Das FRF for SMEs, das im November 2012 als Entwurf vorgelegt worden war, ist darauf ausgelegt, die Erstellung des Abschlusses dadurch zu vereinfachen, dass klar darüber berichtet wird, was ein Unternehmen besitzt, welche Schulden es hat und wie die Kapitalflüsse sind. Insbesondere zeichnen folgende Merkmale das FRF for SMEs aus:
- Anwendung historischer Anschaffungskosten, Abwendung von komplizierten Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert,
- Gewährung eines gewissen Grads von Flexibilität – Unternehmen können die Darstellung ihres Abschlusses an die Bedürfnisse ihrer Adressaten anpassen,
- zielgerichtete Angabevorschriften,
- Reduzierung der Unterschiede zur Steuerberichterstattung,
- Erstelung verlässlicher Abschlüsse, die zusammengefügt, einer prüferischen Durchsicht unterzogen oder geprüft werden können.
Das FRF for SMEs stellt keinen Bestandteil der US-GAAP dar, und es ist nicht beabsichtigt, das dies künftig der Fall sein soll.
In einer Presseerklärung zur Veröffentlichung des Rahmenkonzepts, die die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt, unterstreicht diese die bedeutenden und grundlegenden Unterschiede zwischen den beiden Bemühungen zur Vereinfachung der Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen, die derzeit in den Vereinigten Staaten vorangetrieben werden. Während der FASB in Zusammenarbeit mit dem neuen Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) sich darum bemüht, Bereiche in den US-GAAP zu identifizieren, wo durch Alternativen Kosten und Mühen für nicht börsennotierte Unternehmen gesenkt werden können, ohne die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von nach US-GAAP erstellten Abschlüssen zu verringern, strebt das AICPA mit dem neuen Rahmenkonzept für KMU danach, ein zweckgerichtetes Rahmenkonzept für nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen einzuführen, das für kleinere, in Eigentümerbesitz befindliche Unternehmen gedacht ist, deren Kreditgeber oder Investoren keine umfassenden US-GAAP-Abschlüsse benötigen.
Auch die nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) hatte auf ihrer Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie ihre Auffassung bekräftigt, dass nicht börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten US-GAAP wie vom FASB für nicht börsennotierte Unternehmen angepasst für die Abschlusserstellung verwenden sollten. Die NASBA rät nicht börsennotierten Unternehmen ausdrücklich davon ab, das FRF for SMEs anzuwenden. In der Presseerklärung heißt es dazu:
In Zeiten, in denen Rechenschaftspflicht und Transparenz der Verantwortlichen genau betrachtet wird, ist es verstörend, dass ein nicht verbindlicher Vorschlag, der die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen und den Anlegerschutz erheblich schwächen würde, überhaupt gemacht wird.
Die NASBA nennt drei wesentliche Bedenken in Bezug auf das FRF for SMEs:
- Es stellt nicht verbindliche Leitlinien dar, die schwer zu regulieren oder durchzusetzen sind;
- der Anwendungsbereich "kleine und mittelgroße Unternehmen" ist nicht definiert, was dazu führen wird, das möglicherweise jedes nicht börsennotierte Unternehmen das FRF for SMEs anwendet;
- Angaben zu Abweichungen von den US-GAAP werden bei Verwendung gleicher Bezeichnungen nicht geleistet.
Auf der Internetseite des AICPA finden Sie eine Presseerklärung und das FRF for SMEs (beides in englischer Sprache).