FRC nimmt Anregungen aus der Konsultation zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Sharman-Bericht auf

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06.06.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Presseerklärung veröffentlicht, dass er "Lehren" aus seiner Konsultation zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem abschließenden Bericht des Sharman-Untersuchungsausschusses ziehen wird. Der Ausschuss war im März 2011 eingerichtet worden, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen.

Im Januar 2013 hatte der FRC eine Konsultation durchgeführt und Vorschläge unterbreitet, wie die Vorschläge von Lord Sharman zur Unternehmensfortführung am besten umgesetzt werden könnten. Der FRC ist erfreut, dass die Mehrheit der Stellungnehmenden die Prinzipien unterstützen, die hinter den Vorschlägen stehen und will folgende Anregungen aus den Rückmeldungen übernehmen:

  • Veröffentlichung eigenständiger, vereinfachter Leitlinien für KMU, da die Rückmeldungen ergaben, dass die Vorschläge für KMU verhältnismäßiger sein könnten,
  • klarere Unterscheidung zwischen der spezifischen Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung bei Erstellung des Abschlusses und der allgemeineren Einschätzung der Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens beeinträchtigen könnten - beides war als "Unternehmensfortführung" bezeichnet worden; der FRC wird auch prüfen, ob sich daraus möglicherweise Änderungen für den britischen Corporate Governance Code ergeben könnten, um auch diesen klarer zu gestalten,
  • klarere Verknüpfung der Beurteilung der Risiken für den Fortbestand des Unternehmens mit der allgemeineren Risikobeurteilung, die Teil des normalen Risikomanagements und Berichterstattungsprozesses eines Unternehmens sein sollten.
Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

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