Nachrichten

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Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

19.12.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. und 10. Januar 2014 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprechen:

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Britischer FRC steht vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU kritisch gegenüber

19.12.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen am 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) zur Verfügung. Der FRC warnt, dass der IASB riskiere, 'eine bedeutende Lücke im Standardsetzungsrahmen zu lassen'.

Der IASB hatte Anfang Oktober als Ergebnis seines Projekts zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vorgeschlagen. In seiner Stellungnahme lehnt der FRC die vorgeschlagenen Änderungen nicht ab, hält sie aber für nicht umfassend genug.

Der FRC wirft dem IASB vor, den Anwendungsbereich des IFRS für KMU zu eng zu interpretieren. Anstelle von Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und Mehrzweckabschlüsse für externe Adressaten erstellen, beschränke sich der IASB nur auf die kleinsten Unternehmen dieser Art, bei denen weniger komplexe Geschäftsvorfälle auftreten und die nur über begrenzte Ressourcen für die Umsetzung der vollen IFRS aufbringen könnten.

Ergebnis dieser Schwerpunktsetzung ist nach Meinung des FRC, dass der IASB die Möglichkeiten von Rechtskreisen einschränke, den IFRS für KMU zu übernehmen. Diese müssten, wenn große und komplexe Unternehmen in den Anwendungsbereich des Standards zu fallen drohten, entweder an ihren nationalen Rechnungslegungsstandards festhalten oder Anpassungen am Standard vornehmen.

Großbritannien hatte im März 2013 seine nationalen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basieren Standard ersetzt, dabei Änderungen vorgenommen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU galt. Damit wurde erreicht, das jedes Unternehmen, das nicht die vollen IFRS anwenden muss, den neuen Standard FRS 102 anwenden kann. Allerdings sah sich Großbritannien dadurch auch genötigt, weitergehende Änderungen vorzunehmen, um der Komplexität der Geschäftsvorfälle der Unternehmen, die in diesen weiteren Anwendungskreis fallen, gerecht zu werden. Zuletzt hatte der FRC im November 2013 Änderungen an FRS 102 in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vorgeschlagen, die den neuen Standard noch weiter vom IFRS für KMU abrücken lassen würden.

Sie können sich den englischsprachigen Stellungnahmeentwurf des FRC hier von dessen Internetseite herunterladen.

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G4-Einführungsveranstaltungen in Deutschland

18.12.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) bietet gemeinsam mit deutschen Sponsoren zwei Einführungsveranstaltungen in die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") in Deutschland an - eine in Berlin und eine in Frankfurt.

Die neuen Leitlinien, die im Mai 2013 veröffentlicht wurden, sollen leichter zu nutzen sein, betonen Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker und beinhalten neue und aktualisierte Angabevorschriften in verschiedenen Bereichen: Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Lieferkette, Korruptionsbekämpfung ud Treibhausgasemissionen. Seit November 2013 liegen sie auch in deutscher Übersetzung vor.

Die Veranstaltung in Berlin findet am 26. Februar 2014 im Allianz Stiftungsforum am Pariser Platz statt; die Veranstaltung im Raum Frankfurt findet am 11. März 2014 bei der Deutschen Börse in Eschborn statt. Es werden jeweils Halbtagesveranstaltungen sein, die kostenfrei besucht werden können.

Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von GRI.

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JURI stimmt zusätzlichen Angabeforderungen zu Sozial- und Umweltbelangen zu

18.12.2013

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI), der der federführende Ausschuss für die Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien ist, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben, hat dem Entwurf am Dienstag zugestimmt. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten auch dafür, der die EU-Kommission zu empfehlen, zu erwägen, 2018 Vorschriften für die länderspezifische Berichterstattung zu Gewinnen, Steuern und Subventionen vorzuschlagen.

Die EU-Kommission hatte im April 2013 entsprechende Änderungen vorgeschlagen, die im November 2013 in JURI ankamen und dort mit den Meinungen verschiedener anderer Ausschüsse zusammengeführt wurden. JURI hat jetzt den Rapporteur Raffaele Baldassarre das Mandat erteilt, Verhandlanungen mit dem Rat aufzunehmen. Derzeit wird damit gerechnet, dass es am 10. März 2014 zur ersten/einzigen Lesung im EU-Parlament kommt.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des EU-Parlaments (in englischer Sprache, wahlweise auch in französischer Sprache verfügbar):

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Entwürfe zweier AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

18.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" und einer Stellungnahme zum Thema "Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital bei Kreditinstituten bzw. von vergleichbarem Kapital bei anderen Unternehmen" zur Verfügung.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Corporate Governance basiert auf den beiden AFRAC-Stellungnahmen "Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB" (vom Dezember 2008) und "Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" (vom Juni 2011). Die beiden Stellungnahmen wurden zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt wobei die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 an die aktuellen regulativen Vorgaben angepasst und die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 inhaltlich unverändert integriert wurde. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Zu beiden Stellungnahmeentwürfen werden Kommentare bis zum 31. Januar 2014 erbeten.

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Forschungspapier von EFRAG, ANC und FRC zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

18.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) haben ein gemeinsames Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' veröffentlicht. Das Papier ist das Ergebnis eines der Projekte auf der pro-aktiven Agenda von EFRAG.

Das Papier führt durch die Kapitel

    1. Hintergrund
    2. Das Geschäftsmodell in den IFRS
    3. Angenommene Bedeutung und Beispiele vorn Geschäftsmodellen
    4. Konzeptionelle Diskussion und
    5. Auswirkungen des Geschäftsmodells auf Abschlüsse

zu den Schlussfolgerungen, dass das Geschäftsmodell weiterhin eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte, dass es Zeit für einen Wechsel bei der gegenwärtigen ad hoc-Nutzung des Konzepts ist und dass das Konzept in das Rahmenkonzept zusammen mit sachgerechten Leitlinien für die Standardsetzung aufgenommen werden sollte.

Ein Bulletin zum Rahmenkonzept zur Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung, das im Juli 2013 herausgegeben wurde, enthielt auch Erwägungen zu der Frage, ob Finanzberichterstattung auf Grundlage des Konzepts des Gschäftsmodells nützliche Informationen bietet.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Zu dem Forschungspapier kann bis zum 31. Mai 2014 Stellung genommen werden.

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Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.12.2013

Der HGB- und der IFRS-Fachausschuss des DRSC haben vom 2. bis 4. Dezember 2013 zum Teil gemeinsam 2013 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzungen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

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Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

17.12.2013

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Es gab einige kleinere Anpassungen, aber im wesentlichen bietet diese neueste Fassung einfach einen konsolidierten Überblick über den gegenwärtigen Stand: Abgeschlossene oder aufgegebene Projekte wurden aus der Übersicht genommen und erneute Erörterungen für Projekte festgesetzt, in deren Rahmen kürzlich Entwürfe veröffentlicht wurden.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. und 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 26. November 2013

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 17. Dezember 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

16.12.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen als Ergebnis der jährlichen Verbesserungsprozesse 2010-2012 und 2011-2013 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat am 12. Dezember 2012 sowohl die jährlichen Verbesserungen 2010-2012 als auch die jährlichen Verbesserungen 2011-2013 abgeschlossen. Betroffen sind die Standards IFRS 1, IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24, IAS 38 und IAS 40. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft, müssen aber noch für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Einen Überblick über die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften zum 31. Dezember 2013 gewinnen Sie auch in unserem deutschsprachigen Musterkonzernabschluss 2013.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 16. Dezember 2013).

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Neuer Vizepräsident des DRSC

16.12.2013

Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat Peter Mißler zum Vizepräsidenten gewählt.

Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der bisherige Vizepräsident im August 2013 vorzeitig auf eigenen Wunsch aus dem DRSC ausgeschieden ist.

Der neu gewählte Vizepräsident wird bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden am 31. März 2014 weiterhin als Zentralbereichsleiter Konzernrechnungswesen und Reporting bei der Deutsche Post AG tätig sein und Mitte Juni 2014 zum DRSC wechseln. Bis dahin wird Dr. Christoph Hütten, derzeit kommissarischer Vizepräsident, die Arbeit fortführen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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