FSR veröffentlicht Bericht an die G-20

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20.06.2012

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat einen Bericht mit dem Titel 'Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der G-20-Empfehlungen zur Stärkung der Finanzstabilität' herausgegeben. Der Bericht enthält Erwägungen zu jeglichen Sachverhalten, die sich aus der globalen Reaktion auf die globale Finanzmarktkrise ergeben. Dies schließt auch Erwägungen in Bezug auf internationale Rechnungslegungsstandards ein.

Abschnitt 6 des Berichts ist der Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards gewidmet. In dem Abschnitt werden Fortschritte bei der Übernahme in verschiedenen Rechtskreisen, die der G-20 angehören, Fortschritte bei den Konvergenzbemühungen von IASB und FASB und Berichte zur Verbesserung der Führungsstruktur des IASB erörtert.

Der Bericht deckt die Ergebnisse des gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zur Aufrechnung in der Bilanz recht detailliert ab, und es wird festgehalten, dass die Boards entschieden haben, ihre jeweiligen Vorschriften beizubehalten und stattdessen zusätzliche Angaben einzuführen. Dazu heißt es in dem Bericht:

 

Der FSR hat festgehalten, dass Unterschiede in den Standards zur Saldierung/Aufrechnung negative Auswirkungen auf die Bemühungen haben würden, einen international vergleichbaren Verschuldungsgradansatz für Kapitalzwecke zu entwickeln. Aus der Perspektive der Bankenaufsicht jedoch, gibt es vielleicht eine größere Konvergenz im Hinblick auf den mit Basel III verfolgten Verschuldungsgradansatz als auf den ersten Blick sichtbar scheint. Während der IASB und der FASB entschieden haben, ihre unterschiedlichen Rechnungslegungsregeln für Saldierung/Aufrechnung beizubehalten, sind der Saldierungsansatz des FASB und der Saldierungsansatz, der auf den Verschuldungsgradansatz, der in Basel III verfolgt wird, ähnlich in ihren Auswirkungen, weil beide die Saldierung/Aufrechnung von Derivaten auf Grundlage rechtlich durchsetzbarer Rechte zur Aufrechnung (d.h. eines sogenannten Master Netting Agreements) vorsehen, ohne dass vorgeschrieben wird, dass die Absicht oder die Möglichkeit zur Aufrechnung im normalen Geschäftsverlauf bestehen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des FSR herunterladen.

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