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Blatt - Nachhaltigkeit Image

CDSB und WBCSD wollen Navigation der Nachhaltigkeitsberichterstattungslandschaft vereinfachen

02.04.2015

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) und der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) entwickeln gemeinsam ein Werkzeug und eine Datenbank, die Unternehmen helfen sollen, die unübersichtliche Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verstehen und zu navigieren.

Da die Informationen, die Unternehmen in ihren Abschlüssen, Nachhaltigkeitsberichten oder integrierten berichten zur Verfügung stellen müssen, variieren und die Landschaft der Rahmenkonzepte, Regulierungsvorschriften, empfohlener Praxis, Standards und Leitlinien unübersichtlich und komplex ist, haben WBCSD und CDSB ein gemeinsames "Projekt zur Kartierung der Berichterstattungslandschaft" ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines internetbasierten Werkzeugs und einer Datenbank, die Unternehmen dabei helfen sollen, den Weg durch den Dschungel der Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen zu finden und zu beurteilen, welche Regelungen, Methoden oder Praxisschritte für sie relevant und einschlägig sind. WBCSD und CDSB hoffen, dass dies die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen verbessern und vereinheitlichen und zur Konvergenz der Berichterstattung beitragen wird. Eine erste Pilotversion der Datenbank soll Ende Herbst 2015 zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des CDSB. WBCSD und CDSB suchen auch nach Informationen, die zur Entwicklung beitragen und am Pilotprogramm teilnehmen wollen.

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Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung setzt Erörterungen fort

01.04.2015

Die vierte Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) fand am 30. März 2015 statt.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Verteilung des Transaktionspreises bei Nachlässen und variablen Gegenleistungen
  • Wesentliche Rechte
  • An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
  • Teilerfüllung von Leistungsverpflichtungen vor Identifizierung des Vertrags
  • Garantien
  • Bedeutende Finanzierungskomponenten
  • Ob Beiträge in den Anwendungsbereich fallen oder ausgeschlossen sind
  • Reihe von eindeutig abgrenzbaren Waren oder Dienstleistungen

Unsere US-Amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Snapshot erstellt, in dem sie die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst haben. Den Stand der Gesamterörterungen bis vor der Sitzung können Sie der Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere auf der Internetseite des IASB entnehmen (Stand des Dokuments 25. März 2015).

In separater Sitzung am 1. April 2015 hat der FASB daneben außerdem entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines neuen Standards zur Erlöserfassung um ein Jahr aufzuschieben.

FASB-Sitzung Image

FASB entscheidet vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zur Erlöserfassung aufzuschieben

01.04.2015

Bei seiner heutigen Sitzung hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines mit IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' identischen Erlöserfassungsstandards um ein Jahr aufzuschieben.

Gleichzeitig hat der FASB auch voräufig entschieden, eine vorzeitige Anwendung durch US-amerikanische Unternehmen zuzulassen. Allerdings soll diese erlaubte vorzeitige Anwendung nur für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Die vorläufigen Entscheidungen sollen demnächst als Entwurf veröffentlicht und mit eine dreißigtägigen Kommentierungsfrist versehen werden.

Der IASB hat bisher noch nicht signalisiert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufschieben zu wollen. Allerdings steht das Thema auf der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April.

Zu den vorläufigen Entscheidungen verweisen wir auf einen erläuternden Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen und auf die Internetseite mit vorläufigen Agendaentscheidungen des FASB.

EFRAG - Sitzung Image

EFRAG-Board wird den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 am 9. April erneut erörtern

01.04.2015

Der EFRAG-Board wird am 9. April 2015 eine Telefonkonferenz abhalten, bei der der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' erneut erörtert werden soll. Ein erster Entwurf war zur Klärung von Detailfragen und zusätzlicher Aspekte an den Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zurückgegeben worden.

Die Telefonkonferenz soll der Vorbereitung der Sitzung des Boards am 22. April 2015 dienen, bei der dann - wenn möglich - der Entwurf der Übernahmeempfehlung verabschiedet werden soll. Grundsätzlich steht der EFRAG-Board der Übernahme von IFRS 9 positiv gegenüber. In der jetzigen Fassung des Entwurfs heißt es:

Obwohl die Beurteilung von IFRS 9 dazu geführt hat, dass wir Bereiche identifiziert haben, in denen IFRS 9 ein besserer Standard hätte sein können, sorgt keine dieser Beschränkungen dafür, dass IFRS nicht zu relevanter, verlässlicher, vergleichbarer und verständlicher Finanzberichterstattung führt und nicht das Prinzip der getreuen Abbildung erfüllt. Wir sind außerdem zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 9 zu einer dem Vorsichtsprinzip genügenden Rechnungslegung führt.

Für die Telefonkonferenz wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt, unter anderem der 69-seitige Entwurf der jetzt erarbeiteten neuen Fassung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung und ein Vergleich mit der vorherigen Fassung. Zugang zu allen Dokumenten und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf ED/2014/6 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative Image

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7

01.04.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/6 'Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)' eingereicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, IAS 7 Kapitalflussrechnungen klarzustellen, um die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

In unserer Stellungnahme unterstützen wir die Angabeninitiative des Boards, aber sind der Meinung, dass es voreilig ist, zusätzliche Angabevorschriften der Art wie im Entwurf vorgeschlagen zu erlassen, bevor die Diskussionen im Teilprojekt zu Angabeprinzipien abgeschlossen sind. Insbesondere zeigen wir uns besorgt, weil bis jetzt eine konzeptionelle Grundlage für eine Schulden- oder Nettoschuldenüberleitung noch nicht geschaffen wurde und weil die Vorschläge wie bisher entworfen nur eine unvollständige Sicht der Bewegungen in den Posten, die für die Finanzierung der Tätitgkeiten eines Unternehmens genutzt werden, bieten würden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

01.04.2015

Am 9. und 10. April wird der IFRS-Fachausschuss des DRSC in Berlin tagen. Die Papiere für den öffentlichen Teil der Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 37. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • EU-Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion 
  • Leasingverhältnisse - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
  • geplanter Entwurf zum Rahmenkonzept
  • IFRS 15 (unter anderem Ergebnisse der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang)

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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GRI-G4-Branchenangaben für Finanzdienstleistungen in deutscher Übersetzung verfügbar

01.04.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die Verfügbarkeit G4-Branchenangaben für Finanzdienstleistungen in deutscher Sprache bekanntgegeben. 'Angaben für die Finanzdienstleistungsbranche' enthält eine Reihe von Angaben für alle Organisationen in der Finanzdienstleistungsbranche, die wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeitsleistung abdecken, die für die Finanzdienstleistungsbranche aussagekräftig und relevant sind, aber in den G4-Leitlinien nicht ausreichend behandelt werden.

Die Angaben für die Finanzdienstleistungsbranche richten sich an alle Organisationen in der Finanzdienstleistungsbranche, die einen Bericht in Übereinstimmung mit den G4-Leitlinien erstellen möchten. Die Angaben sollten zusätzlich zu den G4-Leitlinien und nicht an ihrer Stelle verwendet werden, da beide zusammen den Berichtsrahmen für die Branche bilden. Darüber hinaus enthält das Dokument zusätzliche Berichtspflichten und Orientierungshilfen für vorhandene G4-Inhalte sowie eigene Aspekte, Indikatoren und Orientierungshilfen für die Branche.

Sie können sich die Angaben für die Finanzdienstleistungsbranche direkt von der Internetseite von GRI herunterladen. Dort finden Sie auch die G4-Leitlinien und weitere Veröffentlichungen in deutscher Sprache.

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IPSASB finalisiert Vorschläge zur Berichterstattung über Leistungserbringung

01.04.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine weitere 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Berichterstattung über Leistungerbringung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors darstellen.

RPG 3 Berichterstattung über Leistungserbringung folgt einem Entwurf vom Dezember 2013 und einem früheren Konsultationspapier vom Oktober 2011. Die Leitlinien stellen eine Reaktion auf einen wahrgenommenen Bedarf eines prinzipienbasierten und einheitlichen Rahmen für die Leistung von Angaben zur Leistungserbringung mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Adressaten dar. In der Presseerklärung heißt es:

Die Erbringung von Leistungen ist die primäre Aufgabe der großen Mehrheit der Unternehmen im öffentlichen Sektor. Informationen über die Erbringung dieser Leistung ist wesentlich für die Adressaten, um die erbrachten Leistungen und die effiziente und wirksame Verwendung von Ressourcen zur Erbringung dieser Leistungen durch Unternehmen des öffentlichen Sektors zu beurteilen. RPG 3 bietet Leitlinien zur Unterstützung der Qualität der bereits durch Unternehmen berichteten Informationen über Leistungserbringung und bietet ein nützliches Rahmenkonzept für Unternehmen, die noch nicht damit angefangen haben, Informationen über Leistungserbringung zu berichten.

Die Leitlinien in RPG 3 spiegeln die Sichtweise des IPSASB wider, dass Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor mehr umfassen muss als nur die Veröffentlichung von Abschlüssen. Sie

  • bieten Prinzipien, die auf die Darstellung von Informationen über Leistungserbringung angewendet werden können, sowie Definitionen, die eine standardisierte Terminologie von Leistungserbringungsinformationen gewähren;
  • adressieren die Berichtseinheit und die Berichtsperiode für Informationen über Leistungserbringung;
  • bieten Leitlinien zur Wahl von Leistungsindikatoren, die den Erfolg eines Unternehmens  gemessen an seinen Zielen in Bezug auf die Leistungserbringung zeigen, zu möglichen Angaben auf Grundlage der berichteten Informationen und zu leistungsbezogener narrativer Berichterstattung; und
  • halten fest, dass Informationen über Leistungserbringung entweder im selben Bericht wie der Abschluss oder in einem eigenständigen Bericht zur Verfügung gestellt werden können, wobei Faktoren identifiziert werden, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können.

Auf der Internetseite des IPSASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

31.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Papier 'Klassifizierung von Ansprüchen' veröffentlicht.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2014

31.03.2015

Insgesamt siehr die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine verbesserte Transparenz in den europäischen IFRS-Abschlüssen, man ist aber der Meinung, dass mehr Informationen zur Stundungspraxis und zu Werthaltigkeitsprüfungen notwendig sind.

Der Bericht enthält Daten aus der Überprüfung von etwa einem Viertel der Zwischen- oder Jahresabschlüsse der 6400 Emittenten, die an regulierten Märkten in der EU gelistet sind. Die durchsetzenden Behörden ergriffen als Ergebnis der Überprüfung Maßnahmen gegen 306 (22%) der Emittenten, was umgerechnet etwa 5% aller Emittenten entspricht, die an europäischen regulierten Märkten notiert sind. Der Bericht umfasst außerdem quantitative und qualitative Ergebnisse der Überprüfung von Zwischen- und Jahresabschlüssen 2013 von 176 Emittenten in der EU, die der Einhaltung der IFRS galten, die als gemeinsame Prüfungsschwerpunkte ausgemacht worden waren. Obwohl die Gesamtbeurteilung Verbesserungen bei der Qualität der IFRS-Anwendung zeigt, hat ESAM Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zurverfügungstellung von Informationen zur Stundungspraxis im Abschluss sowie eine Mangel bei der Angabe von wesentlichen Annahmen bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen für nichtfinanzielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ausgemacht.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts, der auf den Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen aufbaut, die ESMA 2014 herausgegeben hat, hat ESMA auch eine Tabelle erarbeitet, der entnommen werden kann, welche Rechtskreise in der EU diese Leitlinien einhalten, nicht einhalten oder einzuhalten beabsichtigen (mit Angabe der Gründe).

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

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