Jahresbericht des britischen FRRP

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26.09.2012

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat seinen Jahresbericht 2012 vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Jahresabschlussberichte von börsennotierten Unternehmen und großen nicht börsennotierten Unternehmen im Einklang mit dem Aktiengesetz und sonstigen einschlägigen Rechnungslegungsstandards stehen.

Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einige der Feststellungen des FRRP:

 

Schlussfolgerungen

Der FRRP befand die allgemeine Qualität der Berichterstattung durch Unternehmen, deren Abschlüsse er geprüft hat, als gut.

Es gab weitere Verbesserungen bei allen Aspekten der Berichterstattung über wesentliche Risiken und Unsicherheiten. Die Berichterstattung über gegensteuernde Maßnahmen wurde als besonder gut empfunden.

In den letzten Jahren hat der FRRP, um sein Ziel der Verbesserung der Berichterstattung durch Unternehmen zu unterstützen, Merkmale hervorgehoben, die seiner Meinung nach einen guten Bericht ausmachen. Dieses Jahr hebt er hervor, dass es Hinweise gibt, dass Unternehmen sich auf wesentliche Botschaften konzentrieren, indem sie unnötige und verschleiernde Details ausblenden. Andere Unternehmen haben die Darstellung ihres Abschlusses überdacht und geben wesentlichen Angaben mehr Raum oder ändern die Reihenfolge der Inhalte, um Interessierten zu helfen, die geschäftliche Tätigkeit, die Strategien, die Methoden, die Leistung und die Lage ihres Unternehmens zu verstehen.

Der FRRP ist jedoch weiterhin besorgt hinsichtlich der Qualität der Berichterstattung durch einige kleinere börsennotierte und AIM-gelistete Unternehmen, denen die Rechnungslegungsexpertise ihrer größeren börsennotierten Konkurrenten fehlt. Der FRRP hat möglicherweise bedeutende Sachverhalte bei einer Reihe dieser Unternehmen angemerkt und festgestellt, dass es oft länger dauerte, diese zufriedenstellend zu lösen. Verantwortliche sollten die Bedeutung  ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht unterschätzen, Abschlüsse zu erstellen, die dem Gesetz und den Rechnunglsgungsstandards entsprechen.

Der FRRP zeigte sich erfreut, dass die Unternehmensleitungen während des vergangenen Jahres weiterhin gut mit ihm zusammenarbeiteten und oft freiwillig Initiativen angestoßen haben, um die Qualität ihrer künftigen Berichterstattung zu erhöhen. In einem Fall, in dem ein Unternehmen nicht konstruktiv auf die Bitte des FRRP um weitere Informationen und Erklärungen reagierte, wendete sich der FRRP an den Vorstandsvorsitzenden und verwies auf seine gesetzlich verliehene Autorität, alle Informationen zu verlangen, die er für nötig erachtet. Die entsprechenden Informationen wurden dann zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen:

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