FSR lässt sich über Konvergenz berichten, wird eigene Rechtspersönlichkeit

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05.02.2013

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat eine Presseerklärung mit den Ergebnissen seiner Sitzung veröffentlicht, die am 28. Januar 2013 in Zürich stattfand. Unter anderem unternahm der FSR Schritte, sich als eigene Rechtspersönlichkeit zu etablieren. Außerdem ließ er sich von den Vorsitzenden von IASB und FASB über den Stand der Konvergenz unterrichten.

Der FSR wurde eingerichtet, um auf internationaler Ebene die Arbeit nationaler Finanzbehörden und internationaler Standardsetzer zu koordinieren und um wirksame regulatorische, aufsichtliche und andere Verfahrensweisen um Finanzsektor im Interesse der Finanzstabilität zu entwickeln und ihre Umsetzung zu fördern.

Die Konstituierung des FSR als Verein nach Schweizer Recht ist ein Schritt bei der Umsetzung der Empfehlungen der G-20 vom Gipfel in Los Cabos im Juni 2012, wo unter anderem eine nachhaltige organisatorische Struktur für den FSR gefordert worden war, um ihm zu ermöglichen, geeignete Strukturen und Abläufe als Koordinator internationaler Finanzmarktregulierung aufzubauen und finanziell autonomer zu sein.

In Bezug auf Rechnungslegung heißt es in der Presseerklärung:

Der FSR nahm Berichte der Vorsitzenden des International Accounting Standards Board und des Financial Accounting Standards Board zu ihrer Arbeit in Bezug auf die Konvergenz von Rechnungslegungsstandards entgegen. Die beiden Boards gehen davon aus, Fortschritte bei den zwei offenen Sachverhalten zur Wertminderung von Krediten (Kreditverlustvorsorge), wo man die Erörterungen 2013 abschließen will, und zu Versicherungsverträgen, wo beide Boards in diesem jahr öffentliche Konsultationen abhalten wollen, zu machen. Die Mitglieder des FSR baten die beiden Standardsetzer, bis Ende 2013 ihre Pläne für das Erreichen von Konvergenz bei hochwertigen Standards darzulegen.

Der FSR erörterte außerdem Schwachstellen im globalen Finanzsystem und Fortschritte bei der Arbeit der Behörden in Bezug auf die Stärkung von Finanzregulierung einschließlich hinsichtlich außerbörslichen Derivaten und Abwicklungsregimen.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des FSR herunterladen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement der Schweiz begrüßt in einer Presseerklärung auf seiner Internetseite die nunmehr bestätigte Verankerung des FSR in der Schweiz.

 

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