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Blatt - Nachhaltigkeit Image

Tabelle zur Verknüpfung der verschiedenen Ansätze in der nichtfinanziellen Berichterstattung

24.02.2015

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat eine Tabelle veröffentlicht, in der gezeigt wird, wie die am weitesten verbreiteten Ansätze für die Berichterstattung über natürliche Kapitalien im Einklang stehen.

In der Tabelle werden die Vorschriften des CDSB-Rahmenkonzepts, das im März 2015 in seiner endgültigen Fassung erscheinen soll, mit den Vorschriften beispielsweise von CDP, SASB, GRI, IIRC, UN Global Compact und regulatorischen Vorschriften wie beispielsweise denen in der neuen EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen und dem deutschen Nachhaltigkeitskodex verglichen. Dadurch können Anwender ähnliche Vorschriften identifizieren und bestimmen, welche Informationen, die zu einem bestimmten Zweck oder für einen bestimmten Adressatenkreis zusammengetragen wurden, auch an anderer Stelle eingesetzt werden könne.

Die Tabelle und eine englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

IFRS-Beirat Image

Stellvertretende Vorsitzende des IFRS-Beirats benannt

23.02.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass Gavin Francis und Goro Kumagai zu stellvertretenden Vorsitzenden des IFRS Beirats gewählt worden sind.

Francis ist stellvertredender Leiter der Konzernrechnungslegung der HSBC Holdings plc; im Beirat vertritt er das Institute of International Finance. Kumagai ist in leitender Funktion in der Abteilung für Strategieforschung der Mizuho Securities Co. Ltd. tätig; im Beirat vertritt er die Securities Analysts Association of Japan.

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) bietet dem IASB ein Forum zur Konsultation einer großen Bandbreite an interessierten Parteien, die durch die Arbeit des IASB tangiert werden. Seine Vorsitzende ist Joanna Perry.

Die Presseerklärung zu den Berufungen in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen. Hintergrundinformationen zur Arbeit des Beirats in deutscher Sprache haben wir hier für Sie zusammengetragen.

IFRS fokussiert — Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 - kurz- oder langfristig? Image

IFRS fokussiert-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

23.02.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Zusammenfassung der Inhalte des am 10. Februar 2015 vom IASB herausgegebenen Entwurfs ED/2015/1 und ersten Hinweise und Beobachtungen erstellt.

Der IASB hatte den Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 veröffentlicht, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Sie können sich den neuen Newsletter mit dem Titel Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 - kurz- oder langfristig? hier herunterladen.

ASAF - Sitzung Image

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im März

23.02.2015

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 26. und 27. März 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu den Themen, die erörtert werden sollen, gehören das Rahmenkonzept, Leasingverhältnisse, die Angabeninitiative und Versicherungsverträge. Außerdem stehen IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und die Überprüfung von ASAF auf der Agenda.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 26. März 2015 (9:20h-18:20h)

  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
  • Rahmenkonzept
  • Leasingverhältnisse
  • Angabenintiative
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode


Freitag, 27. März 2015 (9:00h-16:30h)

  • Versicherungsverträge
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Unternehmenszuammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Überprüfung von ASAF
  • Laufende Projekte und Rückmeldungen

Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Indien - neu Image

Fahrplan für die Ind AS-Einführung in Indien offiziell bekanntgegeben

20.02.2015

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat den Fahrplan für die Einführung der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, offiziell bekanntgegeben.

Die Bekanntmachung wurde zusammen mit den 39 Ind AS auf der Internetseite des MCA veröffentlicht. Sie treten zum 1. April 2015 in Kraft. Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr haben die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen von der Anwendung sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute.

Die Ind AS sind weitgehend mit den IFRS konvergiert, aber nicht identisch. Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst nannte sie kürzlich in einer Rede "einen sehr wichtigen Trittstein auf dem Weg der Übernahme der IFRS", er warnte allerdings davor, bei Konvergenz stehenzubleiben ohne am Ende die IFRS vollständig zu übernehmen. Dies könne für Indien bedeuten, nicht den gesamten Nutzen aus einer "beeindruckenden Leistung" ziehen zu können.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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IASB und FASB erörtern mögliche Klarstellungen der gemeinsamen Leitlinien zur Erlöserfassung

20.02.2015

Nach der Veröffentlichung von IFRS 15/ASU 2014-09 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' im Mai 2014 haben IASB und FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) eingesetzt, um die Standardsetzer über mögliche Interpretationssachverhalte zu informieren, die auftreten können, wenn Unternehmen und Organisationen den neuen Standard umsetzen. Am Mittwoch haben die beiden Boards erste Sachverhalte erörtert, die ihnen die TRG zur Kenntnis gebracht hat, und vorläufig entschieden, gegebenefalls vorzuschlagen, bestimmte Bereiche des Standards klarzustellen, die für einige Ersteller zu Umsetzungsproblemen zu führen scheinen.

Die Bereiche, denen sich die Boards gegebenenfalls noch einmal annehmen wollen, sind die Untersuchung einer möglichen Überarbeitung oder Erweiterung der Umsetzungsleitlinien hinsichtlich der Bestimmung der Art einer Zusage eines Unternehmens bei der Gewährung einer Lizenz auf geistiges Eigentum und eventuell mögliche Änderungen hinsichtlich der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen bezüglich der Ebene, auf der zugesagte Güter oder Dienstleistungen in einem Vertrag mit einem Kunden identifiziert werden, Bestimmung, ob zugesagte Güter oder Diesntleistungen eigenständig sind, und Bestimmung, ob die Zurverfügungstellung von Versand und Verwaltung eine zugesagte Dienstleistung im Vertrag oder Teil der Vertragskosten ist.

Eine Zusammenfassung der Erörterungen der Boards und ihrer vorläufigen Entscheidungen finden Sie in einem von unseren US-amerikanischen Kollegen verfassten Heads Up-Newsletter. Daneben hat der FASb auf seiner Internetseite ein Protokoll von der Sitzung zur Verfügung gestellt, in dem ebenfalls die verschiedenen Entscheidungen der Boards dargelegt werden.

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EFRAG empfiehlt Aussetzung des Übernahmeprozesses zu Änderungen an IFRS 10/IAS 28 aufgrund eines identifizierten Konflikts mit IAS 28

19.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess zu den Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auszusetzen, bis der IASB einen identifizierten Konflikt dieser Änderungen mit IAS 28 adressiert hat.

Am 11. September 2014 hat der IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) herausgegeben. Im Nachgang identifizierte EFRAG einen Konflikt der Änderungen mit IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und setzte den IASB darüber in Kenntnis. Der IASB hat den Konflikt bestätigt und ihn während seiner Sitzung im Januar 2015 erörtert. Die IASB-Mitglieder trafen folgende vorläufige Entscheidungen:

  • die Vorschriften in IAS 28 und IFRS 10 sollen klargestellt werden, um den Konflikt zu adressieren;
  • dies soll im Rahmen eines demnächst erwarteten Entwurfs weiterer Änderungen an IAS 28 in Bezug auf die Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures geschehen; und
  • es soll vorgeschlagen werden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 zu verschieben, so dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mit dem der vorgeschlagenen Klarstellungen zusammenfällt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat EFRAG der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auszusetzen, bis das Projekt zur Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures abgeschlossen ist. Sie können sich das englischsprachige Schreiben von der Internetseite von EFRAG herunterladen. EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in der EU entsprechend aktualisiert.

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IFRS-Stiftung reagiert auf Grünbuch und hält fest, dass eine Kapitalmarktunion aus den IFRS Nutzen ziehen würde

18.02.2015

Die Europäische Kommission hat ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Wachstum in der EU durch die Einrichtung einer Kapitalmarktunion gefördert werden soll. Diese zielt dauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die grenzüberschreitende Investitionen in der EU verhindern, und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erleichtern.

Im Grünbuch, das am 18. Februar veröffentlicht wurde, heißt es:

International Financial Reporting Standards (IFRS) haben eine Schlüsselrolle für die Förderung einer einzigen Rechnungslegungssprache in der EU gespielt und es damit für große börsennotierte Unternehmen in der EU leichter gemacht, Zugang zu globalen Kapitalmärkten zu finden. Die Anwendung der vollen IFRS durch kleinere Unternehmen zu fordern, insbesondere diejenigen, die Zugang zu bevorzugten Handelsplätzen suchen, würde jedoch eine Quelle zusätzlicher Kosten darstellen.

Die IFRS-Stiftung hat auf diese Aussage reagiert:

Ein einziger Satz von Rechnungslegungsvorschriften kann eine grundlegende Rolle beim Aufbau einer Kapitalmarktunion spielen. [...] In dem Rahmen wie Geschäftsmodelle, die Praxis und die Märkte sich ändern, arbeitet der IASB daran, sicherzustellen, dass die Finanzberichterstattung weiterhin die Bedürfnisse der Marktteilnehmer erfüllt; er führt eine Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu verbessern, die von allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Informationen stehen Ihnen extern in englischer Sprache (so nicht anders angegeben) zur Verfügung:

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Rotes Buch 2015 erscheint im März

18.02.2015

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2015 im März erscheinen wird.

Das 'Rote Buch' enthält alle Verlautbarungen, die nacht dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Daher enthält die neue Ausgabe folgende Veränderungen gegenüber dem Roten Buch 2014: IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, Jährliche Verbesserungen an den  IFRS Zyklus 2012-2014 sowie Änderungen an IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 1, IAS 16, IAS 27, IAS 28, IAS 38 und IAS 41.

Der Preis für das Rote Buch 2015 wird £70 plus Portokosten betragen; die üblichen Nachlässe werden gewährt. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können sich für eine Benachrichtigung bei Erscheinen der Publikation registrieren.

CMAC - Sitzung Image

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

17.02.2015

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 27. Febraur 2015 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zu einer gemeinsamen, überwiegend öffentlich abgehaltenen Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Auf ihr befinden sich verschiedene Diskussionspapiere und Studien nationaler Standardsetzer sowie ein ausführlicher Block zur Angabeninitiative.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der gemeinsamen Sitzung der IASB-Vertreter und des CMAC sind die folgenden:

Freitag, 27. Februar 2015 (9:10h-15:45h)

  • Begrüßung und Einführung neuer Mitglieder
  • Diskussionspapier von EFRAG/ICAC/OIC/RJ zum Thema separate Abschlüsse
  • IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern - Vorschlag von GLASS, eine Änderung der Schwelle für Hochinflation zu erwägen (vorgestellt bei der ASAF-Sitzung im Dezember 2014)
  • Ertragsteuern - nächste Schritte im Forschungsprojekt
  • Informationsbedürfnisse im Zusammenhang mit Bilanzierungsänderungen - Ergebnisse der Umfrage des OIC
  • Angabeninitiative
    • Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)
    • Fragen und aktuelle Informationen zur Gesamtinitiative
  • Informationen zu Schritten, die als Ergebnis der letzten CMAC-Sitzung unternommen wurden.

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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