FASB erörtert Anwendungsbereich seines alternativen Wertminderungsmodells

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20.09.2012

Am 19. September 2012 setzte der FASB die Erörterung seines alternativen Wertminderungsmodells fort. Schwerpunkt der Diskussion war der Anwendungsbereich des neuen Modells.

Der Board erörterte, welche Finanzinstrumente mit dem neuen geplanten Modell der gegenwärtig erwarteten Verluste (current expected credit loss, CECL) erfasst werden sollten, und kam übereinstimmend zu dem Schluss, dass das Modell für die folgenden Instrumente gelten soll:

  • Handelsforderungen,
  • Forderungen aus Leasingverhältnissen,
  • Kreditverpflichtungen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden,
  • Finanzgarantien, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden und nicht als Versicherungsvertrag bilanziert werden (der Board kam überein, dass das CECL-Modell auf alle Finanzgarantien anzuwenden sein soll, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden und die schlussendlich nicht in den Anwendungsbereich des demnächst erscheinenden endgültigen Standard zu Versicherungsverträgen fallen werden).

Der Stab des FASB wies darauf hin, dass er Anwendungsleitlinien entwickeln werde, die Anwendern dabei helfen sollen, das CECL-Modell auf die oben genannten Finanzinstrumente anzuwenden.

Der FASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Entscheidungen des FASB in Bezug auf das Wertminderungsmodell des FASB, das als Alternative zum zuvor gemeinsam mit dem IASB entwickelten Wertminderungsmodell entwicket wird, entnehmen Sie bitte unseren Nachrichten vom 24. August 2012 und vom 10. September 2012.

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