FASB wird Entwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen herausgeben

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13.03.2013

Auf seiner Sitzung am 13. März hat der FASB entschieden, Ende des ersten Quartals 2013 einen Entwurf in Bezug auf die Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche herauszugeben. Mit den Vorschlägen würde die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach ASC 205-20 im Wesentlichen mit der nach IFRS 5 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' konvergiert. Außerdem würden die Angabevorschriften in Bezug auf Veräußerungen ausgeweitet, was auch Angaben über bedeutende Bestandteile mit einschließen würde, die nicht als aufgegebene Geschäftsbereiche qualifizieren.

Zusätzlich zur Förderung der Konvergenz zielen die vorgeschlagenen Leitlinien auch darauf ab, zwei Bedenken des FASB entgegenzutreten: (1) Abschlüsse könnten eine geringere Entscheidungsnützlichkeit aufweisen, wenn zu viele Veräußerungen von Vermögenswerten als aufgegebene Geschäftsbereiche qualifizieren, und (2) es gibt Herausforderungen und Uneinheitlichkeiten bei der Anwendung des derzeitigen Kriteriums des fortgesetzten Engagements, das anzuwenden ist, wenn bestimmt wird, ob ein Bestandteil eines Unternehmens in die Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche aufgenommen werden sollte.

Der Entwurf soll mit einer Kommentierungsfrist von 150 Tagen versehen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Projektseite auf der Internetseite des FASB.

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