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IASB schlägt ein Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe der IFRS für KMU vor

28.03.2024

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf IASB/ED/2024/2 'Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards'' veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2024 erbeten.

 

Hintergrund

Im September 2022 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf für eine dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards. Der IASB hatte für diesen Entwurf eine Angleichung an die vollständigen IFRS-Rechnungslegungsstandards in Betracht gezogen, die am oder vor dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Der IASB hat jedoch während der erneuten Erörterung der Vorschläge im Entwurf auch alle Änderungen an vollen IFRS mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2020 geprüft, um festzustellen, ob irgendwelche dieser Änderungen eine Aufnahme in die endgültigen Änderungen rechtfertigen würden.

Der IASB beschloss bei seiner Sitzung im Oktober 2023, die Änderungen an den vollen IFRS für Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit aufzunehmen. Da diese Änderungen nicht Teil des ursprünglichen Entwurfs waren und der IASB der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben wollte, zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen, bevor sie in die dritte Ausgabe der IFRS für KMU aufgenommen werden, beschloss der IASB, ein Addendum zum ursprünglichen Entwurf zu erstellen, das vor der Finalisierung der Änderungen der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2024/2 Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards' sind:

Angleichung an IAS 7 in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

Der IASB schlägt vor, dass ein KMU die folgenden Informationen über seine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen offenlegen soll:

  • die Bedingungen - aggregiert, aber mit separaten Angaben zu den Bedingungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, die nicht vergleichbar sind;
  • zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums für berichtspflichtige Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen:
    • die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten und wo sie in der Bilanz enthalten sind,
    • die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzgebern erhalten haben; und
    • die Bandbreite der Fälligkeitstermine der finanziellen Verbindlichkeiten im Vergleich zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind; und
  • die Art und Auswirkung von nicht zahlungswirksamen Änderungen der Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten.

Angleichung an IAS 21 in Bezug auf Mangel an Umtauschbarkeit

Der IASB schlägt vor, den IFRS für KMU wie folgt zu ändern:

  • Präzisierung, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist;
  • Darlegung der Faktoren, die ein KMU bei der Beurteilung, ob eine Währung umtauschbar ist, berücksichtigen muss, und Erläuterung, wie diese Faktoren die Beurteilung beeinflussen;
  • Festlegung, wie ein KMU den Spotkurs bestimmt, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist; und
  • Vorschrift, dass ein KMU Informationen offenlegen muss, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen der mangelnden Umtauschbarkeit zu verstehen.

    Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 31. Juli 2024 erbeten.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Der IASB schlägt vor, dass die Änderungen den gleichen Zeitpunkt des Inkrafttretens haben wie die anderen Änderungen am IFRS für KMU.

       

      Weiterführende Informationen

      Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

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      GRI veröffentlicht Leitlinien zu doppelter Wesentlichkeit, Sorgfaltspflicht und CSRD

      28.03.2024

      Die Global Reporting Initiative (GRI) hat drei neue Dokumente, die sogenannten "Guides for Policy Makers", veröffentlicht. Die Leitfäden behandeln die doppelte Wesentlichkeit, die Sorgfaltspflicht und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).

      Die Leitlinien sind folgende:

      • Doppelte Wesentlichkeit. Das Leitprinzip für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Deckt die Verflechtung der Auswirkungen eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt mit seiner finanziellen Leistung ab.
      • Sorgfaltspflicht. Lässt sich die Unternehmensleitung von negativen Auswirkungen vereinfachen? Erörtert, wie ein Unternehmen seinen Auswirkungen vorbeugt, sie abmildert und darüber Rechenschaft ablegt.
      • CSRD. Auswirkungen für Unternehmen außerhalb der EU. Erläutert die Vorteile, die sich für politische Entscheidungsträger aus der Harmonisierung ihrer Vorschriften zur Angabe der Nachhaltigkeit mit der EU ergeben.

      Die Leitlinien sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI zugänglich.

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      XBRL-IFRS-Taxonomie 2024 verfügbar

      27.03.2024

      Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2024 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

      Die Taxonomie für 2024 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2024 herausgegeben wurden, einschließlich derjenigen, die veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

      Die IFRS-Stiftung hat auch die zwei Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie 2023 in Bezug auf Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 und auf allgemeine Praxis (Finanzinstrumente) und allgemeine Verbesserungen mit aufgenommen.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Seite für die IFRS-Taxonomie 2024 auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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      IASB gibt neue Ausgabe der "Investors Perspectives" zu Akquisitionen heraus

      27.03.2024

      Der IASB hat die neueste Ausgabe der 'Investor Perspectives' veröffentlicht. Das IASB-Boardmitglied Zach Gast erörtert in dieser Ausgabe die vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Berichterstattung über Unternehmenserwerbe und die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf 'Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)', die darauf abzielen, den Anlegern bessere Instrumente zur Bewertung von Unternehmenserwerben an die Hand zu geben.

      Der IASB bittet gegenwärtig um Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse. Diese Änderungen würden die Unternehmen dazu verpflichten, die Zielsetzung und die damit verbundenen Leistungsziele ihrer bedeutendsten Akquisitionen offenzulegen und anzugeben, ob diese Ziele in den Folgejahren erreicht werden. Außerdem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, für alle wesentlichen Akquisitionen Angaben zu den erwarteten Synergien zu machen. Dennoch stellen die Vorschläge sicher, dass die Unternehmen keine Informationen offenlegen müssen, die ihre Akquisitionsziele gefährden könnten. Darüber hinaus schlägt der IASB ergänzende Anpassungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vor, um die Werthaltigkeitsprüfung zu verfeinern. Interessierte Parteien haben bis zum 15. Juli 2024 Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

      Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und im eigentlichen Artikel auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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      ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Enforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2023

      27.03.2024

      Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der nationalen Enforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2023 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und Vorschriften in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

      Europäische Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von 703 IFRS-Emittenten geprüft, was 17% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden. Diese Überprüfungen führten zu 250 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden. Wie in der Vergangenheit wurden die meisten Verstöße in den Bereichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten, Darstellung des Abschlusses und Erlöserfassung festgestellt.

      Die Enforcer beurteilten auch nichtfinanzielle Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-(ESG-)Aspekten für 389 Emittenten, was etwa 17% der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten abdeckt, die einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen. Dies führte zu 91 Durchsetzungsmaßnahmen.

      Der Bericht befasst sich auch mit der ESEF-Berichterstattung, da Emittenten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, ihre Jahresfinanzberichte gemäß den XHTML-Vorschriften erstellen und die darin enthaltenen IFRS-Konzernabschlüsse gemäß den iXBRL-Vorschriften kennzeichnen müssen.

      Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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      Hongkong wird lokale Nachhaltigkeitsbericherstattungsvorschriften an die ISSB-Standards anpassen

      27.03.2024

      Das Büro für Finanzdienstleistungen und Finanzwesen (FSTB) von Hongkong hat eine Vision und einen Ansatz der Regierung und der Finanzaufsichtsbehörden für die Entwicklung eines Systems für Nachhaltigkeitsangaben in Hongkong veröffentlicht. In der Erklärung verpflichtet sich das FSTB, die lokalen Vorschriften für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen an die ISSB-Standards anzugleichen.

      Die Erklärung folgt auf eine öffentliche Verpflichtung der Regierung von Hongkong vom Oktober 2023, einen Fahrplan für die Übernahme der ISSB-Standards zu entwickeln. In der Erklärung schlägt das FSTB einen ganzheitlichen Ansatz für die Entwicklung der Hongkonger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards vor, der die folgenden Hauptmerkmale umfasst:

      • Abdeckung aller Teilsektoren der Finanzdienstleistungen
      • schrittweise Umsetzung
      • Nachhaltigkeitsprüfung, um eine glaubwürdige Umsetzung zu ermöglichen
      • Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der Branche und der Unternehmen
      • Einsatz technologischer Lösungen einschließlich eines Climate and environmental risk questionnaire for non-listed companies and small and medium enterprises und von Greenhouse gas emissions calculation and estimation tools

      Der Fahrplan ist für 2024 vorgesehen und wird von einer speziellen Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Das Hong Kong Institute of Certified Public Accountants (HKICPA), das die Rolle des Standardsetzers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung übernimmt, wird die Standards sowie ergänzende Leitlinien für die Anwendung und Umsetzung entwickeln. In einer Erklärung auf seiner Internetseite begrüßte das HKICPA die FSTB-Erklärung.

      Die FSTB-Erklärung steht Ihnen auf der Internetseite der Regierung von Honkong zur Verfügung.

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      IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (März 2024)

      27.03.2024

      Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im März 2024 sprechen.

      In dem Podcast (Dauer ca. 20  Minuten) wird auf die folgenden drei Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

      • klimabezogene und andere Unsicherheiten im Abschluss;
      • Lageberichterstattung; und
      • Strombezugsverträge.

          Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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          ISSB-Vorsitzender führt Gespräche in Afrika

          26.03.2024

          Der Vorsitzende des International Sustainability Standards Board (ISSB), Emmanuel Faber, hat sich mit den Präsidenten von Kenia und Nigeria sowie mit Regierungsministern in Südafrika getroffen. Begleitet wurde er von ISSB-Mitglied Ndidi Nnoli-Edozien.

          In Kenia trafen die Vertreter des ISSB mit Präsident William Ruto zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Rolle der afrikanischen Region bei der Entwicklung und Umsetzung der Arbeit des ISSB. Das neniasche Institut der Wirtschaftspüfer (Institute of Certified Public Accountants of Kenya, ICPAK) hat seine Absicht erklärt, die ISSB-Standards zu übernehmen.

          In Nigeria trafen die Vertreter des ISSB mit Präsident Bola Ahmed Tinubu zusammen. Präsident Tinubu bekräftigte die frühere Absichtserklärung Nigerias, die Standards des ISSB zu übernehmen. 

          In Südafrika wurden die ISSB-Vertreter von Suresh Kana, einem Treuhänder der IFRS-Stiftung, begleitet. Sie trafen mit dem stellvertretenden Finanzminister David Masondo sowie mit Vertretern der Johannesburger Börse, des Institute of Directors South Africa und des Integrated Reporting Committee of South Africa zusammen. Die Gespräche konzentrierten sich auf den Wert der ISSB-Standards für die Unterstützung widerstandsfähiger Volkswirtschaften und als Instrument für Unternehmen, um Investoren mitzuteilen, wie sie die südafrikanischen Dekarbonisierungs- und Übergangsziele erreichen.

          Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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          Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (März 2024)

          26.03.2024

          Im Nachgang der IASB- und der ISSB-Sitzung diesen Monat haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen des letzten Monats ergeben haben. Es gibt nur wenige Änderungen, aber aus dem Arbeitsprogramm geht hervor, dass in dieser Woche noch drei Veröffentlichungen des IASB zu erwarten sind.

          Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 29. Februar 2024.

          Standardsetzung

          • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung — nach der Veröffentlichung des Entwurfs am 14. März 2024 ist der nächste erwartete Projektschritt nun die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 beginnen wird
          • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf wird nun voraussichtlich im Mai 2024 beginnen (zuvor: zweites Quartal 2024)

          Standardpflege

          • Ergänzung des Entwurfs zur Prüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — ein Entwurf wird jetzt im März 2024 erwartet (zuvor: April Quartal 2024)
          • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — endgültige Änderungen werden nun im Mai 2024 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2024)

            IASB-Veröffentlichungen, die noch im März 2024 erwartet werden (also diese Woche)

            • Ergänzung des Entwurfs zur Prüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — s. o.
            • Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 — als Teil der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2024
            • Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Allgemeine Praxis (Finanzinstrumente) und allgemeine Verbesserungen — als Teil der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2024

            Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 29. Februar 2024 und 26. März 2024 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

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              TEG-Berufungen und -Wiederberufungen

              26.03.2024

              Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von drei neuen und die Wiederberufung von vier bestehenden Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

              Jens BergerLeiter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland, wurde für zwei weitere Jahre zum stellvertretenden Vorsitzenden von TEG bestellt.

              Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

              Correction list for hyphenation

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