Überprüfung der Rechnungslegung durch die Börse von Hongkong zeigt keine bedeutenden Fehler

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06.02.2013

Die Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem wesentliche Ergebnisse und Feststellungen einer von ihr durchgeführten Überprüfung von 120 Abschlüssen von an der Börse gelisteten Unternehmen, die zwischen Mai 2011 und September 2012 veröffentlicht wurden, zusammengefasst sind. Bei der Überprüfung haben sich nach Meinung der Börse keine bedeutenden Verletzungen der Notierungsvorschriften oder der Rechnungslegungsstandards ergeben, die die Abschlüsse irreführend gemacht, ihre Neudarstellung erforderlich gemacht oder disziplinarische Maßnahmen erfordert hätten.

Eine Reihe von unterlassenen Angaben wurden während der Überprüfung identifiziert, aber nach Ansicht der Börse waren sie im Verhältnis zum gesamten Abschluss nicht wesentlich. Die Börse ließ sich von den entsprechenden Emittenten bestätigen, dass diese Angaben in künftigen Abschlüssen geleistet werden würden.

Bei der Überprüfung wurden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

  • Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten,
  • Telecommunikations- und Internetunternehmen,
  • nicht auf Rechnungslegungsstandards basierende Finanzinformationen.

Zu den Ergebnissen und Empfehlungen aus der Überprüfung gehören die folgenden:

  • Emittenten halten sich immer noch bei der Erklärung bedeutender Ereignisse und Geschäftsvorfälle wie beispielsweise in IAS/HKAS 34 Zwischenberichterstattung gefordert in ihren Zwischen- und Jahresabschlüssen zurück.
  • Die Emittenten sollten sich mit IFRS 3/HKFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse vertraut machen, wenn die Unternehmen oder Vermögenswerte erwerben, um eine nicht sachgerechte Anwendung des Standards zu vermeiden.
  • Emittenten sollten ihre Angaben in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte verbessern und ausbauen, und die Unternehmensleitungen sollten sicherstellen, dass die Annahmen für Wachstumsraten, die in ihren abgezinsten Kapitalflüssen bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags nach IAS/HKAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten verwendet werden, im Betrachtungszeitraum erreichbar sind.
  • Emittenten sollten guter ausgeübter Praxis folgen, wenn sie nicht auf Rechnungslegungsstandards basierende Finanzinformationen zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass diese Informationen deutlich von denjenigen Finanzinformationen zu unterscheiden sind, die nach Rechnungslegungsstandards erstellt werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung erfordern nach Meinung der Börse von Hongkong allerdings keine Weiterverfolgung. Sie "ermutigt" die Unternehmensleitungen nur, die Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen und allgemein die notierungsvorschriften, Rechnungslegungsstandards und Regulierungsvorschriften zu befolgen.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung, die eine Verknüpfung auf den Bericht enthält, direkt von der Internetseite der Hongkonger Börse herunterladen.

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