AASB-Stab gibt Papier zur Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen heraus

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06.07.2012

Der Stab des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, das darauf abzielt, Anwendern dabei zu helfen, die wesentlichen Berichterstattungsfragen zu identifizieren, die sich für Emittenten während der Festpreisphase des jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ergeben können, und mögliche bilanzielle Behandlungen nach den derzeit geltenden australischen Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.

Der CPM in Australien ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Er ist in zwei Phasen unterteilt:

  • eine Festpreisphase, während der Verschmutzungsrechte (im Gesetztestext als 'carbon units', also Kohlenstoffeinheiten bezeichnet) einen festen Preis haben, der von der Regierung festgesetzt wird ($23 im ersten Jahr (2012-2013) und dann jährlich bis 2015 um 2,5% höher), und
  • eine Phase der flexiblen Preise, während der Verschmutzungsrechte im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms frei gehandelt werden können und die am 1. Juli 2015 beginnt, wobei das Handelsprogramm mit Ober- und Untergrenzen versehen ist, bei denen die Regierung festlegt, wie hoch die Gesamtmenge der Verschmutzungsrechte ist und welche Preisober- und -untergrenzen gelten, während ansonsten Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.

In dem Papier wird festgehalten, dass sich während der Festpreisphase vermutlich keine Ansatz-, Bewertungs-, Darstellungs- oder Angabefragen für Emittenten aus der Zusatzsteuer ergeben, die über diejenigen hinausgehen, die für andere Steuern, die keine Einkommenssteuern, bereits in ähnlicher Form nach den geltenden australischen Rechnungslegungsstandards geklärt sind.

Allerdings wird im Papier Folgendes in Bezug auf die Phase der flexiblen Preise festgehalten:

Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung müssen vom AASB erörtert werden, wenn der IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen wieder aufnimmt. Der AASB muss allerdings auch erwägen, Leitlinien zur Finanzberichterstattung nach australischen Rechnungslegungsstandards in der Phase der flexiblen Preise zur VErfügung zu stellen, falls es sich abzeichnen sollte, dass der IASB es nicht schaffen wird, rechtzeitig eine Verlautbarung oder Leitlinien, die eine Grundlage für die bilanzielle Behandlung in der Phase der flexiblen Preise bieten, bereitzustellen.

Wichtigste Punkte in dem vom Stab erarbeiteten Papier sind die folgenden:

  • Art und Klassifizierung der Verschmutzungsrechte,
  • Ansatz einer Schuld für Verschmutzungen,
  • Ansatz einer Schuld für den Erhalt kostenfreier Verschmutzungsrechte,
  • Aktivierung von Kohlenstoffemissionssteuern oder Erfassung als Aufwand,
  • Bilanzierung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im australischen Kontext,
  • Darstellung von Vermögenswerten und Schulden,
  • Bilanzierung der 'Australian Carbon Credit Units' (ACCU),
  • Wertminderung,
  • Bilanzierung von Gebühren für Fehlmengen,
  • belastende Verträge und bestehenden Vorsorgen,
  • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer.

Der AASB hat unterstrichen, dass Arbeitspapiere des Stabs keine verbindlichen Leitlinien sind. Das englischsprachige Arbeitspapier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

Wir hatten bereits früher berichtet, dass die Tatsache, dass der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen derzeit auf Eis gelegt hat und gleichzeitig die globale Nachhaltigkeitsbewegung zu immer neuen Gesetzen und Verordnungen führt, einige nationale Standardsetzer in Bedrängnis führt: Bilanzierung von Verschmutzungsrechten ein wichtiges Thema für nationale Standardsetzer (Nachricht vom Mai 2012).

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