FEE gibt Grundsatzerklärungen zu Prüfungsfragen heraus
20.07.2012
Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat vier 'Grundsatzerklärungen' zu einer Reihe von Themen erarbeitet, die direkten Zusammenhang mit der Prüfungsausübung in Europa aufweisen.
Die vier Grundsatzerklärungen sind die folgenden (die Verknüpfungen führen jeweils auf die englischsprachigen Dokumente auf der Internetseite von FEE):
- Zurverfügungstellung von nicht prüfungsbezogenen Dienstleistungen für Prüfungsmandanten, die Unternehmen des öffentlichen Interesses sind - besagt, dass die Leistung von anderen Dienstleistungen entweder verboten oder gestattet sein sollte, abhängig von der Analyse eines jeden Falles.
- Verbesserte Berichterstattung durch den Prüfer - bringt die Meinung zum Ausdruck, dass Prüfungsberichte verbessert werden können, indem die gegenwärtig empfohlenen allgemeinen Prinzipien und Vorschriften für den Inhalt künftiger Prüfungsberichte wie jüngst vom IAASB herausgegeben, berücksichtigt werden.
- Öffentliche Aufsicht über gesetzlich zugelassene Prüfer und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen des öffentlichen Interesses und andere Unternehmen prüfen - schlägt vor, dass ein sachgerechter Mechanismus eingerichtet wird, um relevante und aktuelle Erfahrungen von Prüfern in Bezug auf Prüfungen zu identifizieren, einzuschätzen und zu verwenden; schlägt außerdem vor, dass die Zusammensetzung der beauftragten Organisationen eine große Bandbreite von Interessensgruppen widerspiegeln sollte (einschließlich Unternehmensvertretern, Regulatoren, Anteilseignern) und nicht nur aus Behördenvertretern bestehen sollte.
- Einführung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in der Europäischen Union - erkennt an, dass die ISA die Qualität fördern und das Vertrauen in den Binnenmarkt stärken, deshalb fordert FEE weiterhin die verpflichtende Einführung der Standards für alle gesetzlichen Prüfungen.
Eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung der Grundsatzerklärungen finden Sie auf der Internetseite von FEE.