Überarbeiteter IDW Prüfungshinweis zum Abschlussprüferhonorar
28.06.2013
Der Hauptfachausschuss des Insituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den überarbeiteten 'IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB' verabschiedet.
Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelung hat sich daraus nicht ergeben.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.