Überarbeiteter IDW Prüfungshinweis zum Abschlussprüferhonorar

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28.06.2013

Der Hauptfachausschuss des Insituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den überarbeiteten 'IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB' verabschiedet.

Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelung hat sich daraus nicht ergeben.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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