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'Sind wahrhaft globale Standards erreichbar?'

13.08.2014

In einer Rede bei der derzeit in Johannesburg stattfindenden IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung ging der stellvertretende IASB-Vorsitzende Ian Mackintosh der Frage nach, ob es wirklich möglich ist, eine globale Finanzberichterstattungssprache zu entwickeln, die global einheitlich in jedem Land der Welt sowohl von Industrienationen als auch von aufstrebenden Volkswirtschaften angewendet werden kann.

Mackintosh gestand ein, dass die Fragestellung merkwürdig anmuten könne angesichts der Tatsache, dass bereits mehr als 100 Rechtskreise die IFRS anwenden. Aber er wies darauf hin, dass in einigen großen Volkswirtschaften die IFRS eben noch nicht übernommen worden seien, zum Teil, weil man bezweifele dass echte globale Rechnungslegungsstandards ein unerreichbares Ziel seien.

Dass ein Bedarf für internationale Standards bestehe, nannte Mackintosh unstrittig und verwies auf die Vernetzung der globalen Finanzmärkte, die durch die Finanzmarktkrise nur allzu deutlich geworden sei. Die Entwicklung dorthin habe allerdings verschiedene Anläufe gebraucht, da nicht alle ergriffenen Maßnahmen den erwünschten Erfolg gezeigt hätten. Mackintosh verwies dabei auf die Ablösung des IASC durch den IASB. Wichtig war ihm aber auch die Unterscheidung zwischen Übernahme und Konvergenz. Konvergenz sei sicher eine gute Strategie gewesen, um sehr unterschiedliche Sätze von Rechnungslegungsstandards aneinander anzugleichen - Konvergenz könne aber nie ein Ersatz für eine schlussendliche vollständige Übernahme der Standards sein. Die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten habe darauf abgezielt, eine im Endeffekt erhoffte Übernahme leichter und leichter zu akzeptieren zu machen. Und auch wenn bestimmte Erfolge erzielt worden seien, die sowohl zur Verbesserung der IFRS als auch zur Verbesserung von US-GAAP beigetragen hätten, sei das Ziel einer umfassenden Konvergenz nicht erreicht worden.

Nicht nur als Konsequenz aus den Konvergenzbemühungen habe der IASB danach seine Strategie geändert und das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) gegründet. Der Erfolg der IFRS gründe zum größten Teil darauf, dass die globale Standardsetzungsgemeinde sich hinter den IASB gestellt habe und an der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards mitwirkt. Und eben diese Mitarbeit und die Unterstützung seien letztlich auch der Garant dafür, dass Standards entwickelt werden, die global auf einheitlicher Basis angewendet werden können.

Den vollständigen Text der englischsprachigen Rede Mackintoshs finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Grossbritannien Image

'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC veröffentlicht Bericht zu klarer und knapper Berichterstattung

13.08.2014

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, in dem die Fortschritte untersucht werden, die britische Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen 2013 in Bezug auf eine klarere und knappere Berichterstattung gemacht haben. Obwohl der Bericht auf britische Berichterstattungsvorschriften zugeschnitten ist, sind die darin enthaltenen Beobachtungen und Empfehlungen allgemein anwendbar.

Die Beobachtungen in dem Bericht basieren auf einer Prüfung von 41 Jahresabschlüssen von FTSE 350-Unternehmen und bieten einen Überblick darüber, was Unternehmen im vergangenen Jahr unternommen haben, um die Klarheit und Kürze ihrer Abschlüsse zu verbessern. Viele der Maßnahmen werden dabei graphisch illustriert und sind somit intuitiv zu erfassen.

Auf Grundlage der Prüfung und Beobachtungen ermutigen die Autoren des Berichts Unternehmen dazu, über die folgenden Punkte besonders nachzudenken, wenn sie ihren Abschluss erstellen:

  • Kommunikationswege und Informationsbedürfnisse der verschiedenen Adressaten. Werden die Kommunikationswege und Kommunikationen selbst an die verschiedenen Adressatenkreise angepasst, können Unternehmen die Klarheit und Kürze ihrer Mitteilungen verbessern.
  • Inhalt. Mit dem Bericht werden Unternehmen dazu ermutigt, über Maßnahmen und nicht über Prozesse zu berichten, den Grad der Berichterstattung zu schärfen, stehende Berichtsteile zu überdenken und gegebenenfalls wegzulassen, nicht erforderliche Informationen wegzulassen und den Detaillierungsgrad in der Finanzübersicht zu reduzieren.
  • Wesentlichkeit. Beispiele wir die Klarheit und Kürze von Informationen verbessert werden können schließen das Weglassen von Letzjahresinformationen, die nicht länger benötigt werden, das Weglassen von Bestandteilen von Berichten, die nach neueren Regulierungsvorschriften nicht mehr gefordert werden, die Verbesserung der Angaben zu Bilanzierungsmethoden und die Streichung von Fußnoten ein, die für den Abschluss nicht wesentlich sind.
  • Gestaltung. Der logische Aufbau eines Berichts und die Minimierung von Doppelungen tragen zur Klarheit eines Berichts bei. Auch Querverweise und Orientierungshilfen in Bezug auf den Angabeort von Informationen im Bericht tragen zur Klarheit bei.

Der Bericht enthält auch einen Abschnitt mit praktischen Hinweisen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn Unternehmen Prozesse einrichten wollen, um die Prägnanz ihrer Berichte zu verbessern. Des Weiteren sind zwei detaillierte Fallstudien zu börsennotierten Unternehmen im Bericht enthalten.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

Europaeische Union Image

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

13.08.2014

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa wird derzeit im dritten Quartal 2015 erwartet.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 13. August 2014).

Kanada Image

Früherer Vorsitzender des IFRS-Beirats zieht Bilanz bezüglich der Übernahme der IFRS in Kanada

13.08.2014

In einem Artikel im 'CPA Magazine', der auf der Internetseite von CPA Canada zur Verfügung gestellt wurde, blickt der frühere Vorsitzende des IFRS-Beirats des IASB, Paul Cherry, acht Jahre nachdem der kanadische Standardsetzer AcSB die entsprechende Entscheidung gefällt hat, auf die Übernahme der IFRS in Kanada in zurück.

In seinem Beitrag erötert Cherry die Frage, ob es überhaupt eine Alternative zu den IFRS gegeben habe (beipielsweise Übernahme der US-GAAP), die weit verbreitete Auffassung in Nordamerika, dass der IASB von Europa dominiert würde, den gegenwärtigen Regionalisierungstrend, der zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen geführt hat, und die Frage, wie der Blick sachgerecht auf Themen gerichtet werden kann, die wahrscheinlich Einfluss auf die künftige Entwicklung der Finanzberichterstattung haben werden.

Cherry setzt in seinem Beitrag die kanadische Entscheidung auch in Bezug zur mangelnden Wahrscheinlichkeit, dass die Vereinigten Staaten in naher Zukunft die Anwendung der IFRS durch einheimische Unternehmen einführen werden:

Die IFRS bleiben die richtige Entscheidung für Kanada unabhängig davon, was die Vereinigten Staaten entscheiden. Doch auch die Vereinigten Staaten sind gegenüber der Realität globaler Märkte nicht immun, und deshalb wird der Druck auf sie unvermindert fortbestehen, globale Rechnungslegungsstandards zu übernehmen.

Cherry beurteilt die kanadischen Erfahrungen beim Übergang auf IFRS positiv. Obwohl ursprünglich einige Beteiligte bei dem Beschluss, die IFRS zu übernehmen, Bedenken wegen des Verlusts der nationalen Kontrolle über die Standardsetzung gehegt hätten, hat nach Meinung von Cherry Kanada mehr gewonnen als verloren, weil man jetzt daran mitwirken kann, die globalen Standards zu entwickeln, die nicht nur in Kanada, sondern auch in über 100 weiteren Rechtskreisen angewendet werden. Er schließt:

Die Frage ist nicht, ob Kanada den IASB beeinflussen kann, sondern ob die Kanadier bereit sind, weiterhin als globale Bürger ihren Beitrag zu leisten - mit dem IASB und dem AcSB für die Standards zusammenzuarbeiten, die unserer Meinung nach den globalen Kapitalmärkten am besten dienen.

Sie können sich den englischsprachigen Artikel von Cherry Reflections on Canada’s changeover to IFRS direkt von der Internetseite von CPA Canada herunterladen.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

12.08.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 12. August 2014 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben hat.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 12. August 2014 hier herunterladen.

IASB-Verlautbarung Image

IASB ändert IAS 27, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

12.08.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben. Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Hintergrund

Die Option der Anwendung der Equity-Methode war mit der Überarbeitung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS 2003 gestrichen worden, weil der IASB damals zu dem Schluss kam, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Equity-Methode ergeben, im Gesamtabschluss des Investors widergespiegelt werden un deshalb nicht auch noch im separaten Abschluss widergegeben werden müssten. Die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 Separate Abschlüsse übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten alledings dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und im Dezember 2013 den Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) herausgab, der den Vorschlag enthielt, die Option wieder zuzulassen.

Die Erstellung separater Abschlüsse ist nach den IFRS nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen entsteht die Notwendigkeit, separate Abschlüsse zu erstellen, aus nationalen Vorschriften oder den Bedürfnissen von anderen Abschlussadressaten. In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht darüber hinaus vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, derzeit erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen.

 

Änderungen

Mit den Änderungen wird einem Unternehmen gestattet, Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bilanzieren:

  1. zu Anschaffungskosten,
  2. im Einklang mit IFRS 9 Finanzinstrumente (oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Unternehmen, die IFRS 9 noch nicht anwenden) oder
  3. unter Anwendung der Equity-Methode wie in  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures beschrieben.

Die Bilanzierungsoption besteht nur je Klasse von Anteilen.

Mit den Änderungen wird außerdem klargestellt, dass in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen nicht länger eine Investmentgesellschaft ist oder eine Investmentgesellschaft wird, die Bilanzierung dieser Änderung ab dem Zeitpunkt der Änderung des Status zu erfolgen hat.

Folgeänderungen aus der Änderung von IAS 27 haben sich an IAS 28 zur Vermeidung eines potentiellen Konflikts mit IFRS 10 Konzernabschluss und an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ergeben.

 

Anmerkungen

Vor dem Hintergrund, dass die Definition von separaten Abschlüssen immer wieder zu Diskussionen führt, hat der IASB klarstellende Änderungen vorgenommen, die bekräftigen, dass separate Abschlüsse Abschlüsse sind, die zusätzlich zum Konzernabschluss oder zusätzlich zum Abschluss eines Investors erstellt werden, der keine Anteile an Tochtergesellschaften, aber Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures hält, bei denen die Anteile nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach der Equity-Methode zu bilanzieren sind.

Der IASB hat davon Abstand genommen, Übergangserleichterung zu gewähren. Er argumentiert wie folgt:

  • Unternehmen sollten in der Lage sein, Informationen zu verwenden, die sie für die Konsolidierung ihrer Tochtergesellschaften im Konzernabschluss verwendet haben, ohne zusätzliche Prozesse zu initiieren.
  • Bei der erstmaligen Anwendung könnten Informationen verwendet werden, die im Abschluss der obersten Muttergesellschaft oder gegebenenfalls in Abschlüssen von zwischengeschalteten Unternehmen zu finden sind.
  • Die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss ist freiwillig und nicht verpflichtend.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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Ergebnisse der 29. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.08.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 31. Juli und 1. August 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 29. Sitzung folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 4. August 2014 zur Verfügung gestellt.

Die 30. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 1. und 2. September 2014 in Berlin statt.

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Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

11.08.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 1. und 2. September 2014 in Berlin tagen; für die Sitzung wurde jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss wird während seiner 30. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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IFRS-Stiftung fasst aktuellen Stand des Leasing-Projekts zusammen

08.08.2014

Mitarbeiter der IFRS-Stiftung haben eine 16-seitige Broschüre veröffentlicht, in der zum einen die Notwendigkeit einer Reformierung der Leasing-Bilanzierung skizziert und zum anderen der aktuelle Stand der Diskussionen sowie noch ausstehende Schritte auf dem Weg zu einem neuen Leasing-Standard dargelegt werden. Hierbei wird auch auf die vom IASB eingeschlagene Abkehr vom ursprünglich propagierten dualen Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingegangen. In der Broschüre wird schließlich das Jahr 2015 als voraussichtliches Veröffentlichungsjahr für den neuen Leasing-Standard genannt, der IAS 17 ersetzen soll.

Die Überarbeitung der Leasing-Bilanzierung ist ein gemeinsames Projekt von IASB und dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Ziel ist es, die Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu verbessern, indem ein Ansatz entwickelt wird, der mit den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept eher im Einklang steht als dies bei der derzeitigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 der Fall ist.

Der Standardentwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse wurde am 16. Mai 2013 herausgegeben. Die daraufhin bei IASB und FASB eingegangenen, zahlreichen und sehr kontroversen Stellungnahmen wurden seitdem intensiv diskutiert, wobei die Erörterungen noch mindestens bis Ende 2014 andauern werden. In der nun veröffentlichten Broschüre werden die wesentlichen, bislang getroffenen (vorläufigen) Entscheidungen mit Stand August 2014 zusammenfassend dargestellt.

Ergänzend zur englischsprachigen Broschüre steht auf der Internetseite des IASB ein entsprechender englischer Podcast bereit.

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Scott Taub stellt häufig anzutreffende Ansichten zu IFRS und US GAAP infrage

08.08.2014

Der US-Amerikaner Scott A. Taub, der bis zum 30. Juni 2014 Mitglied des IFRS Interpretations Committee war, greift auf Basis seiner Erfahrungen als ehemaliges Mitglied dieses Gremiums in einem jüngst veröffentlichten Beitrag häufig vertretene Ansichten zu IFRS und US GAAP auf, die sich bei näherer Betrachtung nach seiner Einschätzung z.T. als nicht (mehr) haltbare Vorurteile erweisen.

Der in Form einer Kolumne geschriebene Artikel wurde in der Ausgabe vom Juni 2014 der Compliance Week veröffentlicht und im August 2014 auf der Internetseite des IASB wiedergegeben. Scott Taub blickt hierin auf seine Erfahrungen als Mitglied des IFRS Interpretations Committee zurück und diskutiert dabei in der Öffentlichkeit häufig anzutreffende Ansichten zu folgenden IFRS und US GAAP betreffenden Aspekten:

Prinzipien- vs. regelbasierter Charakter von IFRS und US GAAP  

  • Hier stellt Scott Taub unmissverständlich klar, dass aus dem im Vergleich zu den IFRS weitaus höheren Detaillierungsgrad der US GAAP nicht geschlossen werden könne, dass es den US GAAP an einer Prinzipienbasierung mangele. Zudem sei es ein Mythos, dass US-Amerikaner ein größeres Bedürfnis nach Regeln hätten.

Beziehung zwischen Standardentwicklung und Enforcement

  • Es sei ein Irrtum zu glauben, dass nur die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission, SEC) einen (aus Sicht von Scott Taub sehr willkommenen) Einfluss auf den Standardsetzungsprozess nehme; vielmehr fülle die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in Europa eine zunehmend vergleichbare Rolle aus.

Politischer Einfluss der EU-Kommission auf den IASB

  • Der IASB habe sich zwar weitgehend widerstandsfähig gegen die z.T. massive Einflussnahme der EU-Kommission gezeigt. Dennoch sei zu konstatieren, dass sich der IASB den politischen Kräften in Europa in gewisser Weise verpflichtet fühlt. Dies sei auch der zentrale Hinderungsgrund für die Übernahme der IFRS in den USA.

Abdeckung (bzw. fehlende Abdeckung) wichtiger Fragestellungen in IFRS und US GAAP

  • Spätestens seit der Reformierung der Erösbilanzierung durch die Verabschiedung von IFRS 15 könne nicht mehr behauptet werden, dass die IFRS den US GAAP hinterherhinken.

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