AASB schlägt vor landesspezifische Interpretation von IAS 12 zurückzuziehen

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24.08.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat einen Entwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die australische Interpretation 1039 'Wesentliche Inkraftssetzung bedeutender Steuergesetze in Australien' zurückzuziehen. Interpretation 1039 ist eine landesspezifische Interpretation mit Leitlinien zur Anwendung des australischen Standards AASB 112 'Ertragsteuern' (des Äquivalents zu IAS 12) im australischen Kontext. Die vorgeschlagene Zurückziehung der Interpretation steht im Einklang mit der Zielsetzung des AASB, IFRS nicht für die Anwendung in Australien zu ändern oder zu interpretieren, wenn nicht seltene und außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen.

Die Interpretation entstammt einer früheren Reihe von australischen Interpretationen, die von der 2006 aufgelösten Beratungsgruppe für dringende Sachverhalte (Urgent Issues Group UIG) entwickelt wurden, bevor Australien die IFRS übernommen hat. Im Rahmen der Einführung der IFRS wurden diese Interpretationen geprüft und überarbeitet, um sie mit den Vorschriften der IFRS in Einklang zu bringen.

Die ursprüngliche Version der Interpretation 1039, UIG 39, wurde zum Teil deswegen entwickelt, weil es Rufe nach Leitlinien gegeben hatte, wie die Auswirkungen einer Reihe miteinander verbundener Gesetze zu bilanzieren seien, die gemeinsam das Steuerkonsolidierungssystem von Australien in Kraft setzten.

Daher bietet die Interpretation 1039 Leitlinien dazu, wann davon auszugehen ist, dass die "wesentliche Inkraftsetzung" in Paragraph 48 von AASB 112/IAS 12 im australischen Kontext stattgefunden hat. Die Schlussfolgerung der Interpretation ist, dass die wesentliche Inkraftsetzung dann stattgefunden hat, wenn eine nicht verknüpfte Gesetzesvorlage dem Parlament vorgelegt wurde und es eine Mehrheit dafür gibt, diesem Gesetz in beiden Häusern des australischen Parlaments wie im Grundgesetz vorgesehen zuzustimmen.

Der AASB hat entscheiden, vorzuschlagen, Interpretation 1039 zurückzuziehen, weil die Frage, ob ein Gesetz im Wesentlichen in Kraft gesetzt wurde, keine Frage ist, die nur in Australien auftritt, weswegen eine landesspezifische Interpretation nicht notwendig ist.

Die vorgeschlagene Zurückziehung entspricht der Zielsetzung des AASB, die IFRS wie vom IASB herausgenommen zu übernehmen und nur landesspezifische Interpretationen in seltenen und außergewöhnlichen Umständen und nur nach Rücksprache mit dem IFRS Interpretations Committee vorzunehmen, wenn sich aus dieser Rücksprache ergibt, dass das Comittee sich dieses Sachverhalts nicht annehmen wird. Sie stellt auch die logische Folge früherer Änderungen dar, mit denen Änderungen rückgängig gemacht wurden, die vorgenommen wurden, als die IFRS als australische IFRS-Äquivalente übernommen wurden. Ein Reihe weiterer landesspezifischer Verlautbarungen bleiben in Kraft, aber diese schränken nicht die Möglichkeit ein, dass ein in Frage kommendes Unternehmen angeben kann, dass sein Abschluss ohne Einschränkungen im Einklang mit den IFRS steht; tatsächlich ist eine solche Angabe durch AASB 101 Darstellung des Abschlusses (das Äquivalent zu IAS 1) vorgeschrieben.

Im Entwurf wird festgehalten, dass die Mitglieder des AASB nicht davon ausgehen, dass das Fehlen einer landesspezifischen Interpretation zu Abweichungen in der Praxis in Australien bei diesem Thema führen wird.

Zum Entwurf ED 226 Zurückziehung der australischen Interpretation 1039 Wesentliche Inkraftssetzung bedeutender Steuergesetze in Australien kann bis 19. November 2012 Stellung genommen werden. Er steht auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

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