FASB veröffentlich Vorschläge zur Berichterstattung im Hinblick auf die Unsicherheit der Unternehmensfortführung

  • FASB neu Image

26.06.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Darstellung des Abschlusses: Angabe von Unsicherheiten hinsichtlich der Annahme der Unternehmensfortführung eines Unternehmens' veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen ASU soll die Berichterstattung über Unsicherheiten verbessert werden, die in Bezug auf die Fähigkeit eines Unternehmens bestehen als Unternehmen fortgeführt werden zu können.

Mit den Kernvorschriften in dieser vorgeschlagenen ASU wird die Verantwortlichkeit, Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung zu evaluieren und zeitlich und inhaltlich sachgerechte Angaben in entsprechenden Fußnoten zu leisten, der Unternehmensleitung zugeschrieben. Darüber hinaus muss ein Unternehmen, das bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert ist, beurteilen, ob es deutliche Zweifel gibt, über die nächsten 24 Monate nach Veröffentlichung des Abschluss als Unternehmen fortzubestehen, und entsprechende Angaben leisten.

Im Hinblick auf die Konvergenz mit den IFRS ist festzuhalten, dass die Leitlinien der ASU den Leitlinien des IASB ähnlich sind, da sie beide die Betonung darauf legen, dass die Unternehmensleitung die Unsicherheiten beurteilen muss, die der Möglichkeit der Fortführung eines Unternehmens gelten, und dass diese auch für die entsprechenden Angaben verantwortlich ist. Die Leitlinien weichen dort voneinander ab, wo Unternehmen nicht auf Basis der Annahme der Unternehmensfortführung geführt werden. Außerdem gibt es unter den IFRS eine Schwelle für Angaben in Bezug auf die Unsicherheit der unternehmensfortführung, werden die FASB-Vorschläge für US-GAAP zwei Schwellen enthalten. Diese sind (1) für alle Unternehmen der Beginn des Bestehens von Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung und (2) für bei der SEC-registrierte Unternehmen der deutliche Zweifel der Möglichkeit der Fortführung als Unternehmen. Schließlich sind nach den IFRS mindestens die nächsten 12 Monate zu bedenken, der Zeitraum ist aber nicht nach hinten begrenzt; nach den vorgeschlagenen Leitlinien des FASB ist der zu berücksichtigende Zeitraum auf 24 Monate nach Veröffentlichung des Abschlusses beschränkt.

Stellungnahmen zur vorgeschlagene ASU werden bis zum 24. September 2013 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.