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Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Februar 2015

11.02.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 2. und 3. Februar 2015 in Zürich stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

  • Gemeinsame Sitzung mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB). Das MB erläuterte die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Empfehlungen aus der Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS-Stiftung, die 2012 durchgeführt wurde. Die Treuhänder informierten das MB über die strategische Planung 2015-2017 (s. u.), die Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der Stiftung einschließlich Überprüfung von ASAF (s. u.), die Anwendung der IFRS weltweit, die finanzielle Lage der Stiftung und die Finanzierungssituation.
  • Strategische Planung 2015-2017. Die strategische Planung ist auf vier Ziele ausgerichtet:
    • Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und international akzeptierter Rechnungslegungsstandards, die auf klaren Prinzipien aufbauen;
    • Förderung der globalen Anwendung der IFRS;
    • Unterstützung der einheitlichen Anwendung und Umsetzung der IFRS weltweit; und
    • Sicherstellung der weiteren Unabhängigkeit, Stabilität und Rechenschaft der IFRS-Stiftung.
  • Auftragsbeschreibung. Die Treuhänder prüften den Entwurf einer Auftragsbeschreibung der IFRS-Stiftung, die es einem Größeren Kreis von Adressaten ermöglichen soll, die Bedeutung der Arbeit der Organisation für die Kapitalmärkte und die Weltwirtschaft zu erfassen.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit. Die Treuhänder setzten ihre Erörterungen im Zusammenhang mit der kommenden Überprüfung der Organisation fort. Unter anderem wurde der Entwurf eines möglichen Konsultationsdokuments besprochen.
  • Selbstevaluierung. Die Diskussionen galten im Wesentlichen den ersten Schritten als Konsequenz der Selbstevaluierung, die im Sommer 2014 durchgeführt wurde. Einige weitere kleine Anregungen wurden aufgegriffen, darunter die bessere Zeitnutzung bei den Sitzungen und die Fortführung des Dialogs zwischen den Sitzungen.
  • Überprüfung von ASAF. Bei den Erörterungen ging es um eine erste Einschätzung der Rückmeldungen zur Fragebogenaktion. Es scheint, dass Ziele und Zuständigkeit von ASAF generell unterstützt werden, dass es aber durchaus Raum für Verbesserungen gibt.
  • Internationale Finanzierung der IFRS-Stiftung. Die Beiträge haben sich 2014 im Vergleich zu den Vorjahren zwar erhöht, es bleiben aber immer noch problematische Rechtskreise.
  • Vereinigte Staaten. Jim Schnurr, der neue Leiter der Abteilung Rechnungslegung, war zu Gast bei der Sitzung und erörterte die jüngsten IFRS-Entwicklungen in den USA. Insbesondere erläuterte die von ihm angedachte weitere Alternative, die darin bestehen würde, es US-amerikanischen Unternehmen zu gestatten, freiwillig ergänzende IFRS-Angaben zu leisten.
  • Weitere Themen. Die Treuhänder verabschiedeten ein aktualisiertes Arbeitsabkommen mit dem IFAC, ließen sich über das neue Investoren in der Finanzberichterstattung-Programm informieren, sprachen über die Überprüfung des geistigen Eigentums der IFRS-Stiftung, besetzen verschiedene Ausschüsse für 2015, planten die Aktivitäten des asiatischen Verbindungsbüros und erörterten erste Sitzungsorte für 2016.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

  • IFRS 15. Der Standard ist ein konvergierter Standard, und IASB und FASB haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Übergang auf den neuen Standard gebildet. Die Beratungsgruppe hat 2014 zweimal getagt und soll 2015 viermal tagen. Im Februar sollen IASB und FASB das erste Mal gemeinsam Sachverhalte erörtern, die während der Erörterungen der Beratungsgruppe zutage getreten sind. Ob Änderungen am Standard noch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgenommen würden, bleibe abzuwarten. Auch die Frage, ob die Standards konvergiert bleiben würden, sei noch offen.
  • IFRS 9. Trotz aller Anstrengungen ist es IASB und FASB nicht gelungen, zu einer konvergierten Lösung in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu gelangen. Die Bemühungen des IASB richten sich jetzt auf die Arbeit einer Übergangsberatungsgruppe, die allerdings noch keine entscheidende Sitzung hatte.
  • Leasingverhältnisse. Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt. Es konnten viele konvergierte Entscheidungen gefällt werden, aber für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer konnte keine gemeinsame Lösung gefunden werden. An der gemeinsam vorgeschlagenen Definition eines Leasingverhältnisses soll festgehalten werden. Die Boards erwarten, die gemeinsamen Erörterungen Ende des ersten Quartals 2015 abschließen zu können. Ein Standard soll noch 2015 herausgegeben werden.
  • Versicherungsverträge. Auch hier soll noch 2015 ein Standard herausgegeben werden. Die eingegangenen Stellungnahmen hätten gezeigt, das es große Abweichungen in der Praxis gibt. Für die Vorschläge des IASB gebe es zwar breite Unterstützung, aber es gebe auch noch klare Bedenken.
  • Rahmenkonzept. Die Erörterungen der Stellungahmen zum Diskussionspapier sind im Wesentlichen abgeschlossen. Eine Veröffentlichung eines Entwurfs wird etwa am Ende der ersten Quartals 2015 erwartet. Die Frist für Stellungnahmen soll 150 Tage betragen.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Michel Prada berichtete anstelle von Harvey Goldschmid, dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC), über die Sitzung des Ausschusses im Februar 2015. Eine separate Zusammenfassung von dieser Sitzung finden Sie hier.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Im Rahmen der Sitzung führten die Treuhänder auch eine regionale Einbindungsaktivität durch. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung zum Thema 'IFRS in Kontinentaleuropa', die gemeinsam von der IFRS-Stiftung und der Schweizer TREUHAND-KAMMER am 2. Februar 2015 in Zürich organisiert wurde. Über die dort gehaltene Rede von Hans Hoogervorst und die Podiumsdiskussion hatten wir bereits berichtet.

 

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.
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Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Februar 2015

11.02.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 3. Februar 2015 in Zürich getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Forschungsprojekte und Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB. Er vergewisserte sich auch, dass alle Agendapapiere rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt wurden (was mit einer einzigen Ausnahme der Fall war).

  • Im Hinblick auf Versicherungsverträge wurde der DPOC darüber informiert, dass es zwar breite Unterstützung für die Vorschläge des IASB gebe, dass aber deutliche Bereiche mit Bedenken weiter vorlägen - besonders schwierig sei das Thema der teilnehmenden Verträge. Da viele der Fragen in diesem Bereich zusammenhingen, habe sich der Stab entschlossen, den IASB nicht um vorläufige Entscheidungen gebeten, sondern nur Präferenzen abgefragt. Dies habe dem Board und dem Stab geholfen, das Thema zu adressieren, würde aber eine Ausweitung der zeitlichen Planung bedeuten. Mit Veröffentlichung eines Standards wird jetzt nicht vor Ende 2015 gerechnet. Der DPOC fragte nach dem Zusammenwirken mit IFRS 9, da nun deutlich sei, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vor dem Zeitpunkt eines Standards zu Versicherungsverträgen liegen würde. Dem DPOC wurde erläutert, dass der IASB bei seiner Sitzung im Januar 2015 erläutert habe und sich bemühe, eine Lösung zu finden, die Unternehmen gestatten würde, ihre IFRS-9-Geschäftsmodellentscheidungen neu zu beurteilen, wenn der Standard zu Versicherungsverträgen umgesetzt wird.
  • Beim Thema Leasingverhältnisse wurde der DPOC daran erinnert, dass IASB und FASB zwischen März 2014 und Januar 2015 viele konvergierte Entscheidungen gefällt habe, die Bilanzierung durch den Leasingnehmer stelle allerdings eine Ausnahme dar. Im letzten Quartal hätten sich die Boards verstärkt auf die Definition eines Leasingverhältnisses konzentriert, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in Europa und Japan Bedenken geäußert worden wären, dass die vorgeschlagene Definition bestimmte Dienstleistungsverträge mit erfassen würde. Man habe verschiedene Alternativen erörtert, sich aber schließlich entschieden, den ursprünglichen Vorschlag weiter zu verfolgen. Allerdings sollten Änderungen an den begleitenden Leitlinien vorgenommen werden, um die Definition zu verdeutlichen.
  • In Bezug auf das Rahmenkonzeptprojekt wurde dem DPOC mitgeteilt, dass die Erörterungen der Stellungahmen zum Diskussionspapier jetzt im Wesentlichen abgeschlossen seien. Eine Veröffentlichung eines Entwurfs werde jetzt etwa am Ende der ersten Quartals erwartet. Der IASB habe sich entschlossen, eine verlängerte Stellungnahmefrist von 150 Tagen einzuräumen.
  • Der DPOC nahm zur Kenntnis, dass beim Thema Macro Hedge Accounting die eingegangenen Stellungnahmen beträchtliche Differenzen zwischen Erstellern und Adressaten in Bezug auf die Nützlichkeit des Ansatzes zutage gebracht haben. Auch über das Gesamtziel des Projekts besteht keine Einigkeit. Eine ausführliche Analyse der Stellungnahmen soll dem IASB im ersten Quartal 2015 zur Verfügung gestellt werden.

 

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU

Bei dieser Sitzung ließ sich der DPOC einen Überblick über die gesamte Laufzeit des Projekts und die einzelnen Schritte geben. Im Endeffekt hat sich der IASB auf relativ geringfügige Änderungen am Standard geeinigt und hält daher keine erneute Veröffentlichung als Entwurf für notwendig. Der DPOC bestätigte die Einhaltung des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit. Die überarbeitete Fassung des IFRS für KMU soll im ersten Halbjahr 2015 herausgegeben werden.

 

Berichterstattung über Projekte

Der DPOC nahm einen Bericht zur Kenntnis, in dem dargelegt wurde, wie der IASB beabsichtigt, besser öffentlich über seine vorläufigen Entscheidungen und über deren Begründung zu berichten. Der Bericht ist das Ergebnis der Diskussionen des DPOC vom Oktober 2014, wo der DPOC im Zusammenhang mit der Erörterung der Fortschritte im Projekt zu Leasingverhältnissen über Bedenken berichtet hatte, die einige Anwender erhoben hatten, sowie Kommentaren, dass der Sichtweise von Anwendern nicht immer ausreichend Gewicht gegeben würde. Der IASB will auf dreierlei Weise auf diese Bedenken reagieren:

  • engere Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern und regionalen Vereinigungen, da in der Vergangenheit oft nicht deutlich genug zwischen der Zuarbeit der nationalen Standardsetzer für den IASB und den Arbeiten unterschieden worden sei, mit denen nationale Standardsetzer den IASB beeinflussen wollen;
  • Eingehen auf Stellungnahmen und sonstige Rückmeldungen einschließlich Korrespondenz außerhalb der Stellungnahmefristen durch Veröffentlichung von regelmäßig aktualisierten Projektübersichten einschließlich einer Begründung der vorläufigen Entscheidungen für die größeren Projekte; und
  • Rückmeldungen an die Beratungsgruppen des IASB, wie ihre Ratschläge berücksichtigt wurden.

 

Aktuelle Entwicklungen bei den Beratungsgruppen des IASB

Der DPOC nahm einen Überblick über Sitzungen der verschiedenen Beratungsgruppen seit Oktober 2014 sowie einen Ausblick auf kommende Sitzungen zur Kenntnis. Der Vorsitzende erinnerte den Ausschuss, dass dieser die Verantwortung dafür trüge, die Wirksamkeit der Organe und Beratungsgruppen des IASB zu überwachen. Ein Vertreter des DPOC sollte wenigstens bei einem Teil der Sitzungen der größeren Gruppen jedes Jahr als Beobachter besuchen und dem Ausschuss dann Bericht erstatten, wie die Anwesenheit und die Qualität der Diskussionen sei. Der Stab wurde angewiesen, eine Übersicht zu erstellen, der wichtige kommende Sitzungen und eine mögliche Priorisierung der Beobachtung entnommen werden könnten.

 

Korrespondenz

Der DPOC setzte die Erörterung eines Schreibens von EFRAG fort, in dem vorgeschlagen wird, eine öffentliche Konsistenzprüfung vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards als verpflichtenden Schritt in den Konsultationsprozess des IASB aufzunehmen. Der IASB hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die sicherstellen sollen, dass in endgültigen Verlautbarungen keine wesentlichen Fehler enthalten sind. Dazu gehören eine Verbesserung der Qualität der vorläufigen Abstimmungsunterlagen einschließlich einer unabhängigen Prüfung der vorläufigen Abstimmungsunterlagen durch einen ehemaligen Standardsetzer. Der DPOC zeigte sich mit den Vorschlägen des IASB zufrieden und kam zu dem Schluss, dass die öffentliche Konsistenzprüfung weiterhin optional bleiben solle, um die Flexibilität des IASB nicht zu beeinträchtigen.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 7

11.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7) möchte der IASB zwei Ziele erreichen:

  • verbesserte Informationen zu den Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens mit Ausnahme von Eigenkapitalposten und
  • verbesserte Informationen über die Liquidität eines Unternehmens.

EFRAG ist zu keinem Schluss gekommen, ob die Vorschläge im Entwurf sachgerecht sind. Im Hinblick auf die Überleitungsrechnung stimmt EFRAG zwar mit dem Ziel überein, den Abschlussadressaten eine Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeit zur Verfügung zu stellen, allerdings halten nur einige Mitglieder die Vorschläge für einen ersten Schritt in die richtige Richtung und unterstützen ihn. Andere Mitglieder dagegen sind der Meinung, dass die Änderungen nicht genug Verbesserungen mit sich bringen, um die einhergehenden Kosten zu rechtfertigen. Entsprechend der geteilten Meinung, werden im Stellungnahmeentwurf alle Sichtweisen dargestellt und um Kommentare gebeten.

Einig ist sich EFRAG allerdings bei der Ablehnung der Tatsache, dass in den Entwurf auch vorgeschlagene Änderungen an der IFRS-Taxonomie aufgenommen wurden, mit denen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen widergespiegelt würden. EFRAG wiederholt im Stellungnahmeentwurf die Ansicht, dass die IFRS-Taxonomie nicht in den Standardsetzungsprozess integriert werden sollte, da sich daraus die Gefahr ergebe, dass sich der IASB von einer prinzipienorientierten Standardsetzung abbringen lasse. Dies gelte insbesondere, wenn es um Angaben gehe.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 16. April 2015 erbeten.

IFRS-Stiftung Image

Konferenz der IFRS-Stiftung in Europa

11.02.2015

Die IFRS-Stiftung hat die Daten für ihre Konferenz in Europa bekanntgegeben, die vom 29. bis 30. Juni 2015 in Paris stattfinden wird. Bei der Konferenz werden der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung Michel Prada sprechen.

Wesentliche Einzelsitzungen werden zur Umsetzung von IFRS 9 Finanzinstrumente (getrennt nach Banken und Nichtbanken) und zu IFRS 15 Erlöse aus Verträge mit Kunden angeboten.

Außerdem bietet die Konferenz Folgendes:

Plenumsveranstaltungen: Interaktive Einzelsitzungen, die von IASB-Mitgliedern und Stabsmitarbeitern des IASB geleitet werden:
  • Begrüßungsansprache: Hans Hoogervorst, Vorsitzender, IASB
  • Ansprache: Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder, IFRS-Stiftung
  • Ansprache: Gérard Rameix, Vorsitzender, Autorité des Marchés Financiers (AMF)
  • Aktuelles vom IASB
  • Angabeprinzipien (Vortrag)
  • Podiumsdiskussion - Verbesserungen bei den Angaben der IFRS
  • Macro Hedge Accounting
  • Leasingverhältnisse
  • Preisregulierte geschäftsvorfälle und Emissionshandelsprogramme
  • Rahmenkonze (zwei Sitzungen)
  • Versicherungsverträge
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Weitere Informationen zur Konferenz einschließlich der Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Verlautbarung Image

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden vor

10.02.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Stellungnahmen werden bis zum 10. Juni 2015 erbeten.

 

Hintergrund

Der Sachverhalt wurde ursprünglich als Teil des Zyklus jährlicher Verbesserungen 2010-2012 erörtert. Im Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012), der im Mai 2012 herausgegeben wurde, war vorgeschlagen worden, IAS 1.73 zu ändern, um klarzustellen, dass eine Schuld als langfristig zu klassifizieren ist, wenn ein Unternehmen erwartet und verlangen kann, dass eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durch denselben Kreditgeber zu denselben oder ähnlichen Bedingungen refinanziert oder verlängert wird. 2013 entschied der IASB jedoch, die Änderung nicht zu finalisieren, sondern stattdessen ein Projekt mit begrenztem Umfang aufzunehmen, in dessen Rahmen die bestehenden Leitlinien in IAS 1 dazu verfeinert werden sollen, wann Leitlinien als kurzfristig zu klassifizieren sind.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) zielen auf Folgendes ab:

  • Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen, indem IAS 1.69(d) und IAS 1.73 geändert werden, sodass beide Paragraphen auf das "Recht" Bezug nehmen, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben und in beiden explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichterstattungsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben;
  • Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung  einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen, indem IAS 1.69 hinzugefügt wird, dass Erfüllung sich auf die "Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei" bezieht; und
  • Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, indem IAS 1.74–76 gestrichen werden und ihr Inhalt den ausgeweiteten und neu numerierten Paragraphen IAS 1.72R und IAS 1.73R zugewiesen wird, damit ähnliche Beispiele zu Gruppen zusammengefasst werden können.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen rückwirkend anzuwenden sein sollten. Außerdem wird vorgeschlagen, die vorzeitige Anwendung zu gestatten.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember

10.02.2015

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im Dezember 2014 veröffentlicht. Während der Sitzung diskutierte ASAF die Angabeninitiative, Emissionshandelsprogramme, preisregulierte Geschäftsvorfälle, Leasingverhältnisse, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Bilanzierung dynamischer Risiken, die Bilanzierung nach der Equity-Methode, Fremdwährungsumrechnung, Inflationsbilanzierung, Versicherungsverträge, laufende Projekte und Forschung, die Agendakonsultation 2015 und das Arbeitsprogramm des IASB.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Erörterungen:

  • Angabeninitiative. Die ASAF-Mitglieder erörterten Angabeprinzipien im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung und entsprechende Angaben. Einige Mitglieder meinten, dass die Zielsetzung der Kapitalflussrechnung identifiziert werden müsse. Andere Mitglieder stimmten dem zu und schlugen vor, auch noch weitere Untersuchungen der Finanzlage und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des sonstigen Gesamtergebnisses in die Untersuchung der Kapitalflussrechnung mit einzubeziehen.
  • Emissionshandelsprogramme. Da sich das Projekt noch in der Anfangsphase der Forschung befindet, ging es bei diesem Punkt im Wesentlichen um die Meinung der ASAF-Mitglieder zu Umfang und Ansatz des Projekts. Viele der Beiträge der Mitglieder bestanden im Wesentlichen aus der Beschreibung von Emissionshandelsprogrammen in ihrem Rechtskreis.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle. Die Mitglieder des ASAF wurden eingeladen, ihre vorläufigen Sichtweisen zum Diskussionspapier vorzustellen und jegliche Fragen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Papier zu stellen, bei denen sie weiteren Klärungsbedarf sehen. Ein Vertreter des FASB stellte eine Zusammenfassung der Vorschriften in US-GAAP vor, um etwas Hintergrund zu der Frage zu bieten, warum regulatorische Abgrenzungsposten als Vermögenswerte und Schulden erfasst werden. Die Vertreterin von EFRAG stellte eine Zusammenfassung der Ergebnisse von gezielten Einbindungsveranstaltungen vor, die EFRAG mit Abschlussadressaten durchgeführt hat.
  • Leasingverhältnisse.  Der Stab des IASB informierte über den aktuellen Stand des Leasingprojekts und fasste die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen zusammen, die bisher gefällt worden sind. Das Thema Konvergenz wurde ausführlich diskutiert, und einige Teilnehmer hielten fest, dass Konvergenz kritisch sei und dass IASB und FASB ihre vorläufigen Entscheidungen zur Bilanzierung durch den Leasinggeber noch einmal gemeinsam diskutieren sollten. Der Vertreter des FASB erläuterte, dass der FASB nicht vorhat, seine vorläufigen Entscheidungen zu ändern. Andere ASAF-Mitglieder gaben an, dass das Erreichen einer höherwertigen Lösung wichtiger als Konvergenz sei.
  • Inflationsbilanzierung. GLASS stellte ein Papier vor, in dem Fragen der Inflationsbilanzierung und Möglichkeiten der Verbesserung von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern untersucht wurden. Es wurde argumentiert, dass mit der gegenwärtigen Schwelle für Hochinflation das Vorliegen von Bedingungen der Hochinflation zu spät erkannt würden. ASAF-Mitglieder schlugen vor, dass der IASB ein kurzfristiges Projekt in Erwägung ziehen sollte, in dessen Rahmen eine Änderung der Schwelle für Hochinflation untersucht werden könne. Darüber hinaus könne der IASB ein langfristiges Projekt zu den Bilanzierungskonzepten der Inflationsbilanzierung allgemein aufnehmen.
  • Fremdwährungsumrechnung. Der Stab erläuterte, dass der IASB entscheiden hat, das Projekt zur Fremdwährungsumrechnung von einem kurzfristigen Forschungsprojekt in eine langfristige umzuklassifizieren. Abhängig von den Rückmeldungen bei der Agendakonsultation könnte er sich gegebenenfalls auch dafür entscheiden, das Projekt ganz fallenzulassen. Der Stab hielt fest, dass der IASB bestimmte eng umrissene spezifische Probleme im Zusammenhang mit IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, die ihm zur Kenntnis gebracht werden, getrennt vom Forschungsprojekt  behandeln wolle.
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Stab des IASB führte in das Forschungsprojekt zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein und bat die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung zum Umfang und zum Ansatz des Projekts. Der Stab verfolgt vorläufig die Idee, konzeptionell ein einziges Bewertungsmodell für Pensionspläne zu untersuchen. Die ASAF-Mitglieder unterstützten Umfang und Ansatz des Projekts.
  • Bilanzierung dynamischer Risiken. Der Stab des IASB bot einen Überblick über die Stellungnahmen, die zum Diskussionspapier eingegangen sind, und CASB und AASB stellten die Ergebnisse von von ihnen durchgeführten Einbindungsveranstaltungen vor. Es wurde ein sehr gemischtes Stimmungsbild deutlich. Während es einerseits Unterstützung für die Entwicklung eines neuen Modells gibt, dass dynamische Risikomanagementaktivitäten widerspiegelt, gibt es andererseits auch Unterstützung für Verbesserungen an bestehenden Bilanzierungsmodellen. Es wurde auch festgehalten, dass sich die Sichtweisen von Erstellern und Adressaten unterscheiden. ASAF wies auch darauf hin, dass Nichtfinanzunternehmen die Tendenz zeigten, sich als nicht betroffen von dynamischer Risikobilanzierung anzusehen, da die Analyse im Diskussionspapier auf Banken ausgerichtet ist. Gemeinhin war man sich einig, dass Angaben eine entscheidende Rolle spielen würden, egal in welche Richtung sich das Projekt entwickelt.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode. Der KASB stellte einen Forschungsbericht und der ASBJ die Ergebnisse einer Umfrage zu diesem Thema vor.
  • Agendakonsultation 2015. Die Teilnehmer erörterten die nächste Agendakonsultation, die 2015 stattfinden soll. ASAF stimmte dem Vorschlag zu, dass mit der Konsultation Meinungen dazu eingeholt werden sollen, welche Projekte des Forschungsprogramms wie priorisiert werden sollen. Es sollte aber auch die Möglichkeit geben, neue Projekte zu empfehlen oder vorzuschlagen, bestimmte Projekte fallenzulassen. Im Rahmen der Konsultation sollte auch über die Ressourcen des IASB und seines Stabs informiert werden, und es sollte erläutert werden, dass Projekte nach den verfügbaren Ressourcen geplant werden müssen. Schließlich warnten die ASAF-Mitglieder vor zu vielen Projekten mit begrenztem Umfang und erinnerten an die geforderte Phase der Ruhe.
  • Versicherungsverträge. Die Teilnehmer erörterten jüngste Entwicklungen im Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen: die vorläufigen Entscheidungen des IASB in Bezug auf die Übergangsvorschriften, die Bilanzierung von teilnehmenden Verträgen und Angaben.

Eine vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Podcast des IASB zu Fortschritten im Projekt zu Versicherungsverträgen

10.02.2015

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die vorläufigen Entscheidungen des IASB zu Übergangserleichterungen zusammengefasst werden, die im kommenden Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen enthalten sein sollen. Der frühestmögliche verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards wird nach dem 1. Januar 2018 liegen, dem verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente'.

Die vorläufigen Entscheidungen aus dem Versicherungsprojekt des IASB, die im Podcast erläutert werden, sind die folgenden:

  • Der IASB hat sich entschlossen, die Vorschläge zu den Übergangserleichterungen aus dem Entwurf von 2013 zu bestätigen;
  • er wird in Erwägung ziehen, weitere Erleichterungen zu gewähren, um einem Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben, sein Geschäftsmodell für finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des neuen Standards neu zu beurteilen; und
  • er wird nicht in Erwägung ziehen, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Unternehmen aufzuschieben, die Versicherungsverträge herausgeben.

Sie können sich den englischsprachigen Podacst hier anhören (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

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Papier zu den Ergebnissen der erneuten Erörterungen zum Rahmenkonzept

09.02.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, in dem die Vorschläge aus dem Diskussionspapier zum Rahmenkonzept den Ergebnissen der erneuten Erörterungen des Boards gegenübergestellt werden. Das Papier erlaubt damit einen Vorausblick auf die Vorschläge, die im demnächst erwarteten Entwurf enthalten sein werden.

Der IASB hatte im Juli 2013 im Rahmen seines umfassenden Projekts zum Rahmenkonzept das Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, und Stellungnahmen bis Januar 2014 erbeten. Die erneute Erörterung der Vorschläge auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sind jetzt im Wesentlichen abgeschlossen. Die Ergebnisse der erneuten Erörterungen werden in dem nun zur Verfügung gestellten Papier den Vorschlägen aus dem Diskussionspapier gegenübergestellt. Sie sollen noch im ersten Quartal 2015 als Entwurf eines überarbeiteten Rahmenkonzepts veröffentlicht werden.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Abgaben

09.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Papier 'Abgaben: Was müsste in den IFRS geändert werden, um eine andere Bilanzierung zu erreichen?' veröffentlicht.

In dem Papier, das im August 2014 in der Publikationsreihe 'Short Discussion Series' herausgegeben wurde, war der Frage nachgegangen worden, in welcher Weise die IFRS geändert werden müssten, um der in der Praxis geäußerten Kritik an der Bilanzierung von Abgaben zu begegnen und eine entsprechend veränderte Bilanzierung zu erreichen. Die Merhheit der Stellungnehmenden waren nicht dafür, neue Darstellungs- oder Angabevorschriften einzuführen, und sprachen sich dafür aus IAS 34 Zwischenberichterstattung zu ändern und so den Bedenken entegegenzutreten.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.
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'EFRAG-Update'-Newsletter für Januar

09.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen 'EFRAG Update'-Newsletter herausgegeben, in dem die öffentlichen fachlichen Diskussionen und die Entscheidungen des Monats Januar zusammengefasst werden.

In der Januarausgabe wird über die Sitzung des EFRAG-Boards am 14. Januar, die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) vom 28. bis 30. Janaur, Entscheidungen im Umlaufverfahren während des Monats zwei TEG-Telefonkonferenzen berichtet. Darüber hinaus wird im Newsletter ein Überblick über die im Januar veröffentlichten EFRAG-Dokumente gegeben:

Sie können sich die Januarausgabe des Newsletters hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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