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Dialog zu Unternehmensberichterstattung ins Leben gerufen

17.06.2014

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat heute den Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD) ins Leben gerufen, der Organisationen zusammenbringt, die bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensberichterstattungslandschaft haben - unter ihnen befinden sich auch der IASB und der US-amerikanische FASB.

Teilnehmer des Dialogs sind das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP), der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB), der FASB, die Global Reporting Initiative (GRI), der IASB, der IIRC, der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), die Internationale Organisation für Normung (ISO) und der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB).

Die Teilnehmer wollen zusammenarbeiten, um auf Rufe aus dem Markt zu reagieren, die eine Vereinheitlichung der und eine geringere Belastung durch die Unternehmensberichterstattung gefordert haben. Insbesondere geht es um einen proaktiven Austausch zwischen den wesentlichen Organisationen. Die Kernziele des Dialogs sind die folgenden:

  • Austausch über die Ausrichtung, den Inhalt und die fortlaufende Entwicklung von Rahmenkonzepten, Standards und zugehörigen Interpretationen,
  • Identifizierung praktischer Möglichkeiten und Wege, wie die verschiedenen Rahmenkonzepte, Standards und zugehörigen Interpretationen angeglichen und rationalisiert werden können,
  • Austausch von Informationen und Auftritt mit einer Stimme in den Bereichen gemeinsamen Interesses und, wo möglich, Einbindung der wesentlichen Regulierer.

Der Presseerklärung zufolge liegt das erste Ziel darin, "eine Unternehmensberichterstattungslandschaft zu entwickeln, in der hervorgehoben wird, wie die verschiedenen Rahmenkonzepte und Standards zu einander in Beziehung stehen und welchen Bezug sie zur integrierten Berichterstattung aufweisen".

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

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EFRAG aktualisiert Bericht zum Status des Übernahmeprozesses erneut

17.06.2014

Nach der Veröffentlichung von Statusberichten, die die Übernahme von IFRIC 21 'Abgaben' für die Anwendung in Europa und die Veröffentlichung es Entwurfs einer Übernahmenempfehlung von Änderungen an IFRS 11 betrafen, hat EFRAG heute erneut den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert - diesmal, um die Veröffentlichung des Entwurfs einer Übernahmenempfehlung in Bezug auf die Übernahme der am 12. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' festzuhalten.

Mit den Änderungen an IAS 16 und IAS 38 werden weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. EFRAG geht derzeit von einer Übernahme der Änderungen in europäisches Recht im ersten Quartal 2015 aus.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 17. Juni 2014 hier herunterladen.

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IDW veröffentlicht Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36

17.06.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Regelungen zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 eine Vielzahl von komplexen Anwendungsfragen aufwerfen, die zu teilweise kontroversen Diskussionen zwischen Abschlusserstellern und -prüfern führen. Daher hat sich das IDW entschlossen, Anwendungsunterstützung für die Praxis zu entwickeln und die Qualität der Abschlüsse durch eine Verlautbarung zu IAS 36 zu verbessern, was mit der Entwicklung einer Stellungnahme zur Rechnungslegung geschehen soll.

In dem jetzt veröffentlichten Entwurf der Stellungnahme werden unter anderem die folgenden Themen angesprochen:

  • Schätzung der künftigen Zahlungsströme,
  • Behandlung von Ertragsteuern,
  • Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes,
  • Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten,
  • Allokation und Reallokation des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie
  • Anhangangaben.

Der Entwurf enthält auch voregschlagene Leitlinien, die Hilfestellung bei der Werthaltigkeitsprüfung für zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwert und nicht beherrschenden Anteilen bieten sollen.

Sie können sich den Entwurf IDW ERS HFA 40 Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Außerdem wird der Entwurf in Heft 7/2014 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2014 veröffentlicht werden.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden bis zum 28. November 2014 erbeten.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 16 und IAS 38

17.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 12. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)'.

Mit den Änderungen werden weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 17. Juli 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IFRS 11

16.06.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 6. Mai 2014 veröffentlichten Änderungen an IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen'.

Mit den Änderungen wird die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 16. Juli 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat anlässlich der Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses noch ein weiteres Mal aktualisiert.

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ESMA-Bericht zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

16.06.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht zum Thema 'Überprüfung der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse in IFRS-Abschlüssen' veröffentlicht. Darin hält sie fest, dass einige gute Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen in den Jahresabschlüssen europäischer Unternehmen geleistet werden, dass es aber auch bestimmte Bereiche gibt, in denen Verbesserungen notwendig sind.

Dem Bericht liegt die Überprüfung der Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse in den Jahresabschlüssen 2012 von 56 Erstellern in der EU zugrunde; abgedeckt wurden dadurch 66 Unternehmenszusammenschlüsse in diesen Abschlüssen.

Für die Überprüfung wählte ESMA die folgenden Schwerpunkte aus, die nach der Erfahrung von ESMA am häufigsten zu Durchsetzungsproblemen und/oder Abweichungen in der Praxis führen:

  • immaterielle Vermögenswerte und Eventualschulden;
  • Angabe der Methode, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewendet wurde;
  • Ansatz und Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und vorteilhaften Erwerben;
  • Pflichtangebote;
  • bedingte Gegenleistungen;
  • Definition eines Geschäftsbetriebs; und
  • Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts während der Bewertungsperiode.

Im Bericht werden die Ergebnisse zu jedem Punkt dargestellt und mit Empfehlungen für Ersteller versehen. Obwohl es Beispiele guter Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen gab, gab es auch Bereiche, die deutliche Mängel aufwiesen. Zu diesen gehörten insbesondere die folgenden:

  • Ansatz und Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Gewinnen aus vorteilhaften Erwerben. Die Beschreibung der Faktoren, die den Geschäfts- oder Firmenwert ausmachen, erschöpften sich häufig in Allgemeinplätzen, und in 24% der untersuchten Unternehmenszusammenschlüsse wurden keine immateriellen Vermögenswerte neben dem Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ein Drittel der Ersteller, die einen vorteilhaften Erwerb berichteten, gaben keine Erklärung dazu an, warum der Geschäftsvorfall zu einem Gewinn führte.
  • Immaterielle Vermögenswerte und Eventualschulden. In den Zusammenfassungen der beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden führte der hohe Grad der Zusammenfassung bestimmter Vermögenswerte und Schulden oft zu einer Begrenzung des Nutzens der zur Verfügung gestellten Informationen. Nur 11% der überprüften Ersteller erfassten Eventualschulden aus Unternehmenszusammenschlüssen; von diesem leisteten nur sehr wenige die nach IFRS 3 erforderlichen Angaben.
  • Angabe der Methode, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewendet wurde. Einige Ersteller bezogen sich auf externe Bewertungen von immateriellen Vermögenswerten, ohne Details zu den Methoden und Annahmen anzugeben, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewendet wurden. Nur 35% der überprüften Ersteller gaben an, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde, und selbst von diesen gaben die meisten die Bewertungsmethode an, nicht aber die wesentlichen Annahmen.
  • Allgemeine Beobachtungen zu Angaben. Obwohl die Angaben nach IFRS 3 allgemein geleistet wurden, war in einigen Fällen ihre Verständlichkeit eingeschränkt, da die Angaben nicht auf die bestimmten Umstände eines Geschäftsvorfalls zugeschnitten oder nicht aussagekräftig waren. Einige Angaben wurden auch außerhalb des Abschlusses dargestellt.

ESMA fordert die verantwortlichen nationalen Behörden auf, Maßnahmen in den Fällen zu ergreifen, in denen die Überprüfung wesentliche Verletzungen der IFRS-Vorschriften ergeben haben. Darüber hinaus hofft EFRAG, dass der IASB die Ergebnisse der Überprüfung bei seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 berücksichtigen wird, da ESMA der Meinung ist, dass diese dem IASB dabei helfen werden, Bereiche zu identifizieren, in denen der Standard zu Abweichungen in der Praxis und einem Mangel an Vergleichbarkeit führt und in denen daher zusätzliche Klarstellungen oder Leitlinien hilfreich sein würden.

Sie finden den vollständigen Bericht in englischer Sprache und eine zugehörige Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA. Außerdem steht Ihnen dort ein Schreiben an den IASB zu den Ergebnissen der Überprüfung zur Verfügung.

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Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

16.06.2014

Vor dem Hintergrund der Übernahme von IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

IFRIC 21 Abgaben wurde mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13. Juni 2014 veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Juni 2014 übernommen.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 16. Juni 2014).

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Aktualisierte EFRAG-Berichte zum Status des Übernahmeprozesses

16.06.2014

EFRAG hat heute zweimal den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, in kurzem Abstand aktualisiert. In der ersten Ausgabe wurde widergespiegelt, dass IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht übernommen wurde. Kurz danach hat EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die am 6. Mai 2014 vom IASB herausgegebenen Änderungen an IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' veröffentlicht und dies in einer weiteren Fassung des Statusberichts festgehalten.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

Bei den Änderungen an IFRS 11, zu denen EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht hat, geht EFRAG derzeit von einer Übernahme in europäisches Recht im ersten Quartal 2015 aus, sodass sich keine Komplikationen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2016) ergeben werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 16. Juni 2014 (zweite Fassung) hier herunterladen.

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Übernahme von IFRIC 21 in europäisches Recht

16.06.2014

Die Europäische Union hat IFRIC 21 'Abgaben' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Juni 2014 wird IFRIC 21 Abgaben übernommen, den der IASB im Mai 2013 herausgegeben hat.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

IFRIC 21 tritt in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014) einhalten können.

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Rückmeldungen von der gemeinsamen Einbindungsveranstaltung zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter IFRS

14.06.2014

Die erste gemeinsame Einbindungsveranstaltung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), des europäischen Verbands der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), der belgischen Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und des International Accounting Standards Board (IASB) fand am 1. April 2014 statt. Die Veranstaltung war Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' und diente dem Zweck, Meinungen der Adressaten zur Entscheidungsnützlichkeit von Informationen nach den derzeitigen Bilanzierungsregeln und Angabevorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse einzuholen und zu erfahren, wo und warum sie gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten sehen.

Während der Veranstaltung wurden ausgewählte Fallstudien zu Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen aus veröffentlichten IFRS-Abschlüssen vorgestellt und erörtert. Die wesentlichen Botschaften, die bei der Veranstaltung zu Tage traten, waren die folgenden:

  • Es gibt Bedenken hinsichtlich der Aktualität von Informationen, die über Abschlüsse vermittelt werden, da Märkte direkt an dem Tag reagieren, an dem ein Zusammenschluss bekanntgegeben wird;
  • es wäre relevant, die Gründe eines Zusammenschlusses sowohl aus der Perspektive des Erwerbers als auch des Veräußerers zu erfahren;
  • es besteht der Bedarf größerer Transparenz hinsichtlich erwarteter Synergien;
  • Anpassungen bei bedingten Gegenleistungen werden nicht als Teil der Leistung angesehen und führen zu nicht intuitiver Bilanzierung;
  • es besteht der Bedarf verbesserter Transparenz zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erworbener immaterieller Vermögenswerte, für die kein aktiver Markt besteht; und
  • Buchwerte erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden wären nützlich, um die Aufstockungen auf den beizulegenden Zeitwert zu verstehen.

Eine Gesamtzusammenfassung der Diskussionen und Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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