tagen und dann an die Treuhänder berichten.

Auf der Tagesordnung für die jeweils öffentlichen Teile der Sitzung finden sich die folgenden Themen:

Dienstag, 14. April 2015, 13:00h-14:45h (kanadischer Zeit) - Sitzung des DPOC

  • Einführung
  • Aktuelles zu fachlichen Aktivitäten
  • Leasingverhältnisse: Überprüfung der Einhaltung des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit des Projekts
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3: Berichtsentwurf und Zusammenfassung der Rückmeldungen
  • Aus- und Weiterbildungsmaterialien - Aktuelles
  • Beratungsgruppen des IASB und Einbindung des DPOC
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Donnerstag, 16. April 2015, 12:15h-13:15h (kanadischer Zeit) - allgemeine Treuhändersitzung

  • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB
  • Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC)

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB (noch fehlende Papiere folgen in Kürze). Die Papiere für die Sitzung des DPOC finden Sie unter TOP 3 der allgemeinen Sitzung).

Wie üblich wird es im Umfeld der Sitzung der Treuhänder auch weitere Veranstaltungen geben. Dazu gehören ein Internetseminar mit Hans Hoogervorst und Stephen Cooper, eine Rede von Hoogervorst und eine Podiumsdiskussion. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des kanadischen Standardsetzers AcSB (dort Zusammefassung der Sitzung vom März, TOP "IFRS Foundation Trustees".)

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Südafrikanische Studie dazu, wie integrierte Berichterstattung integriertes Denken und bessere Entscheidungsfindung fördert

07.04.2015

Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die zeigen, dass sich Unternehmen, die hochwertige integrierte Berichte erstellen, des Konzepts des integrierten Denkens und welcher Nutzen daraus entsteht sehr bewusst sind. Die Umfrage zeigt allerdings auch, dass viele Aspekte des integrierten Denkens noch nicht vollständig verstanden sind.

Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange, JSA) hat seit vielen Jahren die King Code of Governance Principles for South Africa ("King III"), die vom  südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committe, IRC) entwickelt wurden, als Teil ihrer Zulassungsvorschriften verankert, wobei gilt, dass Unternehmen entweder King III anzuwenden haben oder erklären und begründen müssen, warum die Empfehlungen nicht angewendet wurden. Im März 2014 hat der IRC darüber hinaus das Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung, das vom internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) im Dezember 2013 herausgegeben wurde, als Leitfaden zu guter ausgeübter Praxis in Bezug auf die Erstellung eines integrierten Berichts übernommen. Der Zweck der jetzt vom SAICA durchgeführten Umfrage lag darin, den Stand der Verankerung des integrierten Denkens in der Praxis in Südafrika herauszudestillieren. Gleichzeitig bietet sie Einblicke dazu, wie integriertes Denken in einer Gesellschaft Fuß fasst, die seit mehreren Jahren integrierte Berichte erstellt.

Zu den Ergebnissen der Studie gehören die folgenden:

  • Mehr als 70% der Befragten sind der Meinung, dass integrierte Berichterstattung integriertes Denken fördert.
  • Mehr als 70% sind überzeugt, dass integriertes Denken die Entscheidungsfindung sowohl auf der Management- als auch auf der Vorstandsebene verbessert hat.
  • Mehr als 65% geben an, dass integriertes Denken Unternehmen dabei geholfen hat, einen geschlosseneren Ansatz in Bezug auf die Berichterstattung zu finden.
  • Mehr als 70% glauben, dass integriertes Denken die Qualität des Dialogs mit Finanzkapitalgebern und anderen Interessengruppen verbessert hat.
  • Mehr als 70% erwarten, dass Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig weiteren Nutzen aus integriertem Denken ziehen werden.

Die Umfrageergebnisse zeigen allerdings auch, dass bis dato wenige Unternehmen das Kapitalienmodell übernommen haben, das im IIRC-Rahmenkonzept enthalten ist, um ihre Kapitalien zu identifizieren und zu verwalten. Auch werden bisher kaum besondere Instrumente eingesetzt, um die Auswirkungen, die diese Kapitalien auf die Geschäftstätigkeit oder aufeinander haben, zu messen oder zu steuern, auch wenn sich die Unternehmen der sechs Kapitalien und ihres Einflusses auf den Wertschöpfungsprozess bewusst zu sein scheinen. Die Autoren des Berichts gelangen zu folgender Schlussfolgerung:

Dieses Projekt hat ergeben, dass viele Aspekte des integrierten Denkens noch nicht verstanden wurden. Viel Forschung und Entwicklung ist noch notwendig, um Unternehmen auf dem Weg zu führen, den sie noch bis zum integrierten Denken und der sich daraus ergebenden Berichterstattung zurücklegen müssen. Mit Blick auf die Zukunft glauben wir, dass Unternehmen zunehmend den bedeutenden Nutzen des integrierten Denkens, der sich für ihre Wettbewerbsfähigkeit und der Unterstützung ihrer Nachhaltigkeit in allen Bereichen ergibt, immer stärker erkennen werden.

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Zwei überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen

04.04.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei seiner Stellungnahmen - „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“ und „Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung“ - überarbeitet.

In der Sitzung vom 10. September 2014 hat das AFRAC beschlossen, in der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ eine Ergänzung zum Thema „Bilanzierung von internen Derivaten“ aufzunehmen. Aufgrund dieser Änderung hat das AFRAC in der Sitzung vom März 2015 beschlossen, in den Erläuterungen zur Rn 68 der Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen” den Absatz „Der Handelsbestand entspricht zwar grundsätzlich immer dem Handelsbuch, allerdings sind interne Geschäfte keine Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten iSd UGB und daher für Zwecke der Bilanzierung nicht relevant. Auch Bewertungseinheiten mit internen Geschäften sind deshalb nicht zulässig.“ zu streichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

§ 9 KStG, der die Bildung von Unternehmensgruppen regelt, wurde mehrere Male novelliert. Insbesondere die letzte Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, hat auch Auswirkungen auf einen nach den IFRS aufgestellten Abschluss. Die Stellungnahme „Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung“ vom April 2010 wurde in der AFRAC-Sitzung vom 11. März 2015 ohne inhaltliche Änderung an die geänderten steuerlichen Vorschriften angepasst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

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EFRAG ernennt drei neue TEG-Mitglieder

02.04.2015

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von drei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Nach der neuen EFRAG-Struktur hat TEG maximal 16 Mitglieder. Die neue Rolle von TEG besteht darin, den neuen EFRAG-Board, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich zeichnet, fachlich zu beraten.

Die drei neuberufenen Mitglieder sind neben Andrew Spooner von Deloitte Großbritannien, Heinz Hense (ThyssenKrupp, Deutschland) und Ambrogio Virgilio (EY, Italien). Die Amtszeiten von Hense und Virgilio beginnen sofort, Spooner folgt am 1. Juni 2015 Joanna Frykowska nach, die dann auf eigenen Wunsch ihr Amt niederlegt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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Tagesordnung für die erste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten

02.04.2015

Für die anstehende erste Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG), die am 22. April 2015 in London stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde vom IASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, und um ein Forum zu bieten, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Die erste physische Sitzung der ITG sollte im vierten Quartal 2014 stattfinden, wurde aber durch eine Telefonkonferenz zu den Vorgehensweisen und zum Stand der Umsetzung ersetzt, da bis dahin noch keine angemessene Anzahl von substantiellen fachlichen Umsetzungsfragen eingegangen waren, die die Einreichungskriterien erfüllen.

Auf der Tagesordnung für die erste Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Mittwoch, 22. April 2015
(9:30h-15:30h Londoner Zeit)

  • Einführende Bemerkungen
  • Maximal zu beachtende Periode bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste
  • Vorhersagen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Kreditzusagen - Anwendungsbereich
  • Revolvierende Kreditzusagen
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei garantierten Schuldinstrumenten
  • Bemessung erwarteter Kreditverluste für einen begebenen Finanzgarantievertrag
  • Erwartete Kreditverluste - Bemessungszeitpunkt
  • Bemessung von erwarteten Kreditverlusten im Hinblick auf einen modifizierten finanziellen Vermögenswert

Die Agendapapiere für diese Sitzung werden in Kürze auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Preisregulierung

02.04.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im Oktober 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Preisregulierung herausgegeben.

Am 17. September 2014 hatte der IASB ein Diskussionspapier zu Preisregulierung veröffentlicht. Der Zweck des Diskussionspapiers bestand in der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte.

EFRAG hatte daraufhin am 27. Oktober 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 16. Januar 2015 die endgültige Stellungnahme folgte. Insgesamt begrüßte EFRAG die Veröffentlichung des Diskussionspapiers als Ausgangsbasis für die weitere Erörterung des Themas. Inhaltlich war für EFRAG der wichtigste Punkt die Durchsetzbarkeit von Rechten und Verpflichtungen, weil erst diese dazu führen könne, dass die Auswirkungen von Preisregulierung in einem IFRS-Anschluss erfasst würden.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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