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Ausführliche Mitschrift von der ersten ASAF-Sitzung auf der Internetseite des IASB

23.04.2013

Das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) hat am 8. und 9. April 2013 das erste Mal getagt. Vor dem Hintergrund der großen internationalen Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der Einrichtung dieses neuen Gremiums hat der IASB ein Protokoll von der Sitzung zur Verfügung gestellt, das außergewöhnlich umfassend ist.

Es gab drei wesentliche Kernpunkte der Erörterungen:

 

Arbeitsabkommen

Zu Beginn der Sitzung wurde das Arbeitsabkommen zwischen der IFRS-Stiftung und den 12 Mitgliedern des ASAF unterzeichnet. Eine Kopie des unterzeichneten Abkommens steht auf der internetseite des IASB zur Verfügung.

 

Rahmenkonzept

Dieser Sitzungsteil fand gemeinsam mit den IASB-Mitgliedern statt, die für die Unterstützung dieses Projekts besondere Verantwortung tragen: Hans Hoogervorst, Ian Mackintosh, Stephen Cooper, Wei-Guo Zhang und Mary Tokar.

Die folgenden Themenkomplexe wurden besprochen:

  • Bewertung
    • Bewertungsprinzipien
    • Erst- und Folgebewertung
  • Erfolgsrechnung und sonstiges Gesamtergebnis
  • Unsicherheit
  • Weitere Sachverhalte

Die auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellte Mitschrift enthält zu allen Punkte die vorgestellten Einzelheiten und die jeweiligen Reaktionen der ASAF-Mitglieder.

 

Wertminderung

Dieser Sitzungsteil fand gemeinsam mit den IASB-Mitgliedern statt, die für die Unterstützung dieses Projekts besondere Verantwortung tragen: Hans Hoogervorst, Ian Mackintosh, Stephen Cooper und Martin Edelmann.

Der ASAF erörterte im Rahmen einer Unterrichtseinheit die Vorschläge des IASB und des FASB in Bezug auf erwartete Kreditausfälle. Dabei trug zuerst der Stab des IASB die Vorschläge des IASB vor, die im März 2013 veröffentlicht wurden. Danach stellte die FASB-Vorsitzende Leslie Seidman, die auch Mitglied des ASAF ist, die Vorschläge des FASB aus dem Dezember 2012 vor.

Die Mitglieder des ASAF brachten diverse Bedenken und Fragen vor und gaben zu erkennen, dass ihre Organisationen sich noch tiefgehender mit den Vorschlägen auseinandersetzen müssten. Deswegen wurde darum gebeten, eine Telefonkonferenz gegen Ende der Kommentierungsfrist abzuhalten.

 

Weitere Infromationen

Die nächste Sitzung des ASAF wird am 25. und 26. September 2013 stattfinden.

Das ausführliche Protokoll der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Außerdem gibt es dort Aufzeichnungen der einzelnen Sitzungsabschnitte.

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Russell Golden zum nächsten FASB-Vorsitzenden bestellt

23.04.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat bekanntgegeben, dass der nächste Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) Russell G. Golden sein wird. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 wird Nachfolger der bisherigen FASB-Vorsitzenden Leslie F. Seidman.

Goldens erste Amtszeit läuft bis zum 30. Juni 2017. Er kann dann für eine zweite Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt werden.

Bevor er 2004 als leitender Stabsmitarbeiter zum FASB wechselte, war Golden Partener unserer US-amerikanischen Schwesterfirma. Im Juli 2007 wurde er beim FASB zum Direktor für Anwendungsfachfragen und Umsetzungsfragen ernannt; 2008 wurde er fachlicher Direktor und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für neu auftretende Sachverhalte. Seit Dezember 2010 ist Golden FASB-Mitglied.

Eine Presseerklärung zur Bestellung ist in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB verfügbar.

In einer Telefonkonferenz mit der Presse kurz nach der Berufung nannte Golden als erste Prioritäten den Abschluss der noch offenen vier Projekte des Arbeitsabkommens mit dem IASB (Finanzinstrumente, Erlöserfassung, Leaseingverhältnisse und Versicherungsverträge) und die Verbesserung der Rechnungslegung für nicht börsenotierte US-amerikanische Unternehmen.

Im Zusammenhang mit der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards hielt Golden fest, dass es wichtig sei, dass sich der FASB und der IASB weiterhin den konvergierten Lösungen verpflichtet fühlten - auch langfristig. Er verwies darauf, dass in vielen Bereichen über eine Reihe von Jahren bedeutende Fortschritte erzielt worden seien, auch wenn in jüngster Zeit oft die Unterschiede in den Vorschlägen von IASB und FASB in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hätten.

Golden führte weiter aus:

Ich glaube, dass Konvergenz extreme wichtig ist, und ich habe daran hier als Mitglied des FASB-Stabs und als Boardmitglied des FASB gearbeitet. Ich freue mich darauf, mit dem IASB zusammenzuarbeiten, um verbesserte konvergierte Lösungen zu erzielen. Ich glaube, die Tatsache, dass der FASB eingeladen wurde, ein Mitglied des Accounting Standards Advisory Forum werden, eine gute sache ist. Ich glaube, dass die Teilnahme im Einklang mit dem Ziel des FASB steht, größere Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards mit dem Ziel der /ustimmung und Akzeptanz dieser Standards weltweit zu fördern.

Als Antwort auf eine Frage über mögliche Konflikte zwischen global konvergierten Ergebnisen und lokalen Anwenderbedürfnissen betonte Golden, dass "jeder Versuch" unternommen werden sollte, um konvergierte Lösungne zu erzielen, aber er schloss: "Während es wichtig ist, die Konvergenz zu berücksichtigen, ist es meiner Meinung nach am wichtigsten, dass wir verbesserte Lösungen für unsere verschiedenen Interessengruppen erarbeiten."

Wir danken der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (FAF), die uns eine Mitschrift der Telefonkonferenz zur Verfügung gestellt und uns gestattet hat, daraus auszugsweise zu zitieren.

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Zusammenfassung der Ergebnisse von der Sitzung der Treuhänder

23.04.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben vom 9. bis 11. April 2013 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine Ergebnisprotokoll der Sitzung zur Verfügung.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse umfasst die folgenden zwei Sitzungsteile:

 

Sitzung der Treuhänder allein

  • Erste Sitzung des neu gegründeten Accounting Standards Advisory Forum (ASAF)
    Den Treuhändern wurde versichert, dass die Sitzung wohl gelaufen sei und dass die Qualität der Erörterungen hochwertig gewesen sei.
  • Finanzierung der IFRS-Stiftung
    Die Treuhänder erörterten verschiedene Ansätze in Bezug auf die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung.
  • Jüngste Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und Japan
    Die Trustees hielten die Notwendigkeit fest, sicherzustellen, dass die Frage der inländischen IFRS-Anwendung ein Sachverhalt auf der Agenda der US-amerikanischen SEC bleibt. Die Entwicklungen in Japan lasen die Treuhänder als positive Zeichen - die Erwägungen in Bezug auf die IFRS-Übernahme scheinen rasch in eine gute Richtung voranzugehen.
  • Ernennungen
    Die Treuhänder einigten sich darauf, die Amtszeit von Tsuguoki (Aki) Fujinuma als stellvertretender Vorsitzender der Treuhänder um neun Monate zu verlängern. Sie kann dann noch einmal um ein Jahr verlängert werden.
  • Aus- und Weiterbildung und fachliche Inhalte
    Die Treuhänder ließen sich über die Fortschritte bei der Entwicklung einer eIFRS-App unterichten - eine erfolgreiche Testphase durch Nutzer ist nächste Voraussetzung.
  • Überprüfung der Satzung
    Der Stab wird erste Vorbereitungen ergreifen, um die nächste Überprüfung der Satzung bis 2015 abzuschließen .
  • Forschungsprogramm
    Die Treuhänder erörterten die Pläne für eine Einrichtung einer Forschungskapazität.

 

Gemeinsame Sitzung von Treuhändern und Überwachungsgremium

  • Bericht des Vorsitzenden des IASB
    Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, unterrichtete die Treuhänder und das Überwachungsgremium über die gegenwärtigen Aktivitäten  des IASB. Dies betraf internationale Einbindung, Fortschritte bei den vier verbleibenden Konvergenzprojekten and die Arbeiten zum Rahmenkonzept.
  • Bericht des Vorsitzenden des DPOC
    Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) sprach über jüngste Aktivitäten des Ausschusses. Bedeutende Projekte des DPOC sind derzeit die Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationprozess und die Entwicklung eines Protokolls zum Konsultationsprozess.
  • Regionale Einbindungsaktivitäten
    Als Teil der Sitzung der Treuhänder kam es zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW), bei dem die Treuhänder und die Führung des IASB  sich mit bedeutenden Interessengruppen trafen, um unter dem Motto Die Beziehung zwischen Finanzberichterstattung und langfrisitger Investion Sachverhalte zu erörtern.

Die vollständige Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung der Treuhänder in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Zusammenfassung der Aprilsitzung des DPOC

23.04.2013

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänderam 10. April in London getagt. Auf der Internetseite des IASB wurde jetzt ein Ergebnisprotokoll der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen wurden während der Sitzung erörtert:

  1. Aktueller Stand fachlicher Aktivitäten
    Es wurde über den aktuellen Stand der großen Projekte auf dem Arbeitsprogramm des IASB gesprochen. In Bezug auf Versicherungsverträge bestätigte der DPOC seine Sichtweise, dass der IASB alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses im Vorfeld der Veröffentlichung des Entwurfs, der noch in der ersten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden soll, eingehalten habe. Weitere erörterte Projekte waren Wertminderung, begrenzte Änderungen an IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung), Leasingverhältnisse und Erlöserfassung. Darüber hinaus ließ sich der DPOC über neue Projekte auf der Agenda des IASB unterrichten. Insbesondere wurde über das Rahmenkonzeptprojekt gesprochen, das derzeit verstärkt vom IASB betrieben wird und das auch Schwerpunkt der ersten Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) war. Außerdem wurden preisregulierte Geschäftsvorfälle, IAS 41/fruchttragende Pflanzen und das Forschungsprogramm des IASB erörtert.

  2. Einhaltung des Konsultationsprozesses in Bezug auf die demnächst erscheinenden Sicherungsbilanzierungsleitlinien
    Dem DPOC wurde eine Zusammenfassung der Schritte des Konsultationsprozesses vorgelegt, die der IASB seit 2008 in seinem Projekt zur Sicherungsbilanzierung befolgt hat. Der DPOC zeigte sich zufrieden mit den eingehaltenen Schritten des Konsultationsprozesses, erklärte aber, dass er aber die Entscheidungen des IASB während der Aprilsitzung 2013 abwarten müsse, bevor der IASB mit einer Abstimmungsvorlage eines neuen IFRS 9 fortfahren kann.
  3. Fortschritte bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8
    Der DPOC überprüfte die Entwürfe der Sitzungsunterlagen, die für die Diskussionen des IASB bei der Aprilsitzung 2013 verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk wurde auf (1) die Quellen, die in die Überprüfung eingeflossen sind, die Konsultationsschritte und nächste Schritte, (2) erhaltene Rückmeldung und den Bericht über ihre Berücksichtigung und (3) aus der Überprüfung gezogene Lehren gelegt.
  4. Aktuelles zu den beratenden Gruppen
    Der DPOC prüfte die vom IASB vorgeschlagene Besetzung der Beratungsgruppe für preisregulierte Geschäftsvorfälle und schlug eine Änderung in der Mitgliedschaft der Beratungsgruppe zu Finanzinstrumenten vor. Der DPOC stimmte außerdem einem Vorschlag zu, dass ein Mitglied des DPOC persönlich bei jeweils einer Sitzung der großen Beratungsgruppen anwensend sein und dem gesamten DPOC danach Bericht über Anwesenheit und Qualität erstatten solle.
  5. Aktuelles zur täglichen Arbeit
    Der DPOC nahm einen Bericht entgegen, die die IFRS-Stiftung unternommen hat und weiter unternimmt, um die Verlässlichkeit der technischen Seite der Aufzeichungen der Sitzungen zu erhöhen. Im Februar war es bei der IASB-Sitzung zu einem 90-minütigen Ausfall bei der Aufzeichnung einer Sitzung zum Rahmenkonzept gekommen. (Der IASB hatte seinerzeit Rückgriff auf externe Mitschriften nehmen müssen, unter anderem von Beobachtern von Deloitte.)
  6. Prüfung der Korrespondenz
    Seit der letzten Sitzung des DPOC im Januar 2013 gab es keine neuen Korrenpondenzfälle.
  7. Sonstiges
    Der Vorsitzende des DPOC bat um Rückmeldungen zur Durchführung der DPOC-Sitzungen und zur Behandlung von Sachverhalten des Konsultationsprozesses.

Der DPOC ist ein Ausschuss der Treuhänder, der 2006 eingerichtet wurde und für folgende Tätigkeiten verantwortlich zeichnet:

  • die Genehmigung des Konsultationsprozesses und die Beaufsichtigung der Befolgung dieses Konsultationsprozesses durch den IASB, einschließlich der Beurteilung des Konsultationsprozesses des IASB im Vergleich zu dem anderer Organisationen, um eine 'best practice' sicherzustellen,
  • die Prüfung, ob die Treuhänder ihre Aufsichtsfunktion in Übereinstimmung mit der Satzung der IFRS-Stiftung ausüben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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Neue Ausgabe des europäischen Newsletters zum Rahmenkonzept

23.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer ANC, das DRSC, der italienische Standardsetzer OIC und der britische Rat für Rechnungslegung (FRC) haben die dritte Ausgabe ihres gemeinsamen neuen Newsletters 'Keep up with getting a better framework’ herausgegeben, mit dem europäische Anwender über die jüngsten Entwicklungen im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept und andere einschlägige Entwicklungen informiert werden sollen.

In der dritten Ausgabe des Newsletters werden die vorläufigen Entscheidungen, die bei der Märzsitzung 2013 des IASB in Bezug auf das demnächst erscheinende Diskussionspapier gefällt wurden, zusammengefasst und eingewertet. Darüber hinaus werden erste Sichtweisen dess Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) von deren Sitzung am 3. April zusammengefasst. Dies sitzung war der Vorbereitung der ersten Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) gewidmet, bei der das Rahmenkonzept das beherrschende Thema war.

Insbesondere geht es im Rahmenkonzeptnewsletter um folgende Themen:

  • Umfang des Projektes zur Überarbeitung des Rahmenkonzept,
  • Definition und Ansatz von Abschlussposten,
  • Bewertung von Abschlussposten,
  • Entwicklung und Inhalt des Diskussionspapiers und
  • Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.

Die Informationsstrategie von EFRAG, ANC, DRSC, OIC und FRC beinhaltet nicht nur Newsletter, um die europäischen Interessenten darüber informiert zu halten, wie die Erörterungen mit dem IASB und anderen Interessengruppen weltweit fortschreiten, sie umfasst auch Bulletins, in denen Sachverhalte, die während des Projekts aufkommen, erörtert, ihre Bedeutung erläutert und um Rückmeldung zu ihnen gebeten wird. Diese Bulletins stellen wir Ihnen auf IAS Plus auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Die neueste Newsletters steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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Zusammenfassung der Sitzung des PRC am 2. April 2013

23.04.2013

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat am Dienstag, den 2. April 2013 in Brüssel getagt. Ein Zusammenfassung der Ergebnisse ist jetzt auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Wesentlicher Zweck der Sitzung war, den Fortschritt bei der Entwicklung der Bulletins zum Rahmenkonzept zu erörtern und sich über den aktuellen Stand der diversen pro-aktiven Projekte von EFRAG unterrichten zu lassen. Außerdem
wurden die Mitglieder des PRC über eine gemeinsame Sitzung der Forschungsdirektoren von EFRAG, den vier großen nationalen europäischen Standardsetzern und des IASB informiert, die im März stattgefunden hat. Während dieser Sitzung waren Informationen zu den verschiedenen Forschungsaktivitäten ausgetauscht und über mögliche Zusammenarbeit unter Wahrung der nötigen Unabhängigkeit gesprochen worden.

Die englischsprachige Zusammenfassung der Diskussionen können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Die nächste Sitzung des PRC wird am 18. Juni 2013 stattfinden.

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Arbeitsentwürfe zum Versicherungsprojekt freigegeben

22.04.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat zwei kleinere Arbeitsentwürfe im Zusammenhang mit seinem Entwurf zu Versicherungsverträgen freigegeben. Die Dokumente wurden vom Stab des IASB erstellt und spiegeln vorläufige Entscheidungen des IASB wider, die dieser bei seinen Sitzungsabschnitten zu Versicherungsverträgen getroffen hat.

Im Juli 2010 wurde der Entwurf zu Versicherungsverträgen veröffentlicht, der Leitlinien zu einem umfassenden Rahmenkonzept bietet, Sachverhalte der gegenwärtigen Anwendung (IFRS 4) klärt und Vergleichbarkeit über verschiedene Märkte hinweg ermöglicht.

In den jetzt veröffentlichten Arbeitsentwürfen werden die folgenden Vorschläge abgedeckt, die im Rahmen des IASB-Projekts zur Versicherungsbilanzierung entwickelt wurden:

  • Verträge mit Zahlungsströmen, die in Abhängigkeit der Renditen der zugrundeliegenden Sachverhalte schwanken und
  • Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen.

Die Arbeitsentwürfe stehen nebst anderen Ressourcen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Vollständiger Text der endgültigen Fassung des Kompromisses zu den Rechnungslegungsrichtlinien

22.04.2013

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden sollen. Der vollständige Text der endgültigen Fassung des Kompromisses ist jetzt zur Verfügung gestellt worden.

Der Text, auf den man sich Anfang April geeinigt hatte und der gestern erstmals in ganzer Länge zur Verfügung gestellt wurde, ist jetzt dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (Comité des représentants permanents, COREPER) zwecks Billigung unterbreitet worden.

Ziel des Vorschlags ist es, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen zu reduzieren, Abschlüsse klarer zu gestalten und besser vergleichbar zu machen und mehr Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen zu schaffen. Die Einführung einer verpflichtenden länderspezifischen Berichterstattung ist in diesem Zusammenhang die wesentliche Änderung, sie ist in den Paragrafen 32 bis 38 des Dokuments beschrieben.

Gibt es keine weiteren Änderungen und erbringt die Prüfung sämtlicher Sprachfassungen durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Rats und des Parlaments keine Anmerkungen, kann von einer Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Amtsblat der Europäischen Union im Juni oder Juli 2013 ausgegangen werden. Mitgliedstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.

Der vollständige Text in deutscher Übersetzung steht Ihnen im öffentlichen Dokumentenregister des Rates zur Verfügung.

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Dänemark ersetzt bestehende Rechnungslegungsstandards für KMU mit einem einzigen Standard

22.04.2013

Um die Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen zu modernisieren und um zur Erstellung informativer und relevanter Abschlüsse zu motivieren, hat der Rechnungslegungsfachausschuss des FSR – Danske Revisor einen neuen Rechnungslegungsstandard herausgegeben, mit dem die bisherigen Leitlinien ersetzt werden, die über verschiedene Standards verteilt waren.

Bis jetzt bot der FSR zwei Sätze von nicht verbindlichen Leitlinien für Unternehmen der Klassen B und C an. (Dänische Unternehmen sind in vier Klassen in Bezug auf die Rechnungslegung unterteilt, die von A = Kleinstunternehmen bis D = börsennotierte Unternehmen reichen). B- und C-Unternehmen hatten bisher die Wahl entweder dem Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen zu folgen, den der FSR 2007 herausgegeben hat (B-Unternehmen) oder den Satz dänischer Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 anzuwenden (B- und C-Unternehmen), wenn sie sich nicht dafür entschieden, sich allein auf das dänische Rechnungslegungsgesetz (Danish Financial Statements Act) zu stützen. Die dänischen Rechnungslegungsstandards basierten auf den IAS, wurden aber seit 2002 nicht länger aktualisiert, als absehbar wurde, dass die IRS für börsennotierte Unternehmen ab 2005 für börsennotierte Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein würden. Der Rechnungslegungsstandards für kleine Unternehmen basierte wiederum auf den dänischen Rechnungslegungsstandards, wurde aber an die Bedürfnisse von KMU angepasst.

Abgesehen von der Einhaltung des dänischen Rechnungslegungsgesetzes, das auf der 4. und 7. Rechnungslegungsrichtlinie der Europäischen Union basiert, war die Einhaltung eines bestimmten Satzes von Rechnungslegungsvorschriften für B- und C- Unternehmen bisher nicht verpflichtend und wird auch weiterhin freiwillig sein. Der neue, einzelne Standard, der Mitte April herausgegeben wurde, ist eine aktualisierte Version des alten Standards für B-Unternehmen, wurde aber auf C-Unternehmen ausgeweitet. Außerdem wurden neue Rechnungslegungserkenntnisse für nicht börsennotierte Unternehmen, wie sie beispielsweise auch im IFRS für KMU widergespiegelt sind, aufgenommen. Der neue Standard ist als Rechnungslegungsleitlinie für Sachverhalte anzusehen, die im dänischen Rechnungslegungsgesetz nicht abgedeckt oder erläutert werden und soll zu guten, informativen Abschlüssen inspirieren.

Künftig haben B- und C-Unternehmen in Dänemark die folgenden Optionen:

  • Erstellung von Abschlüssen allein auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes,
  • Erstellung von Abschlüssen auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes nebst Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards für B- und C-Unternehmen zwecks Sicherstellung informativer und relevanter Finanzberichterstattung,
  • Einhaltung der vollen IFRS.

Der Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen aus dem Jahr 2007 und die Dänischen Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 wurden zurückgezogen.

Börsennotierte Unternehmen (Unternehmen der Klasse D) sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Sie wenden weiterhin die vollen IFRS wie für die Übernahme in Europa übernommen an, so wie es für alle börsennotierten Unternehmen in der EU verpflichtend ist.

Der neue Rechnungslegungsstandard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Die Rechnungslegungslandschaft für KMU in Europa ist derzeit einigen Änderungen unterworfen. So hat kürzlich der britische Rat für Rechnungslegung den Standard FRS 102 herausgegeben, mit dem die nationalen britischen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basierenden Standard ersetzt werden. Die EU insgesamt befindet sich derzeit in der Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien, die darauf abzielen, die Rechnungslegung durch KMU und insbesondere durch Kleinstunternehmen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Wie Mitte des Monats berichtet wurde in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien Einigung erzielt, auch wenn Einzelheiten der Änderungen bis jetzt noch nicht kommuniziert wurden. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinien hatte es auch Rufe gegeben, die Anwendung des IFRS für KMU in Europa zu gestatten, wenn Mitgliedstaaten dies wünschen sollten. Da jedoch der IFRS für KMU mit bestimmten Aspekten der 7. Rechnungslegungsrichtlinie im Wiederspruch steht, ist eine entsprechende Gestattung der Anwendung nicht vorgesehen.

Weiterführende Inforamtionen in dänischer Sprache auf der Internetseite des FSR:

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Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 fordern weiterhin Konvergenz

20.04.2013

Im Kommuniqué von der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die am 18. und 19. Februar 2013 in Washington stattfand, wird wieder der Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB gefordert.

Die Teilnehmer der Sitzung erörterten die übliche Agenda der G-20 in Bezug auf den allgemeinen wirtschaftliche Ausblick, die Bemühungen hinsichtlich der Reform der internationalen Finanzarchitektur sowie die Fortschritte in der Finanzmarktregulierung. Im Abschlusskommuniqué ist die inzwischen übliche Formulierung zur Konvergenz enthalten:

Wir wiederholen unseren Aufruf an den IASB und den FASB, bis Ende 2013 ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards abzuschließen.

Bei der Sitzung wurde auch ein Fortschrittsbericht des Finanzstabilitätsrats (FSR) entgegengenommen, dem bereits ein Schreiben im Vorfeld der Sitzung vorausgegangen war. In Bezug auf die Entgegenahme des Berichts heißt es in der Presseerklärung des FSR über die Teilnehmer der Sitzung:

Sie nahmen die Fortschritte bei der Umsetzung der aufsichtlichen Reformen in Bezug auf OTC-Derivate zur Kenntnis und verplichteten sich, die ausstehenden gesetzlichen und und aufsichtlichen Rahmenregelungen für diese Reformen zu vollenden.

Ergebnis der Umsetzung dieser Reformen ist auch der vom IASB Ende Februar veröffentlichte Standardentwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Mit dem Entwurf werden Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und dem in Kürze erscheinenden Abschnitt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, wonach eine Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung zulässig ist, wenn Sicherungsinstrumente aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder Regulierung einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen. Derartige Regelungen werden gegenwärtig in einzelnen Rechtskreisen eingeführt, um die von den G-20 vereinbarten Reformen zu außerbörslichen Derivaten umzusetzen. In Europa ist dies die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR), die im Amtsblatt vom 27. Juli 2012 veröffentlicht wurde.

Folgende Dokumente in englischer Sprache stehen Ihnen zur Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

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